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Frieden durch Recht?

Tagung, Berlin, 26. - 27.06.2009
Tagungsprogramm (pdf) 1. Der I. Weltkrieg verursachte ca. 15 Millionen Kriegstote, der II. Weltkrieg mehr als 55 Millionen und in den über 200 Kriegen, die seit 1945 stattgefunden haben, kamen ca. 25 bis 35 Millionen Menschen um (ca. 70 bis 90 % waren Opfer aus der Zivilbevölkerung). Allein der 2003 begonnene US-geführte Angriffskrieg der "Koalition der Willigen" gegen Irak soll bis 2006 ca. 655.000 Menschen das Leben gekostet haben. Schon die Zahlen zeigen: Die Menschheit war in ihrer Geschichte – bis heute – nicht besonders produktiv bei der Beantwortung der Frage: Wie bringt man die vielfältigen und vielfach gegenläufigen Interessen sowie die auseinanderstrebenden Willen der Individuen, Gemeinschaften, Völker und Staaten in einen das friedliche Zusammenleben ermöglichenden Rahmen? Wie ist der Kampf aller gegen alle zu vermeiden, wie ist die Verfolgung individueller und gemeinsamer Interessen aufeinander abzustimmen? Soziologen sagen uns: Die Menschheit hat im Grunde bisher nur vier solcher Steuerungsmittel gefunden: Macht, Markt, Moral und eben das Recht. Das gilt nicht nur für den innergesellschaftlichen und innerstaatlichen Bereich, sondern auch für die internationalen Beziehungen.

2. Recht kann Frieden nicht bewirken, aber es ist für Frieden unverzichtbar.
Im Verhältnis von Recht und Macht liegt der bedeutendste Nutzen des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen darin, die Gewaltanwendung bei der Austragung und Lösung von Konflikten auf ein anderweitig nicht erreichbares Minimum zu beschränken. Macht reicht dazu nicht aus. Auch der Markt mit seinen strukturellen Defiziten kann dies nicht erreichen, ebenso wenig wie die Steuerungsressource Moral.
Das Verhalten der Staaten und anderen Völkerrechtssubjekte zueinander berechenbarer zu machen, gehört zu den wichtigsten friedenssichernden Funktionen des Völkerrechts.
Völkerrecht schafft zudem institutionelle Rahmenbedingungen für den Verzicht oder jedenfalls die Begrenzung von Gewalt. Es stellt Regeln und Verfahren für die Austragung, Regelung und Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung. Hier haben vor allem auch internationale Organisationen und Institutionen, die ihrerseits auf völkerrechtlichen Verträgen und Abmachungen beruhen, ihre wichtige Funktion. Dazu gehört die im Angesicht der - von Deutschland ausgehenden und für mehr als 50 Millionen Menschen tödlichen - Massaker des 2. Weltkriegs geschaffene UN-Charta, eine der bedeutendsten zivilisatorischen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte.

3. Wir müssen dennoch immer wieder die bestürzende Erfahrung machen: Gerade die Normen des Völkerrechts, die auf die Bewahrung und Schaffung des Friedens ausgerichtet sind, aber auch die Gewaltverbote und Friedensgebote des nationalen Rechts werden immer wieder missachtet, gerade auch von denen, die einen Amtseid auf die Verfassung und damit zugleich auch auf das geltende Völkerrecht geleistet haben. Dies geschieht nicht nur durch Regierungen und Exekutivorgane, die sich in ihrer Außenpolitik nach ihren Worten immer nur für „den Frieden“ einsetzen. Es gilt auch für Gerichte, deren Entscheidungen friedensrechtliche Gebote fahrlässig übersehen, übergehen oder gar missachten. Die jüngere und jüngste Vergangenheit bietet dafür zahlreiche illustrative Beispiele, auch für Deutschland:
• die aktive politische und militärische Beteiligung am Krieg der NATO-Staaten gegen Jugoslawien,
• die direkte und indirekte Unterstützung für die US-geführte „Koalition der Willigen“ im Krieg gegen Irak (Gewährung von Überflugrechten, Gestattung der unkontrollierten Nutzung der inländischen Infrastruktur und Militärbasen, logistische und nachrichtendienstliche Kooperation bei der Kriegsführung bis hin zur Zielauswahl, Missachtung der Neutralitätspflichten aus dem V. Haager-Abkommen etc.),
• die Hinnahme von oder gar Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen im „Krieg gegen den Terror“ (z.B. Duldung von Flügen im deutschen Luftraum und Nutzung des deutschen Territoriums im Rahmen von Renditions-Aktionen u.a. der CIA; Übernahme und Verwertung von „Folter-Geständnissen“; menschenrechtswidrige Schutzverweigerung für Guantanamo-Häftlinge z.B. im Falle Kurnaz; Behinderung der Strafverfolgung von Folter-Verantwortlichen),
• die Weigerung, (auch) für Militäreinsätze der Bundeswehr und für die militärische Nutzung von ausländischen Militärbasen in Deutschland die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag anzuerkennen,
• entgegen dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 weiterhin an der NATO-Nuklearstrategie festzuhalten, die die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen vorsieht, und im Rahmen der „nuklearen Teilhabe“ diesen aktiv zu üben,
• die fortlaufende Missachtung der in Art. VI des Atomwaffensperrvertrages normierten Verpflichtung aller Staaten, dafür einzutreten unverzüglich in redlicher Absicht Verhandlungen über eine vollständige nukleare Abrüstung aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen.

