Vom 12.9. bis zum 16.9.2011 werden vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Anhörungen zu der Klage Deutschlands gegen die Republik Italien stattfinden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Urteilen, die NS-Opfer wegen erlittener Kriegsverbrechen erfolgreich vor Gerichten in Italien und Griechenland erstritten haben. Die deutsche Regierung sieht in diesen Urteilen eine Verletzung der Staatenimmunität. Sie erhob bereits Ende 2008 Klage vor dem IGH, um die Vollstreckung dieser rechtskräftigen Urteile zu verhindern und - mit der Autorität des IGH - einen Schlussstrich unter die zivilrechtliche Entschädigung von NS-Opfern ziehen zu können.
Anlässlich des Beginns der Anhörungen am 12.9.2011 veranstaltet der RAV zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eine Podiumsdiskussion in Den Haag.
Referenten:
Prof. em. Michael Bothe (Frankfurt/Main) zu der Frage der Staatenimmunität vor nationalen Gerichten in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des Humanitären Völkerrechts
Rechtsanwalt Martin Klingner (Hamburg) zu dem Kampf der NS-Opfer und ihrer Hinterbliebenen um Entschädigung vor nationalen und internationalen Gerichten
Rechtsanwalt Dr. Axel Hagedorn (Amsterdam) zu den Klagen auf Entschädigung für massive Menschenrechtsverletzungen durch die Niederlande und die UN in Srebrenica
Moderation: Andreas Schüller (ECCHR)
Zeit: 12. September 2011 um 18:30
Ort: The Hague University of Applied Sciences,
Johanna Westerdijkplein 75, The Hague
Eintritt frei. Veranstaltung in englischer Sprache.
Veranstalter: RAV, ECCHR
(Einladung_engl PDF)