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Asyl

Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.

Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet  - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen. 

Wer selbst Probleme im Asylverfahren hat, kann über die RAV-Anwält*innensuche Unterstützung finden. Praktische Infos zum Thema gibt es auch hier.

Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.

Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.

Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.

Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.

Pressemitteilungen zum Thema

Appell, 19.11.2021

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Ihre Kinder- und Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. An der polnisch-belarussischen Grenze, aber auch an der bosnisch-kroatischen Grenze, reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Pushbacks und dem Bau neuer Zäune.

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die bestehende und künftige…

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Kampagnenstart 11.11.2021, Petition

"Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (einschließlich häuslicher Gewalt, sexueller Ausbeutung, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Menschenhandel, diskriminierender Gesetze, Abweisung, Entzug der Kinder) treibt viele Frauen, Mädchen und LGBTIQA+-Personen dazu, aus ihren Ländern zu fliehen und in der Europäischen Union Asyl zu suchen.

Diese Menschen sind während der gesamten Migrationsroute fast systematisch Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt: Sexuelle Gewalt durch Schleuser oder in Flüchtlingslagern, sexuelle Ausbeutung oder Zwangsarbeit und Gefangenschaft in Schlepperbanden in Transitländern, auch in europäischen Ländern, Bedrohung, Trauma und Gefahr für ihre Kinder.

Wenn sie in der Europäischen Union ankommen, werden sie mit unangemessenen Asylverfahren und einer unwürdigen…

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Gemeinsame Forderungen, 9.9.2021

Vor zwei Wochen, am 26. August 2021, ist die deutsche Evakuierungsaktion aus Afghanistan nach der Machtergreifung der Taliban eingestellt worden. Viele gefährdete Menschen sitzen aber mit ihren Familien immer noch in Afghanistan fest: Mitarbeitende lokaler Partnerorganisationen und deutscher Organisationen, Frauenrechtsverteidiger*innen und Menschenrechtsaktivist*innen, Journalist*innen, bei Subunternehmen beschäftigte Ortskräfte und Regierungsangestellte, die für einen demokratischen Staat und eine unabhängige Justiz eingetreten sind. Zudem sind Angehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen und Deutschen in Gefahr, sie werden zum Teil bereits von den Taliban gesucht. Für sie sieht die Bundesregierung aktuell keine Aufnahme vor. In den vergangenen Wochen erreichten Tausende…

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Offener Brief, 08.09.2021

Der afghanische Staatsbürger und Geflüchtete Jamil Ahmadi (*Pseudonym, realer Name ist der Innenverwaltung bekannt) kam im Jahr 2015 nach Deutschland. Im April 2017 wurde Herr Ahmadi am S-Bahnhof Karlshorst in Berlin Opfer einer mutmaßlich rassistisch motivierten Gewalttat. Dies hatte erhebliche Folgen für sein Leben. Der Übergriff warf Herrn Ahmadi, der zu der Zeit einen Freiwilligendienst in einem Kreuzberger Kinderladen absolvierte, völlig aus der Bahn – ihm nahe stehende Personen berichten, dass er seitdem sowohl psychisch als auch physisch gesundheitlich stark beeinträchtigt sei (https://www.tagesspiegel.de/berlin/verpruegelt-und-abgeschobender-berliner-polizist-der-asylbewerber-und-eine-verhaengnisvollebegegnung/26824172.html).

An dem Prozess gegen die drei Hauptverdächtigen,…

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Aufruf von terre des hommes, Pro Asyl, Landesflüchtlingsräte und Jugendliche ohne Grenzen

Aufnahmeeinrichtungen und AnkER-Zentren sind kein Ort für Kinder und kein Ort für Erwachsene. Die neue Bundesregierung muss den Aufenthalt für geflüchtete Kinder, Familien und Erwachsene auf maximal vier Wochen begrenzen. AnkER- und funktionsgleiche Einrichtungen sind Orte der Perspektivlosigkeit und der Angst – sie gehören abgeschafft. Statt Isolation und Entrechtung brauchen wir faire Asylverfahren und gleiche Rechte für alle Kinder, die in Deutschland leben.

Rechte von Kindern werden verletzt

Während ihres Asylverfahrens müssen Asylsuchende mittlerweile regelmäßig bis zu 18 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen, wie AnkER-Zentren und ähnlichen Einrichtungen, bleiben. Familien müssen bis zu sechs Monate dort leben. In diesen großen und oft abgelegenen Einrichtungen sind sie vom Rest der…

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Gemeinsame Pressemitteilung von DAV, RAV und VDJ, 27.8.2021

Angesichts der Beendigung der Evakuierung fordern Anwält*innen und Jurist*innenvereinigungen:

Alle deutschen Auslandsvertretungen müssen ab sofort für Visaverfahren afghanischer Staatsangehöriger zuständig sein und Visa umgehend erteilen. Die Kapazitäten in den Auslandsvertretungen sind sofort ausreichend aufzustocken.

