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Gegensätzliche Interessen, gelungener Austausch

Richter*innen und Anwält*innen im Dialog

Benjamin Raabe und Henrik Solf

»Druck«, »Sturheit«, »Arroganz«: Bei der Veranstaltung von RAV und Neuer Richtervereinigung im Juni 2023 wurde kein Blatt vor den Mund genommen. Erstmals besprachen Vertreter*innen der beiden linken Organisationen ihre unterschiedlichen Rollen im Gerichtssaal. Doch trotz der deutlichen Worte war die Stimmung kollegial, zugewandt und geprägt von Neugier.

Das war ein Novum. Die Neue Richtervereinigung (NRV) und der RAV haben am 28. Juni 2023 erstmals zu einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin geladen: »Richter*innen und Anwält*innen im Dialog, eine kommunikative Herausforderung«.
Der Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg war nicht nur gut gefüllt, sondern vor allem paritätisch besetzt: mit Richter*innen und Rechtsanwält*innen, hauptsächlich aus dem Zivil- und Sozialrecht. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Richterin am Amtsgericht Berlin, Marianne Krause, und dem Rechtsanwalt Benjamin Raabe. Alle Referent*innen sind in Berlin tätig.
Schnell stellte sich heraus: Die Sichtweisen dieser beiden Berufsgruppen auf das gerichtliche Verfahren unterscheiden sich enorm. Das hängt mit ihren verschiedenen Funktionen und zum Teil auch mit gegensätzlichen Interessen zusammen. Während wir Rechtsanwält*innen die Interessen unser Mandant*innen möglichst effektiv und erfolgreich durchsetzen wollen, geht es Richter*innen vordringlich darum, Fälle zu erledigen und dabei bestenfalls beide Parteien zufrieden zu stellen. So erklärt sich der »Druck« der Richter*innen zum Vergleich und umgekehrt die »Sturheit« vieler Anwaltskolleg*innen in der Verfolgung ihrer Prozessziele. Nur weil das Gericht es will, dürfen wir unsere Mandant*innen schließlich nicht verraten.
Wir alle wissen: Beide Berufsgruppen verstehen sich nicht besonders gut. Das liegt wohl auch daran, dass wir die Arbeitsweise der anderen kaum kennen. Ein paar Monate Referendariatsstation in der Justiz oder bei einem*r Anwält*in reichen hierzu eben nicht aus. Gleichzeitig besteht eine zum Teil ungenierte Neugier an der jeweils anderen Seite.
Deshalb entschieden wir, uns bei der Veranstaltung zunächst gegenseitig unsere Arbeitsweisen zu erklären. Dazu bildeten wir anhand des üblichen zivilgerichtlichen Verfahrensablaufs drei paritätisch besetzte Zweiergruppen, die ihre jeweiligen Arbeitsweisen darstellten und die auch die Kritik der jeweiligen anderen Seite, mit Nachfragen und Beiträgen des Publikums ermöglichten. Dabei kamen Themen auf wie zum Beispiel der Beginn eines Verfahrens, die mündliche Verhandlung und das Berufsethos sowie das Rollenverständnis.
Henrik Solf, Fachanwalt für Mietrecht, begann seinen Beitrag, indem er die schwierige Sachverhaltsermittlung und die Beratung der Mandant*innen im Vorfeld eines Verfahrens erläuterte. Ihm ging es vor allem um die anwaltliche Vermittlerrolle zwischen Mandant*innen und Justiz. Erst am Ende einer langwierigen Kommunikation mit der*dem Mandant*in steht die Klage. Sie soll den Sachverhalt entscheidungsrelevant aufbereiten und enthält am Ende häufig nur einen Bruchteil der Informationen, die wir von unseren Mandant*innen bekommen.
Ein Richter am Landgericht Berlin, Simon Scharf, berichtete über die Arbeit nach Eingang der Klage, mögliche Auflagen, Hinweise und den Umgang mit Terminwünschen der Prozessbeteiligten. Infolge der richterlichen Unabhängigkeit ist allerdings die Arbeitsweise und vor allem der Zeitpunkt, an dem Richter*innen den Akteninhalt genau kennen, sehr unterschiedlich.
