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Gendern und Jura – wie Feuer und Wasser?

Mika Morgenstern

Jura-Student*in Liz Conway ist überzeugt, dass sich juristische und geschlechtersensible Sprache bestens miteinander vereinbaren lassen.
Das Recht gebiete dies sogar. Wie das Gendern in der juristischen Praxis gelingen kann und welche aktuellen Begriffe Jurist*innen kennen sollten, erklärte Conway auf dem RAV-Kongress in Leipzig.

»Sehr geehrte Anwesende, hohes Gericht« – so könnten Anwält*innen ihre Gegenüber zu Beginn einer Verhandlung begrüßen. Warum das? Es ist zunächst einmal kürzer als das klassische »Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Richter Sauer«. Vor allem aber ist die erste Anrede geschlechtsneutral.
Denn woher sollte etwa ein Verteidiger *in das Geschlecht der Vorsitzenden kennen? Nur weil Sauer einen traditionellen männlichen Vornamen trägt, bedeutet das nicht, dass die Person sich als männlich identifiziert. Ein weiterer Vorteil einer alternativen Anrede: Damit wird nicht die Zweiteilung in männlich und weiblich wiederholt, die in der deutschen Sprache bislang tief verwurzelt ist.

»Fehlerfreundlichkeit« als erstes Gebot

All das erläutert Liz Conway beim Workshop über gendersensible Sprache auf dem RAV-Kongress in Leipzig. Conway studiert Rechtswissenschaft im 3. Semester, verfügt über Bachelor-Abschlüsse in Sozialer Arbeit sowie IT-Management, und arbeitet als gesetzliche*r Betreuer*in. Daneben gehören Workshops wie dieser zu their beruflichen Tätigkeit.
Aufmerksame Lesende dürften bereits bemerkt haben: Conway nutzt für sich keine männlichen oder weiblichen Bezeichnungen. Weil es im Deutschen aber keine passenden Pronomen für Conway gibt, behilft sich Conway, so wie viele nicht-binäre, trans oder inter Menschen, mit Pronomen aus dem Englischen. Statt ‚er/sie‘ und ‚sein/ihr‘ heißt es ‚they‘ und ‚them‘. »Das führt häufig zu Verwirrung, aber ‚they‘ und ‚them‘ werden auch im Singular genutzt«, erklärt Conway, also auch wenn nur über eine einzige Person gesprochen wird.
Mitunter dauere die Umgewöhnung, »aber mit etwas Übung wird es leichter. Und Sprache entwickelt sich sowieso immer«, ermutigt they die Anwesenden, mit der Sprache zu spielen und Neues auszuprobieren. Fehlerfreundlichkeit sei dabei zentral. Oft benötige es nur einen ersten Anstoß, um selbst zu merken, was verändert werden kann. »Die eine Lösung« gebe es meist nicht.

Ein Trick, der Klischees aufzeigt

Dass bei vielen Menschen hartnäckige Geschlechterstereotype im Kopf stecken, führt Conway anhand des folgenden Satzes vor: »Dr. Brandt wohnt in Hamburg und hat einen Bruder in Berlin, Prof. Brandt. Prof. Brandt hat aber keinen Bruder in Hamburg. Wie kann das sein? Die Lösung: Dr. Brandt in Hamburg ist eine Frau.«
Grundsätzlich rät Conway, zu überlegen, wen man ansprechen möchte, denn »Sprache schafft Realität. Wenn Menschen nicht mitgenannt werden, werden sie nicht mitgemeint und nicht mitgedacht«, so Conway. Anders sei dies bei »gendergerechten« Formulierungen, die durch Sonderzeichen wie das Sternchen alle Geschlechter explizit einschließen sollen, zum Beispiel »Student*innen«, oder »Mandant*innen«.
Als »entgendert« bezeichnet Conway indes Begriffe, die keine geschlechtliche Komponente haben wie Gerundien (»Studierende«) oder Überbegriffe wie »Projektleitung«. Als besonders hilfreich im Alltag empfindet Conway das kleine Wörtchen »alle«. Statt »jede« und »jeder« ermöglicht es, sprachlich alle einzuschließen. »Das war für mich persönlich ein echter Game-Changer, der vieles erleichtert hat«, so Conway.
Den Begriff »gendern« mag Conway indes nicht, weil they meint, das sei ein Kampfbegriff von Rechten und Konservativen. They spricht lieber von geschlechtersensibler Sprache, statt von »gendern«, auch weil das in them Augen oft inhaltlich falsch sei: »Das Verwenden des generischen Maskulinums, Femininums und binärer Anreden, das ist gegenderte Sprache.«

Warum ist das für Jurist*innen wichtig?

