Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.
Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen.
Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.
Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.
Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.
Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.
Pressemitteilungen zum Thema
Aufruf zur Demonstration am Samstag, 14.6.25, in Düsseldorf - für eine humane Asyl- und Grenzpolitik
Nachdem Innenminister Alexander Dobrindt mit rechtswidrigen Zurückweisungen von Schutzsuchenden an Deutschlands Grenzen das Recht auf Asyl faktisch aufgehoben hat, ruft ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Organisationen wie Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf, Mönchengladbach und überall, Stay! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V., der Seebrücke Düsseldorf, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Regionalgruppe NRW und vielen weiteren Gruppen zu einer Demonstration in Düsseldorf auf.
Ziel ist es zu zeigen, dass viele Menschen nicht damit einverstanden sind, dass die deutsche Grenzpolitik verschärft wird und immer mehr Abschiebungen durchgeführt würden. Menschen zurückzuweisen und ihnen grundlegende Menschenrechte zu entziehen, sei mit nichts zu…
>>Gemeinsames Statement des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
Nach der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden hinter der Grenze rechtswidrig sind, wurden bereits die beteiligten Richter:innen diffamiert und bedroht. Nun veröffentlichte ein rechtes Nachrichten-Portal auch den vollständigen Namen und das Foto einer Asylrechtsanwältin, die die Betroffenen vertreten haben soll. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) verurteilen dies in einem gemeinsamen Statement scharf:
Die Anwaltschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaats: „Anwaltliche Vertretung verhilft Betroffenen zu rechtlichem Gehör, korrigiert falsche behördliche Entscheidungen, verhindert Fehlurteile und schützt vulnerable Gruppen im Rahmen des bestehenden Rechts“, betont…
>>Pressemitteilung der RAV-Regionalgruppe Ost, 11. Juni 2025
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) lehnt die Kürzungen ab, die die Regierung des Freistaats Sachsen im Bereich Asyl und Integration im Doppelhaushalt 2025/2026 plant und über die der Haushaltsausschuss des Landtags noch diese Woche beraten will. Die neu gegründete RAV-Regionalgruppe Ost befürchtet, dass Teile der Opposition dem Entwurf der Minderheitenregierung zustimmen könnten, und warnt vor den verheerenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen.
Rechtsanwältin Anne Kämmerer sagt dazu: „Die Streichung der Gelder wäre eine Katastrophe, denn damit würde die unabhängige Beratung für Geflüchtete in vielen Fällen unmöglich gemacht. Dabei profitieren staatliche Stellen von der Arbeit der Beratungsstellen.“ Oft sind es die Beratungsstellen, die dank ihrer speziellen…
>>Appell von 293 Organisationen, 6.5.25
Mit ihrem Koalitionsvertrag stellen Union und SPD die Verantwortung für Deutschland ins Zentrum ihres Handelns. Zum Amtsantritt der Regierung machen 293 Organisationen und Verbände deutlich: Diese Verantwortung muss für alle Menschen in Deutschland gelten.
Der Wahlkampf war geprägt von einer aufgeheizten Stimmung, die sich vor allem gegen Geflüchtete und Zugewanderte richtete. Das hat sich auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen. Doch die Ausgrenzung einzelner Gruppen schafft ein Klima der Angst für alle und untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Am Ende nützt das nur den Feinden einer freiheitlichen Demokratie. Damit muss endlich Schluss sein.
Zugewanderte und hierher geflüchtete Menschen sind integraler Teil unserer Gesellschaft – sie gehören zu Deutschland. Sie bereichern…
>>Solange es Menschen gibt, solange gibt es Migration. Dass Menschen trotz der Gefahr des Todes den Weg gegen Meere und Mauern auf sich nehmen, hat eine Ursache: Sie wollen leben. Mitte 2024 waren über 120 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. 69 % der Menschen hielten sich in Nachbarländern auf. 71 % der Geflüchteten lebten in Ländern mit niedrigem oder mittleren Einkommen. Die Klimakrise wird zum weiteren Treiber von Flucht. Eine Flucht, um zu leben! Eine Flucht aus einer Ursache: den ungleichen Lebensbedingungen. Eine Flucht von Menschen dorthin, wo sie noch hoffen, eine Existenz zu finden.
Diese krasse Ungleichheit auf der Welt werden wir mit rechtlichen Mitteln nicht ändern. Aber: Wir sind uns dessen bewusst, dass wir in einem Land leben, das die Fluchtbedingungen…
>>Gemeinsamer Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum 37. Parteitag der CDU am 3. Februar 2025
Uns alle eint der Wunsch nach einem Leben in einer Gesellschaft, die uns schützt und unterstützt, in der wir beteiligt und respektiert werden. Diese grundlegenden Werte – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – sind das Fundament unserer Gemeinschaft. Sie geben uns Stabilität, Sicherheit und Halt. Sie garantieren, dass unsere grundlegende Würde und unsere Freiheit gewahrt werden. Es ist die Aufgabe von uns allen, diese Werte zu bewahren und zu verteidigen.
