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Konstruierte Zusammenhänge

POLITISCH MOTIVIERTE ERMITTLUNGEN GEGEN GRÜNE POLITIKER*INNEN IN FRANKFURT/ODER

Katja Herrlich

Es handelt sich um einen Nachdruck aus dem Band ›Recht gegen rechts. Report 2020, hgg. von: Nele Austermann, Andreas Fischer-Lescano, Wolfgang Kaleck, Heike Kleffner, Kati Lang, Maximilian Pichl, Ronen Steinke und Tore Vetter.
Wir danken den Herausgebenden und dem Fischer-Verlag für die Nachdruckgenehmigung.

Im April 2020 lehnte die brandenburgische Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Einstellung eines Verfahrens wegen Verfolgung Unschuldiger ab, das sich gegen mehrere Polizist*innen aus Frankfurt (Oder) richtete. Die Beamt*innen hatten zuvor fast zwei Jahre auf der Grundlage von Informationen durch AfD-Mitglieder gegen grüne Lokalpolitiker ermittelt – ausgerechnet im Vorfeld der brandenburgischen Kommunal- und Landtagswahlen.
Als treibende Kräfte bei den Ermittlungen gegen die Grünen-Politiker erwiesen sich: Kerstin E., ermittelnde Staatsschutzbeamtin bei der Kriminalpolizei in Frankfurt (Oder), Wilko M., Bundespolizist und ominöser ›Tippgeber‹, mittlerweile AfD-Landtagsabgeordneter, sowie Frank F., ein besorgter Bürger. Beteiligt soll auch Marcus M., Polizist und AfD-Mitglied, als vermeintlicher Anzeigenerstatter gewesen sein. Die kriminalisierten Protagonisten: Jörg G., grüner Kommunalpolitiker sowie Robert G., Jugendaktivist der Grünen.
»Froschgesicht«, »Affe«, »Waschlappen«, »Hackfresse«, »Kotzbrocken« … Wer nun denkt, dies seien beleidigende Äußerungen, irrt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) handelt es sich hierbei um bloße Taktlosigkeiten oder Unhöflichkeiten. Auf ihnen fußte das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Grünen.

ERMITTLUNGSVERFAHREN OHNE ANZEIGENERSTATTER UND ZEUGEN

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 24. September 2017 hatte die Alternative für Deutschland (AfD) im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) umfangreich plakatiert. Am 13. September 2017 um 21:54 Uhr geht über die Internetwache des Polizeipräsidiums Brandenburg eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein: Nahe der Stadtbrücke, die ins polnische Słubice führt, seien wenige Minuten zuvor etwa 50 Wahlplakate beschädigt und teilweise entwendet worden. Als Anzeigenerstatter wird der Polizist Marcus M. genannt, der dem Stadtverband der AfD angehört. Dieser streitet jedoch später ab, die Anzeige erstattet zu haben. Angaben zu weiteren Tatzeugen fehlen.
Zwei Tage später meldet sich Wilko M., ein ebenfalls dem Stadtverband der AfD angehörender Bundespolizist, per E-Mail bei der Polizistin Kerstin E., die seit vielen Jahren im Staatsschutzdezernat tätig ist. Wilko M. verweist auf die von seinem »Kollegen« zuvor erstattete Strafanzeige und leitet dem Staatsschutzdezernat eine E-Mail von Frank F. weiter. Frank F. wiederum hatte die E-Mail etwa einen Monat zuvor verfasst – konkret am 18. August 2017 – und ursprünglich an die E-Mail-Adresse des AfD-Stadtverbandes Frankfurt (Oder) übersandt. Frank F. beschreibt darin, an einem nicht näher konkretisierten Tag gegen 22:20 Uhr etwa 500 Meter von der ins polnische Słubice führenden Stadtbrücke entfernt »Froschgesicht«, »Affe« – später wahlweise als »Waschlappen«, »Hackfresse« oder »Kotzbrocken« betitelt – und eine Frau mit »Entenar…, besser Entengesäß« beobachtet zu haben. Der »Affe« habe an einem an einer Straßenlaterne angebrachten AfD-Plakat gefummelt. Dieses, so schreibt Frank F. weiter, hätte er später neben der Straßenlaterne im Pflanzenbeet gefunden, während ein Plakat der Grünen am Laternenpfahl gehangen hätte. Er habe seine Beobachtungen der AfD gemeldet. Diese habe ihm geraten, auf den Internetseiten der Grünen nach »Froschgesicht«, »Affe« und »Entenar…« zu suchen. Sein Rechercheergebnis: Er identifizierte zwei Lokalpolitiker der Grünen – Jörg G. (der als »Froschgesicht« betitelt wurde), damals Fraktionsvorsitzender der Grünen-Stadtverordneten, und Robert G. (»Affe«), damals Leiter der Grünen-Jugend-Ortsgruppe. Der Inhalt dieser E-Mail von August 2017 wird dann zur Grundlage der Ermittlungen wegen Sachbeschädigung gegen beide Lokalpolitiker.

