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Eindrücke aus dem ÇHD-Verfahren

»SEHR GEEHRTER VORSITZENDER, ALS GELIEBTER WÄREN SIE UNAUSSTEHLICH« (1)

Ayça Söylemez

Die Aussage in der Überschrift war nicht die wichtigste, sie ist aber eine gute Zusammenfassung der Lage. Und das, was in dieser dreitägigen ÇHD-Verhandlung stattgefunden hat, ist so historisch, dass es verdient, als ein Buch zu erscheinen.

  • Wo sind die Beweismittel?
  • Findet sie doch selbst.
  • Wer ist der Zeuge?
  • Sagen wir Euch nicht.
  • Wir hatten einen Antrag gestellt.
  • Wir haben keine Zeit dafür.
     

Eigentlich könnte mit diesem fiktiven Dialog die Verhandlung zusammengefasst werden, in der 18 Anwälte zu insgesamt 159 Jahren und 30 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Urteil gegen die [ehemals](2) 20 Angeklagten wurde in Abwesenheit der 18 Angeklagten und ihren Verteidigern verkündet.
Das Urteil wurde in einem Gerichtssaal, der als »der größte Gerichtssaal der Türkei« erbaut wurde und 810 Personen aufnehmen kann, verkündet. Nur die Richter der Kammer, mehr als 100 Gendarmen und wir Journalistinnen waren Zeugen der Urteilsverkündung (Das Gericht hat uns gelehrt, was es auch physisch heißt ›Zeitzeuge‹ zu sein).
Wie kam es im Gerichtssaal zu der Aussage in der Überschrift?
Ich werde jetzt versuchen, »die Geschichte der drei grotesken Tage in Silivri« zu erzählen, die ich und meine Kolleginnen, Canan Coşkun und Cansu Pişkin, mit großer Verwirrung verfolgt haben.

EIN WEITER WEG

Zu den Verhandlungen nach Silivri hin- und zurückzufahren ist (im eigentlichen sowie im übertragenen Sinne) wirklich nicht leicht. Es dauert Stunden, um aus Istanbul nach Silivri zu gelangen, und wenn man dort angekommen ist, dann empfängt einen die Staatsmacht an einem Eingangstor mit ›enormen Sicherheitsvorkehrungen‹, die man erst passieren muss. Nachdem all diese Hürden geschafft sind, kommt man in einen unfassbar riesigen Saal, der auf beiden Seiten von zwei kitschigen römischen Säulen eingerahmt ist.
In dieser Zumutung eines Saales befanden sich am Morgen des 18. Märzes die [inhaftierten] angeklagten Anwälte und Anwältinnen, die im 54. Tag ihres Hungerstreiks waren. Sie hatten erheblich abgenommen, waren umzingelt von Gendarmen, und erst nach Protesten stellten sich die Gendarmen neben die Angeklagten. Ganze zehn Stunden mussten die [geschwächten] Angeklagten in den Sitzreihen des Gerichtssaals ausharren.

SIND ZWEI VERWARNUNGEN EINE ROTE KARTE?

Die Verteidigerinnen und Verteidiger der angeklagten Verteidiger waren empört, dass das Gericht zwischen zwei Verhandlungstagen das Plädoyer [der Staatsanwaltschaft] eingeholt hatte, bevor sie ihre Anträge auf Erweiterung der Ermittlung stellen konnten und es sich auch gar nicht dafür interessierte, was sie zu sagen hatten. Die Verteidiger waren wütend, weil das Gericht zu einem von ihm bestimmten [zu frühen] Zeitpunkt das Plädoyer einforderte und der Staatsanwalt, der sich weigerte es vorzubereiten, durch einen anderen ersetzt wurde. Das sei eine Verletzung des Rechtes »auf ein faires Verfahren«. (»Das Gericht ist darauf konditioniert, zu verurteilen«, Veli Küçük, Rechtsanwaltskammerpräsident von Adana).
Die Verteidiger forderten, dass das Gericht seinem eigenen Beschluss nachkommt und die Anträge aufnimmt (»Wenn die Gerichte sich nicht an ihre eigenen Beschlüsse halten, dann wird auch kein einziger Bürger sich an das Gesetz halten«, Gökhan Bozkurt, Rechtsanwaltskammerpräsident von Aydin).
Die Verteidiger erinnerten auch daran, dass die Angeklagten 24 Stunden nach ihrer Entlassung aus der Haft wieder inhaftiert worden sind. (»In letzter Zeit gibt es in der Türkei ein automatisiertes Verfahren: Polizeiberichte werden zu Anklageschriften, Anklageschriften werden eins zu eins zu Plädoyers des Staatsanwalts und diese dann zu Urteilen. Wenn die Behauptung, dass die Beweise, sobald sie in die Akte gelangen, wahr sind, dann fragen wir uns, was wir denn hier zu suchen haben«, Rechtsanwaltskammerpräsident von Diyarbakır).

