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Multiple Krisen, solidarische Rechtskämpfe

Maximilian Pichl

Konflikte spitzen sich zu, Krisen überlagern sich, weltweit. Zugleich wächst die Erwartung an das Recht und was es alles lösen soll. Für emanzipatorische Rechtsanwält*innen ist das eine Herausforderung. Mit nicht weniger beschäftigte sich das Podium »Meine Freiheit – Deine Freiheit. Solidarische Rechtskämpfe gestern und heute« beim RAV-Kongress in Leipzig.

Die Welt befindet sich in einer Polykrise, konstatiert der US-amerikanische Wirtschaftshistoriker Adam Tooze.(1) Er meint damit, dass die unterschiedlichen aktuellen Krisen, wie die Klimakatastrophe, die Wirtschaftskrise, der Krieg in der Ukraine, die Ernährungskrise und die Folgen der Corona-Pandemie überlappend miteinander zusammenhängen und sich gegenseitig verstärken. Die Gefahr bestehe, so Tooze, dass unzureichende politische Reaktionen auf einzelne dieser Krisenphänomene Nebenfolgen bewirken, die das Ganze, also die Polykrise, vertiefen.
Zum Beispiel hat die Bundesrepublik Deutschland sich im Globalen Süden neue fossile Energiequellen erschlossen, um Unabhängigkeit vom russischen Gas zu erlangen – zugleich werden fossile Energiein­fra­strukturen durch den Ausbau von LNG-Terminals verfestigt, wie auch Macht- und Herrschaftsverhältnisse gegenüber dem Globalen Süden stabilisiert.

Ist Werner Holforts »soziale Gegenmacht« Geschichte?

Als der RAV Ende der 1970er Jahre entstand, prägte Mitgründer Werner Holtfort den Begriff der »sozialen Gegenmacht«. Der*die Anwält*in sei ein »Machtfaktor, den jede pluralistische und auf gerechten Ausgleich bedachte Gesellschaft und jeder freiheitliche Staat dem der Rechtshilfe bedürftigen Bürger sozusagen gegen sich (gegen Gesellschaft und Staat) selbst zur Verfügung stellen muß. Diese gesellschaftliche Gegenmacht soll dem Bedrohten mit allen gesetzlich unverbotenen Mitteln helfen, eine etwaige illegitime Machtausübung der Gesellschaft und das ihn bedrohende staatliche Gewaltmonopol abzuwehren.«(2)
Holtforts Beschreibung der Anwaltschaft war zu dieser Zeit vorrangig auf die Verteidigung ausgerichtet. Denn der RAV entstand inmitten einer fundamentalen Krise der Rechtsstaatlichkeit, als der Staat im Umgang mit der Roten Armee Fraktion einen Bruch mit Rechtsprinzipien vollzog, indem etwa der Zugang von Mandant*innen zu Anwält*innen durch das Kontaktsperregesetz verhindert wurde.
Da große Teile der Justiz mit alten Nazis durchsetzt waren und eine kritische Anwaltschaft noch in Entstehung begriffen war, mussten die Pionier*innen der sozialistischen Anwaltskollektive und des RAV den Boden für die späteren progressiven Rechtskämpfe bereiten. Erst ab Mitte der 1980er Jahre konnten Anwält*innen in die Offensive gehen und beispielsweise vor den höchstinstanzlichen Gerichten Freiheitsrechte verteidigen bzw. prägen.
Das zeigen etwa die Entscheidungen zur Versammlungsfreiheit (Brokdorf) und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Volkszählungsurteil). Noch heute hat Holtforts Konzept der Anwaltschaft als »sozialer Gegenmacht« jedoch Aktualität, etwa wenn die Grundfesten der Rechtsstaatlichkeit angegriffen werden und die Anwaltschaft sich dagegen kritisch positioniert. Aber das Selbstverständnis hat sich verändert und Rechtskämpfe zielen in vielen Rechtsbereichen nicht nur auf die Verteidigung, sondern stärker darauf ab, öffentliche Debatten zu prägen und einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Wandel, eine sozial-ökologische Transformation anzustoßen.

