Genua-Prozesse kommen ins Rollen

Steffen Sibler Nachdem der G8-Gipfel in Genua vom Juli 2001 fast fünf Jahre zurückliegt, kommen nun die sich aus den Geschehnissen ergebenden Strafprozesse in Gang. Neben einem Verfahren gegen 25 italienische Aktivisten sind dies vor allem zwei große Prozesse gegen Polizisten und Gefängnisbedienstete, die den Überfall auf die „Diaz-Schule“ betreffen. Hier haben Anfang des Jahres auch zahlreiche deutsche Opfer und Zeugen ihre Aussagen gemacht.

Was ist geschehen?

In der Nacht vom 21. auf den 22. Juli 2001 überfielen bewaffnete Spezialeinheiten der Polizei die Diaz-Schule in Genua, in der zu diesem Zeitpunkt knapp hundert Demonstranten schliefen, unter ihnen zahlreiche Deutsche. Die Schlafenden wurden verprügelt und anschließend festgenommen. Nachdem die 61 teilweise schwer verletzten Demonstranten in Krankenhäusern notdürftig behandelt worden waren, wurden fast alle noch in der Nacht oder in den Morgenstunden in die Polizeikaserne Bolzaneto gebracht, die am Stadtrand Genuas liegt. Dort wurden sie bis zum nächsten Morgen festgehalten und erneut Opfer polizeilicher Übergriffe, wie schon zahlreiche Teilnehmer der Demonstrationen an den Vortagen. Anschließend wurden die Betroffenen in die Gefängnisse Marassi, Voghera und Pavia gebracht, wo man sie zwei Tage später Haftrichtern vorführte. Hier hatten sie erstmals Gelegenheit, mit Anwälten und so mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen. Angesichts der schockierenden Schilderungen vor den Richtern begannen hier formal die Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten.

Parallel wurde ein Verfahren gegen die 93 festgenommenen Demonstranten eingeleitet. Neben der Beteiligung an einer umstürzlerischen Vereinigung namens „Black bloc“, Widerstands, Waffenbesitzes etc. warf man Ihnen auch den Straftatbestand „Plünderung und Verwüstung“ vor. Erst mit einem richterlichen Freispruch von allen Vorwürfen im Februar 2004 wurde ein endgültiger Schlussstrich unter diese Ermittlungen gezogen.

Hauptverhandlungen gegen Polizei erst nach vier Jahren

Im Frühjahr 2004 wurde das erste Vorverfahren gegen 29 Polizisten wegen des Überfalls auf die Diaz-Schule eröffnet, um festzustellen, ob gegen die Angeklagten genügend Beweise vorlägen. Am 13. Dezember 2004 wurde die Anklage in vollem Umfang zugelassen, die indes nur auf Körperverletzung lautet, obwohl mehrere der Schlafenden schwer verletzt worden und auch noch auf dem Boden liegend mit Stiefeln und Schlagstöcken am gesamten Körper traktiert worden waren. Vom 27. Januar bis zum 17. Mai 2005 folgte das Vorverfahren des so genannten Bolzaneto-Prozesses, in dem sich nun 47 Polizeibeamte und medizinische HelferInnen aus der Polizeikaserne unter anderem wegen Gewalt- und Fälschungsdelikten verantworten müssen.

Am 6. April 2005 schließlich begann die Hauptverhandlung gegen 28 Polizisten wegen des Überfalls auf die Diaz-Schule. Das Verfahren ging jedoch zunächst nur sehr schleppend voran und zog sich bis zur Sommerpause ohne große Fortschritte. Erst nach einer Änderung der Gerichtszusammensetzung und mit der Wiederaufnahme im Oktober 2005 nahm der Prozess Fahrt auf. Mit zwei Verhandlungstagen pro Woche wurde ein dichter Verhandlungszyklus festgelegt; bereits im November 2005 sagten die ersten Zeugen aus. Nach zwei Monaten Hauptverhandlung erließ der Vorsitzende Richter Barone eine Anordnung, mit der er sich die alleinige Anhörung solcher Zeugen erbat, die über neue Sachverhalte berichten können. Dies hätte zur Folge gehabt, dass dutzende Zeugen und Nebenkläger, die aussagen wollen, nicht gehört worden wären. Ende Februar 2006 wurde diese Anordnung zurückgezogen.

Sowohl im Diaz- als auch im Bolzaneto-Verfahren, wo die Hauptverhandlung im vergangenen Oktober begonnen hat, droht eine Verurteilung der Verantwortlichen aufgrund von Verjährung vereitelt zu werden, die in Italien nicht durch Verfahrenshandlungen unterbrochen wird. Zahlreiche Anklagepunkte im Bolzaneto-Verfahren verjähren aufgrund eines neuen Gesetzes nun bereits nach siebeneinhalb Jahren und die Verteidigung der angeklagten Polizisten ist bemüht, die Verfahren zu verschleppen. Darüber hinaus machen die Komplexität der Prozesse angesichts der großen Zahl der Geschädigten, Angeklagten und Zeugen sowie die aufwendigen Übersetzungen die Verfahren ohnehin bereits sehr langwierig. Insbesondere im Bolzaneto-Verfahren ist daher fraglich, ob überhaupt ein Urteil in erster Instanz ergehen wird.

