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„Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel“

Pressemitteilung Nr. 1 vom 9. Januar 2018
Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz von RAV e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. sowie Attac Deutschland e.V. am Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr, Fabrique im Gängeviertel, Hamburg Demonstrierende verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrierende rechtswidrig waren. Der G20-Gipfel war kein »Festival der Demokratie«, wie Innensenator Andy Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft gesetzt wurden. Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20-Treffen zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem Protestgeschehen benötigen Beherbergung der Demonstrierenden. Die geplanten Protestcamps waren selbst Teil des geplanten friedlichen Protestes. Schon früh stellte der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde. Dieses Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und Kriminalisierung friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollständig missachtet. Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das ›Antikapitalistische Camp‹ in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark wurde durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner Durchführung behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der ursprünglich geplanten Form stattfinden. Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich gegen das G20-Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am 7. Juli 2017 an der Straßenkreuzung Sechslingspforte/ Ackermann-/ Ekhofstraße. Gegen friedliche Versammlungsteilnehmende wurde Pfefferspray eingesetzt, sie wurden geschlagen und getreten sowie erheblich verletzt. Betroffene und deren anwaltliche Vertretung werden auf einer Pressekonferenz über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen vor dem Verwaltungsgericht berichten. Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr
Fabrique im Gängeviertel

Seminarraum (4. Stock), Zugang Speckstraße, 20355 Hamburg Einladende:
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Attac Deutschland e.V. Kontakte:
Camp Entenwerder: Rechtsanwalt Martin Klingner, 040.4396001
Camp Altona: Rechtsanwältin Ulrike Donat, 040.39806130
Polizeieinsatz, 7. Juli 2017: Rechtsanwalt Dieter Magsam, 040.3252220 Pressemitteilung Nr. 1 vom 9. Januar 2018:
Einladung zur Pressekonferenz am 11. Januar 2018
Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G20-Gipfel (PDF)