EINSEITIGE ERMITTLUNGEN

Aus der über die Internetwache erstatteten Strafanzeige und der E-Mail von Frank F. fertigt die Kriminalpolizei dann eine Strafanzeige gegen die Lokalpolitiker. Der abenteuerliche Vorwurf: Namentlich bekannte Zeugen hätten am 13. September 2017 um 21:45 Uhr in einem etwa acht Kilometer von der Stadtbrücke entfernten Ortsteil der deutsch-polnischen Grenzstadt Frankfurt (Oder) zwei männliche Personen dabei beobachtet, wie diese eine Vielzahl von Wahlplakaten der AfD von Laternenmasten gerissen und beschädigt beziehungsweise mitgenommen hätten. Dass an dieser »Zusammenfassung« rein gar nichts stimmte, will den Polizeibeamt*innen nicht aufgefallen sein. Auch dass Frank F. das »Froschgesicht« in seiner E-Mail als kleinen Menschen mit kurzen Beinen beschreibt, stört die Strafverfolger*innen offenbar nicht. Jörg G., eine seit der Jahrtausendwende bekannte Persönlichkeit der 58.000-Einwohner-Stadt und seit vielen Jahren Stadtverordneter für die Grünen, weist dagegen eine Körpergröße von annähernd zwei Metern auf.
In der Folgezeit beschränkten sich die Ermittlungsmaßnahmen der Polizei darauf, auf der Internetseite des Kreisverbandes der Grünen die dort einsehbaren persönlichen Daten von Jörg G. und Robert G. sowie die Frau mit »Entenar…« zu ermitteln. Weil diese Frau nach den Angaben von F. einen langen breiten Zopf gehabt haben soll, fällt die Wahl auf Sahra D., damals Stadtverordnete für die Grünen – und die einzige Frau mit langen Haaren. Erst im März 2018 – also ein halbes Jahr später – erfolgen Bemühungen, den angeblichen Anzeigenerstatter Marcus M. zu vernehmen. Dieser teilt sinngemäß mit, die Anzeige nicht erstattet zu haben und keine eigenen Angaben machen zu können. Dies führt jedoch nicht dazu, der Strafanzeige vom 13. September 2017 auf den Grund zu gehen. Stattdessen wird die Akte wieder weggelegt. Erst Anfang November 2018 – die Beschuldigten wissen noch immer nichts von dem gegen sie geführten Verfahren – versucht Kerstin E., die Staatsschutzbeamtin, nunmehr Frank F. vorzuladen. Als dieser ablehnt, bei der Polizistin zu erscheinen, erhält er einen Zeugenfragebogen. In dessen Einleitung heißt es, er habe am 13. September 2017 gegen 21:45 Uhr eine Beobachtung hinsichtlich von Wahlplakaten der AfD gemacht – ein völlig falscher Vorhalt der im Staatsschutzdezernat erfahrenen Polizeibeamtin. F. antwortet jedoch prompt und schildert unter der Überschrift »Zeugenaussage Zerstörung der AFD Plakate am 13.09.2017« den bereits aus der E-Mail vom 18. August 2017 bekannten Sachverhalt. F. betont dabei, dass weder Jörg G. noch Sahra D. die Täter*innen waren.
