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Globale Gerechtigkeit

Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ihrer universelle Anwendung und Durchsetzung sind jedoch mehr als 60 Jahre später immer noch enge Grenzen gesetzt. Der RAV hat sich zum Ziel gesetzt, Menschenrechte weltweit mit juristischen Mitteln zu stärken. Er setzt er sich dafür ein, die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Der RAV streitet dafür, dass diese Verbrechen aufgeklärt werden und die Betroffenen einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln erhalten, um Entschädigungen durchsetzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Seit den Nürnberger und den Tokioter Kriegsverbrecherprozessen besteht ein internationaler Konsens darüber, dass Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Auf dem Gebiet der internationalen Strafgerichtsbarkeit konnten seitdem Fortschritte erzielt werden. Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC) wurde 1998 geschaffen und nahm am 1. Juni 2002 seine Arbeit in Den Haag auf, um die weltweite Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermöglichen. In Deutschland und anderen Staaten bestehen darüber hinaus nach nationalem Recht Möglichkeiten Folter oder völkerstrafrechtliche Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn sie in anderen Ländern begangen wurden, und die Tatverdächtigen keine Staatsbürger des eigenen Landes sind (sog. universelle Jurisdiktion). Im Gegensatz etwa zu Spanien oder Belgien hat die bundesdeutsche Justiz jedoch entsprechende Strafanzeigen bislang abgeblockt.

Generell scheinen vor allem nach dem 11. September 2001 rechtsstaatliche Mechanismen nicht mehr zu funktionieren, vor allem wenn es um Krieg und Terrorismusbekämpfung geht. Eine Vielzahl von Menschenrechtsverbrechen sind im sogenannten Krieg gegen den Terror begangen worden. Die meisten blieben bisher ungesühnt.

Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die Geltendmachung von Menschenrechten nicht bei Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen stehen bleiben darf – auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte müssen als einklagbare Rechte anerkannt werden. Die freie Entfaltung aller und jedes Einzelnen ist nur dort möglich, wo soziale Rechte respektiert und eine soziale Grundsicherung garantiert werden. Soziale und politische Menschenrechte sind – wie das Recht im Gesamten – Ergebnis sozialer Auseinandersetzungen und damit auch immer gegen den Staat durchzusetzen.

