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Kein grenzüberschreitender Direktzugriff auf persönliche Daten durch die E-Evidence-Verordnung!

Offener Brief an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Parlament berät über die Vorschläge von Kommission und Rat zu einer geplanten Verordnung über elektronische Beweismittel. Wir wenden uns an Sie, um unserer Besorgnis über den Vorschlag Ausdruck zu verleihen.

Der Entwurf sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates (Anordnungsstaat) Provider, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (Vollstreckungsstaat), unmittelbar verpflichten können, Meta- und Inhaltsdaten ihrer Kunden  herauszugeben. Die Herausgabe muss binnen zehn Tagen und in Notfällen binnen 6 Stunden erfolgen. Halten sich Anbieter nicht daran, so drohen ihnen Sanktionen in Höhe von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Der Vollstreckungsstaat muss die Anordnung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und hat kein Recht, ihr zu widersprechen. Er ist hingegen verpflichtet, bei Nichteinhaltung eine Sanktion gegenüber dem Provider zu verhängen und zu vollstrecken. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der ermittelt wird, in beiden Staaten eine Straftat ist. Auch Anbieter, die in Drittstaaten sitzen, in denen die zu verfolgende Tat keine Straftat ist, sollen zur Datenherausgabe verpflichtet werden dürfen, wenn sie ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten.

Die unterzeichnenden Organisationen warnen ausdrücklich vor diesem Vorhaben. Der Vorschlag nimmt Staaten die Möglichkeit, die Grundrechte ihrer Bürger zu schützen. Er höhlt das europäische Datenschutzrecht aus und droht, das bestehende internationale System der Rechtshilfe in Strafsachen zu beschädigen. Nur zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist der europäischen Ermittlungsanordnung ist nicht geklärt, ob tatsächlich Lücken in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung bestehen.

Unsere Kritikpunkte im Einzelnen finden sich in der PDF

Mit freundlichen Grüßen

Chaos Computer Club e.V.
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
digitalcourage e.V.
Digitale Freiheit
Digitale Gesellschaft e.V.
Humnasistische Union
Neue Richtervereinigung e.V.
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
SaveTheInternet
Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
als Einzelperson: Kilian Vieth, Stiftung Neue Verantwortung