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Editorial

Das Wichtigste zuerst, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder. Es tut uns leid, aber – trotz langfristiger Planung für eine Präsenz-Mitgliederversammlung und zugleich dem Bemühen um verantwortungsvolles Handeln – der Vorstand musste sich angesichts der November-Pandemie-Lage in Berlin und den nachfolgenden Einschränkungen (u.a. Beherbergungsverbot) dafür entscheiden, die Mitgliederversammlung zu verschieben. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, der Vorstand konnte ein anderes Vorgehen aber nicht verantworten. Unsere Satzung erlaubt ein solches Vorgehen. Die Mitgliederversammlung ist nunmehr geplant für den 4. Juni 2021 in Berlin, auf der wir auch die für 2020 geplanten Vorstandswahlen nachholen werden.
Ebenfalls nachholen werden wir unsere beiden Fachanwaltslehrgänge ›Strafverteidigung‹ und ›Migrationsrecht‹, die wir aus gleichen Gründen absagen mussten und von denen wir meinen, dass sie als Präsenzveranstaltungen stattfinden sollen, um dem Qualitätsmaßstab, den wir an beide Veranstaltungen anlegen, gerecht werden zu können. Für die weiteren Fortbildungen ist es uns – hier gilt unser ausdrücklicher Dank allen Kursleitenden und der Geschäftsstelle – gelungen, sie sukzessive auf Online-Veranstaltungen umzustellen. Wir freuen uns, dass die neu entwickelten Formate auf ungeteilt positive Resonanz gestoßen sind und sehr gut angenommen werden.
Zu diesem InfoBrief: Der anhaltenden wichtigen gesellschaftlichen Debatte zum Thema ›Rassismus und Polizei‹ versuchen wir durch einen kleinen inhaltlichen Schwerpunkt gerecht zu werden. Dieser umfasst auch die Thematisierung der Frage nach der Kollaboration zwischen Neonazis und Polizei. Auf den Seiten xxff. betrachten wir die Rechtswirklichkeit des polizeilichen racial profiling aus anwaltlicher Sicht, berichten nachfolgend zu den Ergebnissen aus dem zweiten Zwischenbericht der Universität Bochum zu Polizeigewalt im Dienst (S. 14f.) und versuchen, Polizei und Nazis in Neukölln auseinanderzuhalten (S. 28ff.). Wir gratulieren der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Geburtstag (S. 34ff.) und berichten von politisch motivierten Polizeiermittlungen gegen Politiker*innen von B90/Die Grünen, die offenbar durch AfD-Aktivisten angeleitet waren (S. 72ff.).
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den Sammelband ›Recht gegen rechts. Report 2020‹, aus dem letztgenannter Beitrag stammt und an dem zahlreiche RAV-Mitglieder als Autor*innen und Herausgeber mitgewirkt haben, hinweisen und dessen Lektüre nahelegen. Erschienen ist er im Fischer-Verlag und für 14,00 € in jeder gut sortierten Buchhandlung erhältlich.
Drei weitere Beiträge wollen wir an diese Stelle besonders hervorheben, weil sie in dramatischer Weise die Erosion des Rechtsstaats in Europa illustrieren:
Bilinç Isparta, Rechtsanwalt und Menschenrechtsbeauftragter der RAK Berlin, berichtet von einem weiteren Angriff gegen unsere Kolleg*innen in der Türkei – diesmal in Gestalt eines als ›Pluralismus‹ innerhalb der Rechtspflege daherkommenden divide et impera –, deren Anwaltskammern durch Erdoğan-hörige Kammern ›ergänzt‹ werden sollen (S. 44ff.). Die Verhaftungen von über 30 Kolleg*innen am 20. November 2020 in Diyarbakir zeigen darüber hinaus erneut, dass die Rechtsanwält*innen in der Türkei weiterhin von den Willkürmaßnahmen des Erdoğan-Regimes in besonderer Weise betroffen sind.
So berechtigt – und so zögerlich – die Kritik der EU-Institutionen an dem Verhalten der türkischen Regierung ist, Berenice Böhlo zeigt in ihrer Analyse des europäischen ›Pakt für Migration und Asyl‹ wie leicht (light) es sich die EU mittlerweile macht, wenn sie das Ende menschenrechtlicher Standards für Geflüchtete in Recht gießen möchte. Noch immer ist der RAV auch international nicht gut genug aufgestellt, um hier den Ingenieuren eines modernisierten Menschenrechts in den Arm zu greifen (S. 64ff.).
Die weitere Aushöhlung des Asylrechts, die Duldung der menschenrechtswidrigen Zustände in den griechischen Lagern und die Weigerung der Bundesregierung, zusätzliche Geflüchtete aufzunehmen, wird vom RAV nicht allein in rechtspolitischen Interventionen, sondern auch auf der Straße thematisiert werden. In diesem Zusammenhang sei auf den Redebeitrag von Matthias Lehnert auf der Berliner Seebrücke-Demonstration am 20. September 2020 verwiesen. (S. 64ff)
Noch ein weiterer Hinweis: Über Jahrzehnte haben Kolleg*innen aus dem RAV den Widerstand gegen das geplante Atommüllendlager im Wendland anwaltlich begleitet. Nun ist der Standort Gorleben in dem Auswahlverfahren ausgeschieden. Die ehemalige Vorsitzende der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, Kerstin Rudek, lässt den 43-jährigen Kampf Revue passieren und erinnert nochmal an unseren langjährigen und viel zu früh verstorbenen Mitstreiter Martin Lemke. (S. 54ff)
Hinweisen möchten wir bereits jetzt auf den ›Tag des bedrohten Anwalts‹, den 24. Januar 2021, der diesmal der Solidarität mit unseren Kolleg*innen in Aserbaidschan gilt und für den die Vorbereitungen laufen, auch wenn wir für diesen InfoBrief noch keine Hintergrundinformationen liefern konnten. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Last, but not least, wir freuen uns – und wünschen auch insofern anregende Lektüre – auf den nächsten InfoBrief, der von einer Sonderredaktion als Feministischer InfoBrief zum 8. März 2021 geplant ist. In diesem Sinne:

DIE REDAKTION. Volker Eick, Ursula Groos, Ulrich von Klinggräff, Peer Stolle, Lukas Theune