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Asyl in der Republik Zypern

VERFAHRENSSTANDARDS, RECHTSLAGE UND LEBENSBEDINGUNGEN

NORA FREITAG

Die Lebenssituation von Geflüchteten in der Republik Zypern ist aktuell aufgrund der geringen Einreisezahlen nicht im Fokus medialer Aufmerksamkeit. Der nun erschienene Bericht zur rechtlichen und sozialen Lage von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Republik Zypern stellt eine komplett überarbeitete Version der Dokumentation von 2013 ›Asyl in der Republik Zypern‹ dar und macht deutlich, dass es dringend erforderlich ist, diesen Teil der europäischen Außengrenze kritisch in den Blick zu nehmen.
Die gesetzlichen Veränderungen der letzten Jahre, sowohl hinsichtlich des Asylverfahrens als auch bei der Aufnahme in der Republik Zypern, haben zu keiner Verbesserung der Lebenssituation Geflüchteter geführt. Zu diesem Ergebnis kommt die vorliegende Dokumentation, die von borderline-europe e.V. in Kooperation mit der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen (KuB) in Berlin erstellt wurde.
Insbesondere die Praxis der Inhaftierung Geflüchteter stellt weiterhin einen eklatanten Verstoß gegen geltendes EU-Recht dar. Unter dem Vorwurf der ›irregulären Einreise‹ werden Personen bereits an der Grenze inhaftiert. Sowohl Asylbewerberinnen und Asylbewerber in zweiter Instanz, Dublin-Rücküberstellte, als auch Minderjährige werden aufgrund widersprüchlicher nationaler Rechtslage regelmäßig in Haft genommen. Es kommt zu Rechtsverletzungen hinsichtlich der Dauer und den Bedingungen der Haft. Der Mehrzahl der inhaftierten Personen werden Informationen über Dauer und Gründe ihrer Inhaftierung vorenthalten, und sie dürfen keine juristische Vertretung kontaktieren.
Notwendige Sozialleistungen bleiben für viele Geflüchtete durch enorme bürokratische und sprachliche Hürden unzugänglich. Eine Krankenversicherungskarte wird nur bei Nachweis von Mittellosigkeit durch die Leistungsbezugsstelle ausgestellt. Viele haben daher schlicht keinen Zugang zu medizinischer Versorgung.
Darüber hinaus ist weiterhin keinerlei Systematik zur Erkennung von besonderer Schutzbedürftigkeit im Rahmen des Asylverfahrens sichtbar. Vom zuständigen Medical Board konnte bisher kein Gutachten für Personen mit Traumatisierung und/oder Foltererfahrungen erstellt werden. Der besondere Schutzbedarf einiger Personengruppen wird in der Republik Zypern weder während des Asylverfahrens, noch bei der Unterbringung, dem Zugang zu Sozialleistungen oder der Inhaftierung berücksichtigt.
In der Republik Zypern werden europäische Richtlinien zu Asylverfahren und Aufnahme missachtet und grundlegende Menschenrechte verletzt. Da aktuelle Reformvorschläge der Europäischen Kommission weiterhin auf die Verantwortlichkeit der sicheren Drittstaaten verweisen, bleibt es dringend notwendig, die Lage der Geflüchteten in den Mitgliedsstaaten an den europäischen Außengrenzen zu thematisieren.

Nora Freitag ist ehrenamliche Mitarbeiterin bei borderline europe e.V.

borderline europe & KuB (Hg.): Asyl in der Republik Zypern. Verfahrensstandards, Rechtslage und Lebensbedingungen auf dem Prüfstand(2. komplett überarbeitete Auflage). Berlin 2017.

Quelle: www.borderline-europe.de/sites/default/files/readingtips/Zyper-Brosch%C3%BCre%20neu%202016_0.pdf.