Endlagerung der Grundrechte
Wolfgang Kaleck
Castortransporte und Demokratie
Die Holtfort-Stiftung hat am 16. Januar 2003 den diesjährigen, mit 3000,- € dotierten Holtfort-Preis unseren Vereinsaktivisten Rechtsanwältin Ulrike Donat und Rechtsanwalt Dieter Magsam, beide aus Hamburg, verliehen. Sie wurden für ihr langjähriges persönliches und juristisches Engagement gegen die zunehmende strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Unterdrückung von demokratischem Protest und Widerstand gegen die Castortransporte im Wendland geehrt. Die Preisverleihung fand im Cafe Grenzland in Platennase im Wendland trotz kurzer Vorbereitungszeit vor 200 Zuschauern mitten im niedersächsischen Landtagswahlkampf statt. Bei einer Podiumsdiskussion kritisierte vor allem der Vorsitzende der Holtfort-Stiftung und RAV-Vorstandsmitglied Martin Lemke aus Hamburg die zunehmende Aushöhlung grundlegender demokratischer Rechte nach dem Motto 'Der Atomstaat kommt, die Demokratie geht'. Die weiteren Diskutanten aus dem Vorstand der Holtfort-Stiftung Prof. Dr. Hans Peter Schneider von der Universität Hannover und Detlef Prellwitz von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen stimmten ihm teilweise zu, während die Spitzenkandidatin der niedersächsischen Grünen, Rebecca Harms und der Präsident des Lüneburger Oberverwaltungsgericht Herwig von Nieuwland aus dem protest- und repressionserfahrenen Publikum stark kritisiert wurden.
Wir freuen uns, nachfolgend die Reden der beiden PreisträgerInnen sowie einen Bericht über die Preisverleihung abdrucken zu können. Aktuell sei zu dem vom Kollegen Magsam angesprochenen "Süschendorf-Prozess" gegen die Castortransportblockierer vom Frühjahr 2001 angemerkt, dass das Landgericht Lüneburg nach 7- tägiger Berufungshauptverhandlung am 19.2. 2003 den Freispruch wegen Nötigung zwar bestätigte, die von der Staatsanwaltschaft erstmals in der Geschichte des wendländischen Wider-standes geforderten Haftstrafen vehement ablehnte und lediglich Geldstrafen von 35-40 Tagessätzen aussprach, aber die Verurteilung wegen des Staatsschutzdeliktes "Störung Öffentlicher Betriebe", § 316 b StGB aufrechterhielt. Wohl erstmals in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte wurde eine aus Menschen bestehende Schienenblockade als Sabotage abgeurteilt und damit einer sehr weitgehenden Verfolgung und Überwachung von einzelnen Aktivisten, Gruppen und Umweltorganisationen Tür und Tor geöffnet. Die Verteidigung hat daher gegen das Urteil Revision eingelegt. Zu den Einzelheiten des Verfahrens:
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