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Erdoğan verfolgt mehr als tausend Kolleg*innen

RECHTSSTAAT IN DER TÜRKEI SEIT JAHREN SUSPENDIERT

Franziska Nedelmann

Rechtsanwalt Veysel Ok, Verteidiger des seit dem 27. Februar 2017 in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel, beschreibt die Arbeit der Anwaltschaft in den letzten Jahrzehnten in der Türkei sehr treffend. Seit dem Putsch vom 12. September 1980, der Militärdiktatur, dem Krieg in den kurdischen Gebieten, dem Erstarken der Gülen-Bewegung unter der Schirmherrschaft von Erdoğan zwischen 2009 und 2013,(1)so Ok, haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Türkei unbeirrt von drohender Repression große Dienste für Demokratie und Menschenrechte geleistet. Es habe in der Türkei nie eine ausgeprägte rechtsstaatliche Tradition gegeben, vielmehr sei es immer die Anwaltschaft gewesen, die unermüdlich für eine Weiterentwicklung derselben gekämpft habe. Heute, fast anderthalb Jahre nach dem Putschversuch und in einer Zeit des nach wie vor bestehenden Ausnahmezustandes, seien jedoch jegliche Erwartungen, es könnten rechtsstaatliche Verfahren in der Türkei stattfinden, fehl am Platze. Ein Rechtstaat existiere in der Türkei nicht mehr.(2) Der EGMR weigere sich bedauerlicherweise, dies zur Kenntnis zu nehmen und seiner Verantwortung dementsprechend nachzukommen. Diese Darstellung des Kollegen Ok stimmt mit dem überein, was wir im Rahmen unserer Prozessbeobachtung und der dabei im Juli 2017 in Istanbul geführten Gespräche und Diskussionen mit Vertreter*innen der Anwaltschaft, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und mit Intellektuellen, erfahren konnten.(3)

DIE VERFOLGUNG DER ANWÄLT*INNEN

Seit dem Putschversuch im Juli 2016 sollen 565 Rechtsanwält*innen in der Türkei inhaftiert worden sein. Gegen 1.438 Kolleg*innen sollen strafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen.(9) Diese Zahlen können wir leider nicht überprüfen, da die Anwaltskammern in der Türkei der Öffentlichkeit bisher keine Informationen darüber zugänglich machen oder machen können, wie viele Rechtsanwält*innen tatsächlich inhaftiert sind, welchen Haftbedingungen sie unterliegen und ob der Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen die Berufsausübung der Kolleg*innen ist. Zugegeben: Es ist eine fast unlösbare Aufgabe, weil die Ermittlungen – ob gegen Journalist*innen, Politiker*innen oder Anwält*innen – in der Regel wegen des Vorwurfs der angeblichen Mitgliedschaft in oder wegen Unterstützung einer ›terroristischen Vereinigung‹ geführt werden, wobei die Auswahl der jeweiligen Terrororganisation ausgesprochen willkürlich ist. Darum geht es auch nicht. Wichtig ist für die Erdoğan-Regierung nur, dass der Verteidigung mindestens bis zur Anklageerhebung schlicht kein Akteneinsichtsrecht mehr gewährt wird, wenn es sich um sog. Terrorismusverfahren handelt. Damit können Geheimverfahren geführt und Strafen vor einem Urteil vollstreckt werden. Ein probates Mittel, um gerade auch die kritische und unbequeme Anwaltschaft mundtot zu machen.
So wurden seit Juli 2016 nicht nur 34 Anwaltsvereinigungen verboten und/oder geschlossen, darunter unsere Schwesterorganisationen, die fortschrittliche Anwaltsvereinigung ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği)(5) und die Anwaltsvereinigung für die Freiheit ÖHD (Özgürlükçü Hukukçular Derneği). Auch amtierende oder ehemalige Präsidenten der Anwaltskammern werden verhaftet, strafrechtlich verfolgt und verurteilt.(6) Im September 2017 wurden 16  Mitglieder der ÇHD, im November 2017 auch ihr Präsident, Rechtsanwalt Selçuk Kozağaçlı inhaftiert, die Kanzleien durchsucht, Computer beschlagnahmt.(7) Der ÇHD hatte im Jahr 2014 für das Eintreten seiner Mitglieder für Menschenrechte und Demokratie in der Türkei sowohl den Hans-Litten-Preis von der VDJ in der Rechtsanwaltskammer Berlin, als auch den Kant-Weltbürgerpreis der Freiburger Kant-Stiftung erhalten. Nun sind die Kolleg*innen inhaftiert, ohne dass klar ist, was ihnen überhaupt konkret vorgeworfen wird (vgl. hierzu den Artikel der Kollegin Ceren Uysal in diesem Heft).
Mit diesen gezielten Festnahmen wird nicht nur die anwaltliche Berufsausübung unter Verstoß gegen die ›UN Basic Principles on The Role of Lawyers‹(8) beschränkt und kriminalisiert.(9) Darüber hinaus hat dieser Angriff auf die freie Advokatur konkrete Auswirkungen auf die – ebenfalls der Erdoğan‘schen Strafverfolgung unterliegenden – zivilgesellschaftlichen Opposition. Beispielhaft dafür ist das Strafverfahren, das gegen die Literaturdozentin Nuriye Gülmen und ihren Kollegen, den Lehrer Semih Özakca, geführt wird. Beide hatten in Reaktion auf ihre Entlassungen(10) im Jahr 2016 einen öffentlichen Protest geführt, sind in den Hungerstreik getreten und wurden im Mai 2017 festgenommen. Das Verfahren gegen Nuriye Gülmen endete am 1. Dezember 2017 mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (DHKP-C). Allein 15 der Verteidiger*innen in diesem Verfahren sind zwei Tage vor Prozessbeginn festgenommen worden. Effektive Verteidigung sieht anders aus.

