Nach dem Genozid ist vor dem Genozid
Die aktuelle Lage von Jesid*innen
Kareba Hagemann im Gespräch mit Lotte Laloire
Es ging um wenige Minuten: Trotz Anordnung eines Verwaltungsgerichts wurde im Sommer eine gut integrierte jesidische Familie aus Brandenburg abgeschoben. Ihre Anwältin und RAV-Mitglied Kareba Hagemann erklärt, wie das ablief und vor welchen Problemen Jesidinnen und Jesiden im Irak aktuell stehen. Damit sie hier Schutz erhalten, muss der Genozid von 2014 dringend besser aufgearbeitet werden.
RAV: Der Bundestag hat den Genozid an den Jesidinnen und Jesiden anerkannt. Trotzdem werden Geflüchtete aus Deutschland abgeschoben – und auch bei der Aufarbeitung hakt es.
Kareba Hagemann: Ja, eine Herausforderung ist zum Beispiel das fehlende Bewusstsein dafür, wer alles mitverantwortlich ist, denn die Täter waren nicht nur der sogenannte Islamische Staat, wie hier alle denken, sondern auch die kurdische Regierung, geführt von Masud Barzani. Sie hat den Genozid erst möglich gemacht.
Was genau hat die Barzani-Regierung denn getan?
Man muss wissen, dass seit 2003 die kurdische Regierung die militärische Macht in der Region Shingal hatte. Mit dem Fall des Regimes von Saddam Hussein sind die Peschmerga, also das Militär der kurdischen Barzani-Regierung, in Shingal einmarschiert und haben das Militär der irakischen Zentralregierung verdrängt. Das Gebiet wurde auf Drängen der kurdischen Regierung 2003 zum »umstrittenen Gebiet« erklärt. Ab Juni 2014 hat die Barzani-Regierung allen Jesiden die Ausreise aus Shingal verboten. Und sie hat angefangen, Erdwälle um einige jesidischen Ortschaften zu bauen – angeblich zu ihrem Schutz. Sie hat das Militär, also die Peshmerga in Shingal aufgestockt. In jedem jesidischen Ort gab es dann mehrere Checkpoints. Die Jesiden konnten sich nicht mehr frei bewegen. Außerdem haben die Peshmerga den Jesiden alle Waffen abgenommen – mit der Begründung, sie brauchten sich nicht selbst zu verteidigen, die Peshmerga würden sie beschützen. Was die Peshmerga nicht gemacht haben: den Muslimen, die in Shingal lebten, die Waffen wegzunehmen. Die wurden sogar noch stärker ausgerüstet. Dadurch waren die Jesiden eingesperrt und völlig wehrlos – und so konnte der IS den Genozid leichter umsetzen.
Was ist dann passiert?
Am Morgen des 3. August 2014 haben die Peshmerga sich dann aus den meisten Gebieten zurückgezogen. Aber das passierte erst, als der IS schon in Sicht war. Das heißt, es hat eine Art Übergabe stattgefunden. Die Jesiden hatten also nicht die Möglichkeit, sich zu retten. Der IS hatte zuvor in aller Ruhe die Möglichkeit gehabt, Shingal zu umzingeln. Der einzige Fluchtweg, der den Jesiden blieb, war Richtung irakisch Kurdistan. Am 3. August haben die Peshmerga sichergestellt, dass die Jesiden nicht fliehen können: Sobald der IS sich genähert hat, haben sie ihre Posten verlassen – ohne zu kämpfen. Das weiß ich aus Gesprächen mit Überlebenden, die ich als Anwältin vertrete.
Wie viele Menschen sind bei den Angriffen durch den IS ums Leben gekommen?
Einige Quellen gehen von über 5000 ermordeten und 7000 verschleppten Jesiden aus. Andere schätzen die Todeszahlen mittlerweile auf über 10.000. Mehr als 2.700 befinden sich weiterhin in IS-Gefangenschaft. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie noch zurückkommen, geht gegen null. Aktuell sind 200.000 bis 280.000 Jesiden im Irak binnenvertrieben und leben in IDP-Camps [IDP steht für internally displaced people, zu Deutsch: Binnenvertriebene]. Nach Deutschland geschafft haben es schätzungsweise 100.000, darunter 60.000 bis 80.000 unmittelbar vom Genozid Betroffene. Seit dem Genozid hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Jesiden ungefähr verdreifacht.
Was droht den Menschen, wenn sie abgeschoben werden, aktuell im Irak?
