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Tag des bedrohten Anwalts – 24. Januar 2019

SOLIDARITÄT MIT TÜRKISCHEN UND KURDISCHEN ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTEN

Vereinigung Europäischer Demokratischer Anwältinnen und Anwälte

Der 24. Januar wurde nicht von ungefähr zum ›Tag des bedrohten Anwalts‹(1) gewählt, denn dieser Tag soll an den 24. Januar 1977 erinnern, den Tag, an dem vier Arbeitsrechtler und ein weiterer Kollege in ihrer Kanzlei in der Calle Atocha in Madrid ermordet wurden. Viele kennen diesen Tag als das ›Massaker von Atocha‹.(2)
Dieses Jahr konzentrierte sich der ›Tag des bedrohten Anwalts‹ auf die Türkei. Leider war die Situation für Anwältinnen und Anwälte dort nie einfach, und es ist daher auch nicht das erste Mal, dass die Türkei im Zentrum des ›Tags des bedrohten Anwalts‹ steht. In den 1990er-Jahren wurden Anwälte wie Fuat Erdoğan, Faik Candan, Şevket Epözdemir ermordet, und auch in den nachfolgenden Jahren gab es nie eine vergleichsweise sichere Phase für dort arbeitende Menschenrechtsanwält*innen; im Gegenteil, Angriffe gegen Anwältinnen und Anwälte setzten sich weitgehend ungebrochen fort.
Im Jahr 2011 sind zahlreiche weitere Anwältinnen und Anwälte in das Visier des Staates geraten und wurden mit Massenfestnahmen und Massenprozessen überzogen. Seit November 2011 befinden sich 45 Anwältinnen und Anwälte allein deshalb in Haft, weil sie Abdullah Öcalan verteidigt haben: Mustafa Eraslan, Mahmut Alinak, Mehmet Nuri Deniz, Veysel Vesek, Şaziye Önder, Davut Uzunköprü, Doğan Erbaş, Cemo Tüysüz, Cemal Demir, Yaşar Kaya, Emran Emekçi, Hadice Korkut, İbrahim Bilmez, Ömer Güneş, Faik Özgür Erol, Cengiz Çiçek, Mehmet Sani Kızılkaya, Asya Ülker, Muhdi Öztüzün, Mehmet Deniz Büyük, Aydın Oruç, Osman Çelik, Serkan Akbaş, Muharrem Şahin, Mehmet Bayraktar, Mizgin Irgat, Mensur Işık, Şakir Demir, Hakzan Sadak, Sabahattin Kaya, Bedri Kuran, Servet Demir, Hüseyin Çalişci, Fuat Coşocak, Mehmet Sabır Taş, Mehmet Ayata. Einige dieser Kolleginnen und Kollegen sind bereits seit zweieinhalb Jahren inhaftiert und warten noch immer auf ihren Prozess.

WEITERE INHAFTIERUNGSWELLEN

Im Januar 2013 kam es zu einem weiteren Großeinsatz der Polizei, diesmal gegen die ÇHD, die ›Progressive Anwaltsvereinigung‹ (Çağdaş Hukukçular Derneği). 22 Anwältinnen und Anwälte – Selçuk Kozağaçlı, Barkın Timtik, Ebru Timtik, Günay Dağ, Naciye Demir, Şükriye Erden, Nazan Betül Vangölü Kozağaçlı, Avni Güçlü Sevimli, Güray Dağ, Gülvin Aydın, Efkan Bolaç, Taylan Tanay, Serhan Arıkanoğlu, Zeki Rüzgar, Mümin Özgür Gider, Metin Narin, Sevgi Sönmez Özer, Alper Tunga Saral, Rahim Yılmaz, Selda Yılmaz Kaya, Oya Aslan, Özgür Yılmaz – wurden an- geklagt und neun von ihnen waren über einen Zeitraum von neun bis 14 Monaten inhaftiert. Auch hier steht der dazugehörige Prozess noch aus.
Nach diesen beiden Masseninhaftierungen wurde 2016 eine weitere Operation, diesmal gegen zwölf Anwältinnen und Anwälte, durchgeführt. In deren Folge wurden zwei Anwälte der ÖHD, der ›Anwaltsvereinigung für die Freiheit‹ (Özgürlükçü Hukukçular Derneği) für mehr als sechs Monate inhaftiert. Die Ermittlungen gegen sie und weitere ÖHD-Mitglieder, die in Istanbul und kurdischen Städten wie Diyarbakır, Van, Antep, Mardin, Urfa arbeiten, gehen unterdessen weiter.

