RAV-Fachlehrgang Migrationsrecht 2019 in Berlin
Der RAV bietet auch 2019 einen Kurs in sieben Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 14 p FAO an, der bereits jetzt gebucht werden kann – und sollte, denn die Zahl der Teilnehmenden ist auch diesmal auf 35 begrenzt. Es steht über die Geschäftsstelle und im Internet ein Anmeldeformular zur Verfügung, über dessen Nutzung sich die Geschäftsstelle freuen würde.
TRADITION
Grundlage des Lehrgangskonzepts ist das Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Migrationsrecht als engagierte, konsequente Vertretung der Rechte und Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Unsere Aufgabe ist von einer klaren Positionierung in einem seit Jahrzehnten brisanten gesellschaftlichen Konfliktfeld geprägt. Diese Positionierung ist politische Haltung und zugleich logische Konsequenz aus dem Leitbild der Berufsordnung, die anwaltliche Tätigkeit als einseitige Interessenvertretung definiert. Sie ist solidarische Parteilichkeit zu denen, die strukturell von Machtausübung, Rassismus und Ignoranz betroffen sind.
Gerade angesichts des rapide voranschreitenden Rechteabbaus ist es für uns letztlich ausschlaggebend, dass der Fachanwaltskurs in der Tradition des RAV neben der Stoffvermittlung immer auch als Plattform für intensiven kollegialen Austausch, sich intensivierende Vernetzung und auch gemeinsame Reflexion über das anwaltliche Tun und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dient und dienen soll. Zudem muss uns die Welle der Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht Anlass geben, der Verunrechtlichung umso energischer verfassungs-, unions- und konventionsrechtliche Maßstäbe entgegenzusetzen.
KOMPETENZ
Fachanwaltliche Tätigkeit im Migrationsrecht definieren wir mit Ziel, die Haltung mit anspruchsvoller juristischer Arbeit zu verbinden. Über die an § 14 p FAO orientierte umfassende Vermittlung der immer wieder neu komplizierten Rechtsmaterie gehen wir inhaltlich und auch zeitlich hinaus. In dem Lehrgang wird großer Wert auf Praxisorientierung und Handlungskompetenz gelegt, die die kompetente rechtliche Analyse aufgreift, aber weit mehr umfasst. Unter den oft erschwerten Bedingungen der Kommunikation im Binnenverhältnis geht es darum, die Zielsetzungen und Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten zutreffend zu erfassen, strategisch zu bewerten und sinnvoll zu ergänzen. Praxisorientierung bedeutet weiter, in den jeweiligen Teilbereichen des Migrationsrechts diejenigen Mittel zu erfassen, die für die Durchsetzung der Ziele nutzbar gemacht werden können. Neben der juristischen Kompetenz gewährleisten vor allem Kenntnisse von Strukturen und Abläufen bei allen am Verfahren Beteiligten eine sichere Navigation.
Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept sieben Wochenendbausteine und bietet damit ein erweitertes Kursangebot von 134 Zeitstunden netto, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 14 p FAO reicht schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden.
- Einführung
2. Rechtlicher Rahmen, Struktur des Aufenthaltsrechts
- Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts
2. Sicherung des Lebensunterhalts
- Materielles Aufenthaltsrecht
2. Besondere Aufenthaltsrechte
3. Familiennachzug + Personenstandsrecht
4. Arbeitsmarkt- und Businessmigration
5. Bildungsmigration
6. Unionsbürgerrecht
7. Assoziationsrecht
8. Humanitäre Aufenthaltstitel nach Schutzgewährung
9. Duldung incl. Arbeitsmarktzugang von Geduldeten
10. Humanitäre Aufenthaltstitel nach erfolglosem Asylverfahren
11. Verwaltungsverfahren
- Aufenthaltsverfestigung
2. Staatsangehörigkeitsrecht einschließlich Statusfeststellung und Staatenlosigkeit
3. Ausweisung/Handlungsmöglichkeiten im Strafvollzug/Strafvollstreckung
- Aufenthaltsbeendigung
2. Verlust des Aufenthaltsrechts
4. Aufhebung der Einreise- und Erteilungssperre
5. Abschiebungshaftrecht, Kostenerstattung
- Asylverfahren
2. Dublin
3. Unbegleitete Minderjährige
4. Sichere Herkunftsländer
5. Folge- und Widerrufsverfahren
6. Verwaltungsprozessrecht im Asylverfahren
- Flüchtlingsrecht
2. Praktische Übung. Anhörungsvorbereitung
3. Krankheit als Abschiebungshindernis
4. Krankheit, insbesondere Traumatisierung
- Verwaltungsprozess
2. Berufungszulassung, Revision
- Geld im Migrationsrecht
- Strafverteidigung
- Leistungsrecht für Nichtdeutsche
- Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit Terrorismusverdacht
Termine
Kursblock 1: 11.01. – 13.01.2019
Kursblock 2: 09.02. – 11.02.2019
Kursblock 3: 15.03. – 17.03.2019
Kursblock 4: 05.04. – 07.04.2019
Kursblock 5: 04.05. – 05.05.2019
Kursblock 6: 24.05. – 26.05.2019
Kursblock 7: 15.06. – 16.06.2019
- Seminarzeiten an allen Tagen von 9 bis 18 Uhr -
Klausuren
Es werden 3 Klausuren von je 5 Stunden geschrieben, nämlich
1. Klausur: Samstag, 23.02.2019
2. Klausur: Freitag, 03.05.2019
3. Klausur: Freitag, 14.06.2019
- Änderungen bleiben vorbehalten -
Veranstaltungsort
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Kursgebühren
€ 1.700,- für Berufsanfänger*innen mit einer Zulassung, die nicht älter als 2 Jahre ist und gleichzeitiger RAV-Mitgliedschaft
€ 1.900,- für RAV-Mitglieder
€ 2.200,- für Nichtmitglieder (jeweils zzgl. MwSt.)
Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten.
Ratenzahlung ist möglich. Einzelmodule können nicht gebucht werden.
Anmeldung
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 35 begrenzt. Ein Anmeldeformular findet sich <link file:616 - - Download>hier</link>. Dieses ausdrucken und bitte per Mail an kontakt@rav.de oder per Fax an 030-417 235 57.
Voraussichtliche Referent*innen
Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Berlin
Rechtsanwalt Andreas Günzler, Berlin
Rechtsanwältin Barbara Wessel, Berlin
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Berlin
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis, Berlin
Rechtsanwalt Christoph von Planta, Berlin
Dr. Wenk-Ansohn, Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Hamburg
Rechtsanwältin Imeke de Weldige, Berlin
Rechtsanwalt Jan Sürig, Bremen
Rechtsanwalt Joachim Genge, Berlin
Rechtsanwalt Markus Prottung, Hamburg
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover
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