Klagen für das Klima.
Mit Zivilgerichten zu Gerechtigkeit?!
Von Philipp Schulte
Beim RAV-Kongress 2025 haben Mascha Klein von der Umwelt-NGO Germanwatch und Theresa Mockel vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zwei zivilrechtliche Klimaklagen vorgestellt, die ihre Organisationen für Kläger*innen aus Peru und Indonesien gegen den Energieriesen RWE und gegen den Zementhersteller Holcim führen.
Das Recht und dessen staatliche Durchsetzungsagenten aus Verwaltung und Justiz agieren oft repressiv. Als Anwält*innen haben wir dann alle Hände voll zu tun, die hoheitlichen Maßnahmen zu begrenzen oder zurückzuweisen. Im Umweltrecht ist das anders: Wer Umweltzerstörung und Ressourcenübernutzung entgegentreten will, bekommt es neben willfährigen oder passiven Behörden auch mit mächtigen Konzernen zu tun, die oft international operieren und deren Geschäftsmodelle darin bestehen, mit großem Rohstoff- und Energieeinsatz Profite für ihre Aktionär*innen in Europa zu generieren. Die Wertschöpfung verläuft entlang der seit Jahrhunderten etablierten, (neo-)kolonialen Machtverhältnisse: Soziale und ökologische Schäden durch Extraktivismus und Klimawandel treffen primär Menschen im Globalen Süden, während die Annehmlichkeiten durch Profite und Konsumgüter aus der (Industrie-)Produktion den Gesellschaften in Europa oder den USA zufallen.
Wer solchen Unternehmungen mit dem Instrument des Rechts etwas entgegensetzen will, muss kreativ sein und einen langen Atem haben. Für Menschen, die vor Ort von den Auswirkungen (neo-)kolonialer Machtverhältnisse betroffen sind, ist es ohne rechtliche Unterstützung praktisch unmöglich, in Europa gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Saúl vs. RWE – Ein historisches Urteil vor dem OLG Hamm
Mascha Klein berichtet über die Klage gegen den Stromkonzern RWE, die der peruanische Bergführer Saúl Luciano Lliuya bereits im November 2015 beim Landgericht Essen auf Grundlage von § 1004 BGB erhoben hatte. RWE hat zwischen 1880 und 2010 mit seinen Kraftwerken und Tagebauen knapp fünfmal mehr emittiert als der ganze Staat Peru. Damit ist RWE einer der größten Einzelemittenten in Europa und gehört zu den 100 Unternehmen, die gemeinsam für 70 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.
Lliuya forderte, dass der Konzern sich an den Kosten zur Ertüchtigung eines Staudamms oberhalb der Andenstadt Huaraz beteiligt, in der der Kläger mit seiner Familie lebt. Denn durch den Klimawandel schmilzt auch der Gletscher am Palcacocha See, das Eis wird instabil und kann in den See abbrechen und eine Flutwelle aus Wasser und Steinen auslösen. Da RWE dafür mitverantwortlich ist, sollte der Konzern der Klage zufolge einen Teil der Vorsorgekosten tragen. Der geforderte Betrag entsprach dabei dem Verursachungsanteil des Konzerns von circa 0,5 Prozent an den globalen Gesamtemissionen seit Beginn der Industrialisierung. Die Klage überträgt damit die Grundsätze der nachbarlichen Rücksichtnahme auf die globale Nachbarschaft und nimmt die großen Emittenten als Verursacher der Klimakrise in die Pflicht.
Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz mangels Schlüssigkeit als unzulässig abgewiesen. Die Kammer war der Auffassung, dass eine Haftung deutscher Konzerne für deren weltweit verursachte Klimaschäden im Rahmen der Vorschrift per se nicht möglich wäre. Dies hat die Berufungsinstanz, das OLG Hamm, anders gesehen und im November 2017 einen historischen Beweisbeschluss gefasst: Es hat darin einen Ortstermin in Huaraz und am Gletschersee Palcacocha anberaumt, der nach erheblicher Pandemie-bedingter Verzögerung im Jahr 2022 stattfand.