Rechtskämpfe im dirty capitalism

Unter Rechtskämpfen verstehe ich nach dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu den Transfer gesellschaftlicher Konflikte in das juridische Feld, die Fortführung einer sozialen Auseinandersetzung mit juristischen Mitteln und der Mobilisierung rechtlicher Machtressourcen.(3) Beim Transfer ins juridische Feld übersetzt sich der Kampf in die juristische Logik, das heißt auf der einen Seite werden Aspekte der gesellschaftlichen Auseinandersetzung abgeschnitten und auf der anderen Seite entwickelt sich eine neue, dem Recht angepasste Dynamik.
Ein Beispiel: Wird im Recht die Frage ausgetragen, ob ein*e Mandant*in abgeschoben werden darf, dann lässt sich vor Gericht zwar nicht das gesamte europäische Grenzregime thematisieren, das Verfahren wirkt teils also entpolitisierend, aber ordnungspolitische Logiken können auch nicht bruchlos greifen, sie müssen menschenrechtlich gerechtfertigt werden.
Um einen Rechtskampf überhaupt führen zu können und zum Erfolg zu bringen, bedarf es der Mobilisierung von Machtressourcen. Rechtsverfahren benötigen Personal und Geld, juristische Expertise, unterstützende Kommentare in der juristischen Fachliteratur, prozessuale Zugänge zum Gericht und mitunter eine dem Verfahren gewogene öffentliche Debatte.
Rechtskämpfe finden im Recht, aber auch um das Recht statt. Die vermeintlich objektive juristische Fachdebatte ist genauso von der Veränderung gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse abhängig wie der öffentliche Diskurs. Freilich kann auch die Gegenseite entsprechende Machtressourcen nutzen. In diesem Spannungsverhältnis ist das Recht aber weder ein reines Instrument der Herrschenden, noch ein Heilsbringer politischer Auseinandersetzungen, sondern ein dynamischer Kampfplatz.
In konkreten Rechtskämpfen verhandeln Rechtsanwält*innen alltäglich anhand von Einzelfällen die Auswirkungen gesellschaftlicher Krisen. Als Anwält*innen sind sie in den Rechtskämpfen oft vereinzelt und allenfalls lose mit anderen juristischen Akteur*innen verbunden. Dies ist kein Zufall, sondern das Ergebnis der rechtlichen Struktur, die gesellschaftliche Kämpfe künstlich in getrennte Rechtsbereiche aufspaltet.
Tatsächlich sind die unterschiedlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse (Race, Class, Gender), gegen die sich emanzipatorische Rechtskämpfe wenden, schon immer im »dirty capitalism« verknotet, wie ihn die Politikwissenschaftlerin und Juristin Sonja Buckel nennt. Diese spezifische kapitalistische Konstellation, in der die Ausbeutung der Arbeitskraft, rassistische Ethnisierung und patriarchale Vergeschlechtlichung systematisch miteinander zusammenhängen, hat strategische Implikationen für die Kämpfe.
Die Analyseperspektive »des dirty capitalism geht daher […] von einer Angreifbarkeit des Kapitalismus von vielen Punkten aus – die sich gegenseitig multiplizieren, bei eindimensionaler, ‚reiner‘ Strategie jedoch auch hemmen können«.(4) Das heißt, politische und rechtliche Kämpfe können den dirty capitalism von verschiedenen Seiten herausfordern und damit grundsätzlich zur Disposition stellen.
Wie auch Tooze anmerkt, müssen diese Auseinandersetzungen aber miteinander verbunden sein und sich nicht auf einen Teilbereich beschränken, sonst kann sich das Herrschaftsverhältnis erneut stabilisieren. Welche Rolle haben Rechtskämpfe in diesem Zusammenhang?

