Willkommen, Beelzebub

Christian Bommarius Im Zuge des Kriegs gegen den Terror wurde das Folterverbot aufgeweicht. Terror und Folter verhalten sich zueinander wie Teufel und Beelzebub. Der Versuch, mit dem einen den anderen auszutreiben, besiegelt den Triumph der Hölle. Der Krieg gegen den Terror - von der US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen und in die Welt getragen - ist verloren, wenn er zum Schutz der Demokratie und Menschenrechte mittels Folter geführt wird. Über die deprimierenden Ergebnisse dieses Feldzugs diskutierten am Wochenende deutsche und ausländische Experten in Berlin auf einer Tagung von amnesty international (ai) und des Republikanischen Anwältevereins (RAV). Professor Alfred McCoy, Historiker an der Universität Wisconsin und einer der Hauptredner der Tagung ("Das Folterverbot und der 'Kampf gegen Terror' - Rechtlos im Rechtsstaat") resümierte: "Die USA haben sich vom weltweiten Führer im Kampf für die Menschenrechte während des Zweiten Weltkriegs zum Gegner der Menschenrechte entwickelt." Allerdings räumte McCoy, mit mehreren Studien über Geschichte und Gegenwart der Folter hervorgetreten, in seinem Vortrag ein, dass bereits die Geschichte des Kalten Kriegs auch eine Geschichte der Folterforschung und -praxis durch CIA und US-Militär gewesen sei. Neu ist hingegen der Versuch, die Folter beziehungsweise "alternative Verhörmethoden" juristisch zu legitimieren. Gegen entsprechende Bemühungen auch deutscher Staats- und Strafrechtswissenschaftler wandte sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling: "Man darf sich als Rechtsstaat nicht mit seinen Feinden gemein machen." Kühling verwies auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - zuletzt zur Rasterfahndung -, die den Staat an seine Verpflichtung erinnert hätten, der Terrorgefahr allein mit rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzuwirken. Das ist leichter gesagt als getan. Was geschieht beispielsweise mit Aussagen, die möglicherweise, aber eben nicht sicher "erfoltert" worden sind? Das immerhin ist ein Erfolg im Kampf gegen den Terror - er hat die Rechtswissenschaft um einige Fragen bereichert. Sie begutachtet nicht länger nur den Teufel. Sie beschnuppert auch den Beelzebub. * Dieser Artikel erschien am 16. Oktober auch in der Berliner Zeitung; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.