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Mehr als ein Knast

Besuch bei Kolleg*innen im türkischen Gefängnis Silivri

Von Yaşar Ohle

Silivri, das heißt Grauen, Folter, Unmenschlichkeit. Das Hochsicherheits­gefängnis westlich von Istanbul ist das Symbol für politische Repression in der Türkei. RAV-Mitglied Yaşar Ohle war dort. Er hat inhaftierte Kolleg*innen besucht. Hier berichtet er, was ihnen vorgeworfen wird, wie es ihnen geht und was sie brauchen.

Während der türkische Machthaber Recep Tayyip Erdoğan neuerdings sogar die oppositionelle CHP verfolgt und es dieses Jahr wieder einmal Massenproteste gab, nimmt das Regime weiterhin auch Anwalts-Kollge*innen ins Visier. Doch das passiert nicht ohne Gegenwehr. Organisationen wie die Vereinigung progressiver Anwält*innen (Çağdaş Hukukçular Derneği, ÇHD) unterstützen die Betroffenen.

In diesem Sinne organisierte die ÇHD im Juli 2025 einen Besuch bei unseren im Gefängniskomplex Silivri inhaftierten Kolleg*innen Selçuk Kozağaçlı, Barkın Timtik und Oya Aslan. Erstere sind seit 2017 inhaftiert, Aslan wurde 2019 festgenommen und ist noch in Untersuchungshaft. Alle drei sind Mitglieder des Anwält*innenbüro des Volkes (Halkin Hukuk Bürosu, HHB). Allen drei wird die Mitgliedschaft in bzw. Propaganda für eine illegale Vereinigung vorgeworfen.

HINTER DEN MAUERN VON SİLİVRİ

70 km westlich von Istanbul im Bezirk Silivri gelegen, gilt der Komplex seit seiner Eröffnung 2008 als das größte Hochsicherheitsgefängnis Europas. Er wurde nach der Machtübernahme durch Erdoğans AKP errichtet, umfasst mehr als 1 Million Quadratmeter und besteht aus neun geschlossenen und einer offenen Einrichtung. Ursprünglich für etwa 10.900 bis 11.000 Insassen ausgelegt, wurde der Komplex deutlich überbelegt: Ende 2019 waren es zeitweise über 22.000 Personen. 
Menschenrechtsgruppen berichteten von Bedingungen wie Schlaf in Schichten, schlechter hygienischer Versorgung und mangelhafter Wasser- und Medikamentenversorgung. Neben den Haftanstalten gibt es in dem Komplex unter anderem auch Gerichtssäle. Die Sicherheitsvorkehrungen sind auch für Anwält*innenbesuche enorm aufwändig. Um Gefangene zu besuchen, müssen etwa Röntgenkontrollen durchgeführt und Iris-Scans abgegeben werden.
Silivri ist ein Symbol politischer Repression – insbesondere durch Inhaftierung von Journalist*innen, oppositionelle Politiker*innen wie Ekrem İmamoğlu und Menschenrechtsaktivist*innen wie Osman Kavala. Der Komplex gilt deshalb auch als »Internierungslager« für Regierungskritiker*innen.

DIE ÇHD-VERFAHREN

Kolleg*innen der ÇHD standen zuletzt am 27. Mai 2025 erneut vor Gericht. Dieses Verfahren ist eine Fortsetzung der ersten beiden sogenannten ÇHD-Verfahren aus den Jahren 2013 und 2017 (siehe etwa RAV-InfoBrief #114, 2017; #117, 2019; #124, 2022),(1) in denen den Kolleg*innen die »Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation« vorgeworfen wurde, und denen unrechtmäßige sowie unverhältnismäßige Freiheitsstrafen auferlegt wurden. Die Urteile gegen Selçuk Kozağaçlı und Barkın Timtik sind bereits rechtskräftig geworden.

Im aktuellen Verfahren lautet der Vorwurf »Propaganda für eine illegale Organisation«. Tatsächlich jedoch werden damit anwaltliche Berufstätigkeiten kriminalisiert – etwa das Abgeben von Presseerklärungen im Zusammenhang mit Mandaten –, indem sie als Propaganda dargestellt werden.
Die Angeklagten in diesem Verfahren sind Selçuk Kozağaçlı, Barkın Timtik, Oya Aslan, Özgür Yılmaz (alle vier in Haft), Güçlü Sevimli, und Gülvin Aydın Savran. Die inhaftierten Kolleg*innen Oya Aslan, Selçuk Kozağaçlı, Özgür Yılmaz und Barkın Timtik wurden für das Verfahren aus der Haft vorgeführt.

