Projekt Schnellgericht
Wir verteidigen am Tempelhofer Damm
Von Nina Onèr und Lukas Theune
Im Gericht am Tempelhofer Damm in Berlin wird Armut kriminalisiert. Von rechtsstaatlichen Standards können die Betroffenen nur träumen. Das wollen die RAV-Mitglieder Nina Onèr und Lukas Theune ändern und engagieren sich im neuen Projekt Schnellgericht. Beide haben vor Ort verteidigt und teilen hier ihre Beobachtungen.
Wenn mensch sich vorstellt, wie die Zentrale der Grauen Herren in Michael Endes Roman »Momo« aussieht, kommt uns ein Gebäude in den Sinn, das dem am Tempelhofer Damm 12 sehr ähnlich sieht. Das Gebäude in Berlin ist bekannt als zentrale Gefangenensammelstelle. Es liegt zwischen U-Bahnhof Platz der Luftbrücke und Paradestraße – ohnehin kein besonders einladender Ort – und beinhaltet neben dem LKA die Geschäftsstellen 210 und 211 des Amtsgerichts Tiergarten.
Diese zwei Abteilungen, besetzt mit zwei Richterinnen, die man eher alteingesessen als erfahren nennen könnte, bearbeiten ausschließlich beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO. Terminiert wird hier zwischen ca. 9:30 und 12 Uhr, meist um die 10 Termine; es wird also im Viertelstundentakt abgeurteilt.
Die Angeklagten hier sind in der Regel prekarisiert; ihr Leben bestimmen: Armut, Sucht, Beschaffungskriminalität. Die Vorwürfe lauten fast ausschließlich: Hausfriedensbruch, Diebstahl geringwertiger Sachen und Erschleichen von Leistungen.
Erscheinen die Angeklagten trotz Ladung nicht – gem. § 418 Abs. 2 S. 3 StPO gilt eine verkürzte Ladungsfrist von 24h -, werden sie polizeilich vorgeführt. Mit Verteidiger*in kommt hier so gut wie keine*r. So kann ihnen besonders einfach erst ein Geständnis und abschließend ein Rechtsmittelverzicht aufgeschwatzt werden. Zeug*innen werden nicht geladen, denn – nach Auffassung des Gerichts – handelt es sich, wie vom Gesetz vorgesehen, um einfache Sachverhalte und/oder eine klare Beweislage.
Treten doch Verteidiger*innen auf – von Gerichten ohnehin oft als reiner Störfaktor wahrgenommen –, kommt die Maschinerie ins Stottern. Eine Richterin sagte sogar einmal, es sei nicht »Sinn der Sache«, dass die Verfahren durch eine Beweisaufnahme oder gar den Übergang ins »Regelverfahren« verzögert werden. Außerdem sei eine Verteidigung ohnehin nicht vonnöten – es gehe schließlich nur um kleine Delikte und das Gericht achte schon darauf, dass es hier ordentlich zugehe.
Man merkt schnell, dass sich auch die Amtsanwält*innen in anderen Sphären bewegen, was die Gewichtung des Unrechtsgehalts angeht. So gibt es hier kaum Einstellungen; bei einem Diebesgut im Wert von 13,61 EUR – das selbstverständlich im Laden verblieb – komme eine Einstellung laut dem Gericht nicht mehr in Betracht. Schon gar nicht, wenn die alleinerziehende Mutter, die Windeln und Zahnpasta geklaut haben soll, schon das zweite Mal in Erscheinung getreten sei.
An manchen Tagen gibt es hier gleich mehrere Saalverhaftungen, direkt nach dem Termin. Zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Beteiligten der Justiz, also Gericht und Amtsanwält*innenschaft, sind bestens eingespielt. Bei einem Mal konnte beobachtet werden, wie die Urkundsbeamtin das Urteil ausdrucken konnte, ohne dass die Vorsitzende vorher öffentlich gesagt hatte, wie viele Tagessätze darin überhaupt stehen sollen.
Es ist erschreckend, wie offensichtlich die Regeln eines rechtsförmigen Verfahrens missachtet werden; ob aufgrund von Unkenntnis der StPO, Unwilligkeit, Ignoranz oder bösen Willen wird leider nicht so richtig klar.
Beispielsweise wird ständig die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gefordert. Oder ein gem. §411 Abs. 2 StPO ordnungsgemäß vertretener Mandant soll vorgeführt werden, denn nach Ansicht des Gerichts hätte er sich »schon entschuldigen müssen«.
