Stellungnahme des RAV zum Referentenentwurf des BMJV
Verfasser*innen: Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Berlin; Rechtsanwältin Anna Magdalena Busl, Bonn; Rechtsanwalt Johannes Palm, Dortmund
Das Problem langer Verfahren ist nicht durch die Abschaffung des Verfahrens zu lösen: Kein Rechtsschutz light!
Eine Reform der Verwaltungsgerichtsordnung ist erforderlich. Eine solche Reform sollte aber keinen Rechtsschutz light einführen, sondern zu effektiven Rechtsschutzverfahren und effektiver Kontrolle der Exekutive führen.
Recht dient der Begrenzung und der Kontrolle des staatlichen Macht– und Herrschaftsanspruchs. Das Verfahrensrecht soll und muss Verfahrensrechte, die Verfassungsrang haben, sichern: Der Zugang zum Recht unabhängig von finanziellen Möglichkeiten, das Recht auf effektiven…
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