Um nach Silivri zu gelangen, fuhren wir in Begleitung türkischer Rechtsanwält*innen zunächst über eine Stunde mit dem Shuttle-Bus der Anwaltskammer vom Stadtzentrum Istanbul zum Gefängnis. Dort gab es dann eine erste Kontrolle, wo alle Mobiltelefone abgegeben werden mussten. Danach ging es innerhalb des Gefängnisgeländes mit einem weiteren Shuttle zur geschlossenen Strafvollzugsanstalt Silivri-Nr. 9 vom Typ F. 
Im Besucherbereich müssen wir die Taschen ablegen, bei Erstbesuchenden wird ein Iris-Scan gemacht und alle Daten aufgenommen, die bei jedem weiteren Besuch abgeglichen werden. Nach einer Wartezeit dürfen wir ca. 500 Meter weiter zum eigentlichen Gefängnisgebäude laufen. Dort geben wir nun alles bis auf unsere Kleidung sowie Block und Stift ab und gehen zur Schleuse – wo ein weiterer Iris-Scan zum Abgleich vorgenommen wird. Dann dürfen wir hinein. 
Für Anwält*innenbesuche gibt es dort circa 10 Kabinen, rundherum Glasscheiben, alle in einer Reihe. Man kann also von einer Kabine durch alle anderen Kabinen gucken. Die Kolleg*innen berichten mir, dass in einigen Kabinen bekanntermaßen mitgehört wird – in Ermittlungsakten sind bereits Protokolle überwachter Gespräche aus Besuchskabinen aufgetaucht.

Selçuk Kozağaçlı
Als Erstes treffen wir Selçuk Kozağaçlı. Er war erst vor wenigen Monaten, nach rund 8 Jahren Haft am 16.04.2025 vorzeitig auf Bewährung entlassen worden. Am Tag darauf wurde auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin die Entscheidung aufgehoben und Kozağaçlı nach circa 12 Stunden erneut inhaftiert.(2)

Er erzählt uns von der kurzen Freiheit, und wie schön es war, die vielen Kolleg*innen und seine Frau Betül sehen zu können. Die Vorgänge um die Entlassung und kurz darauf erfolgende erneute Inhaftierung nennt er eine Frechheit. Sogar einige Vollzugsbeamte in der Haftanstalt würden ihn nun schon respektvoller behandeln, weil ihnen dieses Vorgehen der Justiz ebenfalls nicht angemessen erscheine. 
Von seiner bereits rechtskräftigen Gesamtstrafe von 10,5 Jahren hat er bereits einen Großteil abgesessen, eine erneute vorzeitige Entlassung hält er aktuell nicht für wahrscheinlich. Stattdessen besteht sogar die Gefahr, dass durch das neue Gerichtsverfahren seine Haftzeit noch verlängert wird. Weil er sich bereits in Strafhaft befindet, sind die Besuchszeiten eingeschränkt. Zur Mittagszeit muss er wieder gehen.

Oya Aslan
Im Anschluss kommt die Kollegin Oya Aslan zu uns. Weil sie sich noch in Untersuchungshaft befindet, darf sie auch während der Mittagspause Besuch empfangen. Ihr drohen im Falle der Rechtskraft 10,5 Jahre Haft. In einem Brief, den sie kurz vor unserem Besuch an die Zeitung Evrensel(3) geschickt hat, beschreibt sie, wie in den Typ-F Gefängnissen, die in den 2000er Jahren als Hochsicherheitsgefängnisse – unter anderem für politische Gefangene – eingeführt wurden, die sozialen Kontakte zwischen Gefangenen unterbunden werden sollen. Auch die Beziehung zur Natur werde eingeschränkt, man sehe nur Beton, könne keine Erde betreten, immerhin den Himmel und Vögel sehen. Dies habe enorme Auswirkungen auf den psychischen und physischen Gesundheitszustand.

Sie erzählt uns, dass sie anhaltende Schmerzen im linken Arm, Rücken und Schultern hat. Sie hat sich in der Haft um Behandlung bemüht, berichtet aber, dass sie jedes Mal von anderen Ärzten und dann immer nur sehr kurz untersucht und nicht ausreichend behandelt wird. Mit der begleitenden Kollegin tauscht sie sich über Behandlungsmethoden aus, die diese von anderen Ärzt*innen genannt bekommen hat. Einer Operation würde sie sich in der Haft nicht unterziehen, sagt Aslan. Die Gefahr, dass sie während einer Narkose misshandelt oder verletzt wird – was der Staat danach als Behandlungsfehler abtun könnte – ist ihr zu groß.

