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Globale Gerechtigkeit

Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ihrer universelle Anwendung und Durchsetzung sind jedoch mehr als 60 Jahre später immer noch enge Grenzen gesetzt. Der RAV hat sich zum Ziel gesetzt, Menschenrechte weltweit mit juristischen Mitteln zu stärken. Er setzt er sich dafür ein, die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Der RAV streitet dafür, dass diese Verbrechen aufgeklärt werden und die Betroffenen einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln erhalten, um Entschädigungen durchsetzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Seit den Nürnberger und den Tokioter Kriegsverbrecherprozessen besteht ein internationaler Konsens darüber, dass Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Auf dem Gebiet der internationalen Strafgerichtsbarkeit konnten seitdem Fortschritte erzielt werden. Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC) wurde 1998 geschaffen und nahm am 1. Juni 2002 seine Arbeit in Den Haag auf, um die weltweite Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermöglichen. In Deutschland und anderen Staaten bestehen darüber hinaus nach nationalem Recht Möglichkeiten Folter oder völkerstrafrechtliche Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn sie in anderen Ländern begangen wurden, und die Tatverdächtigen keine Staatsbürger des eigenen Landes sind (sog. universelle Jurisdiktion). Im Gegensatz etwa zu Spanien oder Belgien hat die bundesdeutsche Justiz jedoch entsprechende Strafanzeigen bislang abgeblockt.

Generell scheinen vor allem nach dem 11. September 2001 rechtsstaatliche Mechanismen nicht mehr zu funktionieren, vor allem wenn es um Krieg und Terrorismusbekämpfung geht. Eine Vielzahl von Menschenrechtsverbrechen sind im sogenannten Krieg gegen den Terror begangen worden. Die meisten blieben bisher ungesühnt.

Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die Geltendmachung von Menschenrechten nicht bei Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen stehen bleiben darf – auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte müssen als einklagbare Rechte anerkannt werden. Die freie Entfaltung aller und jedes Einzelnen ist nur dort möglich, wo soziale Rechte respektiert und eine soziale Grundsicherung garantiert werden. Soziale und politische Menschenrechte sind – wie das Recht im Gesamten – Ergebnis sozialer Auseinandersetzungen und damit auch immer gegen den Staat durchzusetzen.

In diesem Spannungsverhältnis agiert der RAV – national und international. Er setzt sich ein für die weltweite Geltung der Menschenrechte als Schutz vor Übergriffen von staatlichen und privaten Akteuren.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Stellungnahme zur Vorlage des BVerwG an den EuGH
»Daß Du Dich wehren mußt, wenn Du nicht untergehen willst, wirst Du doch einsehen« (B. Brecht) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor rund einem Jahr exemplarisch zwei Verfahren zu Fragen der Auslegung des so genannten Terrorismusvorbehalts i.S.d. Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtline) und § 3 Abs. 2 AsylVfG (alte Fassung: § 60 Abs. 8 AufenthG) vorgelegt und zugleich seine eigenen Rechtsansichten zu den aufgeworfenen Fragen formuliert (BVerwG 10 C 48.07 betreffend einem ehemaligen Mitglied der DHKP/C und BVerwG 10 C 46.07 betreffend einem ehemaligen Mitglied der PKK). Der Europäische Gerichtshof hat die beiden Sachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden (C–57/09 und C 101/09). Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 9. März…
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Mitteilung
Seit Anfang Dezember 2009 beobachtet das European Center for Constitutional and Human Rights die zur Zeit laufenden Hauptverhandlungen vor argentinischen Bundesgerichten gegen ehemalige Militärs wegen Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976 bis 1983). Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, Sprecher sowie einer der Anwälte der 1998 gegründeten deutschen „Koalition gegen Straflosigkeit. Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien" berichtet von dort gemeinsam mit der Berliner Filmemacherin Alexandra Weltz (Parkafilm) unter anderem mit diesem Videoblog. Der RAV ist Mitglied der „Koalition gegen Straflosigkeit“ und unterstützt diese seit vielen Jahren in ihrem Kampf um eine strafrechtlichen Verfolgung von schweren…
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Veranstaltung, Berlin, 3.12.2009
Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen einem Teil der Opfer von NS-Kriegsverbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen; Verfahren vor deutschen Gerichten blieben ergebnislos. Dagegen hatten zahlreiche Klagen griechischer und italienischer NS-Opfer und deren Angehöriger vor einheimischen Gerichten Erfolg. Bereits im Jahr 2000 erstritten Überlebende und Angehörige eines Massakers deutscher SS-Truppen im griechischen Distomo vor dem obersten Gericht Griechenlands (Aeropag) ein rechtskräftiges Urteil, demzufolge Deutschland 22 Mio. Euro zu zahlen hat. Nachdem eine Vollstreckung dieser Entscheidung in Griechenland scheiterte, erklärte der italienische Kassationsgerichtshof 2008 die Vollstreckung in Italien für zulässig. Parallel dazu…
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Veranstaltung, Hamburg, 25.11.2009
Mittwoch, 25. November 2009, 18.30 Uhr
Universität Hamburg, Raum ESA H, Edmund-Siemers-Allee 1 (Hauptgebäude), 20146 Hamburg