Über 3.000 afghanische Staatsangehörige warteten im Mai 2021 auf einen Termin zur Vorsprache in den deutschen Visastellen in Neu-Delhi und Islamabad. Wie viele Angehörige sich über diese hinaus im überaus langwierigen Verfahren auf Erteilung eines Visums befanden, wird nicht erfasst (die Zahlen ergeben sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion). https://dserver.bundestag.de/btd/19/307/1930793.pdf).

DAV, RAV und VDJ fordern, dass…

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Gemeinsame Pressemitteilung von RAV, DAV, EDA, Pro Asyl, VDJ, Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände | 18.8.2021

Pro Asyl, Rechtsanwält*innen, Jurist*innenorganisation und nationale sowie europäische Anwält*innenorganisationen erklären und fordern:

Die zugespitzte Lage in Afghanistan wurde für den Fall des Abzugs der westlichen Streitkräfte von Expert*innen einhellig vorhergesehen.

Davon unbeeindruckt führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) in einer Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren noch am 10.08.2021 aus: »Die Bedingungen, auf die Rückkehrer nach Kabul treffen, sind nicht derartig schlecht, dass sie in schrecklichen humanitären Zuständen existieren müssten.« In einem weiteren Schriftsatz vom 11.08. stellt das BAMF fest: »In Bezug auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes ist einerseits auszuführen, dass die meisten Städte und Provinzen derzeitig kampflos übergeben…

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Aufruf von 26 Organisationen vom 10.8.21

Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Bereich der Menschenrechte, der Entwicklungspolitik, der Wohlfahrt, Asyl und Flucht sowie Richter- und Anwaltsvereinigungen fordert der Flüchtlingsrat Brandenburg die Bundesregierung auf, geltendes Recht zu achten und Abschiebungen mit dem Ziel Kabul auszusetzen.

Täglich erobern die radikal-islamistischen Taliban weitere Gebiete in Afghanistan. Erst am Wochenende haben sie praktisch im Durchmarsch auch den ehemaligen Bundeswehrstandort Kundus eingenommen. Die Islamisten haben somit bereits die sechste Provinzhauptstadt sowie weit über die Hälfte aller Distrikte unter ihre Kontrolle gebracht. Das Land versinkt zusehends im Chaos, die Kämpfe dauern unvermindert an. Trotz dieser verheerenden Entwicklung und trotz bundesweiter…

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Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration am 20.9.20 um 14 h, Wittenbergplatz, Berlin

Das Lager in Moria auf der griechischen Insel Lesbos besteht nicht mehr. Ebenso wenig besteht ein menschenwürdiges europäisches Asylsystem mit rechtskonformen Aufenthalts- und Rückführungsregeln. Im Gegenteil: Die rechtswidrigen und unmenschlichen Bedingungen in den Lagern an den europäischen Außengrenzen sind politisch ebenso gewollt, wie die Rechtlosstellung der Flüchtenden. Die Botschaft der EU-Regierungen an flüchtende Menschen auf dem Weg nach Europa ist klar: »Sterbt woanders, oder ihr werdet dauerhaft interniert!« Das ist eine Schande.

Rechtspolitisch bedeutet das: Selbst wenn die Insel-Lager evakuiert werden – und bereits gegen die Evakuierung aus Moria von Asylsuchenden und Personen, die unter die non-refoulement-Regel fallen, wehren sich die konservative griechische Regierung…

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Pressemitteilung 09/20, 16.6.2020 (English version below)

Über 30.000 Menschen leben weiter in den griechischen Flüchtlingslagern unter katastrophalen und menschenunwürdigen Bedingungen. Auf der heutigen Bundespressekonferenz (BPK) in Berlin hat auch der RAV Stellung genommen und die Evakuierung der Flüchtlingslager sowie ein Ende der anhaltenden Rechtsbrüche gefordert.

Die griechische Rechtsanwältin Giota Massouridou, ELENA-Koordinatorin für Griechenland und Vize-Präsidentin der Europäischen Demokratischen Anwältinnen (EDA) erklärt: »Die unmenschlichen Bedingungen in den griechischen Hotspots werden auf nationaler Ebene in vielen EU-Mitgliedsstaaten weithin kritisiert, auch in Griechenland. Zahlreiche Berichte und Medieninformationen belegen die katastrophale Lage. Es geht ja nicht nur Moria, sondern um insgesamt fünf Hotspots (Leros, Kos,…

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Veröffentlichungen zum Thema