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RAV-Forderung an die Ampel: »Angekündigter Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden«

RAV-Pressemitteilung 2/22 vom 30.5.22

Anfang Juni findet die IMK in Bayern statt. Anlass für die ›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ des RAV, auf die bayerische und Bundesinnenpolitik hinzuweisen: Der durch die Ampel angekündigte Kurswechsel in der Migrationspolitik muss endlich umgesetzt werden! Bayern muss die hektische Abschiebepolitik beenden!

Anlässlich der Konferenz der Innenminister* und -senator*innen (IMK) ab dem 1. Juni 2022 in Würzburg üben Migrationsrechtsanwältinnen und -anwälte Kritik an der innenpolitischen Führung im asyl- und migrationspolitischen Geschehen im Bund, insbesondere aber in Bayern.

Bundesregierung handelt nicht

Im November 2021 kündigte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen Kurswechsel in der Migrationspolitik an. Sie versprach eine Reihe von aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen, doch auch nach sechs Monaten sind keine konkreten Gesetzesvorhaben bekannt. Ein gesetzgeberisches Handeln von Seiten des Bundesinnenministeriums ist bislang nicht ersichtlich. Ein Schlag ins Gesicht für eine migrationsfreundliche Politik!

Bayern unterläuft Bundespläne

Insbesondere in Bayern scheinen die angekündigten Änderungen allerdings dazu geführt zu haben, dass die Ausländerbehörden – dem Innenministerium unterstellt – nochmal besonders repressiv und migrationsfeindlich auftreten. Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen erlassen innerministerielle Rundschreiben, die eine Vorwirkung des Koalitionsvertrags annehmen und regeln, dass keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Personen betrieben werden, die wahrscheinlich in den Genuss der neuen Regelungen kommen werden.
Anders in Bayern. Hier ist zu erkennen, dass bayerische Ausländerbehörden Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung forcieren. Arbeitsverbote und sog. ›Duldungen light‹ werden ausgeweitet – auch Personen betreffend, die unter die geplanten Regelungen fallen werden. Nicht selten verweigern Behörden, kurz bevor Betroffene die gesetzlich vorausgesetzten Mindestduldungszeiten erreichen, die Erteilung der Duldungsbescheinigungen aufgrund von Lappalien.

Verschärfte Repression in Bayern

Bayerns Ressourcen und Personal, so der Eindruck, werden insbesondere in die Aufenthaltsbeendigung investiert. Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnissen oder zur Einbürgerung verlaufen dagegen schleppend. Die Ausländerbehörden sind nicht erreichbar und heillos überlastet; beides nicht erst seit Beginn des Kriegs gegen die Ukraine.
»Der Eindruck entsteht«, so Rechtsanwalt Yunus Ziyal von der ›AG Migrationsrecht Süd‹ des RAV, »dass das bayerische Innenministerium die Ausländerbehörden anleitet, alle Möglichkeiten der Abschreckung und Repression nochmal ausgiebig auszuschöpfen, bevor sie der Bund beschränkt«. Seine Kollegin, Rechtsanwältin Antonella Giamattei, ergänzt, »statt mit den Betroffenen Perspektiven durch die versprochenen Neuregelungen zu erörtern, werden sie mit Arbeitsverboten und Strafverfahren überzogen. Statt eines Spurwechsels steht für Bayern die Aufenthaltsbeendigung im Fokus«.

Neuregelungen beschleunigen

Daher wären die neuen Regelungen dringend nötig: Beispielsweise wurde ein sog. ›Chancen-Bleiberecht‹ für Geduldete mit einer Stichtagsregelung zum 1. Januar 2022 (sic!) in Aussicht gestellt. Nichts geschah. Ebenso angekündigt: ein erleichterter Zugang zu Bleiberechtsregelungen wegen guter Integration, die Abschaffung von Arbeitsverboten und von sog. ›Duldung light‹. Bisher ohne Umsetzung.
Ziyal betont: »Wir fordern die IMK allgemein, aber insbesondere den bayerischen Innenminister, Herrn Hermann, auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen. Erlassen Sie entsprechende Vorgriffsregelungen auf die geplanten Bleiberechtsregelungen«.

Hintergrund
Die ›Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht Süd‹ hat sich Anfang 2022 als Zusammenschluss von Rechtsanwält*innen innerhalb des RAV gegründet. Sie versammelt im Migrationsrecht tätige Rechtsanwält*innen in Süddeutschland. Ziel der AG ist es, über das einzelne Mandat und den fachlichen Austausch hinaus im migrationsrechtlichen Geschehen politisch zu agieren. »Im Bereich des Migrationsrechts sind unsere Mandantinnen und Mandanten besonders schutzbedürftig; der Umgang der bayerischen Behörden mit Asylsuchenden und Migrant*innen ist oft hart und repressiv. Wir sehen es hier als enorm wichtig an, ihre Grundrechte auch durch politische Arbeit zu verteidigen und auf eine fortschrittliche Entwicklung des Rechts hinzuwirken«, sagt Rechtsanwältin Antonella Giamattei zur Gründung der AG.

Für Presseanfragen und weitere Informationen kontaktieren Sie gerne:
RA Yunus Ziyal
Tel.:  030.417 235 55
E-Mail: kontakt@rav.de

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