»Sie lassen mich hier nicht raus«
BERICHT VON EINER DELEGATIONSREISE NACH KOLUMBIEN
Yunus Ziyal
Im Frühjahr 2018 fand eine Solidaritätsreise aus Deutschland nach Kolumbien statt. Im Fokus standen gegenseitiges Kennenlernen sozialer und politischer Aktivist*innen und gemeinsamer Austausch. Daneben lag mein Augenmerk und Interesse als Strafverteidiger bzw. RAV-Mitglied auf polizeilich-justiziellem Umgang mit Aktivist*innen bzw. Bewegungen und dem Zugang zu Rechtsschutz. Die als ›caravana de solidaridad‹ betitelte Reise startete in Bogotá, von wo wir über Ibagué und Cajamarca nach Cali fuhren. Von dort besuchten wir die Hafenstadt Buenaventura und die umkämpfte Cauca-Region.
In Ibagué hatten wir die Gelegenheit, politische Gefangene in einer kolumbianischen JVA zu besuchen. Ermöglicht wurde das durch das großartige CSPP (Comité de Solidaridad con Presos Politicos/Komitee für Solidarität mit politischen Gefangenen).
Situation politischer Gefangener in den Haftanstalten
Dabei handelt es sich einerseits um eine politische Gruppe, die bspw. Texte von Gefangenen oder Informationen über die Zustände in den Gefängnissen publiziert. Vor allem ist es aber ein Kollektiv, das ganz konkrete (Rechts-)Hilfe für einzelne Gefangene leistet. Dazu zählt Hilfe-stellung bei der Formulierung von Anträgen, die Vermittlung von Anwält*innen oder Zuarbeit für diese. Je nach Situation der Gefangenen gehört Information über die aktuelle politische oder juristische Lage ›draußen‹ – insbesondere bei Isolationshaft – zu den wichtigsten Aufgaben der politischen Rechtshilfe. Außerhalb der Gefängnisse arbeitet das CSPP mit allgemeinen Menschenrechtsorganisationen zusammen, um eine generelle Verbesserung der humanitären Situation zu erreichen.
Das Komitee wurde 1973 vom kolumbianischen Schriftsteller Gabriel Garcia Marquez gegründet, um strömungsübergreifend politische Gefangene unterstützen zu können. Dazu zählen für das CSPP sowohl Menschen, die aufgrund bewaffneter Opposition gegen die Regierung inhaftiert sind, als auch solche, die als Vertreter politischer/sozialer Organisationen beschuldigt werden, aufständischen Gruppen anzugehören. Die Anklagen lauten meist auf Rebellion, Aufstand oder Verschwörung. Häufige Haftgründe sind auch Begleitdelikte wie unerlaubter Waffenbesitz oder Entführung.
Zugangsrechte in die Haftanstalten
Dank unermüdlicher und jahrzehntelanger Mühen hat sich das CSPP Zugangsrechte zu den Haftanstalten erarbeitet. In Ibagué konnten wir so mit dem CSPP außerhalb der regulären Besuchszeiten einen Hochsicherheitstrakt und den U-Haft-Trakt, der die höchste Sicherheitsstufe hat, besichtigen. In ersterem trafen wir uns mit einer größeren Gruppe von ehemaligen Mitgliedern der FARC; im zweiten waren vorwiegend andere Gefangene untergebracht; die dort einsitzenden Angehörige der ELN oder der FARC waren vergleichsweise vereinzelt.
Überraschend – verglichen mit der Situation politischer Gefangener in Deutschland – konnten wir uns nahezu ungestört mit den Gefangenen in der Gruppe austauschen. Klar wurde, dass ›die Politischen‹ dort, wo sie im Kollektiv sind, für sich eine gewisse Autonomie im JVA-Trakt durchsetzen können. Hierzulande ist es demgegenüber in manchen Staatsschutzverfahren selbst Verteidiger*innen verwehrt, sich mit den Mandanten ohne Behinderungen wie z.B. Trennscheibe zu treffen – geschweige denn, dass die Rote Hilfe bspw. ein Treffen zwischen kurdischen politischen Häftlingen und Aktivist*innen in einer JVA organisiert. In Ibagué konnten wir den Gefangenen Texte, Bücher und Broschüren übergeben und diese schrieben Postkarten, die wir mit nach draußen nehmen konnten – ohne, dass eine Inhaltskontrolle stattfand.
Humanitäre Situation in Haftanstalten
Die dramatische Kehrseite der Medaille ist die humanitäre Situation in den Vollzugsanstalten. Neben der in Kolumbien fast schon normalen Überbelegung (teilweise bis zu 500 %!), fehlt es an rudimentärer medizinischer Versorgung und oft tage- bis wochenlang an Wasserversorgung. Der hygienische Zustand einiger Trakte, die wir passierten, hat mit menschenwürdiger Unterbringung nichts zu tun.
Eines der Hauptprobleme der inhaftierten ›Politischen‹ derzeit ist die Rechtsunsicherheit bzgl. der (Nicht-)Umsetzung des Friedensabkommens.
