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Versammlungsfreiheit

Demonstrationen sind nach wie vor ein wesentliches Element der demokratischen Öffentlichkeit. Sie ermöglichen die Einflussnahme oder Stellungnahme eines/einer jeden durch bloße körperliche Präsenz und stellen als Ausdrucksform kollektiver Kommunikation für viele häufig die einzige Form dar, sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Ein zentrales Anliegen des RAV ist daher, der grundrechtlich besonders geschützten Versammlungsfreiheit den benötigten Raum zu verschaffen und zu erhalten.
Zu Recht erkannte das Bundesverfassungsgericht bereits im Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985 in Demonstrationen ein Stück „ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“. Damit diese sich realisieren kann, sollen sie grundsätzlich staatsfrei stattfinden und die Veranstalterin bzw. der Veranstalter über Zeit, Ort, Inhalt und Ausdrucksform selbst bestimmen können. Konzeptionell ist die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit damit der Gegenpart des Obrigkeitsstaats, dem alles Urwüchsige, Unkontrollierbare und Dissidente suspekt vorkommt und das er einzuhegen sucht. Sie ist gleichzeitig aber in auch in besonderem Maße gefährdet, Zielscheibe staatlicher Maßnahmen zu werden, insbesondere wenn sich in Demonstrationen eine scharfe Kritik an staatlichen Missständen und Inszenierungen – z.B. bei Staatsempfängen oder Militärparaden – ausdrückt. Seitenlange Auflagenkataloge der Versammlungsbehörden schränken die angestrebte Öffentlichkeitswirkung ebenso ein wie polizeiliche „Wanderkessel“ und leisten zugleich einer Kriminalisierung von Anmelderinnen und Anmeldern sowie von Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vorschub. Exzessive Observationen und Registrierungen negieren den grundsätzlich unreglementierten Charakter einer Versammlung, wirken einschüchternd und vermögen ebenfalls, eine vielfältige Demonstrationskultur zu zerstören.
Anstatt diesen Tendenzen entgegenzuwirken droht nach der Förderalismusreform eine weitere Aushöhlung der Versammlungsfreiheit in einzelnen Landesgesetzen. Zusätzliche Restriktionen ergeben in jüngerer Zeit insbesondere bei Demonstrationen mit internationalem Bezug durch massenhafte Ein- bzw. Ausreiseverbote, Meldeauflagen und sog. Gefährderansprachen.
Der RAV tritt diesen Entwicklungen entschieden entgegen. Zu den unterschiedlichen Aktivitäten und Initiativen zählt die regelmäßige Unterstützung sozialer Protestbewegungen etwa bei Castor-Transporten ins Niedersächsische Wendland ebenso wie die der Aufbau und die Arbeit sog. Legal Teams bei Demonstrationen oder die Teilnahme durch Sachverständige an aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Bericht über die Demonstrationsbeobachtung rund um die Räumung von Lützeratz, Januar 2023  

Auf gut 50 Seite und in sieben Kapiteln – nebst Chronologie und Zusammenfassung der Ereignisse in Lützerath im Januar 2023 – berichtet hier das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. über die Polizeigewalt und das Räumungsgeschehen auf Geheiß der REW.

Der Bericht basiert auf den von insgesamt 14 Beobachter*innen im Zeitraum vom 10. bis 22. Januar 2023 in und um Lützerath gemachten Erfahrungen. Basierend auf diesen Beobachtungen, Gesprächen mit Aktivist*innen, einer umfassenden Auswertung der Medienberichterstattung und Aussagen von Polizei und Landesregierung sowie Beiträgen des Ermittlungsausschuss und Demo-Sanitäter*innen entstand so ein umfassender und aktueller Überblick zum damaligen Geschehen.

Versammlungs- und Pressefreiheit wurden buchstäblich mit den Füßen (und Pferdehufen)…

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Pressemitteilung, 9.3.2018
Die Versammlungsbehörde Hannover hat angekündigt, eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz zu verbieten. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren den schwerwiegenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