Verknotete Rechtskämpfe

Der Musiker und Anarchist Georg Kreisler singt in seinem berühmten Lied »Meine Freiheit, deine Freiheit« folgende Zeilen: »Meine Freiheit wird von der Verfassung garantiert, Deine hat bis jetzt nicht interessiert […] Aber vorläufig wird nichts aus deiner Freiheitsambition. Denn du hast noch keine Macht und keine Organisation. Ich wär‘ ja dumm, wenn ich auf meine Freiheit dir zulieb‘ verzicht‘. Darum behalt ich meine Freiheit, du kriegst deine Freiheit nicht, noch nicht.«
Kreisler fasst treffend zusammen, was es bedeutet, im Recht und mit dem Recht gegen das Recht und Herrschaftsverhältnisse zu kämpfen. Das Versprechen einer universellen Freiheit ist stets unvollendet. Die Menschenrechte, so auch Ernst Bloch, sind »alle erworben oder müssen im Kampf noch erworben werden.«(5)
Zugleich weist Kreisler daraufhin, dass jeder erfolgreiche Kampf für Freiheit von einer machtvollen Organisierung abhängig ist. Ohne die Mobilisierung von Machtressourcen ist jeder Rechtskampf fruchtlos, egal was im Gesetz steht. Rechtskämpfe entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern bauen auf vorherigen verlorenen oder gewonnenen Rechtskämpfen auf.
Solidarische Rechtskämpfe, so auch der Titel des Podiums, haben dabei eine doppelte Bedeutung: Sie beschreiben den Einsatz des Rechts für emanzipatorische Ziele, aber verweisen zugleich auf eine Form der anwaltlichen Organisierung, die das bloße Einzelkämpfertum hinter sich lässt und Verknüpfungen in den gesellschaftlichen Raum sucht.
Organisationen wie der RAV, in dem Anwält*innen aus unterschiedlichen Generationen und Rechtsbereichen zusammentreffen und im engen Austausch mit Bewegungen über die politischen Ziele ihrer Arbeit streiten, sind Laboratorien eines solchen solidarischen Zusammenhangs. Bündnisse von Anwält*innen sind zugleich ein geeigneter Raum, um die Aufspaltung in kleinteilige Rechtsbereiche zu überwinden und genau jene Verknotung von Rechtskämpfen zu entwickeln, die einer Auseinandersetzung mit dem dirty capitalism gerecht wird.
Die Rechtskämpfe um Arbeit und Wohnen hängen beispielsweise mittelbar mit den aktuell prominenten Klimaklagen zusammen, wenn der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auch eine soziale Dimension im Sinne eines guten Lebens für alle beansprucht.
Der politische und rechtliche Kampf, den die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen in Berlin initiiert hat, ist hierfür paradigmatisch. Die Initiative hat es geschafft, durch den erfolgreichen Volksentscheid dem Artikel 15 Grundgesetz, der lange Zeit ein Schattendasein fristete, Aktualität zu verleihen. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expert*innenkommission, die die Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheids beurteilen sollte, hält in ihrem Abschlussbericht grundsätzlich eine Vergesellschaftung von Wohnungen mit Art. 15 GG für möglich. Der Bericht zeigt zugleich das darüber hinausweisende Potenzial. Eine Vergesellschaftung von weiterer wichtiger Infrastruktur, darunter auch große Energieunternehmen, könnte im Anschluss an die Berliner Debatten angedacht werden. Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum schafft somit neue politische Impulse für die Bewältigung der Klimakrise.

Kämpfe um den Zugang zu Verfahren

Anwaltliche Kämpfe sind auf Verfahren beziehungsweise den Zugang zu individuellen/kollektiven Verfahren angewiesen. Das 21. Jahrhundert ist in besonderer Weise eine Epoche der Rechtskämpfe, in der es um den Zugang zu diesen Verfahren geht. Und in der aktuellen autoritären Konstellation lässt sich beobachten, wie individuelle Verfahrensrechte in allen Rechtsbereichen angegriffen und sogar abgeschafft werden, um die Basis von Rechtskämpfen zu erodieren.
Die europäische Migrationskontrollpolitik ist seit Jahren ein Experimentierfeld, auf dem Instrumente erprobt werden, um den Zugang zum Recht zu versperren. Gewaltsame Pushbacks, Deals mit Autokratien wie der Türkei oder zuletzt Tunesien, die Hotspots an den EU-Außengrenzen oder Regelungen zu »sicheren« Herkunftsstaaten verhindern, dass Asylsuchende Anträge in der EU stellen können oder vollwertige Asylverfahren durchlaufen.
Zudem stehen die internationalen Rechtskonventionen, in denen individuelle Verfahren garantiert werden, unter politischem Beschuss. Die radikal-konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die rechtpopulistische Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), ebenso wie die extrem rechte Regierungspartei Fidesz in Ungarn, die konservativen Tories in Großbritannien, aber auch deutsche Politiker wie Jens Spahn und Thorsten Frei (beide CDU) haben die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention als überholt dargestellt und die europäische Gerichtsbarkeit delegitimiert.
In der aktuellen autoritären Umbruchsituation wird der Kampf um den Zugang zum Recht auch in anderen Rechtsfeldern virulenter. Er findet nicht nur an den Außengrenzen statt, sondern vermehrt auch im Rahmen innenpolitischer Debatten. »Wer morgens auf der Straße klebt, soll abends vor einem Richter stehen«, forderte CSU-Generalsekretär Martin Huber mit Blick auf die Aktivist*innen der Klimagruppe Letzte Generation.
Hubers Fraktionskollege Carsten Linnemann (CDU) sagte fast gleichlautend anlässlich der Debatte über Gewalttaten in Schwimmbädern: »Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter stehen«. Das Kalkül hinter solchen Forderungen: Schnellgerichte sollen zu raschen Verurteilungen führen und die Straflust der Boulevard-Presse befriedigen.
Aufgrund der rechtlichen Fallstricke und rechtsstaatlichen Beharrungskräfte in der Justiz wurden diese Forderungen noch nicht in die die Praxis umgesetzt, in jedem Fall verschieben sie aber die öffentliche Debatte. Das Recht auf ein sorgfältiges und individuelles Verfahren wird nur noch von wenigen Akteur*innen in der Öffentlichkeit verteidigt. Solidarische Rechtskämpfe zu führen, heißt vor diesem Hintergrund, auf allen Ebenen rechtspolitisch individuelle wie kollektive Verfahrensrechte zu verteidigen und gegebenenfalls sogar neue Zugangsmöglichkeiten zum juridischen Feld zu erstreiten.