Jesiden aus dem Shingal stehen bei einer Rückkehr meistens vor dem Nichts. Sie haben seit dem Genozid überwiegend in Flüchtlingslagern in der Autonomen Region Kurdistan gelebt. Die Situation in den Lagern hat sich in den letzten Jahren immer weiter zugespitzt. Die meisten NGOs haben sich von dort zurückgezogen. Wenn Jesiden die Lager einmal verlassen haben, verlieren sie meistens ihren offiziellen Status als Binnenvertriebene und können im Fall einer Rückkehr nicht erneut in den Lagern aufgenommen werden. Die Zentralregierung will die Lager schon lange schließen. Zum Jahresende soll der Vertriebenenstatus aufgehoben werden, sodass die Jesiden in den Lagern ohne weitere Unterstützung zurückgelassen werden.
Egal, ob die Abgeschobenen selbst aus Kurdistan oder Shingal stammen, sie haben bei Rückkehr mit Diskriminierung und Marginalisierung zu kämpfen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird ihnen weitestgehend faktisch verwehrt, egal ob im Lebensmittel-, Bau- oder Gesundheitssektor. Ihnen ist jegliche Lebensgrundlage genommen. Wenn man ständiger Marginalisierung und Diskriminierung ausgesetzt ist, kann man nur überleben, indem man seine eigene Identität leugnet und sich dem Islam unterordnet – was relevant für Asyl ist.
Wenn sie wieder in Shingal landen, puh… Die Heimatdörfer im Shingal liegen größtenteils noch immer in Schutt und Asche. Es gibt keine Infrastruktur, keine Arbeitsmöglichkeiten und auch keine Sicherheit. Obwohl der Westen und auch die irakische Zentralregierung viel Geld für einen Wiederaufbau Shingals bereitstellen, scheitert ein solcher vor allem daran, dass sich zu viele Akteure über Shingals Zukunft streiten.
Wer herrscht gerade in Shingal?
Da gibt es verschiedene rivalisierende Gruppierungen: die Al-Haschd asch-Scha‘bī, die gehört zur Zentralregierung. Dann sind die PKK (Kurdische Arbeiterpartei, Partiya Karkerên Kurdistanê) und ihre Ableger vor Ort sehr stark. Die PKK hat Tunnel-Systeme in den Berg Shingal gebaut und beherrscht weite Teile des Gebiets. Dann gibt es noch Einheiten der Kurdischen Demokratischen Partei, sowie der PUK (Patriotische Union Kurdistans), die versuchen, da Fuß zu fassen. Auch die irakische Armee ist vor Ort. Also, es ist zersplittert. Überall gibt es Checkpoints von verschiedenen Gruppierungen.
Welche Rolle hat die PKK aus Deiner Sicht beim Genozid an den Jesidinnen und Jesiden gespielt?
Meiner Kenntnis nach hat sie nicht mitgemacht. Aber sie war vor Ort und hat den Genozid auch nicht verhindert. Ja, die PKK hat gegen den IS gekämpft. Aber warum hat sie Shingal den Jesiden nach der Befreiung nicht überlassen? Die PKK macht Shingal eher unsicher; die türkische Regierung hat die Gegend doch nur bombardiert, weil die PKK dort ist. Warum zieht sie sich nicht zurück?
Hier in Deutschland herrscht meiner Meinung nach sowieso eine viel zu romantische Vorstellung über kurdische Parteien. Und die unterscheide ich explizit von der Bevölkerung, der will ich nicht unrecht tun. Aber ich habe viele jesidische Mandant*innen, die sagen, sie hätten unter der PKK gelitten. Selbstverständlich ist die Quellenlage in Konfliktgebieten immer schwierig und es gibt keine abschließenden Belege für die Aussagen der Betroffenen, aber ich finde, die Vorwürfe sollten ernst genommen werden. Um zu verstehen, welche genaue Rolle die PKK beim Genozid gespielt hat, braucht es einen kritischeren Blick und unabhängige Untersuchungen vor Ort.
Wie schätzt Du die Zukunft für Jesidinnen und Jesiden in Shingal ein?