In diesem Spannungsverhältnis agiert der RAV – national und international. Er setzt sich ein für die weltweite Geltung der Menschenrechte als Schutz vor Übergriffen von staatlichen und privaten Akteuren.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Pressemitteilung vom 23.10.12
Organisationen kritisieren Großstrafverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten und Anwältinnen und Anwälte Berlin (DAV/RAV/ai).
Fast unbeobachtet werden derzeit in der Türkei systematisch unliebsame Kritiker mit Strafverfahren überzogen und mundtot gemacht. So laufen derzeit in Istanbul zwei Großverfahren gegen 46 kurdische Anwältinnen und Anwälte sowie 44 kurdische Journalistinnen und Journalisten. Fast 100 Pressevertreter und über 30 Vertreter der Anwaltschaft befinden sich in Haft. Ihnen wird die Mitgliedschaft in der Union der Gemeinschaft Kurdistans (KCK) unterstellt. Dieser Vorwurf knüpft allerdings ausschließlich an Tätigkeiten im Rahmen ihrer Berufsausübung an. Die Verfahren werden daher international als rein politisch motiviert kritisiert. Auch der Deutsche Anwaltverein und…
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Pressemitteilung vom 17.7.12
Am 16. Juli 2012 begann in Istanbul ein Strafverfahren gegen 50 Personen, 46 davon sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Sämtlich der angeklagten Rechtsanwältinnen und -anwälte sind bzw. waren in den Jahren 2010 und 2011 Verteidiger von Abdullah Öcalan und haben ihn im Gefängnis auf der Insel Imrali besucht. Sie werden beschuldigt, Mitglied in einer illegalen, terroristischen Organisation, der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK)1 zu sein und geheime Informationen aus den Anwaltsgesprächen mit Öcalan weitergegeben zu haben. Das Verfahren basiert auf koordinierten Razzien der Anwaltsbüros in der gesamten Türkei und einer Massenfestnahme von Anwältinnen und Anwälten am 22. November 2011. 36 Kolleginnen und Kollegen befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. „Dieses Verfahren ist…
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Mitteilung vom 3.12.2011
"Entschädigung Sofort! Die Überlebenden des Zwangsprostitution-Systems der japanischen Armee haben ein Recht auf Anerkennung und Entschädigung" Zwischen 1932 und 1945 versklavte Japans Militär mithilfe von Regierungsbeamten und japanischen Firmen etwa 200.000 Frauen und Mädchen aus zehn Ländern in so genannten »comfort stations«. Die meisten von ihnen kamen aus der damaligen japanischen Kolonie Korea. Die Armeeführung verstand die »comfort stations« als Leistungsanreiz für die Soldaten. Für die betrofenen Frauen bedeuteten sie tägliche Vergewaltigungen und Demütigungen, oft über Monate und Jahre. Auch nach dem Ende des Kriegs prägte diese Vergangenheit das Leben der Frauen. Gesundheitliche Schäden und psychische Verletzungen ebenso wie soziale Ausgrenzung und materielle Entbehrung waren…
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Podiumsdiskussion, Den Haag, 12. September
Vom 12.9. bis zum 16.9.2011 werden vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Anhörungen zu der Klage Deutschlands gegen die Republik Italien stattfinden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Urteilen, die NS-Opfer wegen erlittener Kriegsverbrechen erfolgreich vor Gerichten in Italien und Griechenland erstritten haben. Die deutsche Regierung sieht in diesen Urteilen eine Verletzung der Staatenimmunität. Sie erhob bereits Ende 2008 Klage vor dem IGH, um die Vollstreckung dieser rechtskräftigen Urteile zu verhindern und - mit der Autorität des IGH - einen Schlussstrich unter die zivilrechtliche Entschädigung von NS-Opfern ziehen zu können. Anlässlich des Beginns der Anhörungen am 12.9.2011 veranstaltet der RAV zusammen mit dem European Center for…
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Diskussionsveranstaltung, Hamburg 12.5.2011
Die Aufarbeitung schwerster und massenhafter Menschenrechtsverletzungen, die Entschädigung der Opfer und Überlebenden und die Aussöhnung der Konfliktparteien sind zentrale gesellschaftliche Herausforderungen nach dem Ende diktatorischer Regime oder der Beendigung bewaffneter Konflikte. Besondere Aufmerksamkeit erlangt dabei regelmäßig auch die strafrechtliche Verfolgung makrokrimineller Verbrechen, denn dieser wird – trotz durchaus gewichtiger Bedenken im Detail - eine spezifische Bedeutung für die juristische Vergangenheitsbewältigung beigemessen. Der „Kampf gegen die Straflosigkeit“ der Täter/innen erweist sich aus dieser Perspektive für viele Regionen als notwendige Bedingung für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Hiervon zeugen die Auseinandersetzungen in Argentinien und…
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Pressemitteilung vom 9.2.2011
Am 9. Februar 2011 ist vor dem „Gericht für schwere Straftaten“ in Istanbul nach 2 erfolgten Freisprüchen erneut gegen die türkische Schriftstellerin und Soziologin Pinar Selek verhandelt worden. Ihr wurde vorgeworfen, 1998 an einem Anschlag auf den Istanbuler Gewürzbasar beteiligt gewesen zu sein, der der PKK zugeschrieben wurde. Der Kassationsgerichtshof hatte 2010 den 2. Freispruch mit der Begründung aufgehoben, die Beteiligung von Pinar Selek an dem Anschlag sei durch die Beweisaufnahme nachgewiesen. Dabei hatte der Gerichtshof Aussagen verwertet, die durch Folter erlangt wurden. Auch wurde außer Acht gelassen, dass bereits die überwiegende Anzahl der im Verfahren eingeholten Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass die Explosion auf dem Basar nicht durch eine Bombe verursacht wurde. Diese…
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Pressemitteilung vom 7.2.2011
Prozessauftakt am 9. Februar 2011 in Istanbul