Kurz vor dem Workshop beim RAV-Kongress hat das OLG die Klage zwar abgewiesen, aber Mascha Klein erklärt, dass und warum das Verfahren trotzdem ein Erfolg gewesen ist. Denn das Gericht ist in dem über 100-seitigen Berufungsurteil bei seiner Rechtsauffassung aus dem Beweisbeschluss geblieben, nach der eine globale Verantwortung und Zurechnung von Klimaschäden im Rahmen von § 1004 BGB sehr wohl möglich ist. Die Einwände von RWE à la „Da kann ja jeder kommen“ und „Wir sind nicht die einzigen“, hat das Gericht nicht gelten lassen.
Maßgeblich für die Abweisung war am Ende nur, dass das Gericht meinte, für das konkrete Grundstück des Klägers bestehe aufgrund der berechneten Fließrichtung keine kausale Gefahr. Dies ist angesichts der verheerenden Auswirkungen, die eine Flutwelle im Jahr 1941 schon mal für den Ort bedeutet hat, kaum nachvollziehbar. Entscheidend ist jedoch, dass das Gericht die globale Nachbarschaft und die zivilrechtliche Verantwortung der großen Emittenten für die Folgen des Klimawandels anerkannt hat.
Der Fall Holcim: Wenn ganze Inseln im Pazifik verschwinden
Auch vier Bewohner*innen der indonesischen Insel Pari im Pazifik haben gegen einen Konzern geklagt: den Schweizer Zementhersteller Holcim – und das vor dem Kantonsgericht in Zug, wie Rechtsanwältin Theresa Mockel beim RAV-Kongress berichtet. Holcim zählt zu den 50 größten Verursachern von Treibhausgas (THG) weltweit und ist für etwa 0,4 Prozent aller industrieller THG-Emissionen in der Atmosphäre verantwortlich.
Die kleine Insel Pari droht wegen des massiv steigenden Meeresspiegels in absehbarer Zeit vollständig überflutet zu werden. Beim aktuellen Anstieg sind bis zum Jahr 2050 große Teile der Insel verloren. Für die Erderwärmung und steigenden Meeresspiegel können die Inselbewohner*innen nichts, ihre Lebensweise emittiert kaum CO₂. Doch sie leiden unter den Folgen, spätestens wenn ihre Häuser, ihr Zuhause, ihre Gemeinschaft verloren geht. Die Einwohner*innen haben Angst, sind ohne Perspektive, wissen nicht, was aus ihnen werden soll und ob sie auf Pari noch eine Zukunft haben.
Die Klage basiert auf dem schweizerischen Zivilrecht. Gefordert wird vom Konzern eine Reduktion künftiger Emissionen, also die Unterlassung weiterer Schäden, die anteilige Beteiligung an den Kosten für Maßnahmen zur Sicherung der Uferbereiche der Insel, also die Beseitigung bereits entstandener Schäden.
Nachdem das Gericht im Oktober 2023 den vier Kläger*innen Prozesskostenhilfe bewilligt hat, fand im September 2025 unter großer medialer Aufmerksamkeit die mündliche Verhandlung statt. Eine Entscheidung steht noch aus (Stand Ende Oktober 2025).
In beiden Verfahren haben Kläger*innen und unterstützende NGOs über viele Jahre mit großem Einsatz und gegen den massiven rechtlichen Widerstand der beklagten Unternehmen gekämpft. Das zeigt: Dem Klimawandel kann nicht nur im Umwelt- und Verwaltungsrecht, sondern kann und muss auch mithilfe des Zivilrechts begegnet werden. Dabei werden diejenigen benannt und für die katastrophalen Schäden zur Verantwortung gezogen, die seit vielen Jahrzehnten mit der Zerstörung des Klimas auf Kosten von Milliarden Menschen weltweit ein Geschäft machen.
Mit den seit Langem etablierten Grundsätzen zur nachbarlichen Rücksichtnahme können die Zivilgerichte einen Beitrag für globale Klimagerechtigkeit leisten und diejenigen unterstützen, die am wenigsten zur Zerstörung des Klimas beigetragen haben, aber deren gesamte Existenz durch die Folgen der Zerstörung bedroht ist.
Philipp Schulte arbeitet als Rechtsanwalt für Umweltrecht in Berlin. Seit Juni 2025 ist er Mitglied des RAV-Vorstands.