DIE ANGST DER RICHTER*INNEN VOR DEM HOHEN RAT

»Es gibt eine Institution in der Türkei, die die Richter*innen so sehr fürchten, wie sie Gott fürchten: Den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte«.(11) Mit diesen Worten beantwortete Rechtsanwalt Veysel Ok am 29. November 2017 in Berlin die Frage, ob es in der Türkei eine unabhängige Justiz gebe. Was steckt dahinter?Der Rat ist zuständig für die Einstellung, Beförderung und Versetzung von Richtern und Staatsanwälten, kann ihnen Fälle zuteilen, entziehen, und er ist für Disziplinarmaßnahmen verantwortlich. Früher galt er als Hort des Kemalismus und war Erdoğan damit schon immer ein Dorn im Auge. Keine Regierung zuvor hat so massiv das Justizsystem umgekrempelt wie die AKP. Diverse Gesetzesänderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Rats haben die direkte Einflussnahme der Regierung auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten ermöglicht.(12) Damit hat Erdoğan den Kampf um das Justizsystem mehrheitlich für sich entscheiden können und die Justiz faktisch zum Handlanger der Exekutive gemacht.Diese Entwicklung hatte weit vor dem Putschversuch begonnen, zu einer Zeit nämlich, als sich die AKP die Macht noch in trauter Zweisamkeit mit der Gülen-Bewegung teilte. Gezielt wurden die Posten bei Staatsanwaltschaft und Gericht mit linientreuen ›Gülen-Jurist*innen‹ besetzt, die als verlängerter Arm der Regierungspolitik die missliebige zivilgesellschaftliche Opposition mit abenteuerlichen Strafverfahren überzog. Dass dabei vor allem die politische Zielrichtung und nicht etwa gesetzliche Grundlagen ausschlaggebend waren, zeigte sich eindrucksvoll in den sog. Ergenekon-Verfahren. Diese wurden in den Jahren 2007 bis 2013 gegen hunderte Angehörige von Militär, Politik, Journalist*innen und Anwält*innen geführt und endeten mit hohen Verurteilungen wegen angeblicher Putschvorbereitungen. Nach dem Bruch zwischen der AKP und der Gülen-Bewegung 2013/2014(13) sind die Urteile vom Berufungsgericht im April 2016 aufgehoben worden. Begründung: Durch die Strafverfolgungsorgane sind Beweismittel gefälscht worden. Als Urheber wurde die Gülen-Bewegung genannt. Die Richterschaft, die in nicht unerheblichem Anteil der Gülen-Bewegung zugehörig war, hat sich damit ihr eigenes berufliches Ästlein abgesägt. Schon 2014 kam es zu einschneidenden Änderungen der Gerichtszuständigkeiten und entsprechenden Versetzungen nun unerwünschter Richter*innen. Im Juni 2016, also vor dem Putschversuch, wurden rund 3.700 Richter und Staatsanwälte ausgewechselt, die angeblich der Gülen-Bewegung nahestehen sollen. Nur wenige Stunden nach dem gescheiterten Putschversuch wurden am 16. Juli 2016 auf einen Schlag weitere 2.745 Richter abgesetzt oder suspendiert – fast ein Fünftel der rund 15.000 des Landes.(14)Derzeit befinden sich schätzungsweise 2.000 bis 3.000 Richter*innen und Staatsanwält*innen in Haft, die meisten wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der ›terroristischen Vereinigung‹ der Gülen-Bewegung (FETÖ). Dies führt teilweise zu absurdesten Situationen in den großen Haftanstalten des Landes: Inhaftierte Oppositionelle haben als Zellennachbarn gerade den Richter, der sie vor vielen Monaten selbst in Untersuchungshaft gebracht hat. Für die Richterschaft ist eines klar: Jede Entscheidung kann unmittelbare Auswirkungen auf die eigene berufliche Zukunft haben. Entspricht sie den Wünschen Erdoğans nicht, dann wackelt der eigene Stuhl. Der Hohe Rat beobachtet sehr genau.

