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Globale Gerechtigkeit

Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ihrer universelle Anwendung und Durchsetzung sind jedoch mehr als 60 Jahre später immer noch enge Grenzen gesetzt. Der RAV hat sich zum Ziel gesetzt, Menschenrechte weltweit mit juristischen Mitteln zu stärken. Er setzt er sich dafür ein, die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Der RAV streitet dafür, dass diese Verbrechen aufgeklärt werden und die Betroffenen einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln erhalten, um Entschädigungen durchsetzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Seit den Nürnberger und den Tokioter Kriegsverbrecherprozessen besteht ein internationaler Konsens darüber, dass Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Auf dem Gebiet der internationalen Strafgerichtsbarkeit konnten seitdem Fortschritte erzielt werden. Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC) wurde 1998 geschaffen und nahm am 1. Juni 2002 seine Arbeit in Den Haag auf, um die weltweite Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermöglichen. In Deutschland und anderen Staaten bestehen darüber hinaus nach nationalem Recht Möglichkeiten Folter oder völkerstrafrechtliche Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn sie in anderen Ländern begangen wurden, und die Tatverdächtigen keine Staatsbürger des eigenen Landes sind (sog. universelle Jurisdiktion). Im Gegensatz etwa zu Spanien oder Belgien hat die bundesdeutsche Justiz jedoch entsprechende Strafanzeigen bislang abgeblockt.

Generell scheinen vor allem nach dem 11. September 2001 rechtsstaatliche Mechanismen nicht mehr zu funktionieren, vor allem wenn es um Krieg und Terrorismusbekämpfung geht. Eine Vielzahl von Menschenrechtsverbrechen sind im sogenannten Krieg gegen den Terror begangen worden. Die meisten blieben bisher ungesühnt.

Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die Geltendmachung von Menschenrechten nicht bei Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen stehen bleiben darf – auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte müssen als einklagbare Rechte anerkannt werden. Die freie Entfaltung aller und jedes Einzelnen ist nur dort möglich, wo soziale Rechte respektiert und eine soziale Grundsicherung garantiert werden. Soziale und politische Menschenrechte sind – wie das Recht im Gesamten – Ergebnis sozialer Auseinandersetzungen und damit auch immer gegen den Staat durchzusetzen.

In diesem Spannungsverhältnis agiert der RAV – national und international. Er setzt sich ein für die weltweite Geltung der Menschenrechte als Schutz vor Übergriffen von staatlichen und privaten Akteuren.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Veranstaltung, Berlin, 15.2.2008
Wie Frieden in Afghanistan, dem Land, in dem seit mehr als 30 Jahren Krieg herrscht, erreicht werden kann, ist ein zentrales kontroverses Thema der Politik und der Friedensbewegung – nicht nur in Deutschland.

Bleibt es dabei: Krieg löst keine Probleme, sondern verschärft sie?
Die verbale Ablehnung von Krieg schafft noch keinen Frieden. Kontrovers diskutiert werden Strategien mit oder ohne Militär, die Frieden sichern sollen.
Das Völkerrecht wird zur Begründung unterschiedlicher Friedensstrategien herangezogen, ge- und auch missbraucht.
Die Rolle von Militär, die Bedeutung und Funktion von Hilfsorganisationen und humanitärer Hilfen, die Möglichkeiten der zivilen Konfliktregulierung und der Konflikt-Prävention sind zentrale Stichworte dieser Debatten. Geht es in Afghanistan auch um…

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Stellungnahme
Im Rahmen der fortlaufenden Diskussion um einen Beitritt zur Europäischen Union ratifizierte die Türkei die zwei wichtigsten Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen: Den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR). Rechtsanwältin Jutta Hermanns stellt die wesentliche Inhalte des IPbpR vor und untersucht, welche Konsequenzen sich nach dem Beitritt der Türkei zu diesem Pakt für die dort lebende kurdische Bevölkerung ergeben. Artikel lesen (pdf)
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Stellungnahme
Ausgehend von Art. 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) beschreibt Rechtsanwältin Jutta Hermanns an Hand zahlreicher Beispiele die Halbherzigkeit der türkischen Regierung bei der Umsetzung der eingeganenen Verpflichtungen. Artikel lesen (pdf)
 
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Pressemitteilung vom 13.11.2006
Am heutigen Dienstag, den 13.11.2006 wird in Berlin die zweite Strafanzeige gegen den (noch) US- Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und eine Vielzahl weiterer Verantwortlicher für Folter und Gefangenenmisshandlungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein (RAV), Berlin, das Center for Constitutional Rights (CCR), New York, die Internationale Liga für Menschenrechte (FIDH), Paris, weitere internationale Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen sowie unter anderem die Friedensnobelpreisträger Aldolfo Perez Esquirel und Martín Almada sowie der ehemalige UN- Sonderberichterstatter zu Folter, Theo van Boven haben Strafanzeige gegen Ex- US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere zivile und militärische Verantwortliche wegen…
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Veröffentlichungen im RAV-InfoBrief zum Thema