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Asyl

Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.

Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet  - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen. 

Wer selbst Probleme im Asylverfahren hat, kann über die RAV-Anwält*innensuche Unterstützung finden. Praktische Infos zum Thema gibt es auch hier.

Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.

Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.

Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.

Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.

Pressemitteilungen zum Thema

Gemeinsame Pressemitteilung von Pro Asyl und RAV, 30. September 2022

In einer Pressekonferenz am Freitag kündigt Kommissarin Ylva Johansson neue Verschärfungen für die Einreise von russischen Staatsangehörigen an. Insbesondere sollen Mitgliedstaaten laut dem neuen Leitfaden der Kommission weiterhin keine Visumsanträge von Russ*innen annehmen, die bereits in einen Drittstaat geflüchtet sind. Damit verlangt die Kommission, dass die Menschen in Russland in der Falle warten sollen bis über einen Visumsantrag entschieden ist, kritisieren PRO ASYL und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein.

Während Johansson mehrfach in der Pressekonferenz wiederholt, dass der neue Leitfaden nicht das Recht auf Asyl beeinträchtigt, so geht dies am Kern des Problems vorbei. Wenn kein Zugang zur EU besteht, dann können Kriegsdienstverweiger*innen, Oppositionelle oder…

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Berlin, zum Weltkindertag am 20. September 2022

Die über 20 unterzeichnenden Organisationen und Verbände beraten und begleiten Geflüchtete und Migrant:innen in In- und Ausland täglich selbst oder durch Partnerorganisationen in ihren Familiennachzugsverfahren oder setzen sich politisch für ihre Belange ein. Hierbei erleben wir, wie die jahrelangen Verfahren, die vielen Hürden und die gesetzlichen Verschärfungen der letzten Jahre die Menschen zermürben und Inklusion oft unmöglich machen. Wir fordern die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen deshalb mit Nachdruck auf, die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen beim Familiennachzug in dem nächsten Gesetzesentwurf vollumfänglich umzusetzen. Dabei muss der Verwirklichung des Grundrechts auf Familienleben der Betroffenen und der vorrangigen Achtung des Kindeswohl der…

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Petition, 28.7.22

Der RAV gehört zu den Erstunterzeichner*innen dieser Petition und ruft dazu auf, sie zu verbreiten und ebenfalls zu zeichnen.

https://www.change.org/p/umfassende-schutzma%C3%9Fnahmen-f%C3%BCr-lgbtqia-gefl%C3%BCchtete-von-tag-1-im-asylverfahren?redirect=false

LGBTQIA* Personen flüchten aus unterschiedlichsten Gründen, jedoch sind gesellschaftliche, familiäre und/oder staatliche Gewalt und/oder Verfolgung übliche Merkmale in den Biographien von LGBTQIA* Personen. LGBTQIA* sind hinzu überdurchschnittlich von Mehrfachdiskriminierung und sequentieller Traumatisierung nach der Ankunft in Deutschland betroffen. 

Mit Deiner Unterschrift verstärkst Du den Druck auf den Hamburger Senat und hilfst uns erstmal in Hamburg ein umfassendes Schutzkonzept für queere Geflüchtete durchzusetzen. Danach…

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Gemeinsame Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) vom 22.07.2022

Mehr rechtlichen Schutz für die Gorillas-Beschäftigten: RAV und VDJ fordern Anerkennung des europarechtlich gewährleisteten Streikrechts in Deutschland

Die Fahrer:innen des Berliner Startups Gorillas hatten seit dem 9. Juni 2021 über Monate mehrmals in Berlin und Leipzig für sichere Beschäftigung, höhere Löhne und gesunde Arbeitsbedingungen gestreikt, ohne dass eine Gewerkschaft dazu aufgerufen hatte. Daraufhin wurden rund 30 Fahrer:innen entlassen. Nur kurz darauf versuchte die Geschäftsführung auch die Wahl eines Betriebsrats im Wege der einstweiligen Verfügung zu stoppen. Dieses misslang, der Betriebsrat wurde gegen den Widerstand der Unternehmensführung gewählt. Gegen die Kündigungen haben Fahrer:innen Klage beim Arbeitsgericht Berlin erhoben. Die ersten Urteile hierzu liegen vor. Das…

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RAV-Stellungnahme, 20.6.2022

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) nimmt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht aus dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat zum Anlass, zu den Vorhaben der Koalition im Migrationsrecht im Allgemeinen und zu einzelnen ausgewählten Punkten des Gesetzesentwurfes im Speziellen wie folgt Stellung zu nehmen:

I. Ausgangslage und grundlegende Reformbedarfe

Derzeit werden etwa 242.000 Menschen in Deutschland als vollziehbar ausreisepflichtig klassifiziert. Dieser Status der Duldung hat rechtlich verschiedene Gründe: Dazu zählen familiäre Verbindungen in Deutschland, festgestellte Abschiebeverbote, Erkrankungen, die Unmöglichkeit einer Abschiebung und faktische Abschiebestopps, oder das Nichtvorliegen von Dokumenten aus dem…

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RAV-Pressemitteilung 2/22 vom 30.5.22

Anfang Juni findet die IMK in Bayern statt. Anlass für die ›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ des RAV, auf die bayerische und Bundesinnenpolitik hinzuweisen: Der durch die Ampel angekündigte Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden! Bayern muss die hektische Abschiebepolitik beenden!