WAS HATTEN DIE VERTEIDIGER DAVON, DAS GERICHT AN ALL DAS ZU ERINNERN?

Der Vorsitzende Akin Gürlek hat in den drei Verhandlungsblöcken in vielen, vielen Beschlüssen Verwarnungen ausgesprochen, immer nachdem er die Mikrofone ausschaltete, weil die Verteidiger zum Beispiel »zu laut gesprochen« hätten oder den Vorsitzenden beschuldigt hätten oder »polemisch geredet« hätten.
Es war nicht so, dass nach all den Verwarnungen die rote Karte gezeigt wurde, und die Verteidiger daraufhin des Saals verwiesen wurden, nein, es war so, dass die Verteidiger schon vor dem Zücken der roten Karte aus dem Verhandlungssaal herausgebracht worden waren. So erledigte sich für uns die Aufgabe, die Verwarnungen zu zählen und zu raten, wann die rote Karte kommt.
(In der Zwischenzeit haben die Verteidiger dann doch ihre Anträge gestellt, aber der Staatsanwalt, Cihan Aydin, fing mit den Worten »die Anträge sind abzulehnen…« an und endete mit seinem Plädoyer, das dann später als Urteil verkündet wurde).

›ANGEMESSENE FRIST‹ FÜR WEN, GEMÄSS WAS?

Das Gericht fasste gegen die Verteidiger, die empört waren, weil das Gericht ihre Anträge auf Erweiterung der Ermittlungen, bevor sie gestellt worden waren, abgelehnt hatte, folgenden Beschluss: »In der vorherigen Verhandlung, am 5. Dezember 2018, wurde eine Frist für die Stellung der Anträge auf Erweiterung der Ermittlungen gesetzt. Am 10. Januar 2019 wurde festgestellt, dass in ›angemessener Frist‹ keine Anträge eingegangen sind. Die Akte wurde somit nach 35 Tagen an die Staatsanwaltschaft für die Vorbereitung des Plädoyers übersandt«.
(Der Staatsanwalt, der zweimal aufgefordert wurde, sein Plädoyer abzugeben, der aber kein Plädoyer vorbereitete, weil er der Meinung war, dass das Verfahren noch nicht soweit fortgeschritten sei, wurde abgelöst. Der neu ernannte Staatsanwalt reichte sein Plädoyer am 21. Februar [zur Akte]).
Und das Gericht entschied, dass die 35 Tage eine angemessen lange Frist waren und dass nach dieser angemessenen Frist gestellte Anträge nur zur »Verschleppung des Verfahrens« dienen würden.
Die Verteidiger rügten diese Gerichtsentscheidung wie folgt:
»Lassen wir es beiseite, dass das Gesetzt nicht das Setzen einer ›angemessene Frist‹ kennt, was aber bedeutet, der Umstand, dass Sie als Gericht in Ihrem vorherigen Beschluss verkündet hatten, dass die Anträge bis heute (18. März) gestellt werden können, von Ihnen ignoriert wird. Sie halten sich nicht einmal an ihren eigenen Beschluss«.
(Die Rüge des Kammerpräsidenten aus Izmir, Özkan Yücel, ist ein amüsantes Beispiel: »Sehr geehrter Vorsitzender, als Geliebter wären Sie unausstehlich. Sie sagen, ›lassen sie uns um 17 Uhr treffen‹, warten aber nur bis 15 Uhr und gehen dann mit der Begründung ›du bist nicht gekommen‹ weg«].
»Wir haben sogar in der von ihnen gesetzten ›angemessenen Frist‹ unsere Anträge über das Justizportal UYAP zur Akte gereicht. Die Beweisaufnahme fand immer in der Hauptverhandlung statt und war nicht Gegenstand von Anträgen außerhalb dieser. Daher ist ihr Beschluss prozessrechtlich unzulässig« (Beschwerde von RA Hasan Fehmi Demir).

»Wir haben doch noch gar keinen Antrag gestellt, was haben sie jetzt abgelehnt?«

Der Vorsitzender unterbrach die Verteidiger und sagte: »Alle Anträge werden abgelehnt«.
Die Verteidiger fragten daraufhin, »Wir haben doch noch gar keinen Antrag gestellt, was haben sie jetzt abgelehnt?«. Der Richter zeigte wieder die gelbe Karte (eine von den zig ergangenen Verwarnungen wurde noch einmal verkündet).

