Universität Hamburg, Raum ESA H, Edmund-Siemers-Allee 1 (Hauptgebäude), 20146 Hamburg
Rechtsanwalt Gonzalo Boyé berichtet über aktuelle Ermittlungen spanischer Strafverfolgungsbehörden gegen hochrangige US-Juristen, die mittels „Rechtsgutachten“ maßgeblich die Grundlage für das „System Guantanamo“ gelegt haben.
Referenten: Rechtsanwalt Gonzalo Boyé (Madrid)Prof. Dr. Rainer Keller (Universität Hamburg)
Moderation: Rechtsanwalt Carsten Gericke (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, RAV) Im März 2009 reichte der spanische Rechtsanwalt Gonzalo Boyé zusammen mit weiteren Kolleginnen und Kollegen in Spanien eine Strafanzeige gegen hochrangige Juristen der vormaligen US-Regierung ein, die durch vermeintliche Rechtsgutachten die Rechtfertigung für die Anwendung von Folter bei Verhören u.a. in dem Gefangenenlager Guantanamo geliefert haben. In der Folgezeit gelangten sowohl durch einen umfassenden Report des Internationalen Roten Kreuzes, aber auch durch einen internen Bericht der CIA eine Vielzahl weiterer grausamer Fakten über die Folterpraxen an die Öffentlichkeit. Eine strafrechtliche Aufarbeitung dieser Vorgänge steht jedoch auch nach dem Regierungswechsel in den USA bislang aus. Trotz erheblichen Drucks aus den USA und seitens der spanischen Justiz entschied der zuständige Ermittlungsrichter Baltasar Garzón Ende April 2009, das Verfahren zu eröffnen.
Bereits im November 2006 hatten das New Yorker Center for Constitutional Rights (CCR), der RAV und andere Menschenrechtsorganisationen in Deutschland eine umfassende Strafanzeige auch hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der US-Juristen eingereicht. Dieses Gesuch lehnte Generalbundesanwältin Monika Harms im April 2007 ab.
Die aktuellen Ermittlungen in Spanien können dazu beitragen, endlich effektiv die Hintergründe des „Systems Guantanamo“ und die maßgeblichen politischen Vorgänge in der damaligen US-Regierung zu durchleuchten und der Straflosigkeit der Folter ein Ende zu setzen.
Gonzalo Boyé ist als Strafverteidiger tätig, vertrat aber u.a. auch Nebenkläger im Verfahren um die Terroranschläge in Madrid 2004. Er wird über den näheren Inhalt der aktuellen Strafanzeige ebenso berichten wie über die praktischen Hindernisse bei der staatlichen Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen.
Prof. Rainer Keller lehrt an der Universität Hamburg u.a. Internationales Strafrecht und beschäftigt sich seit Jahren mit Möglichkeiten und Grenzen, durch internationale Strafverfolgung Menschenrechte effektiv zu schützen.
Der Vortrag von Gonzalo Boyé wird in Englisch gehalten und übersetzt werden. Im Anschluss besteht ausreichend Raum für Fragen und Diskussion.
Der Eintritt ist frei.
Veranstalter:
Hamburgs Aktive Jurastudierende (HAJ), Amnesty International Bezirksverband Hamburg, DFG-VK-Ortsgruppe Bad Oldesloe, Hamburger Forum, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) mit freundlicher Unterstützung der Hagemann-Stiftung, der Holtfort-Stiftung sowie der Amnesty International Bezirksverbände Flensburg und Kiel