Die Stärke unserer Gesellschaft liegt in der Vielfalt: Unterschiedliche Ideen, Herkunftsgeschichten, Religionen, Weltanschauungen und Identitäten bereichern uns. Geflüchtete Menschen aus zahlreichen Regionen der Welt sind längst Teil unserer Gesellschaft geworden. Sie arbeiten hier, engagieren sich und ziehen ihre Kinder…
>>Kundgebung, 29.1.25 um 18h vor der Berliner CDU-Zentrale
Brandmauer statt Brandstiftung
Asylrecht verteidigen
Kundgebung heute 18.00 h vor dem Konrad-Adenauer-Haus (Klingelhöferstr. 8, 10785)
Die von der CDU eingebrachten Anträge, über die der Bundestag heute abstimmt, sind rechte Politik.
Wer selbst von rechts überholt, braucht keine AfD mehr. Denn Merz' Politik ist ohne ihre Stimmen schon die rassistische Politik, die die AfD sich wünscht.
Merz will dauerhafte Grenzkontrollen, Zurückweisungen trotz Schutzanspruch, Abschiebehaft und mehr Abschiebungen. Nicht mit uns!
Diese Politik löst keine Probleme! Wahlkampf wird auf Kosten von Menschenleben und -würde ausgetragen. Für mehr Stimmen wird mal schnell de facto das Recht auf Asyl abgeschafft. Dem müssen wir uns entgegenstellen - HEUTE!
Keine Zusammenarbeit mit der AfD!
Gegen den Rechtsruck -…
>>Appell an das Auswärtige Amt, 13.1.2025
In Pakistan warten derzeit über 3000 Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland auf die Ausstellung ihrer Visumspapiere für die Ausreise nach Deutschland. Die Sicherheitsprüfung und Visumserteilung dauern häufig mehrere Monate. Zu lang, denn in der letzten Woche begannen pakistanische Sicherheitsbehörden die Betroffenen nach Afghanistan abzuschieben. Darunter sind auch ehemalige Ortskräfte, denen in Afghanistan erhebliche Gefahren für Leib und Leben drohen. Die deutschen Behörden sind in der Verantwortung, die Schutzsuchenden zeitnah aus der Gefahrenzone auszufliegen.
Deutschland muss seiner Verantwortung gegenüber diesen Menschen, die sich in Afghanistan für westliche Werte eingesetzt haben, gerecht werden. Die Betroffenen haben im Vertrauen auf die erteilten…
>>Einladung zur Podiumsdiskussion am 9. Januar 2025
Veranstaltung verpasst? Wie gut, dass sie aufgenommen wurde und somit nun nachverfolgt werden kann, hier:
https://vimeo.com/1051096419?share=copy
Eine Podiumsdiskussion zu Auslieferungen nach Ungarn wegen des Vorwurfes der Beteiligung an gewalttätigen Protesten gegen einen internationalen rechtsradikalen Aufmarsch in Ungarn im Februar 2023 mit:
Dr. Cuno Tarfusser
Ehemaliger Richter und stellvertretender Präsident des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, italienischer Staatsanwalt
Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin
RA Sven Richwin
Verteidiger der bereits nach Ungarn ausgelieferten Maja T., Berlin
Sugárka Sielaff
Journalistin, Hamburg
RA Dieter…
>>Offener Brief an die Abgeordneten im Bundestag, 17.10.24
In dieser Woche soll im Bundestag das sogenannte Sicherheitspaket verhandelt werden, welches gravierende Einschnitte in die Gleichheit und die Menschenwürde vornimmt.
Der RAV fordert die Abgeordneten erneut auf, für die Menschenwürde aller Menschen einzustehen!
Auch der aktuelle Änderungsvorschlag zu § 1 Abs.4 AsylbLG lässt die Europarechts- und Verfassungswidrigkeit des Leistungsausschlusses weiter bestehen und beinhaltet praktisch keine Verbesserung zur bisherigen Fassung. Es wird reine Augenwischerei betrieben, denn die „Änderung“ zitiert nur, was in § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG sowieso steht. Dort heißt es, „…ordnet das Bundesamt die Abschiebung (…) an, sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann.“
Es ist also nichts Neues – die Änderung gaukelt nur vor, eine „humanere“ Lösung…
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