»Es ist offensichtlich, dass Sie ihre Zeugen gleich mitgebracht haben«

Es gibt zwei Arten von Beweismitteln in der Akte: Sechs Zeugen, davon sind drei geheime Zeugen, und digitale Materialien.
Die Verteidiger hatten schon am ersten Hauptverhandlungstag erklärt, dass »diese Beweise« keinen Beweiswert im Sinne der Gesetze haben:
»Einer der Zeugen, I.Ö., sagte in der Verhandlung aus, er sei ein V-Mann gewesen, er sei 1995 von dem damaligen Nachrichtendienst in die Organisation eingeschleust und seine Tätigkeit sei 2006 beendet worden. Warum vernehmen Sie diesen Zeugen in diesem Verfahren, wo der Tatzeitraum doch erst 2013 beginnt? Der andere Zeuge, B.E., ist 2017 inhaftiert worden (spricht direkt den Vorsitzenden an): Sie haben ihn inhaftiert. Sein Verfahren fand vor der 26. Kammer des Gerichts für Schwere Strafsachen statt, und Sie waren deren Vorsitzender. Nun ist er hier Zeuge, und Sie sind der Vorsitzende der 37. Kammer des Gerichts für Schwere Strafsachen. Es ist offensichtlich, dass Sie Ihre Zeugen gleich mitgebracht haben« (RA Hasan Fehmi Demir).

»Wir wissen nicht, ob derjenige, den wir als Zeugen gehört haben, auch der Zeuge ist«

»Von den Zeugen sind drei geheime Zeugen und drei mit bekannter Identität. Trotz dessen wurde alle Zeugen über eine Videokonferenzschaltung (SEGBIS) vernommen. Ihre Gesichter waren verpixelt, und die Stimme von zwei Zeugen war verändert worden. So war zum Beispiel von dem Zeugen C.B., dessen Identität bekannt ist, während der Videoeinvernahme das Gesicht verpixelt und die Stimme verzerrt. Wir wissen nicht, ob derjenige, den wir gehört haben, der C. B. ist oder nicht« (RA Güçlü Sevimli).

»Ich bin an vielen Gerichten Zeuge, um welches Verfahren geht es hier?«

»Der Zeuge I.Ö. sagte: ›Ich trete bei vielen Gerichten als Zeuge auf. Ich weiß nicht, um welches Verfahren es heute geht‹. Er sagte in 141 Strafverfahren als Kronzeuge aus« (RAin Several Ballıkaya).
»Der Zeuge B.E. hat in der Verhandlung vor der 36. Kammer des Gerichts für Schwere Strafsachen seine bei der Polizei gemachte Aussage widerrufen, diesen Widerruf hat er anschließend in der Verhandlung vor der 26. Kammer widerrufen, und in der hiesigen Verhandlung vor der 37. Kammer hat er seine Aussage vor der 26. Kammer widerrufen und angegeben, seine Angaben bei der Polizei entsprächen nicht der Wahrheit, und er werde diese deshalb nicht wiederholen« (RA Derviş Emre Aydın).

»Sind diese Zeugen die gleichen Personen, existieren sie in Wirklichkeit?«

»Wir fragten den Staatsanwalt nach dem Zeugen. Er antwortete: ›Solch einen Zeugen gibt es nicht‹. Wir haben bei der Anti-Terror-Abteilung der Polizei nach dem Zeugen gefragt. Diese war schon vorgewarnt. Sie fanden den Zeugen und brachten ihn. ›Hier ist er‹, sagten sie. Aber die Aussagen von den Zeugen K. und I. sind eins zu eins identisch. Sind sie ein und dieselbe Person?« (RA Bahattin Özdemir).

»Schläft der Staatsanwalt?«

Als der Verteidiger Güray Dağ sagte: »Schläft der Staatsanwalt, es ist nicht klar, was er eigentlich macht«, reagierte der Staatsanwalt nicht.
Die Verteidigerin Nermin Ünsal hat die Zeugen in diesem Verfahren mit denen im Ergenekon-Verfahren verglichen, in der ein Zeuge, der Tuncay Güney, gegen 300 Angeklagte ausgesagt hatte. [Zum Vorsitzenden gewandt, sagt sie:](3) »Sie fragen den Zeugen, ob er gegen das Anwaltsbüro des Volkes aussagen möchte«. Der Zeuge sagt: ›Nein, aber wenn Sie mir meine alte Aussage vorhalten, dann kann ich auch aussagen‹. Und Sie [wendet sich an den Vorsitzenden](4) lesen dem Zeugen seine ganze Aussage vor«.

