Lang lebe die strategische Prozessführung:
Warum wir trotz Rückschlägen weitermachen
Von Sarah Lincoln
Rechtsanwält*innen und NGOs wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte versuchen durch Klagen politische Veränderungen herbeizuführen. Und sie haben einiges erreicht – etwa gegen staatliche Überwachung oder für Equal Pay. Doch in letzter Zeit gibt es Zweifel. Ist die strategische Prozessführung tot?
Die strategische Prozessführung ist tot! Mit dieser These kam die Redaktion des InfoBriefs auf mich zu und bat mich um einen Kommentar. Und ich muss zugeben, dass auch mir zuletzt ab und an Zweifel an der Wirksamkeit strategischer Klagen kamen. Etwa, wenn die Bundesregierung und die allermeisten Bundesländer daran festhalten, dass Dublin-Geflüchtete keine Sozialleistungen mehr erhalten, obwohl nahezu alle angerufenen Sozialgerichte dies – in mittlerweile über 60 Eilrechtsbeschlüssen – für verfassungs- und/oder europarechtswidrig halten.
Oder wenn Innenminister Dobrindt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlins zur Rechtswidrigkeit der Zurückweisung von drei Somalier*innen an der deutsch-polnischen Grenze als irrelevant erachtet, obwohl der Rechtsbruch für alle völlig offensichtlich ist. Gleiches gilt für die Grenzkontrollen: Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben entschieden, dass Grenzkontrollen nur in engen Ausnahmefällen eingeführt und nicht beliebig verlängert werden dürfen und zurückliegende Grenzkontrollen daher für rechtswidrig erklärt. Das juckt nur in der Bundesregierung niemanden mehr.
Die fehlende Umsetzung positiver gerichtlicher Entscheidungen ist das Eine, mindestens ebenso große Sorgen bereiten die gerichtlichen Niederlagen. Einige der jüngeren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lassen daran zweifeln, dass aus Karlsruhe in den nächsten Jahren eine freiheitswahrende Rechtsprechung oder gar progressive Rechtsfortbildung zu erwarten ist. Etwa wenn das Bundesverfassungsgericht in der BAföG-Entscheidung von 2024 einen Anspruch auf gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen für unbemittelte Studierende unter Verweis auf die begrenzten staatlichen Mittel ablehnt, Berlin die Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung hoher Mieten abspricht oder seit über vier Jahren nicht über die Diskriminierung queerer Paare bei der Anerkennung der Elternschaft für ihre Kinder entscheidet, obwohl dort mittlerweile sieben Normenkontrollanträge verschiedener Gerichte anhängig sind.
Und dennoch halte ich strategische Klagen zur Verteidigung von Grund- und Menschenrechten heute für wichtiger denn je. Die politische Bereitschaft, marginalisierten Gruppen, insbesondere Geflüchteten, Menschen mit Migrationsgeschichte und Sozialleistungsempfänger*innen grundlegende Rechte abzusprechen, hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Und auch der sicherheitspolitische Diskurs hat sich deutlich verschärft. In den Sicherheitspaketen der vergangenen und aktuellen Bundesregierung finden verfassungsrechtliche Anforderungen nicht einmal mehr Erwähnung.
In den USA, wo der autoritäre Umbau zugegebenermaßen in ganz anderem Ausmaß stattfindet, sind die Gerichte oft die letzte Bastion: Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat seit Trumps Amtsantritt 79 Klagen eingereicht und viele davon gewonnen. Die strategische Prozessführung ist dort aktuell das Mittel, um die schlimmsten Exzesse zu bremsen.
Und auch in Deutschland wird dies immer wichtiger: eklatante Rechtsbrüche, wie die Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen oder die Verelendung Geflüchteter in Dublinverfahren werden auch in Zukunft an den allermeisten Gerichten scheitern und wir müssen sie so lange vor Gericht bringen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung die Bundesregierung zum Einlenken zwingt.
Allen Rückschlägen zum Trotz haben Rechtsanwält*innen und NGOs in den letzten Jahren immer wieder vor Gericht große Erfolge erzielt und Grundsatzurteile erreicht. Die Entscheidungen zu gleichem Lohn für Frauen und Männer, die wir gemeinsam mit Rechtsanwält*innen am Bundesarbeitsgericht erstritten, haben viele weitere Frauen motiviert, gegen Lohndiskriminierung zu klagen.
Mit unserem Mustervorlagebeschluss haben wir eine Klage gegen reduzierte Sozialleistungen für Geflüchtete in Sammelunterkünften vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Im Oktober 2022, also immerhin nur drei Jahre nach Verabschiedung, hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklärt. Und im Bereich des Sicherheitsrechts und der staatlichen Überwachung weist das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber immer wieder in die Schranken, auch das jüngste Urteil aus August 2025 schränkt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ein.
Trotzdem sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass es die strategische Prozessführung allein richten wird. Auch Richter*innen sind nicht unbeeinflusst durch die gesellschaftspolitischen Verschiebungen. Wenn Gesellschaft und Politik nach rechts rücken, verschieben sich leider zwangsläufig auch unsere Rechtskämpfe. Um rechtlich Terrain zurückzugewinnen, müssen wir den Diskurs verändern. Strategische Prozessführung kann dazu beitragen, denn immanenter Teil davon ist, zum Verfahren zu kommunizieren, die Geschichte der Kläger*innen zu erzählen, die Auswirkungen der gesetzlichen Verschärfungen und behördlicher Praxis auf konkrete Menschen und ihre Leben sichtbar zu machen. Wirkung erzielt sie aber nur als Teil einer Gesamtstrategie, die progressive Zukunftsvisionen, politischen Protest und gelebte Solidarität miteinander verbindet.
Sarah Lincoln ist Co-Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Rechtsanwältin und RAV-Mitglied.
