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Armutsbestrafung in Deutschland

Eine Veranstaltung im April sucht nach Lösungen

Lukas Theune

Als der SZ-Journalist Dr. Ronen Steinke mit Unterstützung vieler RAV-Kolleg*innen zum Jahresbeginn seinen neuen Bestseller »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich« veröffentlichte, war der AG Strafverteidigung im RAV sofort klar, dass das Thema als genuines Thema des RAV von uns aufgegriffen werden sollte. Allein, eine bloße Lesung erschien uns zu wenig, denn die Lektüre des Buches hatten wir ohnehin allen Mitgliedern ans Herz gelegt. So kamen wir auf die Idee, zudem eine Diskussionsveranstaltung zu organisieren und luden neben Steinke auch unsere geschätzte Kollegin und Expertin im Bereich des Strafvollzuges und der Strafvollstreckung, Prof. Dr. Christine Graebsch, und die uns noch nicht weiter bekannte, neue Berliner Justizsenatorin Prof. Dr. Lena Kreck zur Diskussion von Steinkes Thesen ein.
Schwerpunkt der Veranstaltung, die von Franziska Nedelmann hervorragend moderiert wurde, sollte das Thema ›Ersatzfreiheitsstrafe‹ werden, denn hier verspricht auch der Ampel-Koalitionsvertrag Änderungen. Das Werk scheint ja wieder einen Nerv der Zeit getroffen haben, zum Glück, und so erschienen in Präsenz 100 Besucher*innen, darunter neben Kolleg*innen auch viele Justizbedienstete, sogar Staatsanwält*innen und der Kriminologe Prof. Fritz Sack, der für den InfoBrief das Buch auch gleich rezensierte (vgl. die Rezension auf S. 70 in diesem Heft); hinzu kamen noch etwa 100 Interessierte, die den von leftvision (https://www.leftvision.de/who-is/) organisierten online-Stream sahen.
Als wahrer Glückfall erwies sich auch die Zusammenarbeit bei der Planung der Veranstaltung mit der AG zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe beim Runden Tisch für ausländische Strafgefangene, die auf der Veranstaltung auch ihr Thesenpapier vorstellen konnte. Großzügig und gerne unterstützt wurde die Veranstaltung zudem von der Berliner Rechtsanwaltskammer (mit Grußwort der Kollegin Dr. Vera Hofmann), der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der Baden-Württembergischen Vereinigung von Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.

Die AG Strafverteidigung im RAV bleibt nun an dem Thema weiter dran und wird sich demnächst dem Thema ›Tagessatzhöhe aus verfassungsrechtlicher Sicht‹ – Anknüpfungspunkt soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Harzt-IV-Sanktionen sein – widmen.
Wer Interesse hat sich an der AG zu beteiligen, kann mir gerne eine E-Mail schreiben: lukas.theune@rav.de

Dr. Lukas Theune ist Rechtsanwalt in Berlin und Geschäftsführer des RAV.