Die digitalen Beweismittel seien eigentlich ›keine Beweismittel‹

»Wie Sie alle schon wissen, befinden sich die Originale der digitalen Beweismittel nicht in der Akte. Wir haben diese beantragt, Sie haben unsere Anträge zweimal abgelehnt. Später sagten Sie, wir sollten uns in dieser Sache an die 25. Kammer des Gerichts für Schwere Strafsachen wenden. Was wir auch mehrmals taten. Aber die Geschäftsstelle teilte uns mit, dass das Gericht diese Beweise uns nicht aushändigen könne, bevor die Anti-Terror-Abteilung der Polizei nicht ihre Zustimmung hierzu gibt. Die Beweise befinden sich nicht bei der 25.Kammer des Gerichts für Schwere Strafsachen. Die Beweise liegen noch bei der Polizei. Nicht nur die Originale der digitalen Beweismittel fehlen in der Akte, sondern auch die Kopien. In der Akte befinden sich nur die Berichte über die Kopien. Der Informatiker Tuncay Beşikçi hat die Berichte der Kopien der digitalen Beweise analysiert und ein forensisches Gutachten erstellt. In diesem Gutachten heißt es, dass nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob Veränderungen an den Beweisen vorgenommen worden sind und ob diese daher keine Beweiskraft haben« (RA Hasan Fehmi Demir).
Nach zehn Verhandlungsstunden antwortete das Gericht auf all diese Erklärungen im Grunde nur mit einem Satz: »Die notwendigen Untersuchungen haben stattgefunden, es wurde festgestellt, dass sie [die Verteidiger] das Verfahren verschleppen wollen und alle Anträge werden deshalb abgelehnt«.

»Zeugenschaft kann nicht auf Gerüchten beruhen«
Am nächsten Verhandlungstag sprach der inhaftierte Anwalt Behiç Aşçı. Er sagte: »Sie haben sich nicht gescheut, in einem Verfahren, in dem Anwälte angeklagt sind, die Gesetze zu missachten«. Sie lehnten den Richter wegen Befangenheit ab, mit den Worten [der Verteidiger gesprochen], sie lehnten alle Kammermitglieder ab.
Aşçı sagte weiter: »Sie sind in dieser Kammer, weil die anderen Richter degradiert worden sind. Sie sind derjenige, der damals den Zeugen Güneş aufforderte, alles zu erzählen, was er denn so gehört habe. Aber Zeugenschaft kann nicht auf Gerüchten beruhen«.

Der Vorsitzende hätte 91 Punkte in der StPO-Prüfung bekommen
Die angeklagte Anwältin Barkın Timtik erklärte: »Ich lehne alle Kammermitglieder [wegen der Besorgnis der Befangenheit] ab, weil sie alle ihr Urteil schon ganz am Anfang gefällt haben«. Der angeklagte Anwalt Aytaç Ünsal erklärte: »Die Zeugen benehmen sich wie eine Musikbox: Sie werfen eine Münze hinein und ihr Lied fängt an zu spielen«.
Die angeklagte Anwältin Aycan Çiçek sprach den Vorsitzenden direkt an: »Sie sagten in der vorherigen Verhandlung, dass Sie 91 Punkte in der StPO-Prüfung erreicht hatten. Aber Sie kennen trotzdem das Prozessrecht nicht«.

»Ein ehemaliger Richter ist jetzt mein Zellennachbar«
Und [der angeklagte Anwalt] Selçuk Kozağaçlı erklärte: »Gestern wurde das Urteil im Verfahren-Siebzehnter-Dezember verkündet. Fast die Hälfte von denen, die unsere Ermittlungsakten bearbeitet hatten, sind in diesem Verfahren angeklagt. Einer der Angeklagten, der ehemalige Richter Mehmet Ekinci,(5) ist im Gefängnis mein Zellennachbar. Gestern sagte er mir durch den Sehschlitz seiner Tür: ›Wir waren damals nicht so schlimm, wie die jetzigen [Richter], oder?‹«.
[Zum Vorsitzenden gewandt:] »Ich sehe, dass Sie einem Machtorgan des Staates angehören, mit Organ meine ich nicht die Justiz. Ich lehne nicht nur Sie ab, sondern auch alles, was Sie vertreten«. Nach diesen Worten wurde sein Mikrofon ausgeschaltet.

