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Asyl

Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.

Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet  - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen.
Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.

Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.

Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.

Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.

Pressemitteilungen zum Thema

Leipzig, 17.6.2023

Gegen die Zerstörung des Rechts und den grenzenlosen Ausverkauf der Menschenrechte von Schutzsuchenden
Für das Recht, Rechte zu haben
Für das Recht auf ein individuelles und effektives Verfahren – Zugang zum Recht – für alle

Am 8. Juni 2023 haben die Innenminister*innen der EU einen Frontalangriff auf den Rechtsstaat beschlossen. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden, die Rechtlosstellung durch die Fiktion der Nicht-Einreise, die Hinnahme von massenhaften refugees in orbit[1] und Abschiebungen in vermeintlich sichere Drittstaaten werden als alleinige Antwort auf Verfolgung und Flucht, auf Kriege und Krisen der Gegenwart formuliert. Statt individuelle und effektive Asylverfahren zu stärken, werden Vereinbarungen mit autokratischen und rassistischen Regimen wie der Türkei und Tunesien…

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Gemeinsamer offener Brief an Berlins Innensenatorin Iris Spranger, 12.6.23

Sehr geehrte Frau Senatorin Spranger,

wir wenden uns heute an Sie, weil wir die Abschiebepraxis des Landes Berlins – vor allem in die Republik Moldau und insbesondere von Roma* – nicht länger hinnehmen. Mit großer Sorge verfolgen wir zudem die Bestrebungen der Bundesregierung, Moldau zum sicheren Herkunftsstaat einzustufen.

Seit Ende des Winterabschiebestopps am 31.3.2023 erfolgen aus Berlin fast wöchentlich Sammelabschiebungen in die Republik Moldau, wobei das Vorgehen der Vollzugsbehörden immer vehementer und gewaltvoller wird. Häufig werden Charter mit Doppeldestination eingesetzt und neben Moldau auch Ziele in den Westbalkanstaaten angeflogen. Auch während des Wintermoratoriums wurden fast 50 Menschen von Berlin nach Moldau abgeschoben.

Familientrennungen und Abschiebung von schwer…

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Offener Brief von Rechtsanwält*innen und Jurist*innen, 26.5.23

Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden
Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten

Offener Brief von Rechtsanwält*innen und Jurist*innen

An
die Mitglieder der Bundesregierung
die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
die Ministerpräsident*innen der Bundesländer

Freitag, 26.05.2023

Wir stehen in diesen Tagen vor den massivsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts seit Jahrzehnten. Es erfolgt ein Paradigmenwechsel. Die Bundesregierung will das Asylverfahren demontieren und zu einem Schnellverfahren an den Außengrenzen machen.  Mit der Fiktion der Nicht-Einreise wird ein Zustand der Rechtslosigkeit statuiert. Dies wird mit der Einrichtung von Internierungslagern einhergehen. Flankierend dazu sollen auf nationaler Ebene Ausreisezentren geschaffen,…

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Aufruf zur Beteiligung an Demonstration am 26.5.2023 in Berlin

Demoaufruf in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Dari als PDF

Vor 30 Jahren haben Zehntausende in Deutschland gegen den sogenannten Asylkompromiss demonstriert. Ihr Ziel war, die Änderung des Grundgesetzes zu verhindern, die eine massive Einschränkung des Asylrechts beinhaltete.

Heute befürchten wir einen noch schlimmeren Asylkompromiss: Die Europäische Union plant eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die den Zugang zum Recht auf Asyl weitestgehend versperren und Pushbacks legalisieren würde. Dieser gefährliche Trend muss gestoppt werden!

Diese Reform bedeutet eine Aushebelung des Flüchtlingsschutzes und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. In verpflichtenden Grenzverfahren sollen Fluchtgründe ignoriert und…

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Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, 17.5.23

Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.

Die unterzeichnenden Organisationen sind enttäuscht über die am 28. April 2023 öffentlich gewordene deutsche Position der Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Anstatt sich dem Trend der Entwertung…

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Pressemitteilung 3/23 vom 9.5.23

Wir lehnen die de facto Abschaffung des Asylrechts durch die Ampel ab.

Mit den Beschlussvorschlägen zum Europäischen Asylrecht aus dem Bundeskanzleramt bricht die Ampelkoalition mit dem bisherigen Konsens der Politik in Deutschland nach 1945.
Die Lehre aus dem Faschismus war die Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 16a Grundgesetz.

Nun ist die einzige Antwort der Ampel:
- Abschottung nach Außen,
- Ausweitung der Repression in Hinblick auf Ankerzentren und
- Abschiebehaft im Inneren.

Es geht hier nicht um Ideologie, sondern um unsere Unmenschlichkeit, die sich zeigt im Umgang mit Schutzsuchenden.
Es geht hier darum, dass wir das Recht beliebig relativieren, je nachdem, wer es in Anspruch nimmt.

Dieses Unrecht greift die Grundlagen unserer Gesellschaft an. Kein Kompromiss kann dies…

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18.3.2023

March 18 2023 marks the 7th anniversary of the 2016 EU-Turkey Statement. In 2016, Turkey assumed the role of the European Union’s border guard. It received billions of Euros from the EU on the condition that it held migrants in Turkey and received those who were deported back. Turkey, however, did not hesitate to exploit this position, using migrants as a threat and, when necessary, as leverage against the EU.

On February 6 2023, following the earthquakes in Turkey, living conditions for migrants have deteriorated. Increasing racism has led to violent attacks against migrants; for this reason, the earthquake-affected areas can no longer be considered safe for migrants. As aid policies have excluded migrants from the relief system, migrants have difficulties accessing even basic…

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Stellungnahme des RAV, 8.3.2023

Stellungnahme des RAV

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Verfasser/in: Christoph von Planta, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht, Andreas Conzelmann, Rechtsanwalt  

I. Vorbemerkung

Aus Sicht des RAV enthalten die Gesetzespakete eine Vielzahl begrüßenswerter Regelungen. Positiv sehen wir insbesondere,  

  • dass die neue Hochqualifiziertenrichtlinie großzügig in das Aufenthaltsgesetz umgesetzt werden soll, dass insbesondere…
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Gemeinsame Pressemitteilung, 17.2.23

Am 6. Februar 2023 töteten und verletzten zwei Erdbeben Zehntausende Menschen in der Türkei und in Syrien, zerstörten Dörfer und Städte in zehn Provinzen und ließen die Überlebenden ohne Obdach im harten Winter zurück. Das Katastrophengebiet ist so groß wie die Fläche Deutschlands.

Wir sprechen den Betroffenen und Angehörigen unser tiefstes Beileid aus.

Das Erdbeben machte keinen Unterschied zwischen Nationalität, sozialer Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung und verwüstete das gesamte Leben in dieser Region.

»Es darf keine Unterscheidung nach Nationalität und Pass für die Betroffenen derselben Katastrophe geben«, so Tareq Alaows von Pro Asyl. Bei der humanitären Hilfe muss die Nichtdiskriminierung und Unparteilichkeit die Grundmaxime sein. In der…

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Gemeinsames Statement von 62 Organisationen, 2.1.2023

Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und…

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Veröffentlichungen zum Thema