Die mündliche Verhandlung wurde von der Familienrichterin Henriette Hopf und der Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonja Knarr dialogisch präsentiert. Sie kritisierten den auf beiden Seiten lastenden Vergleichsdruck, die mangelnde Vorbereitung, das arrogante Auftreten der jeweils anderen Seite und die immer gleichen schlechten Kommunikationsmuster.
Abgerundet wurde dies durch die Darstellung von Verfahrensrolle und Berufsethos: Fachanwältin für Familienrecht Theda Giencke, die auch als Nebenklagevertreterin in Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt tätig ist, stellte das Engagement für strukturell benachteilige Gruppen der Gesellschaft dar. Für sie gehört die Vertretung ausschließlich von Frauen in Familiensachen und Opfern in Strafverfahrenssachen zur anwaltlichen Berufsauffassung. Demgegenüber betonte Ralf Schulz, Vorsitzender Richter am Landgericht, den Dienstleistungscharakter der Justiz und ihre Objektivität. Jede*r habe das Recht, vor Gericht ausreichend gehört, aber auch gewürdigt zu werden.
Nach diesen Inputs schlossen sich engagierte Diskussionen mit vielen Fragen und Beiträgen aus dem Publikum an, in denen wir uns gegenseitig unsere Sichtweisen erklären und Vorurteilen entgegentreten konnten. Den Richter*innen haben wir hoffentlich erklären können, warum der Tipp, eine Klage zurückzunehmen bei der*dem klagenden Anwält*in und der dazugehörenden Mandantschaft nicht so gut ankommt. Wir haben im Gegenzug gelernt, dass die Drohung mit der Berufung noch keine*n Richter*in umstimmen konnte.
Aufgrund der Expertise der Referent*innen konzentrierten wir uns allerdings nur auf den Zivilprozess. Dieser ist von Beibringungsgrundsatz und Parteiherrschaft geprägt. Im Zivilverfahren sind Kolleg*innen auf der Gegenseite. Wir sitzen mal auf der Kläger*innen-, mal auf der Beklagtenseite. Viele Kolleg*innen haben sogar kein Problem damit, beide Seiten zu vertreten, heute eine Mieterin gegen eine Räumungsklage zu verteidigen und morgen einen Räumungs­prozess aktiv zu führen. Im Zivilprozess gilt es, Richter*innen zu überzeugen, sie wollen überzeugt werden. Sie stehen in der Tat zwischen den Parteien.
Das unterscheidet den Zivilprozess von den Verfahren, in denen der Staat auf der Gegenseite sitzt, sei es als Behörde oder als Staatsanwält*innenschaft, also insbesondere im Strafprozess, aber auch in verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verfahren. Dort sehen sich die Richter*innen und Anwält*innen häufig als Gegner*innen. Aus diesem Grund werden die im Rahmen unserer Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse nicht in Gänze auf andere Gerichtszweige übertragbar sein.
Einig waren sich alle, dass diese Veranstaltung unbedingt mit neuen Themen, aber auch in anderen Gerichtszweigen wiederholt und vertieft werden sollte. Das zeigten schon die zahlreichen Diskussionen im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung. Sie war ein toller Auftakt und hat allen Lust auf mehr Austausch gemacht. Auch die Zusammenarbeit der beiden linken Jurist*innenorganisationen lief sehr gut.

Benjamin Raabe und Henrik Solf sind Fachanwälte für Mietrecht in Berlin. Beide sind seit knapp 30 Jahren zugelassen und ausschließlich auf Mieter*innenseite tätig. Sie sind Mitglieder im RAV und dort im Arbeitskreis Mietrecht aktiv