Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.
Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen.
Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.
Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.
Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.
Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.
Pressemitteilungen zum Thema
Appell an das Auswärtige Amt, 13.1.2025
In Pakistan warten derzeit über 3000 Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland auf die Ausstellung ihrer Visumspapiere für die Ausreise nach Deutschland. Die Sicherheitsprüfung und Visumserteilung dauern häufig mehrere Monate. Zu lang, denn in der letzten Woche begannen pakistanische Sicherheitsbehörden die Betroffenen nach Afghanistan abzuschieben. Darunter sind auch ehemalige Ortskräfte, denen in Afghanistan erhebliche Gefahren für Leib und Leben drohen. Die deutschen Behörden sind in der Verantwortung, die Schutzsuchenden zeitnah aus der Gefahrenzone auszufliegen.
Deutschland muss seiner Verantwortung gegenüber diesen Menschen, die sich in Afghanistan für westliche Werte eingesetzt haben, gerecht werden. Die Betroffenen haben im Vertrauen auf die erteilten…
>>Einladung zur Podiumsdiskussion am 9. Januar 2025
Eine Podiumsdiskussion zu Auslieferungen nach Ungarn wegen des Vorwurfes der Beteiligung an gewalttätigen Protesten gegen einen internationalen rechtsradikalen Aufmarsch in Ungarn im Februar 2023 mit:
Dr. Cuno Tarfusser
Ehemaliger Richter und stellvertretender Präsident des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, italienischer Staatsanwalt
Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin
RA Sven Richwin
Verteidiger der bereits nach Ungarn ausgelieferten Maja T., Berlin
Sugárka Sielaff
Journalistin, Hamburg
RA Dieter Magsam
Moderation
Donnerstag, 9. Januar 2025, 19.00 Uhr S.T.
Rechtshaus Hörsaal
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg
Gestörtes Vertrauen - die…
>>Offener Brief an die Abgeordneten im Bundestag, 17.10.24
In dieser Woche soll im Bundestag das sogenannte Sicherheitspaket verhandelt werden, welches gravierende Einschnitte in die Gleichheit und die Menschenwürde vornimmt.
Der RAV fordert die Abgeordneten erneut auf, für die Menschenwürde aller Menschen einzustehen!
Auch der aktuelle Änderungsvorschlag zu § 1 Abs.4 AsylbLG lässt die Europarechts- und Verfassungswidrigkeit des Leistungsausschlusses weiter bestehen und beinhaltet praktisch keine Verbesserung zur bisherigen Fassung. Es wird reine Augenwischerei betrieben, denn die „Änderung“ zitiert nur, was in § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG sowieso steht. Dort heißt es, „…ordnet das Bundesamt die Abschiebung (…) an, sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann.“
Es ist also nichts Neues – die Änderung gaukelt nur vor, eine „humanere“ Lösung…
>>Gemeinsame Stellungnahme, 24. September 2024
NRW-Landesregierung missbraucht Solingen zur Aufhebung von Rechten ganzer Bevölkerungsgruppen - Stellungnahme zur Ausweitung der autoritären "Migrations- und Sicherheitspolitik" in NRW.
Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024, bei dem drei Menschen getötet und acht weitere verletzt wurden, hat die schwarz-grüne NRW-Landesregierung am 11. September 2024 dem Landtag ein "Maßnahmenpaket zu Sicherheit, Migration und Prävention" vorgestellt.
"Damit folgt die Regierung aus NRW dem gefährlichen autoritären Vorgehen des Bundes, bei dem bestimmten Gruppen Schritt für Schritt ihre Grund- und Menschenrechte aberkannt werden", kritisiert Rechtsanwältin und RAV-Mitglied Anna Busl. Sie hält die Vorschläge für "rechtlich höchst bedenklich".
Solingen werde von der CDU…
>>Filmvorführung, 21.9.24 in Berlin
Julia, eine junge Aktivistin, Jan, ein junger Grenzbeamter, und eine syrischen Familie treffen im versteckten Krieg an der „Green Border“ aufeinander. Die grüne Grenze befindet sich in den sumpfigen Wäldern zwischen Polen und Belarus. Geflüchtete insbesondere aus Afrika und dem Nahen Osten sind dort gefangen.
