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Bei Abschiebung droht Folter: RAV warnt vor Präzedenzfall bei kurdischem Aktivisten und fordert deutsche Behörden auf, internationales Recht zu achten

Pressemitteilung, 7. Juli 2025

Jeden Moment könnte es so weit sein, dass Mehmet Çakas abgeholt und in die Türkei ausgeliefert wird: Dort droht ihm Folter. Nun hat der kurdische Aktivist Verfassungsbeschwerde erhoben und ein einstweiliges Abschiebungsverbot beantragt. Çakas ist der erste Fall dieser Art, in dem deutsche Behörden eine Abschiebung vorbereiten. Der RAV fordert Behörden und Justiz deshalb dringend dazu auf, internationales Recht – insbesondere das Verbot der Folter – zu achten.

„Deutschland will einen Präzedenzfall schaffen und Kurd*innen, die hier wegen politischer Straftaten verurteilt wurden, in die Türkei abschieben“, verurteilt RAV-Geschäftsführer Dr. Lukas Theune die Pläne. „Das verletzt das Folterverbot und internationale Schutzstandards.“

Aktuell ist Çakas im niedersächsischen Uelzen inhaftiert. Schiebt Deutschland ihn in die Türkei ab, drohen ihm dort konkret „erschwerte lebenslange Haft" und eine unmenschliche Behandlung – dies wäre ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention.

Der Kurde war 2023 mit einem europäischen Haftbefehl aus Italien, wo er seinen Wohnsitz hat, nach Deutschland ausgeliefert worden. Am 10. April 2024 verurteilte das Oberlandesgericht Celle ihn wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Zugleich stellte das Gericht fest, dass seine Familie und er in der Türkei Menschenrechtsverletzungen erlitten hatten und dass sein Vater vom türkischen Regime getötet worden war.

„Trotz der anhaltenden massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei kooperiert Deutschland weiterhin reibungslos mit der Türkei“, bemerkt Theune und erinnert: „In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Personen – ganz im Interesse der türkischen Regierung – als Mitglieder der PKK zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.“ Neuerdings sollen diese Personen trotz massiver Menschenrechtsverstöße in die Türkei abgeschoben werden. „Das ist ein Skandal“, so Theune weiter.

Statt Mehmet Çakas nach seiner Verurteilung nach Italien, dem Land seines Wohnsitzes, abzuschieben, soll er nun noch aus der Haft heraus in die Türkei abgeschoben werden. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Verwaltungsgericht Lüneburg ihren Prüfpflichten im Asylfolgeverfahren von Mehmet Çakas nicht nachgekommen waren: Diese haben - trotz der drohenden schweren Menschenrechtsverletzungen - ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 Abs. 5 AufenthG nicht ernsthaft geprüft.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 11. Juni 2025, der die Abschiebung ins türkische Regime ermöglichen soll, umfasst lediglich 18 Zeilen. „Mit einem Federstrich soll hier das Schicksal eines Menschen besiegelt werden“, kommentiert dies RAV-Geschäftsführer Theune. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 3. Juli 2025 für den Fall einer Abschiebung von Mehmet Çakas in die Türkei auf den weiteren Vollzug der Strafhaft verzichtet.

Derzeit werden die Abschiebungsdokumente von der türkischen Botschaft ausgestellt bzw. sind bereits ausgestellt worden. Die Reibungslosigkeit, mit der die Abschiebung vorbereitet wird, zeigen den Versuch, schnellstmöglich vollendete Tatsachen zu schaffen und einen Präzedenzfall für die Abschiebung eines wegen Mitgliedschaft in der PKK Verurteilten zu schaffen.

RAV-Geschäftsführer Theune erklärt abschließend: „Die Missachtung der Menschenrechte zugunsten der Kooperation mit dem Erdoğan-Regime muss ein Ende haben. Es dürfen keine und schon gar nicht politisch aktiven Kurd*innen in die Türkei abgeschoben werden“.

 

Kontakt:

Dr. Lukas Theune, Rechtsanwalt und RAV-Geschäftsführer

E-Mail: lukas.theune@rav.de

Telefon: +49 (0)30 41 72 35 55