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Preppen mit Recht: Wie wir solidarisch durch die Krise kommen

Von Vivian Kube und Ida Westphal


Wie kommen wir solidarisch durch die Krise? Und wie können wir uns darauf vorbereiten, Stichwort »Prepping«? Damit befasste sich Ende August das Kollapscamp in Kuhlmühle, einem kleinen Ort im Nordosten Brandenburgs, an dem verschiedene linke Gruppen teilnahmen. Vivian Kube und Ida Westphal waren dabei – und betrachteten das Ganze aus juristischer Sicht.

Auf dem Kollapscamp in Kuhlmühle haben wir zugehört, gelernt, diskutiert und einen Vortrag über die rechtliche Perspektive auf den Kollaps gehalten.(1) Ist die Ausrufung des Kollapses rechtlich gesehen eigentlich eine gute Idee? Wie reagiert Recht in »der Krise«? Was bedeutet die Auseinandersetzung mit dem Kollaps für die Arbeit von progressiven Anwält*innen? Und welche neuen Rechtsfragen stellen sich dadurch? Nach der Beschäftigung mit all diesen Fragen votieren wir für eine kollapsbewusste Anwält*innenschaft.

Kollaps und solidarisches Preppen

In der neuen Bewegungserzählung geht es um nichts weniger als um den Kollaps. Tadzio Müller, ursprünglich Aktivist in der Klimabewegung, erzählt in seinem Buch »Zwischen friedlicher Sabotage und Kollaps«(2), warum er das Hoffen auf eine ambitionierte Klimapolitik und die Konzentration von Bewegungsressourcen in einer Situation, in der diese offensichtlich gescheitert ist, für eine Form des Verdrängens der Klimakrise hält.
Mit Kollaps ist dabei nicht das Ende der Zivilisation gemeint, sondern der spezifische Klimakollaps als »Kollaps des globalen Klimasystems, also seinem Übergang von einem stabilen in einen instabilen Zustand [sowie] von verschiedenen Kollapsen in verschiedenen Systemen, die sich zu einer gesellschaftlich zunehmend abgefuckten Situation verdichten werden« (S. 229). Für linke Bewegungen gehe es daher nicht (mehr) um eine Analyse »abstrakter Kollapsdynamiken, sondern darum, auszuloten, wie wir uns als progressive gesellschaftliche Akteure im Kontext multipler miteinander verschränkter Kollapsdynamiken aufstellen können/müssen« (S. 252). Also auch: vom Normalzustand dazu überzugehen, den Ausnahmezustand anzuerkennen.
Die Idee ist nicht, dass Menschen sich in ihre eigenen vier Wände zurückziehen und individuell preppen, sondern dass sie Fähigkeiten erwerben und Beziehungen aufbauen, um Bedürfnisse in krisenhaften Zuständen solidarisch zu erfüllen. In eine ähnliche Richtung, allerdings mit dem Ziel der Verteidigung der Demokratie angesichts rechter Machtbestrebungen, geht der Aktivist und Autor Arne Semsrott in seinem Buch »Machtübernahme« mit dem Begriff »Prepping for Future«.(3) Dabei geht es ihm um »zukunftsfähiges und solidarisches Preppen« als »Selbstermächtigung der Zivilgesellschaft angesichts eines Staats, auf den man sich nicht verlassen kann und dafür Gesellschaft vor allem lokal zu organisieren, Politik von unten zu machen, gemeinsame Infrastrukturen zu schaffen« (S. 203). 
Vor dem Kollapscamp gab es dazu bereits im Juni 2025 mit dem Kongress »Soliprepping – Krisen solidarisch begegnen« der Hilfsorganisation Cadus eine erste größere öffentliche Veranstaltung in Deutschland.(4)