Der preisgekrönte Film Green Border zeigt in den persönlichen Geschichten die verstörende menschenfeindliche Situation an den Außengrenzen, die von der EU geschaffen wurde. Im anschließenden Gespräch mit Wiebke Judith von ProAsyl und Ewa Ostaszewska-Żuk, Rechtsanwältin in Polen werden wir über die aktuelle Situation an den Außengrenzen und die möglichen Einflüsse des neuen gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) auf die Situation an den Außengrenzen sprechen. Klar ist, das neue GEAS…
>>Appell an die Bundesregierung von 27 Organisationen
Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.
Das Recht, in Deutschland und Europa Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu suchen, gehört nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zur DNA unserer Demokratie. Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind Teil unserer…
>>Pressemitteilung der Regionalgruppe NRW des RAV e.V. vom 03.09.2024
Es steht außer Frage, dass die Tat in Solingen schrecklich ist. Unsere volle Solidarität und unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und den Verletzten.
Wir stellen uns aber zugleich entschieden gegen die daraus folgende Welle an Rassismus und Entrechtung von Menschen, die über die Republik rollt.
Die Landesregierung NRW hat sich der Entscheidung der Bundesregierung angeschlossen, dass die Antwort auf das Geschehen in Solingen drastische Beschneidungen der Rechte von Geflüchteten sein soll. So haben die Zentralen Ausländerbehörden in NRW ab sofort Zugriff auf die An- und Abwesenheitszugriffsysteme in den Unterkünften für Asylsuchende. Rechtsanwältin Piotrowski erklärt dazu: „Das ist datenschutzrechtlich nicht hinnehmbar und verletzt die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere das…
>>Pressemitteilung vom 30. August 2024
Nach dem Messerangriff in Solingen am vergangenen Freitag warnt der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) vor der Verbreitung juristisch falscher Behauptungen durch Politiker*innen wie Friedrich Merz. Der CDU-Vorsitzende hat zahlreiche Einschränkungen des Asylrechts gefordert, die mit höherrangigem Recht nicht vereinbar, moralisch falsch und politisch brandgefährlich sind.
„Damit befeuert Merz einen extrem rechten Diskurs, in dem es an jeglichem Respekt für Rechtsstaatlichkeit, völkerrechtlich bindende Konventionen und internationale Verträge fehlt“, erklärt Berenice Böhlo, Rechtsanwältin im Bereich Asyl und Migration sowie Mitglied des RAV-Vorstands. „Unter geltendem EU-Recht ist es im Schengen-Raum zum Beispiel gar nicht möglich, sämtliche Grenzen zu kontrollieren, wie…
>>Gemeinsames Statement, 17.Juni 2024
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Neue Richter*innenvereinigung (NRV), die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV), PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer stehen und streiten für den Rechtsstaat als Grundlage unserer Demokratie. Dazu gehört die Wahrung völkerrechtlicher Grundsätze. Bundeskanzler Scholz forderte in seiner Regierungserklärung, dass Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden sollen. In beiden Ländern drohen jedoch Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, die Abschiebungen völkerrechtlich verbieten.
Wir sind erschüttert von der Tat in Mannheim und sprechen unser tiefes Mitgefühl aus. Zugleich sind wir alarmiert von den aktuell stattfindenden…
>>RAV-Stellungnahme vom 21.5.24
Folgende Stellungnahme (PDF) hat der RAV beim BMI und BMJ eingereicht:
Verfasser: Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar, Berlin
Sachkundige Dritte: Aline Costa, Zoetermeer
Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem o.g. Gesetzentwurf, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir diesen vollumfänglich ablehnen:
Zum einen ist ein Bedarf für einen derart weitreichenden Eingriff in das Abstammungsrecht und die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen weder dargetan, noch sonst ersichtlich (hierzu unter 1.). Zudem diskriminiert der Entwurf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, deren Kinder und Partner*innen (hierzu unter 2.), beschränkt die Rechte von Frauen (hierzu unter 3.) und ist kindeswohlwidrig (hierzu unter 4.). Er stützt sich zu Unrecht auf die UN-Agenda 2030.…
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