Selektive Strafverfolgung

Auch wenn die Strafverfahren nunmehr in Gang gekommen sind, wird ein Großteil der begangenen Delikte nicht verfolgt. So gibt es bis heute kein Verfahren gegen die ausführenden Schläger während des Überfalls auf die Diaz-Schule, da die Namen der Polizisten aus den beteiligten Einheiten vor der Staatsanwaltschaft geheim gehalten werden. Lediglich die verantwortlichen Zugführer und einige niedrigrangige Polizisten stehen vor Gericht, weil sie Berichte unterzeichnet hatten und so zu ermitteln waren. Damit werden die ausführenden Schläger nicht verfolgt, ebenso wie diejenigen Straftaten, die nach dem Überfall während der Transporte, in den Polizeiwachen oder in den Krankenhäusern begangen wurden. Bezüglich letzterer wurde gänzlich auf Ermittlungen verzichtet, obwohl es hier zu schwerwiegenden Übergriffen gekommen ist und Ärzte massiv ihre Fürsorgepflicht verletzt haben. Auch im Bolzaneto-Verfahren ist nur ein geringer Teil der beteiligten Beamten einer Strafverfolgung ausgesetzt, weil sie anhand von Protokollen und Formularunterschriften identifizierbar waren.

Gesetze aus dem Faschismus gegen DemonstrantInnen

Parallel begann im März 2004 der Prozess gegen 25 italienische Demonstranten, die – wie zuvor bereits die Leute aus der Diaz-Schule – wegen „Verwüstung und Plünderung“ angeklagt und so mit einem Strafmaß von acht bis 15 Jahren Haft bedroht sind. Die Anklage basiert auf Material, welches bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt wurde, und umfangreichen, rechtlich bedenklichen biometrischen Auswertungen von Bild- und Videomaterial.

Das dabei angewandte Gesetz lässt eine unter demokratischen und rechtstaatlichen Gesichtspunkten höchst fragwürdige Anklage zu. Es wurde während des italienischen Faschismus verabschiedet und in der Nachkriegszeit nur sehr selten angewendet. Erst in den letzten Jahren kam es zu einzelnen Verurteilungen gegen Fußball-Hooligans. Das Gesetz erlaubt bei dürftiger Beweislage und unter weitgehender Ausklammerung der Rahmenbedingungen ein hohes Strafmaß, auch wenn die konkreten Taten kaum über einfache Sachbeschädigung oder Diebstahl hinausgehen. Im Februar 2006 wurde der Prozess bis mindestens September ausgesetzt, da der Gerichtsvorsitzende bis Juli ein anderes Amt übernimmt. Im schlimmsten Falle muss der gesamte Prozess neu aufgerollt werden.

Das Unterstützernetzwerk

Drei große Unterstützergruppen befassen sich mit dem rechtlichen Nachspiel des G8-Gipfels: Das Genova Legal Forum (GLF) ist eine Vereinigung von RechtsanwältInnen, die sich angesichts des Gipfels formiert hatte. Nach den Protesten übernahmen zahlreiche AnwältInnen des GLF Mandate für die Betroffenen der Polizeirepression. Im Zuge dessen wurde ein Büro zur Koordination und Unterstützung eingerichtet, das Segretaria Legale. Dort arbeiten zahlreiche Helfer an der Koordination, Archivierung und Sichtung der Materialien sowie der Dokumentation der Prozesse. Das Comitato Verità e Giustizia (Komitee für Wahrheit und Gerechtigkeit) hat sich nach den Protesten gegen den Gipfel gegründet und will mit Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising eine rechtliche und gesellschaftliche Aufarbeitung der Vorfälle vorantreiben. Es hat gute Beziehung zu oppositionellen Politikern und Prominenten aus Gesellschaft, Kunst und Kultur und verfügt über ein breites lokales Netzwerk in Genua selbst. Die Gruppe supportolegale ist vor Ort aktiv. Aus dem Spektrum des alternativen Nachrichtenportals Indymedia kommend, haben sich angesichts der Prozesse gegen die 25 Demonstranten zahlreiche Aktivisten Mitte 2004 zusammengetan, um eine kritische Gegenöffentlichkeit zum Fortgang der Prozesse in Genua aufzubauen und Solidaritätsarbeit für die Betroffenen zu organisieren.

Die deutsche Unterstützergruppe der Demonstranten sendet Prozessbeobachter nach Genua, um die Berichterstattung über die Prozesse in unabhängigen Medien zu unterstützen. Außerdem sammelt sie Spenden, um die wichtige und fruchtbare Arbeit des Segretaria Legale zu unterstützen.

Spendenkonto Italien:

Don Antonio Balletto
Swift Code CRGEITGG040
IBAN IT45 H061 7501 4000 0000 6135 980
Verwendungszweck: supporto legale
Paypal: donate-glf[at]indymedia.org

Spendenkonto Deutschland:

Rote Hilfe Berlin
Konto Nr. 7189 590 600
BLZ 100 200 00
Stichwort: Genua