Zuletzt war ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie vor Ort – er berichtete, bereits zum dritten Mal hierher bestellt worden zu sein. Am Tempelhofer Damm werden sogar solche Verfahren sofort und ohne Verteidigung verhandelt, in denen psychiatrischer Sachverstand gefragt ist.
Unsere Antwort: Das Projekt »Schnellgericht«
Um dem etwas entgegenzusetzen, haben wir mit einigen engagierten Kolleg*innen das Projekt »Schnellgericht« gegründet: Wir bieten Betroffenen pro bono Beratung und Verteidigung an. Es stößt dem Gericht sichtlich auf, dass dadurch gegen die eingefahrenen Strukturen vorgegangen wird und die Stimmung wird schnell gereizt.
In dem Projekt arbeiten wir zusammen mit Aktivist*innen des justice collectives. Wir treffen uns regelmäßig und tauschen uns aus; in einem gemeinsamen Kalender tragen wir ein, wer wann Schichten übernehmen kann. Am Tag selbst halten wir uns bereit; die Angeklagten werden gefragt, ob sie anwaltliche Vertretung wünschen. Das ist oft der Fall und so erscheinen wir bei Gericht, lassen uns mandatieren und holen uns die Akte direkt aus dem Saal.
Es ist immer unterschiedlich, wie es dann weitergeht und natürlich wie immer vom Interesse der Mandant*innen abhängig. Einige wünschen sich trotz allem einen schnellen, geständigen Prozess und eine Strafzumessungsverteidigung, etwa weil sie andere Verpflichtungen und keine Zeit für einen Fortsetzungstermin haben. Für viele ist der Kontakt mit der Justiz schwer zu ertragen. Andere wollen streitig verteidigt werden. Für beides stehen wir zur Verfügung, ebenso für Rechtsmittel.
Bei Bedarf vermitteln wir – gerade bei Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – Kontakt zum Freiheitsfonds, von dem Geldstrafen übernommen werden können, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden.
Welchen Sinn hat diese anwaltliche Tätigkeit?
Gerade in Fällen der reinen Strafmaßverteidigung fragt man sich (wie so oft), welchen Sinn diese anwaltliche Tätigkeit hat. Was wäre anders, wenn die Mandant*innen ohne uns in den Saal kämen? So schwer das zu beurteilen ist, so sehr berichten uns die Zuschauer*innen vom justice collectives, die diese Prozesse seit Monaten besuchen, dass sich allein die Stimmung in der Hauptverhandlung merklich verändert: Mandant*innen wird respektvoller begegnet, sie werden weniger zu einem Geständnis gedrängt und ihre Rechte, wie ordnungsgemäße Übersetzungen, werden eher geachtet.
Nach dem anwaltlichen Plädoyer rückt eine Amtsrichterin von der Forderung der Amtsanwaltschaft nach einer kurzen Freiheitsstrafe ab und verhängt eine Geldstrafe, in anderen Fällen weichen Tagessatzanzahl und -höhe nach unten vom Antrag der Amtsanwaltschaft ab. Allein die korrekte Festsetzung der Tagessatzhöhe auf 5 statt 15 EUR reduziert die Geldstrafe um zwei Drittel. Für mittellose Betroffene macht das einen großen Unterschied.
Macht mit!
Willst auch Du Sand ins Getriebe streuen und einen wichtigen Beitrag für ein faires Verfahren leisten? Für die Weiterentwicklung unseres Projekts suchen wir engagierte Kolleg*innen, die mit uns den Dialog mit der Justiz suchen und strukturelle Probleme angehen wollen. Um das Projekt auf eine breitere Basis zu stellen, freuen wir uns, wenn Ihr mitmacht; ob einmal im Monat oder einmal im Quartal – jede Unterstützung hilft.
Kontaktiert uns gerne unter:
schnellgericht@proton.me
Nina Onèr engagiert sich als intersektionale Feministin und Strafverteidigerin für Menschenrechte – auch von Palästinenser*innen. Sie wurde in Bayern geboren, ist in Ägypten aufgewachsen und heute in Berlin zu Hause.
Lukas Theune ist Strafverteidiger in Berlin, Geschaftsführer des RAV und Mitglied der InfoBrief-Redaktion.