Erst im Januar 2019 erhalten dann Robert G. und auch Jörg G. – obwohl nach den Angaben von F. nicht der Täter – Anhörungsbögen als Beschuldigte. Sahra D. wird ein Zeugenfragebogen zugeschickt. Nachdem sie mitteilt, sich zur fraglichen Tatzeit in einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses befunden zu haben, ruft die Beamtin des Staatsschutzdezernats beim Bundespolizisten Wilko M. an. Sie bittet ihn unter Bezugnahme auf die E-Mail von Frank F., noch das Bild der weiblichen Person (»Entenar…«) zu übermitteln. Wilko M., der weder eigene Wahrnehmungen zum Geschehen vom 13. September 2017 gemacht, noch irgendetwas mit dem von F. geschilderten Sachverhalt zu tun hatte, antwortete umgehend. Zwar geht aus seiner E-Mail hervor, dass ihm ein Bild der weiblichen Person nicht vorliegt. Dennoch übersendet Wilko M. drei Bilder: von Jörg G. und Robert G. sowie ein von der Internetseite der Grünen stammendes Foto einer Frau. Dieses zeigt jedoch nicht Sahra D., sondern die damalige Sprecherin des Grünen-Kreisverbandes – eine junge Frau namens Alena K., die zwar keine langen Haare trägt, aber immerhin weiblich und jung ist. Auch Alena K. erhält eine Ladung zur Zeugenvernehmung. Was sie allerdings mit dem Geschehen zu tun gehabt haben soll, bleibt völlig offen.
Nachdem Alena K. nicht zur Vernehmung erscheint, scheinen die Ermittlungen abgeschlossen. In einem Schlussbericht, gefertigt von Kerstin E. und gegengezeichnet von deren Dienstvorgesetzten, findet sich zumindest die Erkenntnis, Frank F. habe die von ihm denunzierten Personen in abfälliger Weise beschrieben. Dass der Sachverhalt aber in keiner Weise stimmig ist, will noch immer niemandem auffallen. Auch die Bemerkung, dass Sahra D. als einzige Frau aus dem Kreisvorstand der Grünen der Beschreibung des F. entsprochen habe, erscheint den Beamt*innen nicht bedenklich – obwohl diese sich nachweislich in einer Ausschusssitzung befunden hatte. Damit der Sachverhalt irgendwie passt, wird die auf dem von Wilko M. übersandten Foto befindliche Alena K. dann kurzerhand zur Zeugin erklärt.
Im April 2019 schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Die Beschuldigten erhalten über ihre Verteidiger*innen Akteneinsicht. Noch im gleichen Monat erstattet Jörg G. Strafanzeige gegen die Polizist*innen wegen Verfolgung Unschuldiger. Unter Bezugnahme auf diese Strafanzeige gehen am 7. Mai 2019 kurze Stellungnahmen der Verteidiger*innen bei der Staatsanwaltschaft ein. Nur zwei Tage später, am 9. Mai 2019 – etwa 20 Monate nach Eingang der Internetanzeige – wird das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Beschuldigten Jörg G. und Robert G. mangels Tatverdachtes eingestellt.

