Am heutigen 4. Februar 2013 gründet sich offiziell das „Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit“. Grund ist das vom Berliner Senat geplante anlasslose Filmen von Versammlungen.
Zu dem Bündnis haben sich neben Einzelpersonen folgende Bürgerrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Parteien zusammengeschlossen: die Humanistische Union Berlin-Brandenburg, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Ortsgruppe Berlin), die Digitale Gesellschaft, Clof, digitalcourage, die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, ver.di (Bezirk Berlin), die Grüne Fraktion Berlin, die Piratenfraktion Berlin, die Linksfraktion Berlin und der Landesverband der Partei DIE LINKE.
Ihr Protest richtet sich gegen den Gesetzentwurf des Berliner Senats „über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (Drucksache 17/0642). Über dieses Vorhaben will das Bündnis informieren. Geplant sind daher verschiedene Aktionen und Veranstaltungen. Die meisten Bürger wissen gar nicht, dass der Senat ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränken will. Zahlreiche Bürger werden durch die Videoüberwachung unter Generalverdacht gestellt und eingeschüchtert. Das Bündnis fordert daher das Parlament auf, das Gesetz nicht zu verabschieden.
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Der Gesetzentwurf und unsere Kritik
Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf „über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (Drucksache 17/0642) vorgelegt. Er soll das anlasslose Filmen von Demonstrationen erlauben. Voraussetzung ist allein, dass es sich um eine große oder unübersichtliche Versammlung handelt. Diese unbestimmten Begriffe öffnen Missbrauch Tür und Tor. Die sogenannten Übersichtsaufnahmen sollen der Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes dienen. Einzelne Personen sollen angeblich nicht erkennbar sein. Für die Lenkung und Leitung ist das Filmen jedoch überhaupt nicht notwendig. Mehrere Polizisten, die sich über Funkgeräte austauschen, haben eine Demonstration ebenso gut im Blick. Im Übrigen kann sich ein Polizist von einem erhöhten Standpunkt aus (z.B. von einem Dach oder einem Hubschrauber) auch ohne Kamera einen Überblick verschaffen.
Dass es dem Senat bei dem Gesetz ohnehin weniger um Übersichtsaufnahmen als vielmehr um die konkrete Bespitzelung von Versammlungsteilnehmern geht, offenbart sich bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs. Immer wieder ist hier von Kamera-Wagen die Rede. Wie jedoch von einem Kamera-Wagen Übersichtsaufnahmen angefertigt werden sollen, auf denen einzelne Versammlungsteilnehmer dann nicht erkennbar sein sollen, bleibt ein Rätsel. Bereits in der Vergangenheit hatte die Berliner Polizei solche Aufnahmen angefertigt. Damals ohne gesetzliche Grundlage. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dies verboten und klargestellt, dass die Versammlungsteilnehmer auch bei Übersichtsaufnahmen stets individualisierbar sind: „Der einzelne Versammlungsteilnehmer muss ständig damit rechnen, durch eine Vergrößerung des ihn betreffenden Bildausschnittes (Heranzoomen) individuell und besonders beobachtet zu werden. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist dies generell möglich, so dass ein prinzipieller Unterschied zwischen Übersichtsaufnahmen und personenbezogenen Aufnahmen nicht mehr besteht.“
Die Abschreckungswirkung für potentielle Versammlungsteilnehmer ist daher groß. Dass dem Senat dies nicht bekannt ist, ist schwer vorstellbar. Schließlich hat er Videoüberwachung genau aus diesem Grund an vielen öffentlichen Plätzen eingeführt. Zudem hat auch hiervor bereits das Berliner Verwaltungsgericht gewarnt: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten.“ Dies wäre fatal. Nicht nur für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit des Einzelnen, sondern auch für unser Zusammenleben. Beide Freiheiten sind unentbehrliche und grundlegende Funktionselemente unseres demokratischen Gemeinwesens.
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Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Anja Heinrich, Geschäftsführerin der HU Berlin-Brandenburg
berlin@humanistische-union.dePM_Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit (PDF)