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Anwältinnen über Verfolgung in Belarus:

Wir können und wollen nicht glauben, dass es vorbei ist und alles vergebens war

Von Ursula Groos

Auch dieses Jahr hat der RAV wieder den Tag des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin begangen. Im Fokus stand: Belarus. Wie die Lage dort ist, fassen wir hier anhand eines Redebeitrags, einer Podiumsdiskussion und eines Länderberichts zusammen.

Der Day of the Endangered Lawyer fand 2025 zum 15. Mal statt und war der Anwält*innenschaft in Belarus gewidmet. In welcher Lage die Kolleg*innen dort sind, hat Lukas Theune, Geschäftsführer des RAV, bei einer Kundgebung am 24.01.2025 vor der Botschaft von Belarus in Berlin zusammengefasst. Aufmerksam beobachtet wurde das Ganze vom Geheimdienst aus einer Luke im Dachgeschoss der Botschaft. Hier drucken wir seinen Redebeitrag ab, berichten vom Podiumsgespräch in den Räumen des DAV sowie von der Pressekonferenz der Internationalen Koalition.

Lukas Theune: »Nach den Präsidentschaftswahlen und den Massenprotesten im Jahr 2020 hat die Regierung sich für ein hartes Durchgreifen gegen Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Dissident*innen entschieden. Der Bericht der Coalition for the International Day of the Endangered Lawyer dokumentiert einen anhaltenden und beunruhigenden Trend in Belarus, wo Jurist*innen mit zunehmenden strafrechtlichen Sanktionen, willkürlichen Verhaftungen und systematischen Eingriffen in ihre beruflichen Pflichten belegt werden.
Vage und übermäßig weit gefasste Gesetze zur nationalen Sicherheit werden dazu benutzt, Kritiker*innen und Verfechter*innen der Rechtsstaatlichkeit zum Schweigen zu bringen. Tausende von Menschen wurden willkürlich verhaftet, strafrechtlich verfolgt und in unfairen Verfahren zu hohen Strafen verurteilt. Es gibt auch Berichte über weit verbreitete Folter und andere Misshandlungen sowie über Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen. Verfassungs- und Gesetzesänderungen haben die Unabhängigkeit der Justiz und der Berufsverbände weiter ausgehöhlt. Diese Gesetzesänderungen haben die Kontrolle der Exekutive über die Justiz und die Anwält*innenschaft mit sich gebracht.
Das Justizministerium übt erheblichen Einfluss auf die Regulierung des Anwält*innenberufs aus. Der Republikanischen Anwaltskammer von Belarus und den territorialen Anwaltskammern fehlt es an Unabhängigkeit; anstatt ihre Mitglieder zu schützen und zu unterstützen, werden sie vom Justizministerium dazu benutzt, gegen Anwält*innen vorzugehen, die sich mit Menschenrechtsfragen und anderen politisch heiklen Fällen befassen.

Anwält*innen werden schikaniert, inhaftiert und mit Disziplinarmaßnahmen belegt, nur weil sie ihre Arbeit machen. Dies beeinträchtigt nicht nur die Rechte der einzelnen Anwält*innen, sondern hat auch eine abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und dem Zugang zur Justiz.

Das Vorgehen des belarussischen Staates verstößt sowohl gegen nationale Gesetze als auch gegen internationale Standards. Dazu gehört die missbräuchliche Anwendung ethischer Standards, um Anwält*innen für ihre beruflichen und öffentlichen Äußerungen zu bestrafen, abweichende Meinungen zu unterdrücken und rechtmäßiges Eintreten für das Recht zu unterbinden. 
Dem Verfahren zum Entzug der Zulassung mangelt es vor allem an Transparenz, Repräsentativität und Unparteilichkeit. Die willkürliche Art dieser Disziplinarverfahren untergräbt die Unabhängigkeit des Anwält*innenberufs und fördert ein Umfeld, in dem die Kolleg*innen gezwungen sind, unter der ständigen Bedrohung zu arbeiten, ihren beruflichen Status zu verlieren. Dieser systematische Angriff zielt darauf ab, die Rechtsgemeinschaft zum Schweigen zu bringen und unsere Kolleg*innen daran zu hindern, die elementarsten Grundsätze der Demokratie und Menschenrechte zu wahren und zu verteidigen.«

Podiumsgespräch in den Räumen des DAV

Genaueres über die Lage berichteten am 23.1.2025 Betroffene aus Belarus bei einer Veranstaltung in den Räumen des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die dieser zusammen mit der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem RAV organisiert hatte. Der Einladung gefolgt waren ca. 50 Kolleg*innen. Sie erlebten ein informatives Gespräch der großartigen Kolleginnen Liudmila Kazak und Maria Kolesava-Hudzilina aus Belarus mit der fachkundigen Moderation von Lisa Gürth von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Rechtsanwalt Stefan v. Raumer, mittlerweile neuer DAV-Präsident, hielt die Begrüßungsrede.