Mit dem Sturz von Assad sind etliche Islamisten freigekommen. Kürzlich sind mehr als 300 IS-Familien aus syrischen Lagern in die Gegend in und um Shingal zurückgekehrt. Das ist eine permanente Gefahr für die Jesiden. Hinzu kommt, dass die irakische Regierung den Grenzschutz zu Syrien stark gelockert hat. Das bedeutet einen stetigen Verkehr der Islamisten zwischen Irak und Syrien. Sie haben freien Zugang zu den Jesiden. Wir haben ja schon gesehen, was die Islamisten in Syrien mit den Alawiten und den Drusen gemacht haben: Massaker. Die nächsten könnten die Jesiden sein. Wie groß die aktuelle Gefahr ist und was die Risikofaktoren sind, zeigt auch ein Bericht des Persecution Prevention Project. Das ist ein ehrenamtliches Projekt, das vom Menschenrechtsausschuss der International Bar Association und dem Genocide Studies Program der Yale University unterstützt(1) wird. Wenn es wieder passiert, wird niemand sagen können, wir haben es nicht besser gewusst.
Angesichts dieser Verhältnisse und der Anerkennung des Genozids von 2014 müsste Deutschland doch allen Jesidinnen und Jesiden hier Asyl geben. Wie konnte es passieren, dass diesen Sommer eine gut integrierte Familie – trotz gerichtlichem Beschluss – abgeschoben wurde?
Der Asylantrag der Familie, Überlebende des Genozids, war 2023 als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt worden. Dagegen haben wir Klage erhoben und einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Der wurde damals abgelehnt – das Gericht war der Überzeugung, dass sie »unverfolgt« ausgereist seien. Die Familie hat in Shingal in Ruinen gelebt und geltend gemacht, bedroht worden zu sein. Seit der Ablehnung des Eilantrags war die Familie ausreisepflichtig. Zu diesem Zeitpunkt hat Deutschland – außer Straftätern – noch keine Menschen in den Irak abgeschoben. Dies änderte sich dann aber kurz nach dem Beschluss.
Im April 2025 war die mündliche Verhandlung mit einer anderen Richterin als derjenigen, die den Eilantrag abgelehnt hatte. Sie war der Meinung, dass man den Asylantrag der Familie nicht als offensichtlich unbegründet ablehnen kann. Sie hat die Entscheidung des BAMF diesbezüglich aufgehoben. Im Übrigen hat sie die Klage aber abgelehnt, weil der IS ja jetzt zerschlagen sei und Jesiden deshalb keine Gefahr mehr drohe.
Diese Bewertung der Lage in Shingal klingt naiv. Aber immerhin hatte die Familie damit die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Das Problem war, dass am Tag der Abschiebung der Tenor des Urteils zwar bereits auf der Geschäftsstelle niedergelegt, das Urteil aber noch nicht fertig geschrieben und den Parteien zugestellt war. Dadurch konnte das Urteil, das eigentlich die sofortige Ausreisepflicht unserer Mandanten beseitigte, noch keine Rechtswirkungen entfalten.
Wie kann das sein, hat das noch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?
Dass ein Urteil so lange liegt, sollte natürlich nicht passieren. Trotzdem kommt es immer wieder vor. Die Mandanten riefen uns vom Flughafen in Leipzig an und sagten: In 5 Minuten müssen wir in den Flieger steigen. Da haben wir sofort die Zentrale Ausländerbehörde in Brandenburg kontaktiert und mitgeteilt, dass das Gericht die Offensichtlichkeitsentscheidung aufheben wird. Dann haben wir das Gericht kontaktiert, die Richterin war zwar zunächst nicht da, hat sich aber sofort bemüht, uns ihre Handynummer gegeben. Die Zentrale Ausländerbehörde hat uns blockiert, die Richterin hat aber Kontakt zu ihr aufgenommen und ihr mitgeteilt, dass wir einen neuen Eilantrag gestellt haben, dem das Gericht voraussichtlich stattgeben wird.
Der Beschluss zu unserem Eilantrag wurde allen Beteiligten um 16.16 Uhr zugestellt. Wie sich später herausstellte, war die Abschiebung aber bereits um 16.06 Uhr beendet, da die Familie zu diesem Zeitpunkt bereits gelandet und an die irakischen Behörden übergeben worden war. Die Zustellung des Beschlusses erfolgte zu spät, um die Familie noch schützen zu können.
Das eigentliche Skandalöse an dem ganzen Vorgang ist der Umstand, dass unseren Mandanten sofort bei der Abholung in ihrer Wohnung die Mobiltelefone abgenommen worden waren und dadurch die Erlangung rechtzeitigen Rechtsschutzes vereitelt wurde.
Und wie steht es jetzt (Oktober 2025) für die Familie?