DIE IGNORANZ DER BUNDESREGIERUNG 

Es ist schwer zu ertragen, aber kaum verwunderlich, wenn seitens der Bundesregierung immer noch geäußert wird, man hoffe auf rechtsstaatliche Verfahren, wolle keinen Einfluss auf die Justiz ausüben. Immerhin hängt die Bundesregierung mit ihrem Türkei-Deal tief drin im Schlamassel. Sie kann die Erdoğan-Türkei unmöglich als einen Staat bezeichnen, der nicht nur seit Jahren, sondern seit über einem Jahrzehnt systematisch Grundrechte und Freiheiten von Andersdenkenden missachtet. Denn dann müsste die Bundesrepublik auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht erst mit dem Putschversuch im Juli 2016 und dem ›Putsch nach dem Putsch‹ durch Erdoğan staatliche politische Verfolgung stattfindet, sondern dass die politische Abhängigkeit der Justiz und rechtsstaatswidrige Verfahren eine lange und traurige Tradition in der Türkei haben, in den letzten Jahren vor allem geprägt durch die Gülen-Bewegung. Dies soll jedoch – vor dem Hintergrund der Asylzahlen – unbedingt und um jeden Preis vermieden werden. Entsprechend werden Asylanträge von in der Türkei vor Juli 2016 politisch verfolgten Menschen mit dem Argument abgelehnt, vor dem Putschversuch erfolgte strafrechtliche Verurteilungen seien nicht zu beanstanden, da die Verfahren unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze und ohne politische Einflussnahme abgelaufen seien. Absurder geht’s nimmer.

Franziska Nedelmann ist Rechtsanwältin in Berlin und Stellvertretende Vorsitzende des RAV.

