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Asyl

Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.

Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet  - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen. 

Wer selbst Probleme im Asylverfahren hat, kann über die RAV-Anwält*innensuche Unterstützung finden. Praktische Infos zum Thema gibt es auch hier.

Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.

Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.

Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.

Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.

Pressemitteilungen zum Thema

Offener Brief von mehr als 250 Organisationen zur Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan, 9.12.2025  

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dobrindt, 
sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Wadephul,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, wenden uns zum Internationalen Tag der Menschenrechte mit einem eindringlichen Appell an Sie: Tun Sie jetzt alles in Ihrer Macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen.

Noch immer warten rund 1.800 Afghaninnen und Afghanen, die eine Aufnahmezusage von der Bundesregierung bekommen haben, darauf, endlich nach Deutschland evakuiert zu werden. Die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. Unter den Betroffenen sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Mitarbeitende von Hilfsorganisationen, Journalist*innen, Richter*innen,…

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Gemeinsame Erklärung, 8.12.2025

Im Jahr 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Das neue GEAS enthält massive Verschärfungen und höhlt den Rechtsschutz von geflüchteten Menschen aus. Aktuell verhandeln Parlament und Regierung über die spezifische Umsetzung in Deutschland. Die Bundesregierung hat mit dem GEAS-Anpassungsgesetz jedoch zudem einen Weg gewählt, das GEAS auf eine sehr restriktive Art umzusetzen. Europarechtlich ist das aber keinesfalls zwingend. 

Als juristische und bürgerrechtliche Organisationen fordern wir mit Nachdruck von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass die europäischen Vorgaben grundrechtskonform ins deutsche Recht zu überführen sind. Hierzu sollten in den aktuellen Verhandlungen auch einige Maßnahmen aus dem bisherigen Gesetzesentwurf wieder…

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Save the date: 12.-.14.6.2026 in Jena

Grenzen sind gezogen, Grenzen sind gemacht – im Leben und im Recht. Migration heißt praktisch, diese Grenzen zu überschreiten, sie zu hinterfragen und aufzulösen. Recht heißt auch, dem staatlichen Machtanspruch Grenzen zu setzen. Nicht nur Menschen, sondern auch Behörden und Gerichte übertreten Grenzen. Außengrenzen werden höher, die Pläne zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) verheißen nichts Gutes.

Es braucht Antworten. Und Haltung. Von uns allen.

Vom 12. bis 14. Juni 2026 (und damit pünktlich zum Start von GEAS) findet in Jena erstmals – längst überfällig – der anwaltliche Migrationsrechtstag statt.
Gemeinsam mit euch wollen wir die Entgrenzung unserer Gegenwart und Zukunft wagen. Diskutieren, wo Regeln kippen, wie Auslegung neue Wege öffnet und wo Gesellschaft und Recht…

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Gemeinsame Pressemitteilung von RAV, VDJ, NRV, DAV, djb vom 10.11.2025

Im August 2021 sah die ganze Welt, wie Afghaninnen und Afghanen in Panik am Flughafen Kabul nach Wegen suchten, das Land zu verlassen, während die Taliban die Macht übernahmen.

In Gefahr waren die, die ein demokratisches Afghanistan zusammen mit internationalen Partnern aufbauen wollten. Lehrerinnen und Lehrer, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, ehemalige Ortskräfte, Juristinnen und Juristen, Journalistinnen und Journalisten, die zusammen mit deutschen Partnerorganisationen arbeiteten, waren und sind in Gefahr.

Sie wurden nach intensiven Prüfungen unter anderem in die sogenannte Menschenrechtsliste, das sog. Überbrückungsprogramm und das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen. Sie erhielten eine Zusage, von Deutschland aufgenommen zu werden –  2.000 Menschen warten weiterhin seit…

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Pressemitteilung, 29.10.2025

Im Zusammenhang mit dem Rückgang der Zahlen von Asylbegehren hat Bundeskanzler Friedrich Merz vor einer Woche öffentlich von „diesem Problem im Stadtbild“ gesprochen, weswegen Bundesinnenminister Dobrindt dabei sei „jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen.“ 

Diese Äußerung verknüpft ein angenommenes Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes mit der Anwesenheit bestimmter Bevölkerungsgruppen, die ein zu beseitigendes Problem darstellten. Sie ist zutiefst rassistisch und untragbar für das Amt des Bundeskanzlers. Die Äußerung verletzt die Menschenwürde von Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die als „nicht-deutsch“, weil „nicht-weiß“ wahrgenommen werden, grenzt sie aus und fördert ein Klima, in dem rassistisch motivierte Anfeindungen, Übergriffe und…

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Pressemitteilung, 30. Juli 2025

Der RAV begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig von diesem Mittwoch, der die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan vorerst verbietet.