Im Rahmen des Friedensvertrags, den die Regierung unter Juan Manuel Santos mit der FARC geschlossen hatte, wurde eine Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (Jurisdicción Especial para la Paz - JEP) aus der Taufe gehoben.
Die Sonderjustiz sieht, vereinfacht gesagt, vor, dass Akteur*innen des Bürgerkriegs, die an der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen und Vergehen gegen die Menschlichkeit mitwirken, dafür erhebliche Straferleichterungen bekommen. Dies geschieht im Kontext weitgehender Straflosigkeit dieser Taten.
Wie in vielen anderen Komplexen des Abkommens, krankt auch die Sonderjustiz an fehlendem politischen Willen und praktischen Problemen. Dazu zählen zahllose Hürden bei der Ernennung der Kommission oder die Beschneidung ihrer ursprünglich eingeräumten Befugnisse, z.B. Zivilpersonen als Zeugen und Zeuginnen zu laden.
Aktivist*innen sozialer Bewegungen, die wir persönlich trafen, kritisieren, dass die wenigen Verantwortlichen für staatliches Unrecht oder Paramilitärs, gegen die Verurteilungen zu Haftstrafen in den vergangenen Jahren mühsam erstritten werden konnten, nun auch die Gelegenheit bekommen, über die Sonderjustiz in den Genuss von Amnestien zu gelangen. Man schätzt, dass rund 80 Prozent der Straftaten im bewaffneten Konflikt von staatlichen und staatlich protegierten Akteuren verübt worden sind, darunter vor allem Massaker, Verschwindenlassen und selektive Morde an politischen Aktivist*innen.
Angehörige der FARC können entlassen werden, wenn sie sich der Sondergerichtsbarkeit unterwerfen und Angaben machen, die der Aufarbeitung des Bürgerkriegs dienen. Praktische Probleme ergeben sich schon dabei, dass eine Identifizierung der Person durch anerkannte ehemalige FARC-Kommandeure erfolgen muss. Sind diese verstorben oder korrupt, scheitert der Zugang zur Sonderjustiz schon hier. Gerade die Gefangenen, die ›nur‹ wegen Begleitdelikten inhaftiert sind, haben große Probleme, ihren Status als politische Häftlinge zu belegen.
Kommerzielle Haftverwaltung ignoriert Gefangenenrechte
Wir lernten beim Besuch der JVA zwei ehemalige Guerilleros kennen, die über schriftliche Bestätigungen verfügten, dass sie als FARC-Mitglieder von der Amnestie umfasst wären. Als daraufhin nichts geschah, reichten sie Beschwerde beim Justizministerium ein. Sie zeigten uns die schriftliche Antwort, die die verfügte Freilassung bestätigte. Ihren Aussagen zufolge würden jedoch die Angestellten der INPEC (Instituto Nacional Penitenciario y Carcelario/Nationales Straf- und Gefängnisinstitut) – einer Art staatlich beauftragten privaten JVA-Verwaltung, die auch die Bewachung übernimmt – die Papiere ignorieren. Ihnen würde lediglich entgegnet, dass sie weiterhin inhaftiert blieben. Sie baten uns, ihr Schicksal publik zu machen, nunmehr inhaftiert zu sein, ohne zu wissen, warum und wie lange.
Einige Monate nach unserer Rückkehr fand in Kolumbien die Präsidentschaftswahl statt. Zum ersten Mal trat die im Rahmen des Friedensabkommens als politische Partei legalisierte FARC an, und erstmals gab es mit Gustavo Petro, dem ehemaligen Oberbürgermeister von Bogotá, einen linken Kandidaten mit Aussicht auf Erfolg. Nicht selbstverständlich für die Verhältnisse des Landes überlebte er den Wahlkampf – unterlag jedoch knapp seinem rassistischen Gegner Iván Duque. Bei ihm handelt es sich um einen extrem rechten Zögling des früheren Präsidenten Álvaro Uribe. Auf dessen Konto gingen massive paramilitärische Aktivitäten und tausende Tote sowie Menschenrechtsverbrechen.
Duque warb damit, das Friedensabkommen mit der FARC aufkündigen zu wollen und die momentan laufenden Verhandlungen mit der derzeit größten Guerilla ELN zu beenden.
Bereits sprunghaft angestiegen ist die Zahl extralegaler Hinrichtungen und Morde. Unsere Gastgeber*innen, teils selbst im CSPP aktiv, sprechen von einer ernsthaft bedrohlichen Situation für alle Aktivist*innen in sozialen Bewegungen.
Sehr dringend werden Menschen gesucht, die Menschenrechtsdelegationen begleiten oder vor Ort die Arbeit der Rechtshilfeorganisationen unterstützen – auch durch Beobachtung und Kontakthalten. Interessierte können sich zur Vermittlung von Kontakten gerne an den Autor wenden.
Yunus Ziyal ist Rechtsanwalt in Nürnberg, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV und Mitglied der RAV-Regionalgruppe Bayern. Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.