Ausgehend von Art. 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) beschreibt Rechtsanwältin Jutta Hermanns an Hand zahlreicher Beispiele die Halbherzigkeit der türkischen Regierung bei der Umsetzung der eingeganenen Verpflichtungen.
Artikel lesen (pdf)