Rechtsanwalt Gonzalo Boyé berichtet über aktuelle Ermittlungen spanischer Strafverfolgungsbehörden gegen hochrangige US-Juristen, die mittels „Rechtsgutachten“ maßgeblich die Grundlage für das „System Guantanamo“ gelegt haben.

Referenten: Rechtsanwalt Gonzalo Boyé (Madrid)
Prof. Dr. Rainer Keller (Universität Hamburg)
Moderation: Rechtsanwalt Carsten Gericke (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, RAV) Im März 2009 reichte der spanische Rechtsanwalt Gonzalo Boyé zusammen mit weiteren Kolleginnen und Kollegen in Spanien eine Strafanzeige gegen hochrangige Juristen der vormaligen US-Regierung ein, die durch vermeintliche Rechtsgutachten die Rechtfertigung…
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Tagung, Berlin, 26. - 27.06.2009
Tagungsprogramm (pdf) 1. Der I. Weltkrieg verursachte ca. 15 Millionen Kriegstote, der II. Weltkrieg mehr als 55 Millionen und in den über 200 Kriegen, die seit 1945 stattgefunden haben, kamen ca. 25 bis 35 Millionen Menschen um (ca. 70 bis 90 % waren Opfer aus der Zivilbevölkerung). Allein der 2003 begonnene US-geführte Angriffskrieg der "Koalition der Willigen" gegen Irak soll bis 2006 ca. 655.000 Menschen das Leben gekostet haben. Schon die Zahlen zeigen: Die Menschheit war in ihrer Geschichte – bis heute – nicht besonders produktiv bei der Beantwortung der Frage: Wie bringt man die vielfältigen und vielfach gegenläufigen Interessen sowie die auseinanderstrebenden Willen der Individuen, Gemeinschaften, Völker und Staaten in einen das friedliche Zusammenleben ermöglichenden Rahmen? Wie…
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Veranstaltungsreihe
Vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Verfahren um die Auseinandersetzung mit NS-Kriegsverbrechen organisiert der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) gemeinsam mit Arbeitskreis Distomo (Hamburg) eine Veranstaltungsreihe mit Diskussionsveranstaltungen und Filmvorführungen in Berlin, München und Den Haag.

