41 Prozent aller Anwälte mit Rechtverletzungen konfrontiert
Dokumentation. In Russland wird die Arbeit von Anwält*innen behindert, durch Polizei, Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht.
41% der Anwält*innen wurden im vergangenen Jahr mit einer Verletzung ihrer Berufsrechte konfrontiert, wie aus einem Bericht der Föderalen Rechtsanwaltskammer und des Zentrums für Verfassungsstudien, aus dem die Zeitung Kommersant zitiert, hervorgeht.
Bei dieser im Sommer 2022 durchgeführten Untersuchung wurden 520 Anwält*innen aus 64 russischen Verwaltungsregionen befragt.
Zu den häufigsten Beschwerden der Anwält*innen gehörten Nichtbereitstellung von Verfahrensunterlagen (67,5%) und rechtswidrige Zeitbeschränkung bei Akteneinsicht. (55,4%).
Weiterhin berichteten in 43,3% der Fälle Anwält*innen darüber, dass Ermittlungsbehörden zusätzlich zum vom Beklagten mandatierter/n Anwält*in einen Pflichtverteidiger beriefen. (›Doppelschutz‹).
Ebenso wurden Rechte von Anwält*innen in Gerichtsverfahren verletzt, darüber berichten 41,7%. Bei Anwaltskammern und -verbänden gibt es mit 2,1% und 3,3% deutlich weniger derartiger Fälle.
Fälle physischer Gewalt durch Mitarbeiter*innen des Innenministeriums, des föderalen Strafvollzugdienstes und Gerichtsbedienstete wurden von 6,5 % der Befragten gemeldet. Zudem klagten 31,5% über psychische Gewalt.
Bei 11,8 % der Verstöße legten Anwält*innen Beschwerde ein, dabei baten 38% die Regionalkammer um Hilfe. »Keines der Mittel zum Rechtsschutz, die Anwälten zur Verfügung stehen, ist wirksam und sie schützen nicht einmal vor einer solch schwerwiegenden Verletzung professioneller Rechte«, sagen die
Forscher*innen zu dieser geringen Aktivität.
Die föderale Anwaltskammer berichtete bereits im Juli 2020 darüber, dass sie einen Gesetzentwurf vorbereitet, um die Behinderung anwaltlicher Tätigkeit unter Strafe zu stellen.
Es wurde vorgeschlagen, dem Strafgesetzbuch einen Artikel hinzuzufügen, analog zu jenem, der die Haftung für Eingriffe in die Tätigkeit von Gerichten, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden regelt. Der Gesetzentwurf wurde innerhalb des Berufsverbandes diskutiert und auch kritisiert, jedoch nie eingebracht.
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