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Kommerzialisierung von Sicherheit

SELBSTENTMACHTUNG VON STAAT UND KOMMUNE?

Volker Eick


Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, hat in Corona-Zeiten offenbar Langeweile. Mitte Oktober schlug er vor, kommerziellen Wach- und Sicherheitsdiensten hoheitliche Rechte zu übertragen, damit die »dann wie ein Beamter des Ordnungsamtes kontrollieren und auch Bußgelder verhängen dürfen«.(1) Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung teilte er mit, die Mitarbeiter der privaten Dienste könnten »dann in die Uniformen der Ordnungsämter schlüpfen und die Kontrollaufgaben übernehmen«.(2)
Während hier der Unterminierung des Art. 33 Abs. 4 GG das Wort geredet wird – und er sich umgehend zahlreiche Absagen aus der Politik einhandelte(3) –, haben andere Kommunen bereits begonnen, kommerzielle Wach- und Sicherheitsdienste ohne Rechtsgrundlage zur Durchsetzung des Corona-Maßnahmen einzusetzen;(4) die Stadt Potsdam weigert sich gar, das beauftragte Unternehmen zu nennen und wird derzeit dazu juristisch aufgefordert.(5)
Noch vor Beginn der Pandemie erschien der Band ›Privatising Justice‹, und es überrascht auch nicht, dass die Kommerzialisierung sozialer Kontrolle, von öffentlichen Räumen, Krieg, Kriminalitätskontrolle und Gefängnissen an der ›Peripherie des Rechtsstaats‹ ein spätestens seit den 1980er-Jahren global zu beobachtendes Phänomen ist.

PARTNERS IN/ON CRIME

Fitzgibbon und Lea haben – mit dem regionalen Schwerpunkt England – sich in sechs Kapiteln der Frage angenommen, ob wir uns auf dem Weg in einen »private state« befinden (Kap. 6), in den ersten beiden Abschnitten aber die historische Entwicklung der Bereitstellung staatlich-kommunaler und kommerzieller Sicherheit Englands im Innern und nach außen als Kolonialmacht nachgezeichnet (Kap. 1 u. 2).
Auch Großbritannien hatte sich als ›Pudel der USA‹ u.a. an den Kriegen in Afghanistan und im Irak beteiligt und dabei auf kommerzielle ›Kriegsdienstleister‹, sog. private military security companies (PMSCs) zurückgegriffen (Kap. 3); zeitweise, wie auch bei den USA, waren mehr Kommerzielle als staatliche Streitkräfte ›im Einsatz‹. Das war weitgehend bekannt. Auch der Zusammenhang von kommerzieller und öffentlicher Sicherheitsprovision in öffentlichen und privaten (urbanen) Räumen zwischen Konkurrenz, Kollaboration und Kooperation ist – nicht nur für England – empirisch hinreichend beschrieben; dankenswert aber ist, dass Fitzgibbon und Lea nicht versucht sind, wie dies in den deutschen Sozialwissenschaften noch immer gang und gäbe ist, ausschließlich über die Gefährdung des staatlichen Gewaltmonopols zu lamentieren, sondern Privatwirtschaft und Staat zusammen als ›partner in/on crime‹ gegen Bürger- und Menschenrecht in den Blick zu nehmen (Kap. 4).

WAREHOUSING VON GEFANGENEN UND BEWÄHRUNGSSTRAFE

Deutlich wird insbesondere im ›Gefangenenmanagement‹ (Kap. 5), wie sehr sich Großbritannien bei der ›Unterbringung‹ von Gefangenen, aber auch bei der Rehabilitation und Reintegration ehemaliger Gefangener durch Kommerzialisierung beider Bereiche von menschenwürdigen Bedingungen verabschiedet hat; die Betreuung von ›Bewährungsstraflern‹ ist seit 2013 zu 70 Prozent kommerzialisiert. Prozentual zu allen Gefangenen sind mehr Gefangene in britischen kommerziellen Gefängnissen inhaftiert als in den USA – 2015 wurden 14 von 121 Gefängnissen in England und Wales von Privaten betrieben, in denen 18 Prozent aller Gefangenen untergebracht waren, in den USA waren es 10 Prozent; nur Australien »lagert« (warehousing) mehr Gefangene (19 %) in »for-profit facilities« aus (S. 122). Im ›Migrationsmanagement‹ musste die Regierung derweil teilweise zurückrudern – zu krass waren die bürger- und menschenrechtlichen Verfehlungen etwa von G4S (S. 143).
Für Frankreich und die USA hatte Loïc Wacquant(6) von einer »tödlichen Symbiose« zwischen urbanem Ghetto und Gefängnis gesprochen, Allessandro De Giorgi,(7) ebenfalls für die USA, von »Kontrolle durch Vernachlässigung« (control by neglect) – entweder im Gefängnis oder in ›vernachlässigten‹ Stadtteilen; für Fitzgibbon und Lea stellt sich der Umgang mit Marginalisierten in England als »negative Aufsicht« (negative supervision), mithin Vernachlässigung all jener dar, die »gegenwärtig keine reale Bedrohung sind« (S. 131).

AUTORITÄRE PERIPHERIEN

Mit Blick auf die Frage nach einem »privaten Staat« sei global eine Fusion von den Konglomeraten der kommerziellen Sicherheitsindustrie und (schwachen) Staatsstrukturen zu beobachten; wenn das Sicherheitsgewerbe die Verantwortung vom Staat über- – und die Profite mitnehme –, dann wandelten sich diese Handlungsfelder (etwa Schutz von Rohstoffextraktion, Kriegsbeteiligung, Bewährung) und Räume (etwa Gefängnisse, Asyllager, Stadtquartiere) zwingend in entstaatlichte »autoritäre Peripherien« (authoritarian peripheries).

Wendy Fitzgibbon & John Lea, Privatising Justice. The Security Industry, War and Crime Control. London 2020

Volker Eick ist Politikwissenschaftler und Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV.

(1) Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hg.), Pakt für kommunale Ordnungsdienste (11.10.20), https://www.dstgb.de/dstgb/.
(2) FAZ.net, Kommunen wollen Hilfe von privaten Sicherheitsunternehmen (12.10.20), https://www.faz.net/.
(3) Vgl. R. Kraus, Wie private Sicherheitsfirmen bei Corona-Kontrollen helfen könnten (13.10.20), https://www.mdr.de/; C. Gutsmiedl, Public-private Ordnungsamt (14.10.20), https://taz.de/.
(4) K.-W. Götte, Sicherheitsdienst soll am Markt kontrollieren (28.09.20), https://www.sueddeutsche.de/; J.-P. Ziegler, »Das ist Gefahrenabwehr«. In Emsdetten stehen private Sicherheitsleute vor zwei Mehrfamilienhäusern und prüfen, ob die Bewohner in Quarantäne bleiben (30.09.20), https://www.spiegel.de/;
(5) H. Kramer, Verstärkte Corona-Kontrollen in Potsdam. Stadt beauftragt private Sicherheitsfirma (10.04.20), A. Semsrott, Beauftragung private Sicherheitsfirma: Corona-Kontrollen (28.10.20), https://fragdenstaat.de/.
(6) L. Wacquant, Deadly Symbiosis: When Ghetto and Prison Meet and Mesh. In: Punishment & Society 3(1), 2001.
(7) A. De Giorgi, Back to Nothing: Prisoner Reentry and Neoliberal Neglect. In: Social Justice 44(1), 2017.