Ein schlagendes Argument für gendersensible Sprache, das selbst antifeministische Jurist*innen überzeugen könnte und das im Workshop erwähnt wird, lautet: Geschlechtssensible Formulierungen sind präziser. Und Präzision ist im Recht Pflicht. Rechtswissenschaften beanspruchten »für sich Objektivität, das bedeutet auch das Verwenden von gendergerechter Sprache«, so Conway. In them Augen »bedingen« es Erkenntnisse anderer Wissenschaften, auch im juristischen Bereich »geschlechtergerechte Sprache zu verwenden«.
Wenn Jurist*innen sich »nicht den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend« verhielten, sei »ihr juristisches Verständnis zu hinterfragen«, findet Conway und erinnert an den Beschluss von 2017. Darin heißt es: »Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.« (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017, - 1 BvR 2019/16 – 1. Leitsatz).
Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in einem Urteil von Juni 2022 klargestellt: »Vor diesem Hintergrund ist für die Frage eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht auf die formale Eintragung der klagenden Person im Geburtenregister als binär-geschlechtlich abzustellen, sondern auf das – vorliegend unstreitig gegebene – dauerhaft verfestigte Selbstverständnis der klagenden Person von ihrer eigenen Geschlechtsidentität als nicht-binär.« (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2022 - 9 U 92/20 -, Rn. 82).

Begriffe, die alle kennen sollten

Außerdem erklärt Conway aktuelle Begriffe, die häufig in queerfeministischen Kreisen genutzt werden und noch lange nicht allen bekannt sind. Darunter die Vorsilbe: »endo«. Der Begriff stammt aus dem Griechischen und bedeutet urspünglich »innen«. Das beschreibt Menschen, deren Körper sich eindeutig als nur weiblich oder nur männlich einordnen lassen, die also nicht inter sind. Eine Abkürzung, die Conway vorstellt, lautet: TINQA*. Es steht für trans*, inter*, nichtbinär, questionig, agender (und weitere Identitäten).
Obwohl »Gendern« ein großes Reizthema ist und nicht alle Feminist*innen überzeugt davon sind, wurde im Workshop keine Kritik daran geäußert. Die Teilnehmenden stellten am Ende vor allem Fragen zur praktischen Anwendung. Eine studierende Person wollte zum Beispiel wissen, wie sie beim Zitieren von (generisch maskulin) verfassten Gesetzestexten trotzdem geschlechtergerecht formulieren kann.
Hierzu meldete sich aus dem Publikum Anne Dewey, die gemeinsam mit anderen den Leitfaden »Gendern in der Dissertation« verfasst hat, der auch ein Kapitel zum Thema »Sensibilisiert zitieren« enthält. Der Leitfaden ist kostenlos auf Wikibooks.org verfügbar. Über diesen spontanen Austausch nach ihrem Panel habe Conway sich sehr gefreut. They wünscht sich, dass in Zukunft mehr Jurist*innen die Relevanz gendersensibler Sprache begreifen und diese nutzen. »Dadurch wären sie noch besser in der Lage, ihre Mandantschaft zu vertreten«, meint Conway.

Der Beweis, dass es geht

Eine Kollegin, auf die das längst zutrifft, heißt Johanna Mantel. Die Juristin hat 2021 einen geschlechtersensibel verfassten Kommentar zum Aufenthaltsgesetz in der »Gelben Reihe« des Beck Verlag mitherausgegeben. Mantel findet: »Der Gebrauch diskriminierungsfreier und gendergerechter Sprache ist einfach zeitgemäß und notwendig… Insgesamt wird dadurch das Bewusstsein für den eigenen Text geschärft.«
Das sagte sie im Interview mit Anya Lean für den Feministischen InfoBrief. Darin erklärt Mantel übrigens auch, was sie schon damals zu dem Kommentar motiviert hat, auf welche Schwierigkeiten sie beim Verfassen gestoßen ist und welchen Einfluss der Vorstoß hatte. Nachzulesen ist das Gespräch auf der RAV-Website (InfoBrief #121, Seite 18) unter dem Titel: »Einfach zeigen, dass es geht«.