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Nicht nur auf die Feinde schauen, sondern eigene Ideen voranbringen.

Die Anwält*innenschaft kämpft um eine solidarische Gesellschaft

Von Peer Stolle

Auf dem Abschlusspanel des RAV-Kongresses im Juni in Leipzig haben Engagierte aus Zivilgesellschaft und Medien darüber gesprochen, was Solidarität in Zeiten erstarkender rechter Kräfte bedeutet und welche Rolle Anwält*innen dabei einnehmen können. Über mindestens eine Sache waren sich dabei alle einig.

Welche Rolle kommt unserer Berufsgruppe im Kampf um eine solidarische Gesellschaft zu? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Abschlusspodium des Kongresses. Auf dem Podium waren bewusst keine Anwält*innen eingeladen. Es ging vielmehr um einen Blick von außen auf die Anwält*innenschaft. Diskutiert haben: Rebecca Rahe von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Andrea Hübler von der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (RAA Sachsen e.V.), Klaas Müller vom Verfassungsblog und Georg Restle, Journalist und Redakteur des WDR-Magazins Monitor.

Ziel des Gespräches war, nicht nur zu schauen, wie der Rechtsruck demokratische, humanistische und soziale Errungenschaften immer mehr gefährdet. Vielmehr sollte es darum gehen, wie wir in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen eigene Akzente setzen können. Wie wir unseren Zielen eines demokratischen Rechts und einer solidarischen Gesellschaft näherkommen können.

In der Diskussion wurden mindestens drei Dinge deutlich:
Erstens: Der Kampf um eine solidarische Gesellschaft ist die Aufgabe aller: von zivilgesellschaftlichen Initiativen, sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, Vereinen, Parteien und Einzelpersonen, die zusammenarbeiten müssen in ihrem Ziel, einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen. Der RAV und die Anwält*innenschaft insgesamt können nur Teil dieser größeren Auseinandersetzung sein.
Zweitens wurde deutlich, dass der Anwält*innenschaft – speziell dem RAV – nicht die entscheidende, aber eine verantwortungsvolle Rolle zukommt. Diese ergibt sich zum einen aus unseren Themen – die juristische Auseinandersetzung, die Führung von Rechtskämpfen. Zum anderen besteht sie darin, dass Anwält*innen aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft einen Vertrauensvorschuss genießen, der in die Waagschale geworfen werden kann.
Drittens waren sich alle einig, dass es nicht ausreicht, nur auf die Angriffe von rechts zu reagieren und sich dagegen zu wehren, sondern dass es mindestens genauso wichtig – wenn nicht sogar bedeutsamer – ist, sich auf die eigenen Auseinandersetzungen und Ziele zu konzentrieren und damit einen Beitrag zu gesellschaftlichem Wandel zu leisten.

Mehr als nur den Status Quo verteidigen

Mit ihrer Erfahrung aus Sachsen hat Andrea Hübler die Wichtigkeit verdeutlicht, eigene Errungenschaften offensiv zu verteidigen. Es gilt, nicht nur den stark kritisierten Status Quo zu verteidigen, sondern sich auf die eigenen Räume und Möglichkeiten rückzubesinnen, die bereits erkämpft wurden und nun in der aktuellen Situation um einiges wichtiger geworden sind. Diese müssen mehr in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung treten. 
Gerade in Zeiten, in denen sich nicht nur Machtverhältnisse verschieben, sondern ganz offen Grundprinzipien, wie die Menschenwürde, die Demokratie oder der Rechtsstaat infrage gestellt werden, sind unsere Errungenschaften, eigene Projekte, erkämpfte Standards von hoher Bedeutung. In diesen Auseinandersetzungen ist eine Nach-vorne-Verteidigung wichtig. Viele dieser Kämpfe sind auch Rechtskämpfe, die nur mit einer engagierten und organisierten Anwält*innenschaft erfolgreich sein können. Dafür braucht es den RAV und seine Mitglieder.

Juristische Initiativen, die über das Bestehende hinausweisen

Die Gewerkschafterin Rebecca Rahe hat über den Kampf um die Angleichung der Löhne im Osten an den Westen gesprochen. Ihre Gewerkschaft hat im Osten verglichen mit anderen Gewerkschaften am meisten gestreikt. Und damit viel erreicht. In diesen Auseinandersetzungen gehe es auch darum, das Kollektive stark zu machen. Diese laufen aber, wie Rebecca betont, oft parallel zu einem massiven Rechtsruck in der Belegschaft. Wer sich für höhere Löhne einsetzt, hat nicht automatisch progressive Ansichten. Die Erfahrungen im Betrieb und im Arbeitskampf werden nicht automatisch als Deutungsangebote für alle anderen politischen Bereiche begriffen.
Deshalb bedürfte es einer viel stärkeren gesellschaftlichen diskursiven Anstrengung, um den rechten Deutungsmustern eine Alternative entgegenzusetzen. Diese könne nicht nur die Gewerkschaft bieten, sondern müsse von vielen in der Zivilgesellschaft getragen werden. Rebecca machte deutlich, wie wichtig betriebliche Mitbestimmung und die gesetzliche Absicherung der Lohnarbeit ist. 
Gerade bei der betrieblichen Mitbestimmung könne auch über gesellschaftliche Themen diskutiert werden, die über den Betrieb hinausgehen – wie zum Beispiel Gesundheitsschutz und -vorsorge. Auch die Arbeitszeit ist nicht allein eine betriebliche Frage, sie beeinflusst ebenso die Verteilung von Care-Arbeit, Freizeit und den Stellenwert, den Lohnarbeit im Leben von Beschäftigten hat. Rebecca findet: Auch hier braucht es juristischer Initiativen und anwaltliche Beratung, die über das Bestehende hinausgehen. Sie wünscht sich, dass auch Anwält*innen neue Wege aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten entwickeln.