Krise und Recht: Eine Warnung

Die Sorge vor der Krise liegt gewissermaßen im Trend. Im Recht ist die Anrufung von Krise – verstanden als Ausnahmezustand – jedoch mit Vorsicht zu genießen. Deshalb beginnen und beenden wir unseren Workshop beim Kollapscamp mit einer Warnung: Wer Krise ruft, bekommt vom Staat nicht immer das, was er*sie sich erhofft.
Denn Krise oder Notstand sind Zauberwörter für den autoritären Staat. Sie können genutzt werden, um für die Notwendigkeit einer »starken Führung« zu argumentieren, die Grundrechte einzuschränken und komplexe soziale Fragen, wie die Integration von Migrant*innen oder die Klimakrise als Transformationsaufgabe zu vereinfachen oder komplett in den Hintergrund rücken zu lassen. Auch auf vorausschauende Investitionen und zukunftsgerichtete Politik wird ein Staat im Krisenmodus eher verzichten. Diese Krisenrhetorik taucht derzeit in unterschiedlichen Themenbereichen auf.
Der amtierende Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) beruft sich auf eine Ausnahmeregelung für Notstandsfälle im EU-Recht, um ohne die Durchführung des sog. Dublin-Verfahren Schutzsuchende an deutschen Grenzen zurückzuweisen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Juni 2025 in drei Beschlüssen, dass das Berufen auf eine »Notlage« nicht trägt, weil es für diese keine Belege gebe.(5) Dobrindt hält jedoch weiter an dieser Weisung fest.
Auch im Bereich des Klimaschutzes finden sich, legitimiert durch eine im Kern berechtigte Krisenrhetorik, regressive Elemente.  »Wir leben bereits in der Klimakrise« – mit diesen Worten beginnt die Nationale Interdisziplinäre Klimarisikoeinschätzung(6), verfasst 2025 u.a. durch den BND im Auftrag der Bundesregierung. Im Kontext der Klimakrise entdeckt damit der BND das Klimakrisen-Wording für sich, welches eigentlich eher in der Klimabewegung als bei Behörden zu finden ist. Zwar wird, sprachlich zurückhaltend unter Verweis auf den Klimawandel, derzeit darauf gepocht, mit dem rechtlichen Rückenwind des »überragenden öffentlichen Interesses«(7) die unterirdische Kohlendioxidspeicherung (CCS) voranzubringen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine umstrittene und risikoreiche Technologie, die Klimaschutz im Sinne einer wirklichen Reduktion von Emissionen in den Hintergrund rückt.
Auch die Bundeswehr sieht sich scheinbar für Krisenfälle aller Art mandatiert und bereitet Pläne vor, nach denen umfassend in die innere Organisation von Staat und Gesellschaft eingegriffen werden soll. Nachdem zuletzt über eine Bündelung zur Heimatschutzdivision(8) der Einsatz im Inland gestärkt wurde, berät die Bundeswehr nun, wie Correctiv aufdeckte(9), mit Bund, Ländern, Kommunen und der Wirtschaft auf Grundlage des »Operationsplans Deutschland«, wie Städte und Kommunen kriegstüchtig werden sollen. Insgesamt zeichnet der Operationsplan ein Szenario umfassender Krisenbewältigung auch in Fällen von Waldbränden oder Cyberangriffen. Dazu sollen, wie auf einer Folie in einer Präsentation der Bundeswehr dargestellt, auch Änderungen des Grundgesetzes gehören und die Einflussnahme auf das Mindset der Bevölkerung, das mit einem von einer Deutschlandflagge ausgefülltem Kopf symbolisiert wird.

