Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.
Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen.
Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.
Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.
Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.
Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.
Pressemitteilungen zum Thema
Pressemitteilung vom 30. August 2024
Nach dem Messerangriff in Solingen am vergangenen Freitag warnt der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) vor der Verbreitung juristisch falscher Behauptungen durch Politiker*innen wie Friedrich Merz. Der CDU-Vorsitzende hat zahlreiche Einschränkungen des Asylrechts gefordert, die mit höherrangigem Recht nicht vereinbar, moralisch falsch und politisch brandgefährlich sind.
„Damit befeuert Merz einen extrem rechten Diskurs, in dem es an jeglichem Respekt für Rechtsstaatlichkeit, völkerrechtlich bindende Konventionen und internationale Verträge fehlt“, erklärt Berenice Böhlo, Rechtsanwältin im Bereich Asyl und Migration sowie Mitglied des RAV-Vorstands. „Unter geltendem EU-Recht ist es im Schengen-Raum zum Beispiel gar nicht möglich, sämtliche Grenzen zu kontrollieren, wie…
>>Gemeinsames Statement, 17.Juni 2024
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Neue Richter*innenvereinigung (NRV), die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV), PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer stehen und streiten für den Rechtsstaat als Grundlage unserer Demokratie. Dazu gehört die Wahrung völkerrechtlicher Grundsätze. Bundeskanzler Scholz forderte in seiner Regierungserklärung, dass Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden sollen. In beiden Ländern drohen jedoch Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, die Abschiebungen völkerrechtlich verbieten.
Wir sind erschüttert von der Tat in Mannheim und sprechen unser tiefes Mitgefühl aus. Zugleich sind wir alarmiert von den aktuell stattfindenden…
>>RAV-Stellungnahme vom 21.5.24
Folgende Stellungnahme (PDF) hat der RAV beim BMI und BMJ eingereicht:
Verfasser: Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar, Berlin
Sachkundige Dritte: Aline Costa, Zoetermeer
Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem o.g. Gesetzentwurf, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir diesen vollumfänglich ablehnen:
Zum einen ist ein Bedarf für einen derart weitreichenden Eingriff in das Abstammungsrecht und die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen weder dargetan, noch sonst ersichtlich (hierzu unter 1.). Zudem diskriminiert der Entwurf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, deren Kinder und Partner*innen (hierzu unter 2.), beschränkt die Rechte von Frauen (hierzu unter 3.) und ist kindeswohlwidrig (hierzu unter 4.). Er stützt sich zu Unrecht auf die UN-Agenda 2030.…
>>Sehr geehrte Frau Senatorin Kiziltepe,
sehr geehrter Regierender Bürgermeister Wegner,
sehr geehrte Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses,
mit der Einführung der Bezahlkarte für Bezieher*innen von Leistungen nach dem AsylbLG wird die Büchse der Pandora geöffnet – ein Instrument, das das Potenzial der absoluten Kontrolle, Überwachung und Restriktion bietet.
Wir, ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, lehnen die Bezahlkarte strikt ab und fordern Berlin dazu auf, aus dem Vergabeverfahren auszusteigen.
Entmündigend
Die Bezahlkarte eröffnet die Möglichkeit, massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen einzugreifen. Es kann von außen reglementiert werden, welche Waren Menschen wo einkaufen können, ob und wieviel Bargeld sie abheben dürfen und Überweisungen…
>>Pressemitteilung, 19.1.24. RAV fordert Abschiebestopp für jesidische Geflüchtete
Am 19. Januar 2023 hat der Bundestag die Verbrechen des Islamischen Staats (IS) an den Jesid*innen als Völkermord anerkannt.
Im Rahmen seines Beschlusses stellte der Bundestag fest, dass auch neun Jahre nach dem Genozid Verfolgung und Diskriminierung von Jesid*innen im Irak noch immer andauern.
Heute, ein Jahr nach dem Anerkennungsbeschluss, ist die Lage von jesidischen Schutzsuchenden in der Bundesrepublik dagegen von akuter Angst vor Abschiebung geprägt.
