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RAV-Regionalgruppe Nordrhein-Westfalen

VERSAMMLUNGSGESETZ, ABSCHIEBEKNAST, ›MIGRATIONSPOLITISCHE TAGE‹

Anna Magdalena Busl, Marcel Keienborg & Sohie Dittmeyer

Die Regionalgruppe NRW des RAV ist schwerpunktmäßig in der Bündnisarbeit aktiv, wobei wir uns in die Bündnisse ›Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten‹[1] und ›Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall‹[2] einbringen. Zudem planen wir für 2023 die Durchführung von ›Migrationsrechtlichen Tagen‹ in NRW.

1. Versammlungsgesetz stoppen

Das umstrittene Versammlungsgesetz NRW ist zwischenzeitlich trotz scharfer Kritik aus der Zivilgesellschaft in Kraft getreten. U a. der RAV hatte hierzu seinerzeit erklärt:

»Der Entwurf der Landesregierung ist durch ein tiefes Misstrauen gegen Bürger*innen geprägt, die vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Versammlungen werden alleinig als polizeilich zu behandelndes Problem – als Gefahr, der man begegnen muss – verstanden.
Entsprechend sieht der Entwurf weitreichende Regulierungs- und Überwachungsmöglichkeiten für die Polizei vor: Die Anwendbarkeit von Polizeirecht in Versammlungen, die Errichtung von Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung, das Verbot der Teilnahme mithilfe von Meldeauflagen, Videoüberwachung und -aufzeichnung, Gefährderansprachen und weitere Maßnahmen.
Zusätzlich werden Möglichkeiten der Kriminalisierung von Teilnehmenden und Veranstalter*innen stark ausgeweitet. Es werden neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten geschaffen sowie Strafmaße erhöht. Der Versammlungsleitung werden umfangreiche Pflichten auferlegt, die Anmeldung von Versammlungen wird erschwert. Dass es der Landesregierung im Braunkohleland NRW insbesondere darum geht, konzernkritische Klimaproteste gegen RWE abzuschwächen, belegt die Gesetzesbegründung. Auch antifaschistische Proteste werden massiv erschwert, das Recht auf Gegendemonstrationen beschnitten
«.

Der Widerstand gegen das Gesetz geht jedoch weiter: Wir prüfen derzeit in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Möglichkeiten, gerichtlich gegen das Gesetz vorzugehen, insbesondere durch eine Verfassungsbeschwerde. Hierfür kann gespendet werden.[3]

2. Abschiebegefängnis verhindern

Als Teil des Bündnisses ›Abschiebungsgefängnis  verhindern – in Düsseldorf und überall‹ haben wir einen Flyer zu den rechtlichen Hintergründen des Ausreisegewahrsams erstellt, der auf der Bündniswebsite heruntergeladen werden kann.[4] Hintergrund ist, dass bislang zwar sehr wenig über das Vorhaben bekannt ist, sich aus diversen Stellungnahmen der aktuellen und insbesondere der vorherigen Landesregierung im Landtag und gegenüber der Presse jedoch ergibt, dass das neue Abschiebegefängnis in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens angesiedelt werden könnte, weil von dort aus die meisten Abschiebungen aus NRW vollzogen werden; dem Vernehmen nach sind ca. 25 Plätze vorgesehen, die vorrangig dem Vollzug des sogenannten Ausreisegewahrsams (§ 62b AufenthG) dienen sollen. Die Ausländerbehörden des Landes hätten einen entsprechenden Bedarf angemeldet, weil die Einrichtung in Büren, die derzeit das einzige Abschiebegefängnis in NRW ist, sich recht weit entfernt vom Flughafen Düsseldorf befindet (rund 150 km), was aus Sicht der Behörden offenbar ein Hemmnis für eine ›effektive‹ Abschiebepraxis darstellt.

Da die Informationslage sehr dünn ist, haben wir zudem auch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW an das zuständige Ministerium gerichtet[5]. Die Beantwortung dieser Anfrage wurde unter Verweis auf den »Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses« (§ 7 Abs. 1 IFG NRW) vollständig abgelehnt.
Wir halten diese Ablehnung rechtlich für fragwürdig, denn § 7 Abs. 1 IFG NRW hindert seinem Wortlaut nach nur den Zugang zu »Entwürfe[n] zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren[!] Vorbereitung«. Hingegen können Dokumente wie fachliche Stellungnahmen, Gutachten oder Schriftstücke, die von Beteiligen eines Verwaltungsverfahrens vorgelegt wurden, zwar im weiteren Sinne der Entscheidungsfindung dienen, sind aber keine konkret die Entscheidung vorbereitenden Unterlagen und damit nach unserer Auffassung nicht vom Schutzzweck der Norm erfasst.[6] Aus diesem Grund, aber auch, weil wir es politisch für kritikwürdig halten, dass das nunmehr grün geführte Ministerium, die Linie unter dem vormaligen Minister von der FDP fortsetzend, jegliche Information der Öffentlichkeit über dieses Vorhaben verweigert, haben wir gemeinsam mit dem Bündnis beschlossen, Klage gegen den Bescheid zu erheben. Das Verfahren ist vor dem VG Düsseldorf anhängig. Eine Entscheidung ist noch nicht absehbar.

3. Migrationsrechtliche Tage NRW 2023

Die Untergruppe der Migrationsrechtsgruppe, die sich mit Fortbildungen und Tagungen befasst, plant gerade ›Migrationsrechtliche Tage‹ im Oktober 2023 in NRW, um alle interessierten Kolleg*innen des Migrationsrechts in der Region zu versammeln, gemeinsam zu beraten, aktuelle Themen zu besprechen und sich fortzubilden. Geplant ist eine zweitägige Tagung mit verschiedenen Vorträgen und Diskussionsrunden. Für die Planung und Gestaltung freut sich auch diese Gruppe noch über Verstärkung.

Anna Magdalena Busl, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV, ist Rechtsanwältin in Bonn; Marcel Keienborg ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und RAV-Mitglied; Sohie Dittmeyer ist Rechtsanwältin in Köln und ebenfalls RAV-Mitglied.

[1]   https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/
[2]   https://abschiebegefaengnis-verhindern.de/
[3]   https://freiheitsrechte.org/mitmachen/einzelspenden
[4]   https://abschiebegefaengnis-verhindern.de/2022/ausreisegewahrsam/
[5]   Vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtung-unterbringungseinrichtung-fuer-ausreisepflichtige-ausreisegewahrsam-in-duesseldorf/
[6]   Vgl. Frankewitsch, in: IFG NRW, § 7 Rn. 4.