Mit Recht gegen Besatzung und Ausbeutung
Wie die Westsahara für Selbstbestimmung kämpft
Von Vivian Kube
Im Kampf um Selbstbestimmung haben Sahrauis Ende 2024 einen Meilenstein erreicht. Nadjet Hamdi vertritt die dortige Unabhängigkeitsbewegung Frente Polisario in Deutschland, Emma Lehbin ist Sprecherin der sahrauischen Diaspora, Christian Schliemann-Radbruch hat früher als Ko-Direktor für Wirtschaft und Menschenrechte beim ECCHR zu Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen in den von Marokko besetzten Gebieten der Westsahara gearbeitet. Die drei haben InfoBrief-Redakteurin Vivian Kube erklärt, warum Frente Polisario vor den EuGH gezogen ist und inwiefern das Urteil ein Erfolg ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 (EuGH, RS‑C 778/21 P & C 798/21 P, v. 4. 10. 2024) entschieden, dass die Handels- und Fischereiabkommen der EU mit Marokko rechtswidrig sind. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen der Westsahara und der an sie angrenzenden Gewässer durch die EU und Marokko verletzen das Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes, weil es dem Abkommen nie zugestimmt hat. Frente Polisario, die Unabhängigkeitsbewegung der Westsahara, hatte bereits 2012 Klage gegen das Abkommen erhoben und nun in weiten Teilen Recht bekommen. Das Urteil ist ein Meilenstein im Kampf gegen koloniale und wirtschaftliche Ausbeutung.
Vivian Kube (RAV): Nadjet, Emma – wieso hat sich die Frente Polisario für eine Klage vor dem EuGH entschieden? Habt Ihr Euch auch mit der Möglichkeit befasst, vor Gericht zu verlieren?
Nadjet: Die Frente Polisario kämpft seit Jahrzehnten auf vielen Ebenen: diplomatisch, zivilgesellschaftlich, militärisch – und eben auch juristisch. Die Verfahren reichen weit in die Vergangenheit. Angefangen hat alles mit einem Gutachten des UN-Untergeneralsekretärs für rechtliche Angelegenheiten, Hans Corell, von 2002. Darin hat er festgestellt, dass die Ressourcenausbeutung der Westsahara durch Marokko und internationale Konzerne völkerrechtswidrig ist. Wir wussten also: Wir sind völkerrechtlich im Recht und sind davon ausgegangen, dass wir gewinnen werden. Was die Rechtslage angeht, waren wir uns sicher – und auch im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs. Zugleich wussten wir, dass Marokko Geld hat und jedes mögliche Mittel nutzt, um auf europäische Abgeordnete und Institutionen Einfluss zu nehmen. Außerdem gab es viele Menschenrechtsorganisationen, die sich in der Westsahara-Frage solidarisiert haben und eine Gruppe von Anwält*innen, die uns aus Überzeugung unterstützt hat.
Emma: Da die Europäische Union (EU) immer auf Rechtsstaatlichkeit pocht, haben wir gehofft, auf dieser Ebene weiterzukommen. Die EU hatte bisher versucht, das Abkommen rechtlich und politisch zu rechtfertigen. So hat die Kommission sich sogar auf das »Corell-Gutachten« berufen, dieses jedoch falsch interpretiert: Darin ist nur von wirtschaftlichem Nutzen für die lokale Bevölkerung die Rede, nicht von einer rechtlich notwendigen Zustimmung des sahrauischen Volkes. Zudem stellte die EU Marokko fälschlicherweise als Verwaltungs- oder Souveränitätsmacht über die Westsahara dar – obwohl das völkerrechtlich nicht zutrifft. Formal ist nach wie vor Spanien die Verwaltungsmacht; Marokko hat eher den Status einer Besatzungsmacht, auch wenn das rechtlich nicht offen ausgesprochen wurde.
Trotz des Risikos, vor Gericht zu verlieren, entschied sich die Frente Polisario zur Klage – und gewann. Es war das erste Mal, dass eine nationale Unabhängigkeitsbewegung vor dem EuGH auftreten und erfolgreich klagen konnte. Das Urteil ist nicht nur ein wichtiger Erfolg für die Westsahara, sondern auch ein Signal an andere besetzte oder kolonialisierte Gebiete, dass strategische Rechtsverfahren Druck erzeugen und Veränderung ermöglichen können.
Was sind die wichtigsten Aussagen des Urteils?