Anträge auf Rückholung der Familie wurden abgelehnt, da sie im Zeitpunkt der Beendigung der Abschiebung offiziell noch immer ausreisepflichtig waren und eine Rückwirkung des positiven Eilbeschlusses – unserer Meinung nach zu Unrecht – verneint wurde. Wir versuchen aber das Vorgehen der beteiligten Behörden noch juristisch aufzuarbeiten, um der Familie wenigstens die theoretische Möglichkeit einer späteren Rückkehr offenzuhalten. Auch politisch versuche ich natürlich weiter, mit dem Land Brandenburg zu sprechen. Solange die Familie das möchte, werde ich da dran bleiben.
Wie viele offene Mandate hast Du aus dem Bereich?
Es dürften ein paar hundert jesidische Mandanten sein. Die meisten von ihnen haben keinen gesicherten Aufenthalt. Die müssen damit rechnen, entweder in den Irak abgeschoben zu werden oder nach Griechenland.
Was können andere Anwält*innen tun? Hast Du Tipps oder Wünsche, gerade an Migrationsrechtler*innen?
Das Frustrationspotential im Asylrecht ist sehr hoch. Ich weiß, dass wir alle überlastet sind, aber ich würde mir wünschen, dass wir mutiger auftreten. Also, dass man sich auch von obergerichtlicher Rechtsprechung nicht entmutigen lässt. Wir müssen jeden Einzelfall genau unter die Lupe nehmen. Wir müssen uns trauen, Beweisanträge zu stellen. In Shingal sind keine unabhängigen Medien zugelassen. Es gibt dort keine NGOs. Sogar das Auswärtige Amt verlässt sich für sein Lagebild nur auf Aussagen Dritter. Es gibt keine hinreichenden Erkenntnismittel, trotzdem nützen unsere Beweisanträge etwas, nämlich, dass Gerichten genau das vor Augen geführt wird: Shingal ist ein Gebiet, wo sich keiner hintraut.
Ein anderer Ansatz, den wir bisher selbst zu wenig beachten, könnte in der Kinderrechtskonvention zu finden sein, die sollte man viel öfter heranziehen. Insgesamt gilt natürlich: Wenn wir als Anwälte Richter nicht auf Sachen hinweisen, passiert oft nichts. Viele Richter halten sich angesichts der hohen Fallzahlen an die obergerichtliche Rechtsprechung, ohne diese zu hinterfragen. Man sollte etwa die Situation der mündlichen Verhandlung nutzen, um in den Dialog mit den Gerichten zu kommen. Und Strafrechtler*innen können sich mit Nebenklagen engagieren. Ich habe sehr viele Fälle von Jesidinnen, denen hier in Deutschland Gewalt angetan wird, in erster Linie von muslimischen Männern in den Unterkünften. Für all diese Probleme, vor denen Jesidinnen und Jesiden heute, nach dem Genozid, stehen, müssen wir noch viel mehr sensibilisieren.
Gibt es trotz dieser grauenhaften Lage auch Erfolge, über die Du Dich freust?
Oh ja, die gibt es auf jeden Fall! Gerade war ich mit einer Überlebenden des Genozids in Hannover, sie hat die Flüchtlingseigenschaft bekommen. Ich habe mich riesig gefreut! Obwohl die Obergerichte durchgehend eine anhaltende Gruppenverfolgung von Jesiden verneinen, sehen sie in Einzelfällen immerhin Raum für Abschiebungsverbote. Auch in der Politik gibt es viele – insbesondere auf Landesebene – die sich für Bleiberechtsregelungen für Jesiden einsetzen.
Ein anderer Überlebender war gestern bei mir im Büro. Er hat angefangen Jura zu studieren und ist extra aus Düsseldorf nach Göttingen gefahren, um mir das mitzuteilen. Auch Überlebende haben natürlich solche Erfolge. Es ist schön, wenn bei Einzelnen etwas klappt. Aber eigentlich hätte das jeder von ihnen verdient.
Kareba, vielen Dank für das Gespräch und Deine Arbeit!
Kareba Hagemann arbeitet als Migrationsrechtlerin in Göttingen und ist Mitglied im RAV, wo sie auch Fortbildungen gibt.
Lotte Laloire ist Pressereferentin des RAV, Redakteurin bei der tageszeitung »taz« und freie Journalistin in Berlin.
(1) Pathways to Protection: A report calling for immediate solutions to the ongoing destruction of the Yazidi community of Sinjar, MacMillan Center for International and Area Studies at Yale, November 2024, macmillan.yale.edu/gsp/publications/pathways-protection