Aus alt mach neu: Was es im Kollaps wirklich braucht

Durch Maßnahmen wie Abschottung, Aufrüstung und Symptombekämpfung geraten die wahren Krisen in den Hintergrund: etwa, dass Fluchtursachen auch Folge von Kolonialismus und der Klimakrise sind; oder allgemeiner die Unterdrückung und Ausbeutung von Mensch und Natur durch eine Wirtschaftsweise, die zum Zusammenbruch von überlebensnotwendigen gesellschaftlichen und ökologischen Systemen führt.
In der praktischen Arbeit progressiver Anwält*innen ist die Auseinandersetzung mit dem so verstandenen Ausnahmezustand nichts Ungewöhnliches: Nebenklagevertretung in Fällen sexualisierter oder rassistischer Gewalt, die Verteidigung des Asylrechts, die sozialrechtliche Beratung von Menschen oder der Einsatz für eine adäquate Anerkennung der Klimakrise im Recht – dies alles sind Beispiele einer rechtlichen Verteidigung von Menschen in strukturellen Krisensituationen, die als Normalzustand deklariert die permanente Krisenhaftigkeit in einer von Machtverhältnissen durchzogenen Gesellschaft verschleiern. Solche strukturellen Missstände als Krisen bzw. Kollapserscheinungen zu benennen und staatliche Anerkennung und entsprechende Maßnahmen zu verlangen, ist daher bereits ein sinnvolles Element kritischer Rechtspraxis. Mit fortschreitenden Kollapserscheinungen wird es wichtig bleiben, auf die verdeckten Krisen zu schauen, jenseits von hegemonialen Krisenverständnissen und sich einem selektiven Blick auf den Ausnahmezustand zu verwehren.
Denn in einer Gesellschaft, in der Menschen nicht gleichbehandelt werden, treffen Krisen Menschen ungleich. Krisen verstärken Ungleichheiten. Dies zeigt etwa Rebecca Solnit in ihrem Buch »A Paradise Built in Hell«(10) am Beispiel der verheerenden Folgen des Hurricane Katrina im Jahr 2005 und stellt fest: In gerechten Gesellschaften ist eine Krise nur eine Krise, während bestehende Ungleichheit Resilienz zerstört und Krisenereignisse dadurch Ungleichheiten verschärfen, etwa bei der Verteilung von Ressourcen zur Katastrophenvorsorge und -abwehr. Gerechte(re) Gesellschaften sind also besser auf Krisen vorbereitet. Daraus folgt: Der Einsatz gegen Ungerechtigkeit – auch mit Mitteln des Rechts – ist bereits eine Art Kollapsvorsorge.