Emma: Erstmal ist es schon sehr gut, dass wir jetzt das finale Urteil haben. Denn bisher wurden wir in Gesprächen mit Regierungen oder mit Unternehmen immer darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren noch läuft und die Rechtsfragen noch ungeklärt sind. Das ist jetzt vorbei. Sehr viele für uns wichtige Aspekte wurden durch das Urteil klargestellt. Erstens ist die Frente Polisario als legitime Vertreterin des sahrauischen Volkes klagebefugt. Zweitens hat Marokko keine Souveränität über die Westsahara. Drittens: Ohne Zustimmung des sahrauischen Volkes dürfen keine EU-Abkommen auf dieses Gebiet ausgeweitet werden. Und viertens wurde auch klargestellt, dass das Volk der Sahrawis sich von der Bevölkerung der Westsahara unterscheidet. Letztere umfasst auch die marokkanischen Siedlerinnen und Siedler, während das saharauische Volk diejenigen einschließt, die in der Diaspora leben, in den Camps sowie in den besetzten Gebieten – also das Volk, dem das Recht auf Selbstbestimmung und die Souveränität über seine Ressourcen zusteht.
Wie könnt Ihr die wichtigen Aussagen des Urteils jetzt nutzen und was bedeutet das Urteil für die Verhältnisse vor Ort?
Emma: Das Fischereiabkommen gilt schon nicht mehr, das Landwirtschaftsabkommen läuft im Oktober aus. Bisher konnte sich die EU darauf zurückziehen, dass die Verfahren »noch laufen«. Das geht jetzt nicht mehr. Wir gehen davon aus, dass das Landwirtschaftsabkommen auch nicht verlängert wird. Früher hat die EU marokkanische NGOs konsultiert und dann behauptet, die Bevölkerung der Westsahara wolle das so. Auch das geht jetzt nicht mehr. Sicherlich wird die EU versuchen, neue Wege zu finden, um die Westsahara auszubeuten. Einem Dokument der dänischen Regierung, die derzeit den Vorsitz im EU-Rat innehat, vom 20. August 2025 zufolge, strebt die EU-Kommission ein Mandat zur Aufnahme von Handelsgesprächen mit Marokko an – mit dem ausdrücklichen Ziel, die Importe aus der besetzten Westsahara fortzuführen. Leider ist das nicht überraschend. Aber wir haben Mittel an der Hand, um dem zu begegnen. Auch Unternehmen spüren den Druck. Das Urteil ist schon Thema auf Aktionärsversammlungen und kann einfach nicht mehr ignoriert werden.
Gibt es denn auch Schwachstellen in dem Urteil?
Emma: Ja, zum einen, dass das Landwirtschaftsabkommen noch 12 Monate weiterlaufen darf. Die Ausbeutung wurde für illegal erklärt und darf trotzdem 12 weitere Monate stattfinden. Im Jahr 2022 importierte die EU Fischereiprodukte im Wert von 420 Millionen Euro und landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von 18 Millionen Euro. Es kann also noch eine ganze Menge Geld gemacht werden, obwohl klar ist, der Zustand ist illegal. Und zum anderen, die sogenannte »vermutete Zustimmung«. Der EuGH lässt in Ausnahmefällen zu, dass ein Vertrag auch ohne explizite Zustimmung rechtswirksam sein kann – wenn das saharauische Volk daraus »substanziell und überprüfbar« profitiert. Das zu lesen, war schockierend. Daran werden die kolonialen Denkstrukturen deutlich à la ‘Wir wissen schon, was gut für Euch ist’. Aber das Kriterium der Zustimmung ist so eng gefasst, und ich denke, es wird nur schwer zur Anwendung kommen. Außerdem kann die Zustimmung juristisch widerlegt werden.
Nadjet: Für mich als Polisario-Kämpferin ist es natürlich unverständlich, dass ein klar illegaler Zustand noch 12 weitere Monate gelten darf. Ich hätte mir gewünscht, dass im Urteil steht, dass die morgen ihre Sachen packen müssen, für immer und ewig.
Was waren die politischen Reaktionen auf das Urteil?
Emma: Frankreich hatte sich schon im Sommer davor wieder stärker an Marokko angenähert – unabhängig von dem EuGH-Verfahren. Das war Teil einer außenpolitischen Neuausrichtung, trotz der Enthüllungen über die Pegasus-Spionage, die von Marokko betrieben wurde, auch wegen der angespannten Beziehungen zu Algerien und dem schwindenden Einfluss Frankreichs in der Sahelzone. Präsident Emmanuel Macron hat auf ein besseres Verhältnis zu Marokko gesetzt – das Urteil hat daran nichts geändert.
Nadjet: Frankreich unterstützt die marokkanische Position schon seit 1975 – das ist nichts Neues. Aber jetzt ist sie sichtbarer. Innenpolitisch stand Macron durch eine geschwächte Regierung unter Druck, außenpolitisch verlor Frankreich an Einfluss in Afrika. In dieser Situation hat man sich wieder stärker auf Marokko als Partner zubewegt – auch wenn das bedeutet, eine völkerrechtswidrige Besatzung zu unterstützen.
Und wie war die Reaktion aus Deutschland?