Die USA als Blaupause

Klaas Müller hat die Erfahrung aus den USA aufgegriffen und berichtet, welche Unterschiede zwischen der derzeitigen Präsidentschaft von Trump und seiner ersten Präsidentschaft bestehen. Während in der ersten mit den Mitteln des Rechts der Rechtsstaat ausgehebelt werden sollte, wird jetzt versucht, durch Executive Orders die eigene Politik durchzusetzen. Rechtliche Bindungen werden ignoriert.
In dieser Lage spielen Gerichte und die organisierte Anwält*innenschaft eine wesentliche Rolle. Viele Angriffe, die Trump per Dekret anordnet, fechten Rechtsanwält*innen vor Gericht an, um sie für rechtswidrig erklären zu lassen. In diesem Zusammenhang, berichtet Klaas, werden die Kolleg*innen selbst verstärkt von der Trump-Regierung angegriffen. Es sei nun wichtig, die anwaltlichen Selbstverwaltungsstrukturen zu stärken, um Schutz zu gewährleisten und ein Gegengewicht herzustellen.

Fatale Neutralitätsdebatte

Diesen Punkt hat auch Georg Restle stark gemacht. Er konnte aus dem Journalismus berichten, dass Institutionen, wie der öffentliche Rundfunk, die eigentlich dem Schutz der Rundfunkfreiheit und einem antifaschistischen Bildungsauftrag verpflichtet sind, vor Angriffen geschützt werden müssen – sich aber auch selbst schützen müssen. Eine vermeintliche Entpolitisierung der Gremien führe dazu, dass mehr rechten Tendenzen Raum gegeben wird. Für besonders fatal hält er die vollkommen falsch verstandene Neutralitätsdebatte. Neutralität bedeutet nicht, dass extrem rechte Meinungen, die mit der Menschenwürdegarantie und den zentralen demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar sind, von staatlicher Seite genauso behandelt werden müssten, wie alle anderen Meinungen. Eine organisierte Anwält*innenschaft könne dabei wichtige Impulse setzen.
Alle vier Redner*innen waren sich einig, dass es in der so kontroversen Neutralitätsdebatte juristischer Expertise bedarf. Bisher werde diese lediglich dazu genutzt, um zivilgesellschaftliche Initiativen zu ersticken, etwa indem man ihr mit Verweis auf die Neutralitätspflicht finanzielle Unterstützung verweigert. Damit unterstützt die Debatte rechte Narrative, die als Teil einer vermeintlichen Mehrheitsmeinung erscheinen. Neutralität darf nicht Ignoranz heißen. Allen Bestrebungen zur Abschaffung von demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Grundsätzen müsse ein Riegel vorgeschoben werden.

Was bedeutet das für den RAV?

Als RAV müssen wir in die Rechtskämpfe gehen. Wir müssen die Themen, die uns und unsere Mandant*innen beschäftigen, stark machen und diskursiv vermitteln. Dabei ist es wichtig, immer wieder Fragen, die uns betreffen, verständlich in der Öffentlichkeit darzustellen. Wir sollten unsere Kämpfe immer als Teil von größeren Auseinandersetzungen begreifen und diese aufeinander beziehen. Wir sollten die Institutionen der Selbstverwaltung und der Mitbestimmung stärken und erweitern.
Unsere Expertise, ebenso wie der Vertrauensvorschuss, den wir genießen, wird gebraucht. Bündnisse wie Unteilbar haben gezeigt, dass es gelingen kann, viele verschiedene Sektoren der Gesellschaft zusammenzubringen und sich zu – wenn auch nur zeitlich begrenzten – gemeinsamen Kämpfen zusammenzuschließen. Die Organisierung von Rechtsschutz stellt dabei eine wichtige Aufgabe dar. In diesem Sinne, lasst uns nicht (nur) auf das schauen, was die Feinde von Gerechtigkeit und Solidarität machen, sondern unsere Themen, Ideen und Projekte stark machen.

Peer Stolle ist Rechtsanwalt für Strafrecht und im Vorstand des RAV, bis Juni war er Vorsitzender. Er lebt und arbeitet in Berlin.