INTERNATIONALE PROTESTE

Nach dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 leben Menschenrechtsanwältinnen und -anwälte, Strafverteidigerinnen und -verteidiger, politische Aktivistinnen und Aktivisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Akademikerinnen und Akademiker sowie unabhängige Journalistinnen und Journalisten unter dem beständigen und tiefgreifenden Risiko ihrer Festnahme und langjährigen Inhaftierung. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen – darunter Amnesty International, Human Rights Watch, das ›Europäische Menschenrechtsinstitut der Rechtsanwaltschaft‹ (IDHAE, l‘Institut des Droits de l‘Homme des Avocats Européens) und die ›Internationale Juristenkommission‹ – bestätigen einhellig, dass die staatlichen Stellen der türkischen Regierung über Einschüchterung und Panikmache hinausgegangen sind und nun mit hoher Geschwindigkeit daran gehen, die letzten kritischen Stimmen der Menschenrechtsbewegung des Landes zum Verstummen zu bringen. Laut Bericht des ›Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte‹(3) waren Ende 2017 in der Türkei 570 Anwältinnen und Anwälte inhaftiert, weitere 1.480 mit verschiedenen Strafverfolgungsmaßnahmen konfrontiert und 79 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. In den meisten Fällen wurden die betroffenen Anwältinnen und Anwälte beschuldigt, mit der ›Gülen-Bewegung‹ in Verbindung zu stehen. Mindestens 14 Präsidenten von Anwaltsorganisationen sind inhaftiert oder festgenommen worden. Diejenigen, die nicht inhaftiert, aber wegen vermeintlicher Straftaten angeklagt sind, dürfen in einigen Strafverfahren, insbesondere in politischen Prozessen, ihre Mandanten und Mandantinnen nicht vertreten und können aufgrund willkürlicher Entscheidungen ihren Beruf nicht mehr ausüben.

BÜROSCHLIESSUNGEN UND FESTNAHMEN NACH DEM PUTSCHVERSUCH

Notverordnungen, die während des Ausnahmezustands von der türkischen Regierung erlassen wurden, haben zur Schließung von Rechtsanwaltsorganisationen geführt, darunter die Büros der ÇHD, der ÖHD und des ›Mesopotamischen Anwaltsvereins‹ (MHD, Mezopotamya Hukukçular Derneği), aber auch zur Schließung von Richterorganisationen, wie etwa dem ›Verband der Richter und Staatsanwälte‹ (Yarsav, Yargıçlar ve Savcılar Birliği). Im September 2017 wurden 15 weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte festgenommen: Zunächst Ahmet Mandacı, Aycan Çiçek, Ayşegül Çağatay, Aytaç Ünsal, Barkın Timtik, Behiç Aşçı, Didem Baydar Ünsal, Ebru Timtik, Engin Gökoğlu, Naciye Demir, Özgür Yılmaz, Süleyman Gökten, Şükriye Erden, Yağmur Ereren Evin and Zehra Özdemir, dann, im November, Selçuk Kozağaçlı, und im Dezember 2017 Yaprak Türkmen. Alle 17 Anwältinnen und Anwälte waren Mitglieder der ÇHD, unter ihnen auch der Präsident der ›Progressiven Anwaltsvereinigung‹, Selçuk Kozağaçlı. Die meisten der festgenommenen Anwältinnen und Anwälte waren in der ›Volkskanzlei‹ tätig. Am Ende des ersten Prozesses, am 14. September 2018, wurden 17 der angeklagten Kolleginnen und Kollegen per Gerichtsbeschluss freigelassen. Am folgenden Tag, dem 15. September, nachdem die Staatsanwaltschaft Widerspruch gegen die Freilassungen eingelegt hatte, ließ das Gericht 12 von ihnen sofort wieder inhaftieren; am nachfolgenden Tag wurden weitere sechs Anwältinnen und Anwälte (wieder) inhaftiert und in Gefängnisse verbracht. Derzeit sind sechs Anwälte in Haft, sechs weitere sind frei, stehen aber unter juristischer Aufsicht, für acht weitere Kolleginnen und Kollegen sind Haftbefehle ausgestellt.