JETZT SIND WIR WIEDER UNTER UNS

Zuerst wurde Kozağaçlı und dann wurden die anderen Angeklagten und dann ihre Verteidiger und zuletzt die Zuhörer [aus dem Saal] herausbefördert. Wir Journalist*innen waren nun mit den Kammermitgliedern ganz allein.
Die Verteidiger wurden an dem einen Tag erst gar nicht in den Verhandlungssaal hereingelassen und verweigerten das Betreten am nächsten Tag. Die Verhandlung wurde ohne die Angeklagten und ihre Verteidiger fortgeführt.
Das Urteil wurde dann wie oben beschrieben gefällt und verkündet.
Es ist ein riesiger Saal, so dass man von einem Ende das andere Ende nicht sehen kann. In diesem Saal, in dem sich nur die Pressemitglieder und die Kammermitglieder im Beisein von vielen Polizisten und über hundert Gendarmen befanden, wurden 18 Anwälte zu Freiheitsstrafen von 18 Jahren und 9 Monaten bis 3 Jahren und 1 Monat und 15 Tagen verurteilt.
(Und noch etwas: Das Urteil war verkündet, aber über den Befangenheitsantrag, den die Kammer zwar abgelehnt hatte, wogegen die Verteidiger jedoch Beschwerde bei der nächst höheren Instanz eingelegt hatten, war immer noch nicht entschieden).
Wir waren zum ersten Mal Zeug*innen von solch einem Verfahren. Aber lassen wir uns mal bei Seite, sogar die Istanbuler Anwaltskammer erklärt: »In der Geschichte der türkischen Gerichtsbarkeit sind wir zum ersten Mal Zeuge eines solchen Verfahrens«.
Ehrlich gesagt, bin ich schon ›glücklich‹, alles mit eigenen Augen gesehen zu haben, denn so wie es auch [der angeklagte Anwalt] Kozağaçlı gesagt hat, hätte mir jemand das erzählt, ich hätte es ihm nicht geglaubt.

Ayça Söylemez ist Gerichtsreporterin in  der  Türkei. Die Übersetzung des Artikels stammt von Elif Amberg.

(1) Artikel der Gerichtsreporterin Ayça Söylemez, in: Bianet v. 22. März 2019, https://bianet.org/bianet/insan-haklari/206711-sayin-baskan-sevgili-olsaniz-cekilmezsiniz
(2) Ergänzungen in eckigen Klammern stammen von der Übersetzerin und dienen der Verdeutlichung oder Erläuterung, soweit diese zum Verständnis notwendig erschienen.
(3) Diese eckigen Klammern stammen aus dem Ursprungstext und sind keine Anmerkung.
(4) Diese eckigen Klammern stammen aus dem Ursprungstext und sind keine Anmerkung.
(5) Anm. d. Ü.: Mehmet Ekinci ist der deutschen Delegation aus dem KCK-Anwaltsverfahren bekannt. Er war dort ebenfalls Ermittlungsrichter und Vorsitzender Richter. Nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 wurde er erst versetzt, tauchte anschließend unter und wurde später inhaftiert. Während er abgeführt wurde, sagte er vor laufender Kamera: »Ich will einen Anwalt«. Dieser Satz erinnerte sehr an einen Satz, den einer der angeklagten Anwälte in dem KCK-Verfahren damals direkt zu dem Vorsitzenden Ekinci sagte: »Herr Vorsitzender, auch Sie werden einmal solche Verteidiger wie uns brauchen«.

DAS ÇHD-VERFAHREN IN ZAHLEN
Zahl der Angeklagten: 20 [das Verfahren von zwei beschuldigten Anwältinnen wurde abgetrennt]
Seitenzahl der Anklageschrift: 412
Umfang der Aktenordner im Verfahren: 70
Gesamtzahl der Hauptverhandlungstermine: 3 [nach deutscher Zählung 12 Tage]
Anzahl der Verfahren in denen I.Ö. als Zeuge ausgesagt hat: 141
Unterbrechung der Aussage des Zeugen B.E. bei seiner Vernehmung vor Gericht durch den Vorsitzenden: 209
Die angemessene Frist, die das Gericht für die Stellung von Anträgen vorsieht: 35 Tage
Seitenzahl des Plädoyers des Staatanwalts: 4
Die Zeit zwischen dem ersten Hauptverhandlungstag und der Urteilsverkündung: 7 Monate
Seitenzahl des Urteils: 25
Die Gesamtstrafe aller Angeklagten:
159 Jahre, 30 Tage