„Asylanträge müssen ordentlich geprüft werden, bevor Behörden durch Abschiebungen oder Abschiebegewahrsam Fakten schaffen”, erklärt dazu RAV-Mitglied Christoph Köhler im Namen der RAV-Regionalgruppe Ost. „Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen sich an Gerichtsentscheidungen halten, das ist ein Kern von Rechtsstaatlichkeit”, erinnert der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Migrationsrecht.

Hintergrund der neusten Entscheidung in einer Reihe von Abschiebeverfahren ist, dass in Sachsen drei afghanische Männer (mit Anordnung des Amtsgerichts Dresden vom 27.06.2025) in Ausreisegewahrsam genommen worden waren. Deren…

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Die Mitgliederversammlung des RAV fordert von der Bundesregierung die Einhaltung geltenden Rechts, 13. Juni 2025

Mit der Entscheidung des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt – getragen von der gesamten Bundesregierung -, weiterhin Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen vorzunehmen, obwohl ein Gericht die Rechtswidrigkeit dieser Praxis festgestellt hat, werden elementare rechtsstaatliche Grundsätze infrage gestellt. Gerichtliche Entscheidungen anzuzweifeln und ihre Geltung in Abrede zu stellen, ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und bedeutet in seiner Konsequenz, dass exekutives Handeln über Recht und Gesetz gestellt wird. Das ist nicht hinzunehmen. 

Die Politik der Bundesregierung ist eine Politik des kalkulierten Rechtsbruchs – flankiert von lancierten Angriffen gegen die Richterschaft, die Anwaltschaft und die Organisationen aus der Zivilgesellschaft, die sich für den…

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Aufruf zur Demonstration am Samstag, 14.6.25, in Düsseldorf - für eine humane Asyl- und Grenzpolitik

Nachdem Innenminister Alexander Dobrindt mit rechtswidrigen Zurückweisungen von Schutzsuchenden an Deutschlands Grenzen das Recht auf Asyl faktisch aufgehoben hat, ruft ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Organisationen wie Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf, Mönchengladbach und überall, Stay! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V., der Seebrücke Düsseldorf, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Regionalgruppe NRW und vielen weiteren Gruppen zu einer Demonstration in Düsseldorf auf.

Ziel ist es zu zeigen, dass viele Menschen nicht damit einverstanden sind, dass die deutsche Grenzpolitik verschärft wird und immer mehr Abschiebungen durchgeführt würden. Menschen zurückzuweisen und ihnen grundlegende Menschenrechte zu entziehen, sei mit nichts zu…

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Gemeinsames Statement des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)

Nach der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden hinter der Grenze rechtswidrig sind, wurden bereits die beteiligten Richter:innen diffamiert und bedroht. Nun veröffentlichte ein rechtes Nachrichten-Portal auch den vollständigen Namen und das Foto einer Asylrechtsanwältin, die die Betroffenen vertreten haben soll. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) verurteilen dies in einem gemeinsamen Statement scharf:

Die Anwaltschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaats: „Anwaltliche Vertretung verhilft Betroffenen zu rechtlichem Gehör, korrigiert falsche behördliche Entscheidungen, verhindert Fehlurteile und schützt vulnerable Gruppen im Rahmen des bestehenden Rechts“, betont…

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Pressemitteilung der RAV-Regionalgruppe Ost, 11. Juni 2025

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) lehnt die Kürzungen ab, die die Regierung des Freistaats Sachsen im Bereich Asyl und Integration im Doppelhaushalt 2025/2026 plant und über die der Haushaltsausschuss des Landtags noch diese Woche beraten will. Die neu gegründete RAV-Regionalgruppe Ost befürchtet, dass Teile der Opposition dem Entwurf der Minderheitenregierung zustimmen könnten, und warnt vor den verheerenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen.

Rechtsanwältin Anne Kämmerer sagt dazu: „Die Streichung der Gelder wäre eine Katastrophe, denn damit würde die unabhängige Beratung für Geflüchtete in vielen Fällen unmöglich gemacht. Dabei profitieren staatliche Stellen von der Arbeit der Beratungsstellen.“ Oft sind es die Beratungsstellen, die dank ihrer speziellen…

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Veröffentlichungen zum Thema