Aslan interessiert sich auch sehr für den Fall von Maja T. Die antifaschistische Person ist für eine Aktion in Budapest angeklagt und wurde trotz laufendem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert. Aslan verfolgt den Fall über Zeitungsartikel in türkischen Medien.

Barkın Timtik
Als Letztes treffen wir Barkın Timtik, deren 12-jährige Haftstrafe ebenfalls bereits rechtskräftig ist. Ihr erwarteter Entlassungstermin ist der 19.10.2028. Mit ihr sprechen wir etwa über ihre am 27.08.2020, dem 238. Tag ihres Hungerstreiks, verstorbene Schwester und Rechtsanwaltskollegin Ebru Timtik und deren Beerdigung, welche Barkın Timtik nicht besuchen konnte. Obwohl die Staatsanwaltschaft den Besuch erlaubte, lehnte die für den Transport zuständige Gendarmerie diesen mit Verweis auf die Pandemie und auf angebliche Fluchtgefahr ab.
Der hiergegen eingelegten Beschwerde wurde kurz vor unserem Besuch vom türkischen Verfassungsgericht mit Entscheidung vom 13.05.2025 stattgegeben und der türkische Staat zur Zahlung eines Schadensersatzes von 34.000 TL verpflichtet, was heute weniger als 1.000 Euro entspricht.(4) Das Gericht schreibt dazu: »Der Tod ist eines der schmerzlichen Ereignisse im menschlichen Leben.« Es führt aus, dass per Gesetz im Todesfall naher Angehöriger ein Recht auf Sonderurlaub vorgesehen sei. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass durch die letztendliche Verweigerung des Antrags, wodurch ihr die Möglichkeit genommen wurde, an der Beerdigung und dem Trauerbesuch teilzunehmen und ihre Familie zu unterstützen, ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt wurde. Obgleich diese Entscheidung fünf Jahre nach der Beerdigung die damalige Ungerechtigkeit anerkennt, kann sie den Schmerz des verpassten Abschieds nicht wiedergutmachen.

Auch berichtet Timtik davon, dass ihre Schwester ohne ein Eingreifen des türkischen Staates während ihres Hungerstreiks wohl nicht am 27.08.2020 verstorben wäre. Ebru Timtik war am 30.07.2020 in ein Krankenhaus zwangseingewiesen worden und verstarb keine vier Wochen danach. Ihr Kollege Aytaç Ünsal, der auch im Hungerstreik war und am gleichen Tag in eine andere Klinik zwangseingewiesen worden war, hatte von unzureichender Versorgung berichtet. 
Anträge auf Entlassung wegen Haftunfähigkeit waren damals von verschiedenen Gerichten bis hin zum Verfassungsgericht abgelehnt worden. Barkın Timtik berichtet von einer gefestigten Routine in der Haftanstalt, wo sie ihre Schwester damals gemeinsam mit einer weiteren Verwandten u.a. täglich mit Zuckerwasser und Vitaminen versorgte. Durch die Zwangshospitalisierung wurde diese Routine unterbrochen. Timtik berichtet, dass ihre Schwester noch beim Verlassen der Haftanstalt fit genug gewesen sei, bei gleichbleibender Routine mehrere Monate am Leben zu bleiben. Letztendlich hat der türkische Staat Ebru Timtik durch seine Zwangsmaßnahmen getötet.

Darüber hinaus berichtet sie uns von den Haftbedingungen im Gefängnis Nr. 9 vom Typ F. Gefängnisse dieses Typs zeichnen sich dadurch aus, dass pro Zelle, welche neben dem Schlafbereich auch eine Toilette, einen Kochbereich sowie einen kleinen Gefängnishof beinhaltet, maximal drei Personen inhaftiert werden können. Essen kann aus einem limitierten Sortiment in der Haft gekauft werden. 
Früher war es üblich, größere Gruppen in einer Gemeinschaftszelle zu inhaftieren, wodurch mehr sozialer Austausch möglich war. Dieses System wurde für politische Gefangene abgeschafft. Mit der Einführung der Typ-F-Gefängnisse wurden die Zellen kleiner.(5)