Der RAV ist besorgt um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und beobachtet den Prozess Am 9. Februar 2011 wird vor dem „Gericht für schwere Straftaten“ in Istanbul nach 2 erfolgten Freisprüchen erneut gegen die türkische Schriftstellerin und Soziologin Pinar Selek verhandelt werden. Pinar Selek ist durch Veröffentlichungen insbesondere für die Rechte sozial benachteiligter Gruppen (Straßenkinder, Transsexuelle, Prostituierte) und Minderheiten (Kurden, Armenier) international bekannt geworden. Sie lebt derzeit in Berlin, wo sie als Stipendiatin des deutschen P.E.N.-Zentrums an ihrem ersten Roman arbeitet. Der Prozess wird von 20 Institutionen und Einrichtungen beobachtet, darunter das P.E.N. Zentrum Deutschland, Human Rights Watch (HRW), die…
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Podiumsgespräch, Hamburg 30.1.2011
Anlässlich des 66. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz laden wir Sie herzlich ein zu einem Podiumsgespräch. Sonntag 30.01.2011 um 13:00 Uhr im Polittbüro, Hamburg Zu Gast sind
Gabriel Bach, Ankläger im Eichmann-Prozess und langjähriger Richter am Obersten Gericht Israels
Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees
Dieter Magsam, Rechtsanwalt, RAV
Dr. Detlef Garbe, Direktor KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Moderation: Helga Obens, Auschwitz-Komitee Es werden Filmausschnitte aus der Dokumentation von Frank Gutermuth und Wolfgang Schoen (D 2010) gezeigt: „Gabriel Bach. Der Ankläger und der Eichmann-Prozess“ Gabriel Bach, geb. am 13. März 1927 in Halberstadt, lebte bis 1938 in Berlin. Er flüchtete zwei Wochen vor dem Novemberpogrom nach Amsterdam und emigrierte von…
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Diskussionsveranstaltung, Berlin, 21.5.10
Diskussionsveranstaltung mit:
Prof. Dr. Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht
RA Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR
RAin Britta Eder
Moderation: Wolfgang Neškovic, MdB, Bundesrichter a. D. Die Terrorlisten der Europäischen Union stehen bereits seit längerer Zeit in der Kritik. Wer auf einer dieser Listen steht, den treffen Reiseverbote und Finanzrestriktionen. Für die betroffene Person hat eine Listung zunächst die Sperrung sämtlicher Konten zur Folge. Zugleich dürfen der gelisteten Person auch keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Diese Sanktionen werden in einem demokratisch und rechtsstaatlich überaus fragwürdigen Verfahren verhängt. Das Vorgehen der Europäischen Union hat deshalb bereits scharfe Kritik erfahren. Dick Marty, der…
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Pressemitteilung
Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft die Frage, ob die Aufnahme einer Organisation in die EU-Terrorliste (hier der DHKP-C) wirksam ist und Grundlage nationaler Strafverfolgung sein kann, wenn die Organisation selbst keine Klage gegen die sie betreffenden Beschlüsse erhoben hat, aber deren Listung unter Verstoß gegen elementare Verfahrensgarantien zustande gekommen ist.

Der Fall:
Vor dem OLG Düsseldorf findet seit März diesen Jahres ein Verfahren gegen eine Frau und zwei Männer statt, denen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der DHKP-C, vorgeworfen wird (§ 129b StGB). Darüber hinaus werden sie beschuldigt, Spendenkampagnen für die DHKP-C durchgeführt und Erlöse aus Veranstaltungen und dem Verkauf von Publikationen der Organisation zur Verfügung gestellt zu…
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Veröffentlichungen im RAV-InfoBrief zum Thema