Die Kolleginnen beeindruckten mit ihrer ungebrochen klaren Haltung zu Menschenrechten und der freien, unabhängigen Advokatur. Ihre und unsere in Belarus inhaftieren Kolleg*innen – Maria Kolesnikova, Vitaly Braginets, Aliaksandr Danilevich, Anastasiya Lazarenka, Aliaksei Barodka und Maksim Znak – waren in jeder Minute des Gesprächs präsent.
Auch nach all den Jahren der Repression war immer wieder die Fassungslosigkeit spürbar, dass sie allein aufgrund ihrer Berufsausübung – sie vertraten Oppositionelle und Menschen, die gegen die Regierung protestiert hatten – ihre Zulassung verloren hatten, mit Haftstrafen bedroht waren und das Land verlassen mussten. Neben ihrem Wissen über die Lage vor Ort wurde auch ihre Unbeugsamkeit mehr als deutlich. »Wir können und wollen nicht glauben, dass es vorbei ist und alles vergebens war«, fasst Liudmila Kazak diese Haltung zusammen.

Pressekonferenz und Länder-Report

Um die Unabhängigkeit von Anwält*innen wiederherzustellen, sind Reformen und die strikte Einhaltung von Rechtsgrundsätzen, die ihre Unabhängigkeit und ihre berufliche Tätigkeit schützen, dringend erforderlich. Diese Einschätzung wurde am 22.01.2025 auf der Pressekonferenz der Internationalen Koalition Day of the Endangered Lawyer, der der RAV von Anfang an angehört, bestätigt. Dort wurde auch der aktuelle Länder-Report zu Belarus vorgestellt.(1)

Der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in Belarus, Nils Muiznieks, bestätigte, dass das Land in Europa an zweiter Stelle stehe, was die Menschenrechtsverletzungen allgemein betreffe. Selbst im Ausland würden die eigenen Bürger*innen noch verfolgt. Das Land sei stark abgeschottet, es dringe kaum etwas nach außen und so werde die katastrophale Menschenrechtslage im Ausland kaum wahrgenommen. Aber es sei wichtig, hinzusehen, zuzuhören und etwas dagegen zu tun!

Die UN-Sonderberichterstatterin zur Unabhängigkeit von Richter- und Anwaltschaft, Margaret Satterthwaite, wies darauf hin, dass es in Belarus keine unabhängige Anwält*innenschaft mehr gebe. Seit 2020 hätten auf Druck der Regierung über 500 Kolleg*innen ihre Zulassung verloren. Heute gebe es im Durchschnitt für 5.000 Einwohner*innen nur noch eine*en Anwalt/Anwältin. Zum Vergleich: In Berlin ist es ca. 1 je 260.
Die Kollegin Iryna Kozikava, Schwester des inhaftierten Anwalts Maksim Znak, berichtete, dass dieser seit mehr als drei Jahren in strengster Isolationshaft sitze, ohne jeglichen Kontakt zu seiner Familie oder zu Anwält*innen. Sein Bekenntnis zu den Menschenrechten und seine Haltung zu seinem Beruf als Anwalt (unter anderem die Verteidigung eines Oppositionspolitikers), sei in seinem Buch „Zekamerone – Geschichten aus dem Gefängnis“ dokumentiert, welches auch in deutscher Sprache veröffentlicht sei. Mit dem Kauf dieses Buches können wir uns solidarisch zeigen und die Familie des Kollegen Znak unterstützen, dessen Sohn gerne im Ausland studieren würde.

Lasst uns die Intention setzen, dass die in Belarus inhaftierten Kolleg*innen umgehend freigelassen werden. Sie und alle anderen verfolgten Kolleg*innen – in Belarus, ebenso wie im Exil – müssen vollständig rehabilitiert werden, damit sie fortan ihren Beruf wieder unabhängig ausüben können!

Ursula Groos ist Rechtsanwältin, ehemalige Geschäftsführerin des RAV und engagiert sich in der InfoBrief-Redaktion. Sie lebt in der Nähe von Berlin.

https://dayoftheendangeredlawyer.eu/2025-belarus/