ANGRIFFE GEGEN ANWALTSCHAFT IN 2018

Zwei Anwältinnen des ›Anwaltsbüros der Unterdrückten‹ (EHB, Ezilenlerin Hukuk Bürosu), Özlem Gümüştaş und Sezin Uçar, wurden am 19. Oktober 2017 inhaftiert und am 5. Oktober 2018 unter Kontrollauflagen wieder freigelassen. Can Tombul, ein dritter Anwalt, der ebenfalls in der Kanzlei EHB arbeitet, wurde am 31. Juli 2018 inhaftiert. Der Prozess gegen Can Tombul steht aus, und er befindet sich weiterhin in Haft. Neben dieser aktuellen Situation, darauf wies am 1. Juni 2018 der türkische ›Verein für Menschenrechte‹ (İHD, İnsan Hakları Derneği) in einem Bericht hin, gibt es 78 weitere belegte Strafverfahren und Untersuchungen gegen Menschenrechtsanwältinnen und -anwälte.(4) Von diesen Verfahren betroffen sind Hunderte von Anwältinnen und Anwälten. Die meisten von ihnen befinden sich unter juristisch veranlasster Beobachtung, dürfen nicht ins Ausland reisen oder unterstehen Meldeauflagen bei den Polizeibörden. In allen hier genannten Fällen, die sich lediglich als Beispiele verstehen, wird ausschließlich die Berufsausübung der Kolleginnen und Kollegen kriminalisiert. Damit verstößt der türkische Staat systematisch gegen die ›Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle der Rechtsanwälte‹, und es dürfte klar sein, dass dies direkte Folgen für das Recht auf Verteidigung insgesamt hat.

Der RAV ist Gründungsmitglied des Dachverbands Europäische Demokratische Anwälte (EDA) - Avocats Européens Democrates (AED). Seit der Gründung im Jahr 1988 haben sich die EDA/AED zur Aufgabe gemacht, auf nationaler und europäischer Ebene die Rechtsentwicklung zugunsten betroffener Bürgerinnen und Bürger zu beeinflussen und die Grund- und Freiheitsrechte schützen zu helfen. Übersetzung aus dem Englischen von Volker Eick. Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt. Die angegebenen Zahlen und Namen beziehen sich auf den Stand im Januar 2019.

(1) Der ›Tag des bedrohten Anwalts‹ zielt einerseits darauf, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass in vielen Ländern die Ausübung juristischer Berufe mit erheblichen Risiken – darunter das Risiko, ermordet zu werden – verbunden ist. Zugleich dient der Tag aber auch dazu, auf die aktuelle Lage von Kolleginnen und Kollegen in bestimmten Ländern hinzuweisen, in denen Anwältinnen und Anwälte Betroffene von schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen sind, allein weil sie ihrem Beruf nachgehen. An jedem 24. Januar widmen Rechtsanwaltsorganisationen diesen Tag den bedrohten Anwältinnen und Anwälten in einem ausgewählten Land: 2010 war das der Iran, 2012 die Türkei, 2013 das Baskenland/Spanien, 2014 Kolumbien, 2015 standen die Philippinen, 2016 Honduras und 2017 China sowie Ägypten im Mittelpunkt. Der ›Tag des bedrohten Anwalts‹ wurde 2010  von der ›Vereinigung Demokratischer Anwältinnen und Anwälte‹ (AED-EDL, Avocats Européens Démocrates-European Democratic Lawyers) begründet. Seitdem wird der Tag in Kooperation mit der ›Europäischen Vereinigung für Demokratie und Menschenrechte‹ (ELDH, European Association of Lawyers for Democracy and Human Rights) organisiert. Zahlreiche weitere Rechtsanwaltsorganisationen und Anwaltskammern unterstützen dieses Projekt.
(2) Vgl. https://www.independent.co.uk/news/obituaries/dolores-gonzalez-ruiz-lawyer-who-survived-the-1977-atocha-massacre-and-became-a-symbol-of-those-who-10196590.html
(3) Vgl. https://www.ohchr.org/_layouts/15/WopiFrame.aspx?sourcedoc=/Documents/Countries/TR/2018-03-19_Second_OHCHR_Turkey_Report.pdf&action=default&DefaultItemOpen=1
(4) Vgl. http://www.ihd.org.tr/yargi-baskisi-altindaki-avukatlar-raporu-yayinlandi/