Fußnoten

(1) Parallel begann die Unterwanderung der Justiz durch Juristinnen und Juristen der Gülen-Bewegung.
(2) So Rechtsanwalt Veysel Ok auf der Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 29. November 2017 an der Humboldt-Universität zu Berlin.
(3)   Prozessbeobachtungsbericht vom 12. Juli 2017, <link publikationen/mitteilungen/mitteilung/bericht-zur-prozessbeobachtung-in-istanbul-am-6-juli-2017-533/>http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/bericht-zur-prozessbeobachtung-in-istanbul-am-6-juli-2017-533/</link> [10.12.2017].
(4) https://arrestedlawyers.org/2017/11/27/report-the-persecution-on-turkish-lawyers-20-27-november/
[10.12.2017].
(5) Mitglied der ›Europäischen Demokratischen Anwälte‹ (EDA) und der ›Europäischen Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt‹ (EJDM).
(6) https://arrestedlawyers.org/2017/11/20/report-the-persecution-on-turkish-lawyers-14-20-november/
[10.12.2017].
(7) Zu seiner Inhaftierung im Jahre 2013 vgl. Pressemitteilung des RAV vom 25. Januar 2013, <link publikationen/mitteilungen/mitteilung/erneute-massenverhaftung-von-rechtsanwaeltinnen-und-rechtsanwaelten-in-der-tuerkei-281/>http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/erneute-massenverhaftung-von-rechtsanwaeltinnen-und-rechtsanwaelten-in-der-tuerkei-281/</link>; zu der Festnahme der Kolleg*innen im September 2017, vgl. Aufruf des RAV zur Protestkundgebung am 21. September 2017 in Berlin, <link publikationen/mitteilungen/mitteilung/tuerkei-lasst-unsere-kolleg-innen-frei-535/>http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/tuerkei-lasst-unsere-kolleg-innen-frei-535/</link>.
(8) ›Basic Principles on The Role of Lawyers‹, verabschiedet vom Kongress der UN vom 27. August bis 7. September 1990 in Havanna/Kuba, https://www.un.org/ruleoflaw/files/UNBasicPrinciplesontheRoleofLawyers.pdf [10.12.2017].
(9) Inwieweit systematische Folter im Rahmen der Inhaftierungen (Polizeigewahrsam und Untersuchungshaft) stattfindet, ist unklar. Dass es zu Folter und Misshandlungen kommt, steht jedoch außer Frage, vgl. zur Folter im Polizeigewahrsam den Bericht von Human Rights Watch vom 12. Oktober 2017, https://www.hrw.org/report/2017/10/12/custody/police-torture-and-abductions-turkey [13.12.2017].
(10) Seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 sind in der Türkei 146.713 Menschen aus dem Staatsdienst entlassen worden, vgl. https://turkeypurge.com/ [10.12.2017].
(11) Hâkimler ve Savcılar Yüksek Kurulu (HSYK); seit dem Referendum vom 16. April 2017 nur noch ›Rat der Richter und Staatsanwälte‹ (Hâkimler ve Savcılar Kurulu, HSK).
(12) Der Rat der Richter und Staatsanwälte besteht jetzt nur noch aus 13 Mitgliedern, von denen vier direkt durch den Präsidenten der Republik bestimmt werden. Auch der Justizminister und somit der Staatssekretär können der Sphäre des Präsidenten zugerechnet werden, wobei ab November 2019 der Präsident ohne Mitwirkung des Parlaments die Minister ernennen und entlassen kann. Weitere sieben Mitglieder werden durch das Parlament gewählt – insoweit kann der Präsident seinen Einfluss als Vorsitzender der – in der Regel – größten Parlamentspartei ausüben, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Hoher_Rat_der_Richter_und_Staatsanw%C3%A4lte [10.12.2017].
(13) Ende 2013 ermittelten die Strafverfolgungsbehörden auch gegen Mitglieder der Erdoğan-Familie und Regierung, was einer offiziellen Kampfansage der Gülen-Bewegung gegenüber der AKP gleichkam. Dies war der Zeitpunkt, wo sich Erdoğan von seinen einstigen Exekutivorganen im Justizmäntelchen befreien musste.
(14) Çiğdem Akyol, Eine Justiz nach Erdoğans Vorstellungen, Die Zeit vom 16. Juli 2016, http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-07/tuerkei-putschversuch-justiz-recep-erdogan [10.12.2017].