Wie Erdoğan die türkische Justiz umgebaut hat und warum 2010 ein Wendepunkt war
Kerem Altıparmak im Gespräch mit Lotte Laloire
Beim Kongress in Leipzig durfte der RAV auch den Rechtswissenschaftler und Anwalt Kerem Altıparmak begrüßen. Wer sein Panel verpasst hat oder bei Erdoğans Rochaden nicht mehr durchblickt, kann hier nachlesen, wie der Präsident die Justiz Stück für Stück unter seine Kontrolle gebracht hat.
RAV: Lieber Kerem, der Titel Deines Panels beim RAV-Kongress lautete „Die politische Neuordnung der türkischen Justiz seit 2010 – Organisation der Anwaltschaft dagegen“. Manche sagen, die Justiz sei in der Türkei früher eine halbwegs liberale Bastion, ein Gegengewicht zu Militär und Exekutive, gewesen. Stimmt das?
Kerem Altıparmak: Nein. Liberal war die türkische Justiz noch nie! Wenn es um die Staatsideologie geht, war sie schon immer konservativ. Das zeigen etwa die vielen Fälle aus den 1990er Jahren von Kurden vor dem Europäischen Gerichtshof. Da sieht man sofort, dass die türkischen Gerichte auf Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung nicht das Geringste gegeben haben. Die Unabhängigkeit der Justiz war in der Türkei schon immer ein heißes Thema. Dennoch gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen heute und der Zeit vor 2010. Dafür muss ich etwas ausholen: Im Jahr 1982, nach dem Militärputsch, wurde eine neue Verfassung formuliert. Innerhalb der Justiz gab es einen geschlossenen Kreislauf zwischen dem Rat der Richter und Staatsanwälte (RRS, Türkisch: Hâkimler ve Savcılar Kurulu) sowie den obersten Gerichten. Die ernannten jeweils gegenseitig ihre Mitglieder: Die Mitglieder des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte kamen aus dem Staatsrat und dem Kassationsgericht. Der Rat der Richter und Staatsanwälte wählte auch die neuen Mitglieder des Staatsrats und des Kassationsgerichts aus. Durch dieses System wurde verhindert, dass sich die Politik einmischen konnte. Das waren einzig und allein für säkulare Kemalisten goldene Zeiten; diese wurden von den Gerichten damals nicht so voreingenommen behandelt wie heute. Inzwischen werden die Gerichte vollständig von Erdoğan kontrolliert.
Kannst Du uns kurz erklären, was das für Institutionen sind?
Die obersten Gerichte der Türkei sind der Kassationsgerichtshof (Yargıtay), der für Straf- und Zivilgerichte zuständig ist, sowie der Staatsrat (Danıştay), der für Verwaltungsgerichte zuständig ist. Ein Teil der Mitglieder des Staatsrats wird direkt vom Präsidenten ernannt, der Rest vom Rat der Richter und Staatsanwälte. Wenn der Präsident den Rat kontrolliert, kontrolliert er die gesamte Justiz. Er entscheidet, welche Staatsanwälte und Richter an welche Gerichte berufen werden, sowie über Disziplinarmaßnahmen gegen sie. Und diese Entscheidungen können rechtlich nicht überprüft werden.
Das war zum Beispiel im Fall des Menschenrechtsaktivisten Osman Kavala zu sehen.
Genau, das ist ein symbolträchtiges Beispiel: Der RRS hat eine Untersuchung gegen das Strafgericht eingeleitet, das Kavala freigesprochen hatte. Da die Entscheidungen des RRS nicht von der Regierung oder irgendwem anders kontrolliert werden und auch nicht mehr vor einem türkischen Gericht angefochten werden können, muss man sich mit Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Und dort muss man bekanntlich ewig warten.
Warum war nun das Jahr 2010 ein Wendepunkt?
Auch um das zu erklären, muss ich etwas früher ansetzen: Als Recep Tayyip Erdoğan Ministerpräsident war (2003-2007), hat Staatspräsident Ahmet Sezer einige von dessen Vorhaben blockiert, in dem er Vetos gegen Gesetze oder die Benennung hochrangiger Bürokraten einlegte. Danach wollte Erdoğan, dass Abdullah Gül Präsident wird. Das Verfassungsgericht (Anayasa Mahkemesi) erkannte dessen Wahl aber nicht an. Es hieß, er benötige eine qualifizierte Mehrheit im Parlament, die er nicht erreichte. Das war eine hochumstrittene Entscheidung. Im August 2007 wurde Gül trotzdem Präsident. Ab da hatte Erdoğan – durch Gül – weitgehend freie Hand, trotz der Grenzen der Verfassung hatte er Kontrolle über die gesamte staatliche Bürokratie. Er begann, den Staatsapparat umzubauen und konnte alle möglichen Institutionen kontrollieren, etwa die Universitäten. Die einzige Ausnahme war das Justizwesen.