München
Veranstaltung am Montag, 20. April 2009, 19.00 Uhr, Gasteig, Rosenheimer Straße 5, 81667 München
mit
Argyris Sfountouris (Griechenland) und Angiola Lescai (Italien)
Martin Klingner, Rechtsanwalt von Distomo-Opfern in der Bundesrepublik Deutschland und
Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin (Mitglied im Bundesvorstand des RAV/ Vertreterin der Nebenklage in dem Prozess gegen Scheungraber)
Moderation: Michael Backmund (Mitglied im Vorstand der Deutschen Journalistinnen- und…
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Veranstaltung, Berlin, 3.04.2009
Bereits kurz nach seiner Amtseinführung traf der neu gewählte US-Präsident Barack Obama mehrere Entscheidungen, die den Bruch mit der Politik seines Vorgängers George W. Bush symbolisieren und zentrale Wahlkampfzusagen einlösen sollten: Per Dekret verfügte Obama u. a. die Aussetzung der Verfahren gegen Terrorverdächtige und die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo innerhalb eines Jahres sowie die Auflösung der als „black sites“ bekannt gewordenen CIA-Geheimgefängnisse.

Die Referentinnen und Referenten werden über die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen in den USA und Europa berichten:

Michael Ratner, (CCR), New York, (ECCHR), Berlin
Pardiss Kebriaei, CCR, New York
Andrea Würdinger, (RAV), Berlin
Wolfgang Kaleck, ECCHR, Berlin Moderation: Carsten Gericke, (RAV),…
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Pressemitteilung vom 11.04.2008

Unsere Kollegin Eren Keskin, bekannt für ihr unermüdliches und mutiges Engagement für Menschen- und Freiheitsrechte in der Türkei, wurde am 20.03.08 durch das Amtsgericht Kartal/ Istanbul zu 6 Monaten und 20 Tagen Haft sowie einer Geldstrafe in Höhe von 4000 NTLira (ca. 2000 €) gem. Art. 301 Abs. 2 Türkisches Strafgesetzbuch wegen Verunglimpfung und Herabwürdigung des Türkischen Militärs verurteilt. Strafverschärfend wurde gem. Absatz 3 des Art. 301 TStGB  bewertet, dass die Tat durch eine türkische Staatsangehörige im Ausland begangen wurde.

Der Verurteilung liegt ein Interview zu Grunde, welches in der Zeitung „Tagesspiegel“ vom 24.06.2006 veröffentlicht wurde und in welchem Rechtsanwältin Keskin erneut ihre Überzeugung zum Ausdruck brachte, dass die Politik der Türkei nach wie vor vom…

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Veranstaltung, Berlin, 15.2.2008
Wie Frieden in Afghanistan, dem Land, in dem seit mehr als 30 Jahren Krieg herrscht, erreicht werden kann, ist ein zentrales kontroverses Thema der Politik und der Friedensbewegung – nicht nur in Deutschland.

Bleibt es dabei: Krieg löst keine Probleme, sondern verschärft sie?
Die verbale Ablehnung von Krieg schafft noch keinen Frieden. Kontrovers diskutiert werden Strategien mit oder ohne Militär, die Frieden sichern sollen.
Das Völkerrecht wird zur Begründung unterschiedlicher Friedensstrategien herangezogen, ge- und auch missbraucht.
Die Rolle von Militär, die Bedeutung und Funktion von Hilfsorganisationen und humanitärer Hilfen, die Möglichkeiten der zivilen Konfliktregulierung und der Konflikt-Prävention sind zentrale Stichworte dieser Debatten. Geht es in Afghanistan auch um…

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Stellungnahme
Im Rahmen der fortlaufenden Diskussion um einen Beitritt zur Europäischen Union ratifizierte die Türkei die zwei wichtigsten Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen: Den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR). Rechtsanwältin Jutta Hermanns stellt die wesentliche Inhalte des IPbpR vor und untersucht, welche Konsequenzen sich nach dem Beitritt der Türkei zu diesem Pakt für die dort lebende kurdische Bevölkerung ergeben. <link fileadmin user_upload rav themen globale_gerechtigkeit download>Artikel lesen (pdf)
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Veröffentlichungen im RAV-InfoBrief zum Thema