Der RAV begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig von diesem Mittwoch, der die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan vorerst verbietet.
„Asylanträge müssen ordentlich geprüft werden, bevor Behörden durch Abschiebungen oder Abschiebegewahrsam Fakten schaffen”, erklärt dazu RAV-Mitglied Christoph Köhler im Namen der RAV-Regionalgruppe Ost. „Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen sich an Gerichtsentscheidungen halten, das ist ein Kern von Rechtsstaatlichkeit”, erinnert der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Migrationsrecht.
Hintergrund der neusten Entscheidung in einer Reihe von Abschiebeverfahren ist, dass in Sachsen drei afghanische Männer (mit Anordnung des Amtsgerichts Dresden vom 27.06.2025) in Ausreisegewahrsam genommen worden waren. Deren Asylfolgeanträge wurden durch das BAMF abgelehnt. Gegen diese Ablehnung haben die Betroffenen im Eilverfahren geklagt – einem von ihnen hat das Verwaltungsgericht Leipzig nun recht gegeben, in zwei weiteren Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Weil die Klage gegen das BAMF aufschiebende Wirkung hat, darf der Betroffene bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht abgeschoben werden.
„Während ein Gericht die Haltung des RAV einmal mehr bestätigt, bereitet uns die zunehmende Ignoranz von Teilen der Exekutive große Sorgen”, so Köhler weiter. So behauptete der sächsische Innenminister Armin Schuster noch vor der endgültigen Prüfung durch das BAMF, die Asylanträge seien substanzlos. Solchem „Missbrauch“ wolle er einen Riegel vorschieben. Der RAV kann hier keinerlei Missbrauch erkennen. „Die Wahrnehmung verbriefter Rechte kann gar keinen Missbrauch darstellen“, erklärt Köhler und betont: „Dem Eilantrag des Afghanen wurde stattgegeben. Das zeigt: Das BAMF hatte die persönlichen Gründe des Antragstellers zuvor nicht ausreichend überprüft, sein Antrag war somit nicht ‚missbräuchlich‘.“
Der Antragsteller hat geltend gemacht, aufgrund seiner Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe der Hazara, seines langen Aufenthalts in Deutschland sowie der Tätigkeiten seines Vaters als ehemaliger Soldat im Falle einer Rückkehr ins Taliban-Regime verfolgt zu werden. Jedenfalls habe er keine Familienangehörige in Afghanistan mehr. Das BAMF hätte nach Ansicht des Gerichts diese Angaben genauer prüfen und den Mann persönlich anhören müssen.
Kontakt:
Christoph Köhler
E-Mail: kontakt@kanzlei-ebs.de
Telefon: 034124719119
Weitere Stellungnahmen zum Thema:
Forderung von PRO Asyl und der Flüchtlingsräte Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen [https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2025/07/14/pro-asyl-und-landesfluechtlingsraete-fordern-abschiebungsstopp-fuer-afghanistan/]
PM des Sächsischen Flüchtlingsrates zu Betroffene von Abschiebungen [https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/2025/07/10/afghanistan-abschiebung-um-jeden-preis-auch-betroffene-aus-sachsen-bereits-in-abschiebehaft/]
UNAMA - No safe haven: Human rights risks faced by persons involuntarily returned to Afghanistan - JULY 2025 [https://unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_hrs_-_human_rights_risks_and_returns_-_english_-_24_ju]