Das war Erdoğan ein Dorn im Auge…
Genau. Und damit kommen wir zu 2010: In diesem Jahr wurde das System durch zwei Verfassungsänderungen komplett auf den Kopf gestellt. Beide wurden übrigens von den Gülenisten unterstützt [lacht]. Die hatten in der Justiz damals ja noch viel Einfluss. Die Maßnahmen waren sehr kritisch: Zum einen wurden neue Befugnisse für das Verfassungsgericht beschlossen. Dadurch konnte dieses Anträge prüfen, bevor Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht wurden, was sich langfristig als vorteilhaft erwies. Noch wichtiger war die Reform des Rates der Richter und Staatsanwälte. Zum ersten Mal in der Geschichte der türkischen Verfassung wurde einfachen Richtern das Recht eingeräumt, Vertreter in den RRS zu wählen. Diese Änderung hatte etwa der Europäische Rat nachdrücklich befürwortet. Aber die türkische Regierung nahm Einfluss auf die Wahlen. Kandidaten, die das Justizministerium unterstützte, reisten wie bei einer Wahlkampagne durch das ganze Land, während andere, die weniger Ressourcen hatten und weniger gut organisiert waren, kaum Chancen hatten, gewählt zu werden. Dann erweiterte die Regierung auch noch die Zahl der Mitglieder der obersten Gerichte, um die Macht der Kemalisten zu schmälern. Die neu ernannten Richter waren damals Gülenisten. Als die Regierung 2013 mit den Gülenisten brach, erhöhte sie die Zahl der Richter am Kassationsgerichtshof einmal mehr: auf 510. Damit hatte die Türkei zu der Zeit den größten Obersten Gerichtshof der Welt. Bei diesem Mal haben sie viele Konservative ernannt, um die Gülenisten auszugleichen.
Was war die zweite Verfassungsänderung?
Das war die Einführung von Individualbeschwerden vor den obersten Gerichten, ebenfalls im Jahr 2010. Die Auswirkungen davon haben wir nach dem Putschversuch von 2016 gesehen: Die Menschen waren gezwungen, sehr lange auf den EGMR zu warten. Zum Beispiel hat der ehemalige HDP-Vorsitzende Selatthin Demirtaş im November 2019 einen zweiten Antrag beim EGMR gestellt, weil er erneut verhaftet wurde. Sein Antrag ist nach fast 6 Jahren immer noch beim Verfassungsgerichtshof anhängig! Davor entscheidet der Europäische Gerichtshof also nicht, weil der lokale Rechtsweg nicht ausgeschöpft wurde. Auch diese Änderung bietet der Regierung eine große Chance.
Was war bei der Umstrukturierung der türkischen Justiz noch wichtig?
Vor 2014 gab es Friedensgerichte und Schwurgerichte (Assize-Gerichte). Die waren für die Entscheidung über verschiedene Straftaten zuständig: schwere Straftaten wurden vor den Schwurgerichten verhandelt, gewöhnliche Straftaten vor den Strafgerichten und geringfügige Straftaten vor den Friedensgerichten. Letztere waren für den Erlass von Haftbefehlen zuständig, die Anfechtung der Haftbefehle musste jedoch vor dem Strafgericht erfolgen. 2014 wurden dann Friedensgerichte in Strafsachen geschaffen (Ceza Muhakemesietzes Hakimlikleri). Sie sind zuständig für Strafsachen mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren (einschließlich zwei Jahren) und Geldstrafen. Außerdem können sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Durchführung von Präventivmaßnahmen während der Ermittlungen entscheiden und Berufungen gegen die Entscheidungen werden bei den Strafrichtern selbst eingelegt. Dadurch entstand ein geschlossener Kreislauf. Durch die Ernennung der von ihr gewünschten Richter zu Strafrichtern erlangte die Regierung die Möglichkeit, jeden zu verhaften, den sie verhaften wollte.
Trotz dieses korrumpierten Systems kämpfen progressive Rechtsanwält*innen in der Türkei immer weiter. Gibt es etwas, das ihnen Hoffnung machen kann?
Ehrlich gesagt nicht. Wir brauchten zumindest eine grundlegende Überprüfung der türkischen Justiz, bevor wir wieder Hoffnung haben können.
Vielen Dank für das Gespräch und Deine Arbeit, Kerem Bey!
Kerem Altıparmak ist Rechtsanwalt, Menschenrechtsaktivist und Wissenschaftler in der Türkei. Er führte und führt große Verfahren, sei es für den kurdischen Politiker Selahattin Demirtaş, sei es zum Verbot von Wikipedia oder dem Roboski-Massaker. Vom Lehrstuhl für Menschenrechte an der Universität Ankara ist er im Oktober 2018 zurückgetreten. Denn nach dem Putschversuch und dem Ausnahmezustand waren viele seiner engen Kolleg*innen entlassen worden, die die Petition »Academics for Peace« unterzeichnet hatten. Danach war er Vorsitzender der Menschenrechtskommission der Anwaltskammer Ankara. Aktuell arbeitet Altıparmak als Rechtsanwalt sowie als leitender Berater der International Commission of Jurists (ICJ) mit Sitz in Genf. Außerdem ist er Gründer der Vereinigung für freie Meinungsäußerung (Ifade Özgürlügü Dernegi, IÖD), die Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und einige Politiker*innen unterstützt.
Lotte Laloire ist Pressereferentin des RAV, Redakteurin bei der tageszeitung »taz« und freie Journalistin in Berlin.
(1) Seit ihrer Errichtung im Jahr 2014 stehen die türkischen Friedensgerichte für Strafsachen im Fokus heftiger Kritik hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen, da sie an vorderster Front für die Genehmigung oder gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen zuständig sind, die das Recht auf Freiheit und andere Menschenrechte einschränken. Mehr dazu unter: www.icj.org/wp-content/uploads/2019/02/Turkey-Judgeship-Advocacy-Analysis-brief-2018-ENG.pdf