Im Gefängnis Nr. 9 in Silivri gibt es pro Woche drei Stunden Gesprächsrecht mit Gefangenen aus anderen Zellen. Darüber hinaus gibt es für Gefangene, die laufende Verfahren haben, zweimal pro Woche das Recht, am Computer in den Verfahrensakten zu recherchieren. Die Besuchsrechte sind im Vergleich zu anderen Anstaltstypen eingeschränkt.
Es gibt allerdings auch Einzelzellen. Dort werden bestimmte Gefangene unter verschärften Bedingungen in Einzelhaft gehalten, etwa wenn sie mit einer erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe belegt wurden. Dann gilt verstärkte Isolation, eingeschränkte Vollzugslockerung und kaum Aussicht auf Entlassung.

Fazit

Alle drei lassen die Kolleg*innen vom RAV grüßen und hoffen, dass weitere Besuche in die Haft, aber auch als Beobachtungsdelegationen zu den Verfahren folgen. Bei meinem Besuch wurde klar, dass trotz Justizwillkür und der problematischen Haftbedingungen die Moral unter den Gefangenen recht hoch ist. Die verschiedenen Gefangenen winken sich durch die Fensterscheiben der Gesprächskabinen zu, und die Anwält*innen ebenfalls – man kennt sich von vergangenen Besuchen. 
Es ist auffällig, dass Anwält*innen bei den Haftbesuchen generell einplanen, auch weitere Gefangene für kurze Gespräche zu treffen, wobei dies natürlich vor allem für die bekannteren Inhaftierten gilt. Als wir gerade am Gehen sind, sehen wir am anderen Ende der Kabinen aus der Distanz zum Beispiel Ekrem İmamoğlu – im Gespräch mit seinen Anwält*innen; während des Gesprächs mit Oya Aslan nimmt Osman Kavala in der Kabine neben uns Platz.

Doch die solidarische Stimmung während der Besuchszeit kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass in diesen Gefängnissen Menschen aus politischen Gründen jahrelang auf mangelhafter Beweisgrundlage und unter furchtbaren Bedingungen inhaftiert werden. Auch andere in der Türkei politisch Verfolgte, wie etwa der in Deutschland verurteilte und von Abschiebung in die Türkei bedrohte Kurde Mehmet Çakas,(6) würden unter vergleichbaren Bedingungen inhaftiert werden.

Internationale Solidarität mit diesen Kolleg*innen ist nicht schwer. Sie kann unterschiedlich aussehen – sei es die Beobachtung von Gerichtsverfahren, seien es Besuche in der Haft und öffentliche Berichterstattung darüber. Der RAV wird dabei auch künftig unterstützen – und freut sich über weitere demokratische Anwält*innen, die sich einbringen wollen.

Yaşar Ohle arbeitet als Rechtsanwalt für Straf- und Migrationsrecht in Berlin und ist Mitglied des BRAUS. Für den RAV beobachtet er regelmäßig Gerichtsprozesse gegen Anwält*innen in der Türkei.

(1) www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-114-2017/tuerkische-rechtsanwaeltinnen-weiterhin-inhaftiert; www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-117-2019/eindruecke-aus-dem-chd-verfahren; www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-117-2019/aktuelles-zur-prozessbeobachtung-in-der-tuerkei; www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-124-2022/ein-rest-vom-anschein-des-rechtsstaates
(2) deutsch.anf-news.com/menschenrechte/nach-einem-tag-in-freiheit-menschenrechtsanwalt-erneut-inhaftiert-45975
(3) Bericht der Zeitung Evrensel3 (in türkischer Sprache): www.evrensel.net/haber/560794/tutuklu-avukat-oya-aslan-kuyu-tipi-hapishaneleri-anlatti-topraga-5-yildir-dokunmadim
(4) Entscheidung des Verfassungsgerichts (in türkischer Sprache): kararlarbilgibankasi.anayasa.gov.tr/BB/2020/32414
(5) s. dazu beispielhaft den Bericht über die Einführung der Typ-F-Gefängnisse und eine Delegationsreise in die Türkei in das freischüßler (2/01): akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/01-2/tuerkei.html.
(6) www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/bei-abschiebung-droht-folter-rav-warnt-vor-praezedenzfall-bei-kurdischem-aktivisten-und-fordert-deutsche-behoerden-auf-internationales-recht-zu-achten-1144