Rechtliches Prepping: Solidarische Infrastrukturen ausbauen und schützen

Doch – angeregt durch das Kollapscamp – wollen wir weiterdenken: Was gibt es schon, was braucht es noch? Was bedeutet rechtliche Resilienz? Was kann solidarisches Preppen in rechtlicher Hinsicht sein? Welche rechtlichen Skills braucht es im Kollaps?
Was es schon gibt, ist zum Beispiel die rechtliche Beratung progressiver Projekte – von der solidarischen Landwirtschaft bis zum Mietshäusersyndikat, oder die Arbeit an den Schnittstellen zwischen gemeinschaffenden Projekten und juristischen Strukturen bzw. Behörden(11), mit dem Ziel, dass Bürokratie und Behördenlogik nicht die menschlichen Beziehungen bestimmen. Diese Ansätze sind deutlich älter als der Diskurs über den Kollaps und Prepping, und wichtige Referenzen, deren Wichtigkeit angesichts des drohenden Kollapses noch zunehmen wird. Darauf können spezifisch kollapsbezogene solidarische Infrastrukturen aufgebaut werden.
Womöglich lässt sich ein zivilgesellschaftlicher Katastrophenschutz schaffen. Zivil- und Bevölkerungsschutz ist ein Investitionsbereich beim neu eingeführten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nach Art. 143h Abs. 1 GG. Nach dem Gesetzentwurf(12) zur Umsetzung sollen die Investitionen grundsätzlich auch in zivilgesellschaftlichen Bevölkerungsschutz fließen. Die sogenannten Katastrophenschutz-Leuchttürme in Berlin sind dafür ein Beispiel(13). Diese sollen im Krisenfall – etwa bei längerem Stromausfall oder Ausfall kritischer Infrastruktur – als notstromgesicherte Anlaufstellen für die Menschen in Berlin dienen. Als mit Notstrom versorgte »leuchtende Inseln« sollen sie Informationen, Hilfsangebote und Koordination bieten. Der Plan beinhaltet ausdrücklich, auch zivilgesellschaftliche Initiativen einzubinden – für Netzwerkarbeit, Bedarfsanalysen und konkrete Unterstützung im Ernstfall.
Zivilgesellschaftliche Initiativen oder Organisationen mit dem Fokus auf Katastrophenreaktion könnten überlegen, sich etwa als gemeinnützige Katastrophenschutzorganisation anerkennen zu lassen, um diese Räume frühzeitig zu besetzen. Denn: Werden diese Aufgaben durch solidarische Initiativen anstatt durch die Bundeswehr ausgefüllt, so ist viel erreicht. 
Für solidarische Kollapsarbeit kann an bereits bestehende Konzepte, wie etwa das feministische Konzept der sorgenden Städte(14), oder Strukturen wie Quartiersarbeit, angeknüpft werden. Es könnte überprüft werden, ob bestehende Projekte für eine Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, etwa als Commons-Public-Partnerships(15) in Betracht kommen. Die Folgen einer solchen Verzahnung mit dem Staat müssen dabei im Einzelfall sorgsam abgewogen werden. Sie können zu vermehrter staatlicher Kontrolle sowie verstärkten Informationspflichten, soweit man im Bereich der Daseinsvorsorge oder als Verwaltungshelfer tätig wird, reichen. 
Rechtliche Garantien, wie Art. 3 GG, können in Anspruch genommen werden, den Staat in die Pflicht zu nehmen, Mittel bereitzustellen und Bevölkerungsschutz für alle zu machen, damit strukturelle Ungleichheiten in Krisenvorsorge und -bewältigung nicht ausgeblendet werden. Das Recht kann dabei ein wichtiges Instrument sein, um gerechte Ressourcenzuteilung durchzusetzen.

Für eine kollapsbewusste Anwält*innenschaft

Recht spielte beim Kollapscamp eine erfrischend untergeordnete Rolle. Richtig so, denn im Kollaps kann Recht, das aktiv teilhat an der Produktion des Kollapses, sogar eine negativ-verstärkende Rolle spielen. Im Kollaps stellt sich somit insbesondere die Frage, wie lange noch mit Mitteln des Rechts solidarisch gearbeitet werden kann. Wir denken jedoch, dass es sich für progressive Anwält*innen lohnt, sich mit diesen neuen Impulsen zu beschäftigen, unabhängig davon, wie man die Kollapsrhetorik bewegungsstrategisch bewertet.
Dabei geht es einerseits darum, weiterhin mit einer kritischen Rechtspraxis vereinfachende Krisennarrative zur Rechtfertigung autoritärer oder menschenrechtswidriger Maßnahmen aufzudecken und zu entkräften. Allerdings ist Vorsicht geboten, um nicht den Einsatz für die Anerkennung von Krisen im Recht zu delegitimieren, die zurecht benannt werden (z.B. die Klimakrise oder Femizide). Hier ist der Kontext entscheidend. In der Arbeit mit dem Recht sind strukturelle Missstände, z.B. durch Klimaklagen, ins Recht zu übersetzen, ohne durch unreflektierte Übernahme des Krisendiskurses verkürzende Muster zu reproduzieren.
Andererseits geht es darum, die Arbeit für eine gerechte Gesellschaft auch im Kollaps weiterzuführen und um neue Aspekte wie die gemeinnützige Katastrophenvorsorge zu ergänzen. Hierfür kann hilfreich sein, was die Rechtswissenschaftlerin Dianne Otto als »un-crisis-thinking« bezeichnet(16) – sich von der lähmenden Dringlichkeit des Krisennarrativs zu befreien und stattdessen langfristige Visionen und widerständige Strategien zu entwickeln. 
Denn Kollapserscheinungen sind nicht neu – sie sind Kontinuitäten. Vielleicht sind sie heute sichtbarer und schärfer als zuvor. Deshalb ist es entscheidend, im juristischen Handeln über das bloße Reagieren hinauszugehen. Das heißt, den Fokus auf krisenfeste Strukturen zu legen, auf den Schutz von Freiräumen, auf nachhaltigen Widerstand jenseits reaktiver Verteidigung. Die Frage darf dann nicht nur lauten: »Wie wehre ich mich?«, sondern auch: »Wie stärke ich das, was langfristig trägt?«
Im RAV ist das nicht neu, sondern bereits gelebte Praxis. Ein weiterer Impuls kann sein, dass anlässlich des Kollapscamps unterschiedliche Initiativen und Bewegungen, die bisher wenig Schnittmengen hatten, zusammengekommen sind, um Wissen zu teilen und sich gegenseitig zuzuhören. Es wird spannend sein zu beobachten, ob sich neue Allianzen und Räume auftun, und welche Rechtsfragen sich dann stellen. Unser Anspruch in der Rechtspraxis sollte weiterhin sein, die Komplexität der Realität anzuerkennen, utopisch zu bleiben, während wir zugleich Widerstand gegen autoritäre Tendenzen leisten.
Wer Interesse an Austausch und Vernetzung zum Thema hat, findet über RA Johann Steudle Anschluss zur »Prepp-Jur«-Vernetzung, der auch die Autorinnen angehören (erste Informationen dazu unter https://johann-steudle.de/prepp-jur-vernetzung).