Demokratische Handlungsfähigkeit erhalten

Der autoritäre Rechtsruck in der Gesellschaft geht auch an der Justiz nicht spurlos vorbei.(6) Die Erfolge früherer Rechtskämpfe, etwa für die Rechte von Geflüchteten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, werden abgewickelt, wenn Gerichte wieder vermehrt der souveränistischen Ordnungspolitik der Nationalstaaten folgen und die individuellen Rechte an den Rand drängen.
Die aktuelle dynamische Krisensituation sorgt zudem dafür, dass auch rechte Kräfte das juridische Feld als rechtspolitisches Terrain nutzen und rechte Rechtskämpfe führen – zuweilen mit Erfolg, wenn man sich etwa den Rollback bei den Frauenrechten in Polen vor Augen führt. Das Recht ist ein von allen Seiten umkämpftes Terrain.
Eine wesentliche Gemeinsamkeit solidarischer Rechtskämpfe, egal in welchem Rechtsgebiet sie geführt werden, besteht darin, auch entgegen autoritärer Bestrebungen, das Recht als Mittel zu nutzen, um demokratische Handlungsfähigkeit zu bewahren. Über das Recht selbst ist eine grundlegende Transformation der Gesellschaft nicht zu erwarten, eine solche Projektion in das Recht hinein käme einem »Juristen-Sozialismus« gleich, wie Friedrich Engels und Karl Kautsky in ihrem gleichnamigen Text von 1886 polemisch anmerkten.
Aber der Kampf um das Recht hält demokratische Prozesse und politische Handlungsfähigkeit aufrecht. Wer als Strafrechtsanwält*in erfolgreich Aktivist*innen der Letzten Generation vor einer ungehemmten Strafjustiz verteidigt, leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass die Klimagerechtigkeitsbewegung aktiv bleiben kann.
Und erfolgreiche Rechtskämpfe gegen Abschiebungen fügen dem Grenzregime erhebliche Risse zu. Im Gerichtssaal können Freiräume verteidigt und erkämpft werden, die politischen Prozessen neue Zeit und neue Räume eröffnen. In dieser Hinsicht bleibt Werner Holtforts Auftrag an die Anwaltschaft absolut aktuell.
Die Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre zeigen aber auch, dass Anwält*innen die Pfade der gesellschaftlichen Transformation stärker als zuvor mitgestalten können, Impulse setzen, die gesellschaftliche Bewegungen stärken und ihnen mehr politisches Gewicht verleihen. Solidarische Rechtskämpfe schaffen auf diese Weise die Möglichkeit, dass eine andere Welt erstreitbar bleibt.

Maximilian Pichl hat die Podiumsdiskussion zu solidarischen Rechtskämpfen auf dem Kongress moderiert. Der Jurist und Politikwissenschaftler hat eine Professur für Soziales Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule Rhein Main in Wiesbaden. Sein Schwerpunkt ist Asyl- und Migrationsrecht. Er gibt den Report gegen Rechts mit heraus.

Endnoten
(
1)   Adam Tooze, Kawumm! In: ZEIT ONLINE v. 15.0.2022.
(2)   Werner Holtfort, Der Anwalt als soziale Gegenmacht, Vorgänge 29, 10/1977, S. 78 – 87,
https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/der-anwalt-als-soziale-gegenmacht-ueber-die-notwendigkeit-einer-freien-advokatur-und-ueber-ihre-gefa/.
(3)   Maximilian Pichl, Rechtskämpfe. Eine Analyse der Rechtsverfahren nach dem Sommer der Migration, Frankfurt am Main 2021.
(4)   Sonja Buckel, Dirty Capitalism. In: Dirk Martin/Susanne Martin/Jens Wissel (Hrsg.): Perspektiven und Konstellationen kritischer Theorie, Münster 2015, S. 29 – 48, hier S. 43.
(5)   Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, 1977/1961, Frankfurt am Main, S. 215.
(6)   Nele Austermann u.a., Recht gegen Rechts. Report 2023, Frankfurt am Main.