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Asyl

Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.

Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet  - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen.
Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.

Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.

Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.

Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.

Pressemitteilungen zum Thema

Gemeinsame Erklärung, 3.3.2020

Wieder einmal benutzt Erdoğan Flüchtlinge als politische Schachfiguren. Wieder einmal werden Menschenrechtsverteidigende aus verschiedenen Bereichen und Ländern Zeugen einer illegalen und unmenschlichen Situation an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei.

Offizielle Zahlen sind nicht verfügbar, aber es ist klar, dass Tausende von Flüchtlingen, darunter eine große Anzahl von Minderjährigen, von Erdoğan manipuliert wurden und nun zwischen zwei Grenzen festsitzen, ohne die Chance nicht nur auf Asylverfahren, sondern auch auf angemessene Nahrung, sauberes Wasser und eine Unterkunft zu haben. Es gibt ernsthafte Berichte über Gewalt gegen Migrantinnen und Migranten, und es ist auch bekannt, dass etwa hundert Personen, die die Grenze überschritten haben, bereits von den griechischen…

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Gemeinsame Pressemitteilung zur Entscheidung des EGMR (push-back)

The European Court of Human Right (ECHR) just took a decision in favour of the Spanish authorities, by endorsing the practice known as “hot push-back” of people trying to reach the Spanish enclaves of Ceuta and Melilla. Although another body of the Court had already condemned Spain in 2017 for this illegal practice [1], its Grand Chamber decided this time that Spain had not violated the rights of the exiles who had already crossed its border by sending them back to Morocco quickly and widely. With this highly serious decision, the ECHR legitimizes the generalization of the principle of non-refoulement. Furthermore, it endorses the impossibility of applying for asylum in case of illegal border crossing and welcomes the good collaboration with Morocco in the repression of exiles.

Migrants…

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Überregionaler Seebrücken-Aktionstag, Samstag 8.2.20

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus den Lagern auf den griechischen Inseln nach Deutschland evakuieren!

Alle Informationen zu den dezentralen Protestaktionen finden sich hier.

In Berlin können sich RAV-Mitglieder, Freund*innen etc. um 14 h unter dem roten RAV-Transparent "Kein Mensch ist illegal" an der Straßenecke Werderscher Markt/Schinkelplatz zusammenfinden.

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Aus dem Aufruf der Seebrücke

Schon viel zu lange sitzen Kinder, Jugendliche, Familien und Einzelpersonen in überfüllten Lagern auf griechischen Inseln fest. Die Lebensbedingungen in diesen Lagern sind unmenschlich: Es gibt kaum Infrastruktur, Menschen müssen in bitterer Kälte draußen schlafen – ohne jeglichen Schutz. Mehr als 40.000 Menschen werden in diesen Lagern festgehalten, darunter auch über 4.000…

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Offener Brief an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Parlament berät über die Vorschläge von Kommission und Rat zu einer geplanten Verordnung über elektronische Beweismittel. Wir wenden uns an Sie, um unserer Besorgnis über den Vorschlag Ausdruck zu verleihen.

Der Entwurf sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates (Anordnungsstaat) Provider, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (Vollstreckungsstaat), unmittelbar verpflichten können, Meta- und Inhaltsdaten ihrer Kunden  herauszugeben. Die Herausgabe muss binnen zehn Tagen und in Notfällen binnen 6 Stunden erfolgen. Halten sich Anbieter nicht daran, so drohen ihnen Sanktionen in Höhe von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Der Vollstreckungsstaat muss die Anordnung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit hin…

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Pressemitteilung Nr. 5 vom 30. August 2019

Anwält*innen üben massive Kritik an den Äußerungen des Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Asylrecht

Die Interviewäußerungen des Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Erich Künzler, vom heutigen Tag stellen ein gefährliches Zündeln am rechten Rand dar. PräsOVG Künzler verstößt aus Sicht des RAV gegen das Mäßigungsgebot insbesondere in Hinblick darauf, dass in Sachsen am kommenden Sonntag Landtagswahlen stattfinden. Künzler hatte behauptet, das Asylrechtssystem in Sachsen ignoriere Richterentscheidungen.

Rechtsanwältin Dr. Kati Lang, Fachanwältin für Migrationsrecht aus Dresden und Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), dazu:
»Das Interview ist Wasser auf die Mühlen der AfD. Die Äußerungen sind…

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Pressemitteilung Nr. 3 vom 2. Juni 2019

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das morgen im Innenausschuss des Bundestages verhandelt werden soll, ist ein fundamentaler Angriff auf den Rechtsstaat. Das Gesetz sieht systematische Inhaftierungen und existenzielle Einschnitte bei den Sozialleistungen und der Integration von Geflüchteten vor.

Rechtsanwältin Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV sagt: »Dieses Gesetz stellt unsere Mandant*innen rechtlos. Es wird zu massenhaft rechtswidrigen Inhaftierungen und Abschiebungen kommen, ohne dass die Betroffenen einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten können. Wir werden für unsere Mandantinnen vor den Sozialgerichten wieder um jede Windel kämpfen müssen«.

Die Regierungsparteien behaupten, das Gesetz sei eine Reaktion auf ein angebliches Defizit im Vollzug von Abschiebungen. Tatsächlich ist das…

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Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Am Montag den 3. Juni 2019 soll im Innenausschuss das sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz verhandelt werden, um es dann anschließend im Turboverfahren in der kommenden Woche durch das Parlament zu peitschen. Hiermit veröffentlichen wir auf den Offenen Brief andie Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der auch vom RAV mit gezeichnet wurde.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in Kürze werden Sie über zahlreiche Gesetzentwürfe aus dem Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts entscheiden, die weitreichende Folgen für das Leben zahlreicher – auch dauerhaft – in Deutschland lebender Menschen haben werden. Insbesondere das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ würde selbst Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dauerhaft von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgrenzen, sie…

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Stellungnahme vom 6.12.2018 Verfasser: Dr. Frederik v. Harbou, Rechtsanwalt
Vorbemerkung

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) begrüßt grundsätzlich die Reform des Aufenthaltsrechts durch Ausarbeitung eines Einwanderungsgesetzes. Dieses sollte jedoch nicht auf Fachkräfte beschränkt sein, sondern eine Öffnung und Liberalisierung auch für nicht formal qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für Personen, die zu anderen Aufenthaltszwecken als der Arbeits- und Ausbildungsmigration in das Bundesgebiet einzureisen beabsichtigen, vorsehen. Folglich sollte nach Ansicht des RAV auch das bisherige Aufenthaltsgesetz insgesamt in „Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetz“ umbenannt werden. Nur durch einen solchen Schritt würde tatsächlich ein Signal im Sinne eines Anerkennens des Wandels der deutschen Gesellschaft zu einer…
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Stellungnahme vom 1.11.18
Stellungnahme des Republikanischen Anwältinnen und Anwältevereins (RAV) zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (BT-Drs. 19/4456) für die öffentliche Anhörung am 5. November 2018 vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages vorgelegt von Rechtsanwältin Berenice Böhlo

1.
Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (BT-Drs. 19/4456), welches die Neuregelung des § 73 AsylG und hier insbesondere die Einführung von Mitwirkungspflichten und Sanktionsmechanismen vorsieht.

Aktuelle Rechtslage

Die gegenwärtige Rechtslage sieht vor, dass eine fehlerhafte Anerkennung als Asylberechtigter oder der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unter bestimmten Umständen, insbesondere erwähnt das…
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Gemeinsame Pressemitteilung vom 27.06.2018

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der "Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz", darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift "Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa" sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden…

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Veröffentlichungen zum Thema