Anlässlich der Konferenz der Innenminister* und -senator*innen (IMK) ab dem 1. Juni 2022 in Würzburg üben Migrationsrechtsanwältinnen und -anwälte Kritik an der innenpolitischen Führung im asyl- und migrationspolitischen Geschehen im Bund, insbesondere aber in Bayern.

Bundesregierung handelt nicht

Im November 2021 kündigte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen Kurswechsel in der Migrationspolitik an. Sie versprach eine Reihe von aufenthaltsrechtlichen…

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Aufruf zur Teilnahme: Bundesweiter Aktionstag 21.5.22

Am 21.5.2022 beginnen die Vorverhandlungen gegen die 21 Seenotretter*innen von der Iuventa Crew und weiteren Organisationen. Es wird ihnen vorgeworfen, mit Schmugglern zusammengearbeitet zu haben, es drohen lange Haftstrafen. Bei der Vorverhandlung soll entschieden werden, ob die Anklage fallengelassen oder ein möglicherweise jahrelanger Prozess gegen sie eingeleitet wird.
Dies ist Anlass für einen bundesweiten, mit den Angeklagten solidarischen Aktionstag am gleichen Tag.

Auch der RAV ruft auf, sich an diesen Aktionen zu beteiligen, alle Informationen über die Orte/Zeiten etc. finden sich auf der Seite von Seebrücke, hier: https://seebruecke.org/aktionen

Im Rahmen der Berliner Proteste (12 h auf dem Platz der Republik)  wird RA Adrian Furtwängler für den RAV und der Vereinigung Berliner…

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Aufruf zur Demonstration anlässlich der Innenminister*innenkonferenz (IMK) in Würzburg

Der RAV hat den Bündnis-Aufruf zur Demonstration am 2.6.22 in Würzburg gezeichnet, den wir hier veröffentlichen.

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Wir stehen an der Seite aller Menschen, die bedroht sind – egal ob sie aus der Ukraine oder aus anderen Krisenregionen der Welt vor Krieg, Not und Verfolgung fliehen. Wir sagen: Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben. Von den Innenminister*innen, die in Würzburg tagen, fordern wir daher: Vergesst die Menschen aus Afghanistan und anderen Ländern nicht!

Bleiberecht jetzt: Schluss mit dem Angstzustand Duldung!

242.000 geflüchtete Menschen leben in Deutschland mit dem unsicheren Status der Duldung, der Großteil von ihnen schon seit vielen Jahren. Die meisten sind aus dem Irak, Afghanistan, Nigeria, dem Iran oder aus russischen…

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Podcast vom 8.3.2022

Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland seit über 4 Jahren geltendes Recht. Ein Meilenstein. Jedoch mangelt es an einer wirksamen Umsetzung. So behindern u.a. Genderstereotype immer noch den gleichen Zugang zum Recht und einen effektiven Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.

Beim Abendforum der Evangelischen Akademie am 8. März 2022 sprach Andrea Kothen von Pro Asyl mit der Rechtsanwältin Barbara Wessel, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV.

Sie erklären, wie die Istanbul-Konvention die Lage von geflüchteten Frauen verbessern könnte und welche Schwierigkeiten sich bei Unterbringung und Gesundheitsversorgung stellen.

Hier der Link zum Podcast: https://www.podcast.de/episode/593167550/flucht-und-asyl-aus-feministischer-sicht

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PM des Bündnis ‚Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall‘, 4.4.2022

Das Land NRW plant ein weiteres Abschiebegefängnis, zusätzlich zu dem bundesweit größten in Büren mit 175 Haftplätzen. Der geplante Neubau mit 25 Plätzen soll als sogenannter „Ausreisegewahrsam“ (Inhaftierung bis zu 10 Tage) dienen und das Abschiebegefängnis in Büren ergänzen. Ziel der NRW-Landesregierung und der Bundesregierung ist es, mehr und effizienter abzuschieben. Ein Gefängnis in direkter Nähe zum zweitgrößten Abschiebeflughafen Deutschlands in Düsseldorf soll dies erleichtern. Bisher wird kaum öffentlich darüber diskutiert oder gar die Abschiebepolitik infrage gestellt.

Als Bündnis ‚Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall‘ sprechen wir uns entschieden gegen den geplanten Neubau aus. Wir wollen kein weiteres Abschiebegefängnis! Im Gegenteil: Abschiebehaft muss…

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Veröffentlichungen zum Thema