Emma: Es gab eine Pressemitteilung der damaligen Ampel-Bundesregierung – die war sehr vage und passiv. Man nehme das Urteil zur Kenntnis, aber gleichzeitig betonte man, wie wichtig die Beziehungen zu Marokko seien. Keine klare Position, keine Anerkennung des sahrauischen Rechts.
Nadjet: In Gesprächen spüren wir: Auch wenn offiziell wenig passiert, wissen viele politische Akteur*innen sehr wohl, dass das Urteil rechtlich bindend ist. Aber statt Konsequenzen zu ziehen, halten sie weiter an der politischen Zusammenarbeit mit Marokko fest. Es herrscht eine Spannung zwischen dem Wissen über die Rechtslage und dem politischen Willen, so weiterzumachen wie bisher. Obwohl sie nicht im Recht sind, versuchen sie, politisch herumzumanövrieren – aber die Argumente werden schwächer.
Hat das Urteil über die Westsahara hinaus Bedeutung?
Emma: Ja, es kann anderen Bewegungen helfen – etwa indigenen Gemeinschaften, deren Ressourcen ausgebeutet werden. Das Selbstbestimmungsrecht gilt überall. Und das Urteil zeigt: Kein Vertrag über unsere Ressourcen ohne die Zustimmung derjenigen, die er betrifft.
Nadjet: Wir haben viel von anderen gelernt – etwa von palästinensischen Organisationen, die für eine Kennzeichnungspflicht von Siedlungsprodukten klagten. Unser Urteil ist ein Signal für andere. Es geht um mehr als Territorium – es geht um Prinzipien.
Christian: Ich würde auch sagen, obwohl es ein paar Punkte gibt, die man kritisch sehen kann, bringt das Urteil ein Aufatmen – auch für andere strategische Verfahren, in ähnlichen Fällen von Ausbeutung, in denen wirtschaftlicher Profit auf Kosten der Menschen vor Ort gemacht wird. Das betrifft nicht nur Befreiungsbewegungen. Beim Thema Palästina ging es bisher nur um Kennzeichnungs- und Zollfragen. Das neue Urteil geht noch weiter, weil es sich ausdrücklich auf das Selbstbestimmungsrecht und die Zustimmung des Volkes stützt.
Diese Argumentation kann nicht nur von nicht-entkolonisierten Völkern genutzt werden, sondern auch von indigenen Völkern – etwa bei Handelsverträgen wie Mercosur, bei denen es um den Abbau natürlicher Bodenschätze oder landwirtschaftliche Nutzung geht, ohne dass die Betroffenen vor Ort vorher zugestimmt haben. Möglicherweise kann man das Urteil auch gegenüber Unternehmen nutzen, zum Beispiel in Verbindung mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Da gibt es auf jeden Fall Potenzial. Sitzt Ihr dazu schon in den Startlöchern, Nadjet und Emma?
Nadjet: Wir arbeiten daran. Bisher haben wir uns auf die Staaten konzentriert, wenn staatliche Mittel im Spiel waren – z. B. die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau. Aber das Urteil eröffnet den Weg für Klagen gegen Unternehmen.
Emma: Die Sprache der Unternehmen ändert sich bereits. Sie wissen, dass sie sich positionieren müssen. Noch geschieht das zögerlich – aber die Zeit des Wegschauens ist vorbei.
Welche Rolle kann die deutsche Anwält*innenschaft zur Unterstützung des Selbstbestimmungskampfes spielen?
Nadjet: Viele europäische Firmen machen Geschäfte mit Marokko in der Westsahara. Damit legitimieren sie die Besatzung, brechen Völkerrecht und verlängern das Leid eines Volkes. Ich wünsche mir, dass Jurist*innen das benennen, angreifen und die von der Besatzung Betroffenen unterstützen.
Emma: Wir möchten, dass endlich mit den kolonialen Strukturen gebrochen wird. Die europäische Anwält*innenschaft hat die Möglichkeit – und wenn europäische Unternehmen im Spiel sind, erst recht die Verantwortung – das Recht auf Selbstbestimmung von ausgebeuteten und unterdrückten Völkern zu stärken. Das Urteil zeigt: Ihr Widerstand kann mit Recht unterstützt werden.
Vielen Dank für das Gespräch und Eure Arbeit.
Vivian Kube ist Rechtsanwältin in Berlin, arbeitet für FragDenStaat, ist Mitglied im RAV und Teil der InfoBrief-Redaktion.
Zum Weiterlesen:
Alida Koos, Emma Lehbib and Nina Matzik: Victory on the legal battle field: How Polisario fights against the EU’s neocolonial plunder of Western Sahara, in Socialist Lawyer #96, 2024-03
EU strebt neue Handelsgespräche mit Marokko an – einschließlich Westsahara, 25. August 2025, wsrw.org/de/nachrichten/eu-strebt-neue-handelsgesprache-mit-marokko-an-einschliesslich-westsahara
