Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und das neue deutsche GEAS-Anpassungsgesetz bringen weitreichende Veränderungen – insbesondere für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Fortbildung vermittelt einen fundierten Überblick über die neuen Regelungen und deren konkrete Auswirkungen auf diese besonders schutzbedürftige Personengruppe.
Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensänderungen, die sich aus der Reform des GEAS ergeben. Dabei werden insbesondere die neuen Regelungen zu Asylverfahren, die veränderten Zuständigkeitsbestimmungen sowie die Auswirkungen auf Aufnahmebedingungen und Unterbringung behandelt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wie die Rechte unbegleiteter Minderjähriger innerhalb dieser neuen Strukturen gewahrt und durchgesetzt werden können.
Auch sollen praxisnahe Strategien vermittelt werden, um die Interessen der Minderjährigen effektiv zu vertreten, etwa im Hinblick auf Altersfeststellung, Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung sowie Schutz vor Inhaftierung oder unangemessenen Grenzverfahren.
Die Fortbildung richtet sich sowohl an Rechtsanwält*innen als auch an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialarbeit sowie alle Interessierten, die mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen arbeiten. Ziel der Fortbildung ist es, die fachliche Kompetenz der Teilnehmenden zu stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit den komplexen rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen im Kontext unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im reformierten GEAS zu vermitteln.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden fachlichen Austausch.
Referent Rechtsanwalt Junis Mustafa LL.M. ist Fachanwalt für Migrationsrecht sowie Fachanwalt für Sozialrecht. Er ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt tätig, Rechtsberater des Kreisverbandes Deutsches Rotes Kreuz Emsland e.V. sowie Mitautor der Beck'schen Online-Formulare Ausländer- und Migrationsrecht für den Teil „Leistungen nach dem SGB, Jugendhilfe und Inobhutnahme“.
Teilnahmebetrag
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
40 € für Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialarbeit (jew. incl. MwSt.)
RAV-Fortbildung 26-21
SozR/MigR-Der unbegleitete minderjährige Flüchtling im neuen GEAS
Referent: RA Junis Mustafa
Termin: Donnerstag, 17. September 2026| 10–12.45 Uhr (2,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Online
Anmeldungen (PDF) bitte für unsere Planung bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
Dies ist eine reine PRÄSENZ-Fortbildung.