Laut Auswärtigem Amt und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei durch den militärischen Sieg über den IS im Irak jegliche Verfolgungsgefahr für Jesid*innen gebannt.
Dass die Opfer des Genozids noch immer schwer unter dessen Folgen leiden, wird in der deutschen Asylpraxis nicht hinreichend berücksichtigt. Hunderttausende…
>>Presseinfo vom 4. Dezember 2023: Fachgespräch am 07.12.2023 um 18 Uhr zur GEAS-Reform
Aus Sicht des RAV führt die von der EU angestrebte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu einer fast vollständigen Entrechtung von Schutzsuchenden – sollte die Reform wie geplant umgesetzt werden. Der RAV lädt daher unter dem Titel "Mehr als diskussionswürdig: Die Reform des Europäischen Asylsystems" zu einem Fachgespräch am Donnerstag, 7.12.23 um 18 h, HU Berlin, Unter den Linden 6, Raum 2094 ein. Die Veranstaltung kann auch im Stream verfolgt werden.
Es soll das unübersichtliche Reformpaket kritisch beleuchtet werden. Denn darin verbergen sich verschiedene Reglungen, die einen gravierenden Einschnitt in die Rechte Schutzbedürftiger bedeuten und die bislang geltenden Verfahrensgarantien fast vollständig aufgeben.
Zu den gravierendsten Eingriffen gehören
>>Pressemitteilung, 24.11.23
Populistisches Vorhaben greift ungerechtfertigt in Grundrechte von Geflüchteten ein und ist weder sach- noch zweckgerecht.
In der vergangenen Woche beschloss das bayerische Kabinett die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Das Vorhaben sei ein Mittel zur Verringerung von "Zuzugsanreizen und der Finanzierung von Schlepperkriminalität". Außerdem wolle Bayern Vorreiter sein, die Beschlüsse aus dem Bund-Länder-Gipfel Anfang November umzusetzen.
Der RAV betrachtet das Vorhaben als populistische Symbolpolitik und kritisiert den erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. „Betroffen sei vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, so Rechtsanwalt Yunus Ziyal von der AG Migrationsrecht Süd des RAV, „Mittels der Datenerhebung über ihre Einkäufe kann eine…
>>Gemeinsame Presseinformation des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. und des Abschiebungsreporting NRW, 7.11.2023
Am 25.10.20023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet und an Bundestag und Bundesrat übermittelt.[1]
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. sowie das dem Grundrechtekomitee angegliederte Projekt Abschiebungsreporting NRW kritisieren vor allem die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte, namentlich in das Recht auf Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Privatsphäre sowie den Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen sowie das Gesetzgebungsverfahren selbst scharf. Der 72-seitige Referent:innenentwurf wurde den Verbänden ohne sachlichen Grund mit einer Stellungnahme-Frist von nur 48 Stunden übermittelt. Eine ernsthafte fachliche…
>>Gemeinsames Statement von 154 Organisationen, 31.10.2023
Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.
Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel. Solange Geflüchtete bedürftig sind,…
>>Ergebnisse der Pressekonferenz: Bayerischer Flüchtlingsrat und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein sehen Befürchtungen bestätigt und fordern Nachbesserung, 27.7.23
Der Bayerische Flüchtlingsrat und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) haben in den letzten Wochen Anwält:innen, Haupt- und Ehrenamtliche sowie Antragsteller:innen in Bayern nach ihren Erfahrungen zum neuen Chancenaufenthaltsrecht befragt und die Ergebnisse in der heutigen Pressekonferenz vorgestellt.
Mit dem neuen Gesetz zum Chancenaufenthalt nach § 104c AufenthG wollte die Ampel-Koalition langjährig Geduldeten eine Perspektive geben. Bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 01. Januar 2023 äußerten Migrationsrechtsanwält:innen und Menschenrechtsorganisationen Kritik, dass das Gesetz an zentralen Stellen fatale Lücken und Ungenauigkeiten aufweist.
„Nach gut sechs Monaten und einer Befragung unter den Kolleg:innen in Bayern sieht der RAV die Befürchtungen…
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