Der Dachverband kurdischer Vereine in Deutschland NAV-DEM hatte für den 17. März 2018 eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz in Hannover angemeldet. Im Rahmen der Newroz-Feier sollte auch die Situation im kurdisch besiedelten Kanton Afrin in Nordsyrien thematisiert werden. Die Stadt Hannover hatte angekündigt, diese Versammlung zu verbieten, weil sie angeblich der Propaganda der PKK diene. NAV-DEM hat daraufhin seine Anmeldung zurückgezogen. Eine von einem Bündnis aus Abgeordneten, linken Gruppen und migrantischen Organisationen danach angemeldete Versammlung, die sich…
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Pressemitteilung Nr. 1 vom 9. Januar 2018
Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz von RAV e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. sowie Attac Deutschland e.V. am Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr, Fabrique im Gängeviertel, Hamburg Demonstrierende verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrierende rechtswidrig waren. Der G20-Gipfel war kein »Festival der Demokratie«, wie Innensenator Andy Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand zelebriert, in dem die Grundrechte der…
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Pressemitteilung Nr. 6 vom 6. Dezember 2017
Wenn der Polizeipräsident der Stadt Hamburg unter Verletzung der Grundsätze der Unschuldsvermutung und der Gewaltenteilung Verdächtige öffentlich als »bekannte Täter« betitelt, ist dies rechtsstaats- und menschenrechtswidrig und geeignet, eine Atmosphäre des Prangers und der Vorverurteilung zu schaffen. Aktuell führe die Soko ›Schwarzer Block‹ 3.000 Ermittlungsverfahren, mehrere hundert gegen namentlich bekannte Beschuldigte, die Zahl steige kontinuierlich an, erklärte gestern der Hamburger Polizeipräsident Meyer auf einer Pressekonferenz, von einem »in seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob« war die Rede. Die inzwischen bekannten und in öffentlicher Hauptverhandlung vor Gericht gezeigten Videos indes sprechen dafür, dass es sich hierbei um eine Falschbehauptung handelt. Das erste…
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Presseinformation vom 18.3.2013
Vier Bürgerrechtsorganisationen (Humanistische Union, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen) haben anlässlich ihres bundesweiten jährlichen Treffens am Wochenende in Berlin ihre Solidarität mit dem Stadtjugendpfarrer Lothar König bekräftigt. Sie sehen in diesem, wie in einigen anderen Strafvorwürfen gegenüber Beteiligten an den Demonstrationen am 19.2.2011, einen politischen Prozess. Sie werden deswegen den bevorstehenden Prozess gemeinsam beobachten und Verlauf und Urteil gegebenenfalls kritisch kommentieren. Die Anklage gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König lautet:
„besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches“. Er hatte sich am 19. Februar 2011 in Dresden am Protest…
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Podiumsdiskussion
Diskussion über den Gesetzentwurf des Berliner Senats zur Videoüberwachung bei Versammlungen
Montag, den 11. März um 19:00 Uhr
Humboldt-Universität zu Berlin, Dorotheenstr. 24, Seminargebäude am Hegelplatz, Fritz-Reuter-Saal Die große Koalition in Berlin will der Polizei das anlasslose Filmen von Demonstrationen erlauben. Ein vom Senat vorgelegter Gesetzentwurf soll noch in diesem Frühjahr verabschiedet werden. Nicht nur Bürgerrechtler sehen die Versammlungsfreiheit gefährdet. Das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit veranstaltet daher zusammen mit den Kritischen Juristinnen und Juristen der Humboldt-Uni zu Berlin eine Podiumsdiskussion zu dem Gesetzentwurf.
  • Wozu der Gesetzentwurf?
  • Wo bleibt unsere Versammlungsfreiheit?
  • Gibt es keine anderen Mittel für den angestrebten Zweck?

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Pressemitteilung vom 4.2.13
Am heutigen 4. Februar 2013 gründet sich offiziell das „Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit“. Grund ist das vom Berliner Senat geplante anlasslose Filmen von Versammlungen. Zu dem Bündnis haben sich neben Einzelpersonen folgende Bürgerrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Parteien zusammengeschlossen: die Humanistische Union Berlin-Brandenburg, das Komitee für Grundrechte und Demokratie,  der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Ortsgruppe Berlin), die Digitale Gesellschaft, Clof, digitalcourage, die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, ver.di (Bezirk Berlin), die Grüne Fraktion Berlin, die Piratenfraktion Berlin, die Linksfraktion Berlin und der Landesverband der…
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Pressemitteilung vom 15.5.2012
In einem offenen Brief hat der RAV den Polizeipräsidenten der Stadt Frankfurt/Main sowie die Präsidenten des Amts- und des Landgerichts Frankfurt/Main auf die menschen- und verfassungsrechtlichen Vorgaben bei Freiheitsentziehungen in Zusammenhang mit den bevorstehenden Protestveranstaltungen hingewiesen. „Wir erwarten von den Verantwortlichen bei Polizei und Justiz dafür Sorge zu tragen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit respektiert wird und rechtswidrige Ingewahrsamnahmen unterbleiben“, erklärt Carsten Gericke, Geschäftsführer des RAV. In der Vergangenheit ist es bei vergleichbaren demonstrativen Großereignissen immer wieder zu einer Vielzahl rechtswidriger Freiheitsentziehungen gekommen. So wurden im Rahmen des G8-Gipfels in Heiligendamm mehr als 1100 Personen festgenommen…
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Stellungnahme des RAV vom 5.1.2012
Einschätzungen zu den staatlichen Reaktionen auf die antifaschistischen Aktivitäten zum 13. und 19. Februar 2011 gegen den (ehemals) größten Neonaziaufmarsch Europas Im Februar 2011 haben in Dresden vielfältige, von einem breiten antifaschistischen Bündnis getragene Aktivitäten stattgefunden. Dabei ist es am 19. Februar 2011 erneut gelungen, den größten Neonaziaufmarsch in Europa zu verhindern. Was in der öffentlichen Debatte als großer Erfolg der Zivilgesellschaft gegen die extreme Rechte wahrgenommen wurde, ist den sächsischen Sicherheitsbehörden ein Dorn im Auge. Das zivilgesellschaftliche Engagement ist zu selbstbestimmt, zu innovativ und politisch erfolgreich. Statt wohlwollender Unterstützung gehen die Sicherheitsbehörden massiv gegen die antifaschistischen Aktivitäten vor. Die…
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Pressemitteilung vom 22.9.2011
Am 2. und 3. September 2011 gelang es in Dortmund einem breiten Bündnis aus zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Gruppen, unter engagierter Wahrnehmung der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit, die Nazi-Aufmärsche zum sogenannten „nationalen Antikriegstag“ erheblich zu behindern. Mehrere Anwältinnen und Anwälte des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) begleiteten als Legal-Team die Demonstrierenden. „Leider bestätigen sich die Erfahrungen aus Dresden auch in Dortmund: die Polizei setzt Nazi- Aufmärsche gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durch. Dies gelingt nur noch mit fragwürdigen Mitteln, wie z.B. unverhältnismäßigem und riskantem Einsatz von Pfefferspray und Polizeiknüppeln, rechtswidrigen Freiheitsentziehungen und der Ausweisung von ganzen…
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