Vivian Kube ist Rechtsanwältin in Berlin, arbeitet für FragDenStaat, ist Mitglied im RAV und Teil der InfoBrief-Redaktion.
Ida Westphal arbeitet im Legal Team sowie beim Climate HelpDesk von FragDenStaat und promoviert zum Thema Geschlecht im Umweltrecht.

(1) kollapscamp.de
(2) Tadzio Müller, Zwischen friedlicher Sabotage und Kollaps: Wie ich lernte, die Zukunft wieder zu lieben, 2024, Mandelbaum
(3) Arne Semsrott, Machtübernahme: Was passiert, wenn Rechtsextremisten regieren, 2024, Droemer & Knaur
(4) www.cadus.org/blog/kongress-recap-soliprepping-krisen-solidarisch-begegnen/
(5) www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php
(6) metis.unibw.de/assets/pdf/Nationale_Interdisziplinaere_Klimarisiko-Einschaetzung.pdf
(7) dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101494.pdf
(8) www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/organisation/heimatschutzdivision
(9) correctiv.org/aktuelles/sicherheit-und-verteidigung/2025/08/18/bundeswehr-trimmt-staedte-und-gemeinden-auf-kriegstuechtigkeit/
(10) Rebecca Solnit, A Paradise Built in Hell, 2025, Granta
(11) Andrea Vetter, Luisa Kleine, Tabea Heiligenstädt, Schnittstellen hüten: Warum gut gepflegte Kontaktzonen zwischen Orten des ­Gemeinschaffens und bürokratischen Institutionen wichtig sind und was Zaubermäntel damit zu tun haben, 2022, lesen.oya-online.de/texte/3730-schnittstellen-hueten.html
(12) dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100779.pdf
(13) www.berlin.de/katastrophenschutz/warnung-und-information/anlaufstellen-fuer-die-bevoelkerung/
(14) www.sorgende-staedte.org
(15) www.exploring-economics.org/de/entdecken/commons-public-partnerships-als-booster-fuer-die-transformation/ und podcast.dissenspodcast.de/307-commons
(16) Dianne L. Otto, Remapping Crisis Through a Feminist Lens, 16. Februar 2011, University of Melbourne, Legal Studies Research, Paper No. 527, ssrn.com/abstract=1762947