4. Dabei gibt es das „Friedensgebot“ des Grundgesetzes und der UN-Charta, das vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zu Bundeswehreinsätzen im Ausland vielfach rhetorisch herangezogen, jedoch in seinen Wirkungen weder praxisnah entfaltet noch hinreichend zur Wirksamkeit gebracht wird.
Es ist deshalb dringend an der Zeit, die konkreten Inhalte und Funktion(en) der Friedensgebote des Grundgesetzes und des geltenden Völkerrechts neu zu vermessen. In welcher Weise können Juristinnen und Juristen bei deren Anwendung und praktischer Umsetzung wirkungsvoller mitwirken? Dazu gehört auch die kritische Frage, ob das geltende Völkerrecht in seinem heutigen Zuschnitt in der Lage ist, diese Friedensgebote implementieren zu helfen? Kann die feministische Kritik des Völkerrechts wichtige Beiträge dazu liefern, ggf. welche? Ist eine stärkere Verrechtlichung der internationalen Beziehungen sinnvoll und wünschenswert? Welche Rolle kann dabei innerstaatlichen und internationalen Gerichten zukommen? Empfiehlt es sich, z.B. bei Verletzungen des völkerrechtlichen Gewaltverbotes oder anderer völkerrechtlicher Delikte stärker auf strafrechtliche Verfahren gegen Entscheidungsträger zu setzen, in welcher Weise? Können zivilgerichtliche Schadensersatzklagen (Amtshaftung) dazu beitragen, den Krieg als Mittel der Politik unattraktiver zu machen?
Zu diskutieren ist auch, ob sich die Herausbildung und Schaffung eines neuen Rechtsgebiets, des „Friedensrechts“ empfiehlt, um jedenfalls die Komplexität der friedensrechtlichen Quellen zu ordnen, inhaltlich zu klären und das Bewusstsein für die Zusammenhänge zu schärfen. Könnte so allgemein und insbesondere den Rechtsanwendern auch besser bewusst gemacht werden, welche friedensrechtlich relevanten Normen höherrangigen Rechts sie in ihrer Berufspraxis bei der Anwendung einfachen Rechts beachten müssen?

5. Zur Diskussion dieser Fragen ruft die IALANA zusammen mit den Mitveranstaltern für den 26. und 27. Juni 2009 in- und ausländische Fachleute, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, StrafrechtlerInnen, SozialwissenschaftlerInnen, PolitikerInnen, Studentinnen und Studenten, VerwaltungsjuristInnen und interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Berliner Humboldt-Universität, um in Plenarveranstaltungen, Workshops und Panels Erfahrungen und Know How auszutauschen, Antworten zu finden und auch den Versuch zu unternehmen, ein Netzwerk für die weitere Kooperation von friedensrechtlich Interessierten zu schaffen. Es wäre schön, wenn Sie mittun würden.

Berlin im April 2009 Veranstalter:
IALANA (JuristInnen und Juristen gegen atomare biologische und chemische Waffen) in Zusammenarbeit mit:
• Republikanischer Anwältinnen- und Anwälte Verein e.v. (RAV)
• European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights (ELDH)
• Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
• RichterInnen und StaatsanwältInnen in Ver.di
• The European Law Students‘ Association (ELSA)
• Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
• Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. (VDW) Veranstaltungsort:
Humboldt-Universität zu Berlin
Fachbereich Jura
Bebelplatz 1
10117 Berlin
(gegenüber von dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6) Anmeldungen:
IALANA-Geschäftsstelle, Schützenstr. 6; 10117 Berlin
Fax: +49.30.20654858
Email:kongress@ialana.de (Stichwort: Kongress "Frieden durch Recht")

Auskünfte:

IALANA-Geschäftsstelle Tel. 030.20654857
E-Mail-Anfragen bitte unter dem Stichwort "Frieden durch Recht" an kongress@ialana.deTeilnahmegebühr:
Berufstätige: 30 Euro
Studierende und Erwerbslose: 5 Euro
Sonderregelungen sind nach Absprache mit dem Tagungssekretariat möglich.