GRUNDLOSE ERMITTLUNGEN OHNE KONSEQUENZEN

Die von Jörg G. erstattete Strafanzeige erregt inzwischen mediale Aufmerksamkeit. Von einem zurechtgebogenen Strafverfahren ist in der Berichterstattung die Rede und davon, der Staatsschutz habe einseitig nur auf Grundlage von dubiosen AfD-Quellen und gesteuert durch die AfD nach Tatverdächtigen ausschließlich in den Reihen der Frankfurter Grünen gesucht. An mehreren Stellen der Ermittlungsakte zeige sich, dass der Staatsschutz in seinen Ermittlungen einen kurzen Draht zur örtlichen AfD pflege. Immer wieder wird der von einem Anwalt der beiden Grünen geprägte Begriff »einer Art Betriebsparteigruppe der AfD« in örtlichen Polizeikreisen aufgegriffen. Damit verbunden ist der Vorwurf an die ermittelnden Polizeibeamt*innen, aus politischen Gründen haltlose Beschuldigungen konstruiert und das Verfahren in die Länge gezogen zu haben.
Schließlich ist ein heikles Detail offensichtlich: Ende 2018 rückte sowohl die heiße Wahlkampfphase für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 als auch die Aufstellung von Wilko M., Vorsitzender des AfD-Stadtverbandes, als Spitzenkandidat der AfD für den Wahlkreis Frankfurt (Oder) zur Kommunalwahl und zur Brandenburger Landtagswahl näher. Zudem hatte Wilko M. eine Beschwerde an das Brandenburger Innenministerium gegen die zwischenzeitlich erfolgte Bestellung von Jörg G. zum Frankfurter Baudezernenten gerichtet, die zurückgewiesen worden war.
Ist hier also aus strategischen Erwägungen gegen den politischen Gegner vorgegangen worden? Die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Linke und CDU im Landtag forderten einhellig Aufklärung. Die zentrale Frage: Gibt es in der Brandenburger Polizei ›Political Profiling‹ – also Verdachtszuschreibung nach politischer Zugehörigkeit? Mahnend wiesen die Grünen darauf hin, dass sich die Polizei nicht zum Handlanger der AfD machen dürfe. Der Fall schlug solche Wellen, dass der Polizeipräsident von Brandenburg eine interne Prüfung beauftragte. Wenig überraschend ergaben sich daraus keine Hinweise auf eine AfD-Nähe der Frankfurter Polizei – ein anderes Ergebnis war auch nicht zu erwarten gewesen. Die Antwort des Landespolizeipräsidiums fiel entsprechend eindeutig aus: Die in der Presse erhobenen Vorwürfe seien gegenstandslos, erklärte der damalige Polizeivizepräsident Roger Höppner vor dem Innenausschuss des Landtags am 9. Mai 2019, dem Tag, an dem auch das Ermittlungsverfahren gegen Jörg G. und Robert G. eingestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft teilte dann nur fünf Tage nach dieser Verfahrenseinstellung mit, sie sehe von der Aufnahme von Ermittlungen gegen die beteiligten Polizist*innen ab, da keine Anhaltspunkte für eine Verfolgung Unschuldiger vorliegen würden. Die Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg sah auf die hiergegen gerichtete Beschwerde von Jörg G. keinen Anlass, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen und teilte Ende April 2020 mit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft entspreche der Sach- und Rechtslage. Eine Strafbarkeit wegen Verfolgung Unschuldiger liege nicht vor, weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür fehlten, dass die Beamt*innen – auch wenn es sich um erfahrene Polizist*innen gehandelt habe – nicht von der Möglichkeit der Tatbegehung durch Jörg G. überzeugt gewesen seien und deshalb den Anfangsverdacht im Zusammenhang mit der am 13. September 2017 angezeigten Tat bejaht hätten. Dieses Ergebnis mag überraschen. Tatsache ist jedoch, dass kaum eine Anzeige gegen Polizeibeamt*innen zu einer Anklageerhebung führt. Zu einem gegen eine solche Entscheidung möglichen Klageerzwingungsverfahren kann es nicht mehr kommen. Der Beschwerdeführer Jörg G. starb im Alter von 46 Jahren am 18. November 2019 auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle, dem Dezernat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.

Katja Herrlich ist Rechtsanwältin in Frankfurt/Oder und Mitglied im RAV.

Verfahren/Entscheidungen
Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder),
Aktenzeichen 256 Js 9967/19
Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder),
Aktenzeichen 255 Js 11859/19
Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg,
Aktenzeichen 54 Zs 462/19.